Überblick über die Sozialversicherungen in der Schweiz

Das Sozialversicherungssystem der Schweiz ist eines der umfassendsten und am besten organisierten der Welt. Dank seines soliden, gut strukturierten und leicht zugänglichen Rahmens gelingt es ihm weitgehend, den Einzelnen vor den finanziellen Härten zu schützen, die mit Alter, Krankheit, Invalidität und Arbeitslosigkeit verbunden sind. Dieser Artikel gibt einen detaillierten Einblick in das Schweizer Sozialversicherungssystem, einschliesslich des grundlegenden „Drei-Säulen-Modells“ für die Altersvorsorge und anderer wichtiger Komponenten und Schutzmechanismen.

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Highlights

  • Drei-Säulen-Modell: Altersvorsorge in staatlich, beruflich und privat gegliedert
  • AHV/IV Finanzierung: Beiträge von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Selbstständigen
  • Berufliche Vorsorge: Ab CHF 22’050 Einkommen obligatorisch, Selbstständige freiwillig
  • Unfallversicherung: Obligatorisch für Arbeitnehmer; Selbstständige freiwillig versicherbar
  • Krankenversicherung: Obligatorisch, Kosten tragen Bewohner eigenständig

Inhalt

  • Überblick über die Sozialversicherungen in der Schweiz
  • Highlights & content
  • Wie wird das Sozialversicherungssystem in der Schweiz finanziert?
  • Überblick über das „Drei-Säulen-System“ der sozialen Sicherheit in der Schweiz
  • Welches sind die zusätzlichen Sozialversicherungsmechanismen in der Schweiz?
  • Krankenversicherung in der Schweiz
  • Wie gut funktioniert das Schweizer Sozialversicherungssystem?
  • Wie kann Nexova Ihr Unternehmen bei der Handhabung seiner Sozialversicherungspflichten unterstützen?
  • FAQ
  • Über 150 Unternehmen vertrauen auf uns

Wie wird das Sozialversicherungssystem in der Schweiz finanziert?

Bevor wir uns mit der Struktur des Schweizer Sozialversicherungssystems und den verschiedenen Arten von Versicherungsmechanismen befassen, ist es sinnvoll, kurz zu erklären, woher die Mittel der sozialen Sicherheit kommen. Das heisst, wie wird die Sozialversicherung in der Schweiz finanziert?

Das schweizerische Sozialversicherungssystem wird in erster Linie durch eine Kombination aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen finanziert. Für jede Komponente des Systems gelten bestimmte Beitragssätze und -anforderungen, und einige sind obligatorisch, während andere freiwillig sind. Bei Arbeitsverhältnissen wird die finanzielle Verantwortung für die Sozialversicherung oft zu gleichen Teilen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt, während Selbstständige eigenständig Beiträge leisten. Hier ist eine Aufschlüsselung:

  • Beiträge der Arbeitnehmer: Arbeitnehmer zahlen einen festgelegten Prozentsatz ihres Einkommens, wobei die Beiträge für AHV/IV, ALV, UVG und EO direkt vom Lohn abgezogen werden. Keine Sorge, wir werden diese Versicherungsarten später im Detail erläutern.
  • Beiträge der Arbeitgeber: Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, für die meisten Sozialversicherungsarten denselben Beitragssatz wie ihre Arbeitnehmer zu entrichten. Das bedeutet, dass die Sozialversicherungsbeiträge in der Regel hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden.
  • Beiträge der Selbstständigen: Selbstständige zahlen ihre Sozialversicherungsbeiträge eigenständig und können sich freiwillig für bestimmte Versicherungen entscheiden, da sie keine Arbeitgeberbeiträge erhalten.

Die Beitragssätze können jedes Jahr auf der Grundlage wirtschaftlicher Faktoren, der Inflation und der finanziellen Tragfähigkeit des Systems angepasst werden.

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Überblick über das „Drei-Säulen-System“ der sozialen Sicherheit in der Schweiz

Das Herzstück des schweizerischen Sozialversicherungssystems bildet das Drei-Säulen-Modell, das staatliche Vorsorge (1. Säule), berufliche Vorsorge (2. Säule) und individuelle Vorsorge (3. Säule) vereint, um ein umfassendes Sicherheitsnetz für Bürger und Einwohner zu gewährleisten.

Zusätzlich zu diesem Altersvorsorgesystem bietet die Schweiz eine Vielzahl weiterer Mechanismen, die zusätzliche Absicherung bei Einkommensausfällen, Familienunterstützung und Gesundheitskosten gewährleisten, auf die wir in den folgenden Abschnitten näher eingehen werden.

