Pensionskasse für Einzelfirmen und Selbstständige: Optionen und Vorteile im Überblick

Selbstständig Erwerbstätige in der Schweiz haben mehr Flexibilität bei der Vorsorgeplanung. Dies alles kann sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringen. Während Angestellte automatisch in der beruflichen Vorsorge sind, müssen Selbstständige ihre Sozial- und Altersvorsorge selbst regeln. In diesem Blog befassen wir uns mit den Pensions- und Sozialversicherungslösungen, die Selbstständigen zur Verfügung stehen, und geben Hinweise zu gesetzlichen Verpflichtungen, freiwilligen Pensionsplänen und strategischer Finanzplanung.

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Highlights

  • Selbstständige müssen ihre Altersvorsorge aktiv planen und selbst Beiträge leisten
  • Freiwillige Pensionskassen (2. Säule) bieten Steuervorteile und Risikoversicherung
  • Die Säule 3a bietet flexibles Sparen, Steuervorteile und viele Anlagemöglichkeiten
  • Ein Vorbezug der 2. Säule ist nur bei Einzelfirma möglich, nicht bei GmbH oder AG
  • Kombinierte Nutzung von 2. Säule und Säule 3a bringt Schutz, Flexibilität und Steuervorteile

Inhalt

  • Pensionskasse für Einzelfirmen und Selbstständige: Optionen und Vorteile im Überblick
  • Highlights & content
  • Wer gilt in der Schweiz als selbständig erwerbend?
  • Welche Sozialversicherungspflichten bestehen für Selbstständige?
  • Wie funktioniert die berufliche Vorsorge der 2.Säule für Selbstständige?
  • Was geschieht mit Ihren bestehenden Geldern der 2.Säule, wenn Sie sich selbständig machen?
  • Wie funktioniert die Säule 3a für Selbständigerwerbende?
  • Berufliche Vorsorge oder Säule 3a: Was ist besser für Selbstständige?
  • Wie kann Nexova helfen?
  • FAQ
  • Das sagen unsere Kunden

Wer gilt in der Schweiz als selbständig erwerbend?

Aus Sicht der Sozialversicherung in der Schweiz gilt eine Person als selbständig erwerbend, wenn sie unabhängig arbeitet, für ihre eigenen geschäftlichen Aktivitäten und Risiken verantwortlich ist und für mehrere Kunden arbeitet, ohne den Weisungen eines Arbeitgebers unterworfen zu sein.

Die Rechtsform Ihres Unternehmens bestimmt in der Regel Ihren Status als Selbständigerwerbende/r, was sich wiederum auf Ihre Sozialversicherungspflichten und Rentenbeiträge auswirkt. Wenn Sie ein Inhaber/Inhaberin eines Einzelunternehmen oder Teil einer Personengesellschaft sind,  gelten Sie in der Regel als selbständigerwerbend im Sinne des Schweizer Sozialversicherungsrechts.

Wenn Sie eine GmbH oder AG gründen, gelten Sie für Ihre Arbeit in der Regel als Angestellter Ihres eigenen Unternehmens. Damit unterstehen Sie dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) und müssen ab Erreichen der Mindestlohngrenze Beiträge in die Pensionskasse einzahlen.

Selbstständigerwerbende müssen ihre Tätigkeit bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden, um ihre Sozialversicherungspflicht zu erfüllen.

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Welche Sozialversicherungspflichten bestehen für Selbstständige?

Selbstständige geniessen mehr Flexibilität im Bereich der sozialen Sicherheit, müssen aber dennoch bestimmte Verpflichtungen erfüllen. Die Notwendigkeit, eigenverantwortlich für die Altersvorsorge zu sorgen, hat auch ihre Herausforderungen und Schattenseiten. Ohne obligatorische Rentenbeiträge müssen Selbstständige besonders wachsam sein, um sicherzustellen, dass sie ausreichend für den Ruhestand sparen.

Obligatorische erste Säule (AHV/IV/EO)

Wie Vollzeitbeschäftigte müssen auch Selbstständigerwerbende in die erste Säule einzahlen, die die Grundlage ihrer sozialen Absicherung bildet. Die erste Säule besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) und der Erwerbsersatzordnung (EO)

Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass Selbstständige im Gegensatz zu Arbeitnehmern sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil zahlen. Ausserdem zahlen Selbstständige weder in die Arbeitslosenversicherung ein noch nehmen sie an deren Leistungen teil.