Erste Säule: Staatliche Renten- und Invalidenversicherung (AHV/IV)

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bildet zusammen mit der Invalidenversicherung (IV) und den Ergänzungsleistungen (EL) die erste (staatliche) Säule des schweizerischen Dreisäulensystems.

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist eine obligatorische staatliche Rente, die eine finanzielle Grundabsicherung bieten soll. Sie gilt für die gesamte Bevölkerung, also auch für Erwerbstätige und Selbstständige sowie in bestimmten Fällen auch für Nichterwerbstätige. Diese Versicherung stellt sicher, dass jeder Einwohner über ein Grundeinkommen im Alter verfügt.

Die Invalidenversicherung (IV) ist der zweite Zweig der 1. Säule und sichert das Einkommen bei Invalidität. Die AHV/IV bietet nicht nur ein Grundeinkommen für Rentner und Invalide, sondern auch Hinterbliebenenleistungen für Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder im Todesfall des Versicherten.

Wie wird die AHV/IV finanziert?

Die Finanzierung der AHV/IV erfolgt durch Beiträge der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbständigerwerbenden. Die ordentlichen Beitragssätze von 10,6 % des Bruttolohns für AHV/IV/EO werden je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Selbständigerwerbende zahlen einen Beitragssatz zwischen 5,371 % und 10 %, abhängig von ihrem Einkommen, und tragen die gesamten Beiträge eigenständig.

Was sind Ergänzungsleistungen (EL)?

Ergänzungsleistungen (EL) sind Teil des Systems der 1. Säule und helfen Personen, deren Einkommen aus der AHV/IV-Rente nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu decken. Sie schliessen die Lücke zwischen den Grundleistungen der AHV/IV und dem notwendigen Mindestbetrag für den Lebensunterhalt.

Der Anspruch auf EL richtet sich nach der finanziellen und persönlichen Situation des Antragstellers und ist an bestimmte Kriterien wie Aufenthaltsstatus, Alter, Behinderung, Einkommen und Vermögen gebunden. Die Grundvoraussetzungen sind auf Bundesebene geregelt, während die spezifischen Schwellenwerte und Freibeträge je nach Kanton variieren können.

Zweite Säule: Berufliche Vorsorge (BVG)

Die 2. Säule ist die berufliche Vorsorge (BVG). Sie soll den Lebensstandard nach der Pensionierung sichern, indem sie ein zusätzliches Einkommen zur staatlichen Grundrente bietet.

Die berufliche Vorsorge ist ab einem Jahreseinkommen von CHF 22’050 obligatorisch. Arbeitnehmer, die weniger verdienen, sind nicht automatisch versichert; der Arbeitgeber kann jedoch freiwillig eine BVG-Versicherung anbieten. Für Selbstständige ist die Teilnahme am BVG freiwillig. Die Beitragssätze variieren je nach Alter und reichen von 7 % für die 25- bis 34-Jährigen bis zu 18 % für die 55- bis 65-Jährigen.

Beim obligatorischen BVG teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge, wobei der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, mindestens 50 % beizutragen. Das Angebot einer freiwilligen BVG-Versicherung für Arbeitnehmer, die weniger als die obligatorische Schwelle verdienen, liegt im Allgemeinen im Ermessen des Arbeitgebers und ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Neben der Altersrente bietet das BVG auch Leistungen bei Invalidität und Tod für die Angehörigen der versicherten Person. Die betriebliche Altersvorsorge wird von privaten Einrichtungen verwaltet, die in der Regel vom Arbeitgeber ausgewählt werden. Die aus den Beiträgen angesammelten Gelder werden renditestark angelegt, wodurch sich die Rentenhöhe bei der Pensionierung erhöhen kann. Die obligatorischen und fakultativen Komponenten des BVG ermöglichen es den Arbeitgebern, über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus Beiträge zu leisten, um ihren Arbeitnehmern bessere Leistungen zu bieten.

Dritte Säule: Private Altersvorsorge

Die 3. Säule des schweizerischen Systems ist das private Vorsorgesparen. Im Gegensatz zu den ersten beiden Säulen ist die 3. Säule völlig freiwillig und ermöglicht es dem Einzelnen, selbstständig zu sparen, um seine Renten aus der ersten und zweiten Säule zu ergänzen. Entscheidend ist, dass das private Vorsorgesparen in der 3. Säule erhebliche Steuervorteile bieten kann, was es für in der Schweiz lebende Personen attraktiv macht. Die 3. Säule ist in zwei Haupttypen des privaten Sparens unterteilt:

  • Säule 3a: Vorsorgebeiträge in die Säule 3a sind steuerlich abzugsfähig (d.h. Sie können die Beiträge in der jährlichen Steuererklärung geltend machen). Für Arbeitnehmer mit einer beruflichen Vorsorge in der 2. Säule (BVG) sind die Beiträge jedoch auf maximal 7’056 Franken pro Jahr begrenzt. Selbständigerwerbende, die nicht freiwillig in die 2. Säule einzahlen, können bis zu 20 % ihres Nettoeinkommens, maximal aber 35’280 CHF pro Jahr, in die Säule 3a einzahlen. Zu beachten ist, dass der Bezug aus der Säule 3a mit einer reduzierten, einmaligen Steuer belegt wird.
  • Säule 3b: Die Säule 3b bietet eine flexiblere Sparmöglichkeit ohne jährliche Beitragsbeschränkung; die Beiträge sind jedoch nicht steuerlich begünstigt. Daher wird sie oft für allgemeine Vorsorge- und Anlagezwecke genutzt. Im Gegensatz zur Säule 3a wird bei Auszahlung keine spezielle Steuer erhoben.

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Welches sind die zusätzlichen Sozialversicherungsmechanismen in der Schweiz?

Das solide Sozialversicherungssystem der Schweiz geht über das Drei-Säulen-System hinaus und umfasst verschiedene andere Formen der Absicherung. Einige dieser zusätzlichen Versicherungsmechanismen sind obligatorisch, während andere fakultativ sind und es Arbeitgebern und Arbeitnehmern ermöglichen, je nach Bedarf oder Wunsch Beiträge zu leisten.

1.      Erwerbsausfallentschädigung (EO)

Die Erwerbsersatzordnung (EO) deckt Einkommensverluste ab, die durch bestimmte Lebensereignisse wie Mutterschaft, Vaterschaft oder Militärdienst entstehen. Sie ist ein integraler Bestandteil der 1. Säule des Schweizer Sozialversicherungssystems und wird daher zusammen mit der AHV und IV als AHV/IV/EO aufgeführt.

Die Mutterschafts- und Vaterschaftsleistungen im Rahmen der EO sollen frischgebackene Eltern finanziell unterstützen, wobei Mütter Anspruch auf bis zu 14 Wochen bezahlten Urlaub haben und Väter auf zwei Wochen. Der Urlaub wird zu 80 % des Gehalts des Arbeitnehmers bis zu einem maximalen Taggeld von 220 CHF bezahlt. Die EO wird durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Teilen finanziert. Der Beitragssatz beträgt 0,5 % des Bruttolohns (je 0,25 % von Arbeitnehmer und Arbeitgeber). Die EO-Versicherung ist für Vollzeitbeschäftigte in der Schweiz obligatorisch.

2.      Arbeitslosenversicherung (ALV)

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) unterstützt Personen, die ihren Arbeitsplatz verlieren, finanziell und hilft ihnen, während der Zeit der Arbeitslosigkeit zurechtzukommen. Die Teilnahme an der ALV ist für die meisten Arbeitnehmer in der Schweiz obligatorisch. Selbstständig Erwerbstätige haben keinen Anspruch auf die ALV und zahlen daher auch keine Beiträge.

Der Beitragssatz beträgt 2,2 % des Jahresgehalts bis zu einem Einkommen von CHF 148’200, wobei dieser Betrag gleichmässig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt wird. Für Einkommensteile, die über CHF 148’200 hinausgehen, wird ein zusätzlicher Solidaritätsbeitrag von 1 % erhoben. Die Versicherung deckt in der Regel 70 % des versicherten Einkommens, erhöht sich aber auf 80 % für Personen mit Unterhaltspflichten oder geringem Einkommen. Darüber hinaus bietet die ALV Umschulungs- und Arbeitsvermittlungsdienste, um den Übergang in eine neue Beschäftigung zu erleichtern.

3.      Unfallversicherungsgesetz (UVG)

Die Unfall- und Berufskrankheitenversicherung (UVG) ist für Arbeitnehmer in der Schweiz obligatorisch und deckt medizinische Kosten und Einkommensverluste aufgrund von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Die Nichtberufsunfallversicherung ist für Arbeitnehmer, die mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten, ebenfalls obligatorisch und kann Unfälle ausserhalb der Arbeitszeit abdecken.

Die UVG-Beitragssätze variieren je nach Branche und damit verbundenem Risiko. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die vollen Beiträge für die Berufsunfallversicherung ihrer Arbeitnehmer zu übernehmen, während die Arbeitnehmer die Kosten für die Nichtberufsunfallversicherung durch Lohnabzüge decken. Für Selbstständige ist die Unfallversicherung nicht obligatorisch, sie können sich aber auf Wunsch freiwillig nach UVG versichern.

4.      Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung bietet finanziellen Schutz für Arbeitnehmer, die wegen längerer Krankheit arbeitsunfähig sind.

Das schweizerische Recht verpflichtet die Arbeitgeber, ihren Arbeitnehmern während begrenzter Krankheitszeiten den Lohn fortzuzahlen (OR, Art. 324a). Diese Mindestdauer der Lohnfortzahlung hängt von der Dauer der vorherigen Betriebszugehörigkeit und dem Kanton ab, in dem der Arbeitsvertrag geschlossen wurde, beträgt jedoch in der Regel nicht weniger als drei Wochen im ersten Jahr und steigt danach an. Der Lohn wird ab dem ersten Krankheitstag während dieser Anfangszeit zu 100 % weitergezahlt.

In vielen Fällen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam eine Krankentagegeldversicherung abschliessen, um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall über das gesetzliche Minimum hinaus zu sichern.

Oft schliessen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam eine Krankentagegeldversicherung ab, um den Lohnersatz im Krankheitsfall über das gesetzliche Minimum hinaus zu gewährleisten. Diese Versicherung ist freiwillig, aber viele Arbeitgeber bieten sie an und übernehmen mindestens 50 % der Prämien.

Die Versicherung hat normalerweise eine Wartezeit von 30 bis 60 Tagen, während derer die Bedingungen für die Lohnfortzahlung variieren können. Nach der Wartezeit deckt die Krankentagegeldversicherung üblicherweise 80 % des Lohns ab, bis der Arbeitnehmer entweder genesen ist oder eine Langzeitarbeitsunfähigkeit eintritt. Selbstständige haben die Möglichkeit, sich freiwillig bei privaten Versicherern abzusichern.

Ausführliche Informationen zur Krankentaggeldversicherung in der Schweiz finden Sie in unserem Blog zum Thema.

5.      Familienzulagen

Die Familienzulagen sind eine Leistung zur Unterstützung von Familien mit Kindern. Sie tragen dazu bei, die Kosten für die Kindererziehung auszugleichen und werden vollständig durch Beiträge der Arbeitgeber finanziert.

Die Zulagen sind je nach Kanton unterschiedlich und bestehen im Allgemeinen aus einer Kinderzulage für jedes Kind und einer Ausbildungszulage für ältere Kinder, die eine Schule besuchen. Die Arbeitgeberbeiträge sind ebenfalls von Kanton zu Kanton unterschiedlich, liegen aber in der Regel zwischen 1-3 % der Lohnsumme des Arbeitnehmers.

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Krankenversicherung in der Schweiz

Die Krankenversicherung in der Schweiz ist von der Drei-Säulen-Grundversicherung und anderen zentralen Sozialversicherungsmechanismen getrennt, dennoch ist sie für alle in der Schweiz lebenden Personen von Bedeutung.

Die Schweiz verfügt über ein obligatorisches Krankenversicherungsmodell mit einer Mischung aus Grund- und Zusatzversicherung.

Basis-Krankenversicherung

Eine Basiskrankenversicherung ist für alle Einwohner der Schweiz obligatorisch. Sie deckt die wichtigsten medizinischen Behandlungen ab, einschliesslich Krankenhausaufenthalte, Arztbesuche und verschriebene Medikamente. Die Prämien können je nach Versicherer, Standort und Deckungsgrad variieren. Während Arbeitgeber keinen Beitrag zur Krankenversicherung leisten, können Personen mit geringem Einkommen Zuschüsse erhalten, um die Prämienkosten auszugleichen.

Zusatzkrankenversicherung

Zusätzlich zur Grundversicherung können die Einwohner eine Zusatzversicherung abschliessen. Diese freiwillige Versicherung bietet erweiterte Leistungen, die in der Grundversicherung nicht enthalten sind, z. B. private Krankenhauszimmer, alternativmedizinische Behandlungen und Zugang zu spezialisierten Gesundheitsdienstleistern. Die Prämien für die Zusatzversicherung werden vollständig von der versicherten Person bezahlt.

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Wie gut funktioniert das Schweizer Sozialversicherungssystem?

Die Meinungen über den Erfolg des schweizerischen Sozialversicherungssystems beim Schutz aller Einwohner vor finanziellen Notlagen sind geteilt. Im Grossen und Ganzen wird das System jedoch als wirksam für die finanzielle Sicherheit angesehen, da es integrativ, anpassungsfähig und umfassend ist.

Es gibt jedoch einige Herausforderungen und Mängel in diesem System, auf die Kritiker hingewiesen haben:

Hohe Kosten

Der umfassende Charakter der Schweizer Sozialversicherung hat seinen Preis. Die zahlreichen obligatorischen Versicherungsbeiträge sowie die obligatorische Krankenversicherung können für einkommensschwache Personen eine finanzielle Belastung darstellen.

Komplexität

Die Struktur des Systems kann komplex sein, insbesondere für ausländische Arbeitnehmer und Selbstständige, die Schwierigkeiten haben, die verschiedenen Anforderungen und die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu verstehen.

Laut SwissInfo stellt etwa ein Drittel der Sozialhilfeempfänger in der Schweiz nicht einmal einen Antrag auf Unterstützung, so dass einige der schwächsten Bevölkerungsgruppen durch das Raster fallen. Dies ist zum Teil auf die Komplexität des Systems zurückzuführen, in dem viele nicht einmal ihre Sozialversicherungsrechte kennen oder Mühe haben, Informationen zu finden und die zuständigen Behörden zu kontaktieren.

Ungleichheit

Es wurde kritisiert, dass das System Personen mit hohem Einkommen begünstigt. Es kann grosse Unterschiede in der Angemessenheit des Versicherungsschutzes für Personen mit geringeren Beiträgen geben, wie z. B. Personen mit niedrigem oder unregelmässigem Einkommen.

Das Urteil

Trotz dieser Herausforderungen und angeblicher Defizite geniesst das Schweizer Sozialversicherungssystem weltweit hohes Ansehen. Sein strukturierter Ansatz, der öffentliche, arbeitgeberbasierte und private Beiträge kombiniert, wird oft als ausgewogenes Modell für soziale Wohlfahrt angesehen.

Insgesamt bleibt es ein robustes und integratives System, das die meisten Einwohner erfolgreich vor finanzieller Not schützt und damit eines der effektivsten Sozialversicherungsmodelle der Welt darstellt.

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FAQ

Antworten auf einen Klick

Trägt der Arbeitgeber immer zur Sozialversicherung bei?

Ja, in der Schweiz sind die Arbeitgeber verpflichtet, Beiträge an verschiedene Sozialversicherungen zu leisten, darunter AHV/IV, BVG und ALV. Optional können Arbeitgeber auch Beiträge für zusätzliche Versicherungen wie die Krankentaggeldversicherung leisten.

Was müssen Selbstständige wissen?

Selbständigerwerbende müssen eigenständig in die AHV/IV einzahlen, haben aber die Möglichkeit, sich freiwillig in anderen Versicherungen wie der Unfallversicherung und der 3. Säule abzusichern. Während die AHV/IV obligatorisch ist, können sie durch die freiwillige Vorsorge in der 3. Säule zusätzlich für das Alter sparen und steuerliche Vorteile nutzen.

Sind die Familienzulagen obligatorisch?

Ja, Familienzulagen sind für Arbeitnehmer mit Kindern obligatorisch, und die Arbeitgeber sind für Beiträge verantwortlich, die diesen Familien helfen, die mit der Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder verbundenen Kosten zu bewältigen.

Wird die Krankenversicherung vom Arbeitgeber übernommen?

Nein, die Krankenversicherung ist obligatorisch, aber unabhängig von den Verpflichtungen des Arbeitgebers. Alle Einwohner müssen zumindest eine Grundkrankenversicherung bei einem zugelassenen Anbieter abschliessen. Es ist zwar nicht üblich, dass Arbeitgeber eine Krankenversicherung als Zusatzleistung anbieten, aber sie bieten ihren Mitarbeitern häufig die Möglichkeit einer Krankentagegeldversicherung.

Wie werden die Rentenbeiträge berechnet?

Die Rentenbeiträge werden als Prozentsatz des Gehalts eines Arbeitnehmers berechnet, wobei sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Kosten für die erste und zweite Säule und andere vorgeschriebene Sozialversicherungen tragen.

Welche Versicherungspflicht besteht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Arbeitgeber in der Schweiz sind verpflichtet, Arbeitnehmer gegen verschiedene Risiken abzusichern, darunter Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Einkommensverluste. Diese Absicherung umfasst Bereiche wie die AHV/IV, die Unfallversicherung (UVG) und die Arbeitslosenversicherung (ALV). Auch der Verdienstausfall durch Zivilschutz oder Militärdienst wird durch die Erwerbsersatzordnung (EO) geregelt. Die Beiträge zu diesen Versicherungen werden zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt, um finanzielle Folgen, wie Invalidität oder Unterstützung der Hinterlassenen, abzufedern. Selbstständige können sich freiwillig versichern, um ihre Arbeit abzusichern.

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