Die Beiträge der ersten Säule basieren auf dem Nettoeinkommen, wobei die Sätze je nach Einkommen angepasst werden

Optionale zweite Säule (berufliche Vorsorge)

Die Pensionskasse ist für Selbstständige mit Einzelfirma oder Personengesellschaft freiwillig. Eine freiwillige berufliche Vorsorge bietet neben der Altersvorsorge auch eine Absicherung bei Invalidität und Tod, ähnlich wie für Angestellte.

Die Beiträge in eine freiwillige Pensionskasse sind bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen steuerlich absetzbar, was einen finanziellen Vorteil schafft. Im nächsten Abschnitt beleuchten wir die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer freiwilligen beruflichen Vorsorge für Selbstständige.

Säule 3a und 3b (private Altersvorsorge)

Die Säulen 3a und 3b spielen bei der Vorsorgeplanung von Selbstständigerwerbenden eine entscheidende Rolle. Es handelt sich dabei um den freiwilligen privaten Sparanteil des schweizerischen 3-Säulen-Modells der sozialen Sicherheit.

Die Säule 3a ermöglicht steuerlich abzugsfähige Beiträge und ist daher ein attraktives Sparinstrument für die langfristige finanzielle Absicherung. Die jährlichen Maximalbeträge hängen davon ab, ob zusätzlich eine Pensionskasse (2. Säule) besteht.

Die Säule 3b hingegen steht für unbeschränkte Spar- und Anlagemöglichkeiten, die nicht an die Pensionierung gebunden sind. Die Beiträge der Säule 3b bieten zwar nicht die gleichen Steuervorteile, dafür aber eine grössere Flexibilität in Bezug auf die Anlagemöglichkeiten und die Zugänglichkeit der Mittel. Sie bieten auch eine zusätzliche Option für diejenigen, die die maximale Beitragsgrenze der Säule 3a überschreiten möchten.

Wir werden die dritten Säulen in einem späteren Abschnitt ausführlicher behandeln.

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Wie funktioniert die berufliche Vorsorge der 2.Säule für Selbstständige?

Selbstständig Erwerbende können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. Die Beiträge sind bis zur maximal zulässigen Beitragsbemessungsgrenze steuerlich absetzbar. Diese beträgt in der Regel bis zu 25 % des versicherbaren AHV-Einkommens, wobei die genauen Grenzen von der gewählten Pensionskasse und den individuellen Verhältnissen abhängen. Zusätzlich können freiwillige Einkäufe zur Deckung von Vorsorgelücken getätigt werden, die ebenfalls voll steuerlich absetzbar sind. Ähnlich wie in der 1. Säule tragen Selbstständige in der 2. Säule sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil.

Freiwillige Beiträge zur Pensionskasse (2. Säule) ermöglichen es Selbstständigen, zusätzlich zur AHV (1. Säule) eine ergänzende Altersvorsorge sowie eine Risikoabsicherung (z. B. Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen) aufzubauen.

Darüber hinaus können sie von steuerlichen Vorteilen profitieren, da Einzahlungen in eine freiwillige Pensionskasse bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen steuerlich absetzbar sind – insbesondere für Selbstständige mit höherem Einkommen kann dies finanziell attraktiv sein.

Welche verschiedenen Möglichkeiten gibt es, um eine sich einer Pensionskasse anzuschliessen?

Als Selbständiger haben Sie mehrere Möglichkeiten, an der betrieblichen Altersvorsorge teilzunehmen:

Beitritt zur gleichen Pensionskasse wie Ihre Mitarbeiter

Wenn Sie ein Unternehmen besitzen und Ihre Arbeitnehmer bei einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung (in der Regel einer Sammelstiftung) angemeldet haben, können Sie sich in der Regel auch kollektiv derselben anschliessen. So können Sie von den gleichen Vorsorge- und Risikoabsicherungsmöglichkeiten profitieren wie Ihre Mitarbeiter und vereinfachen so Ihr Vorsorgemanagement.

Beitritt zu einer von Ihrem Berufsverband angebotenen Pensionskasse

Selbstständig Erwerbstätige können oft der Pensionskasse ihres Berufsverbandes beitreten. Viele Berufsgruppen in der Schweiz verfügen über eigene Pensionskassen, z. B. Ärzte, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.

Wenn Ihr Berufsverband keine Pensionskasse hat oder Sie nicht ausdrücklich einem Verband angehören, gibt es Versicherungsgesellschaften, die speziell für die berufliche Vorsorge von Selbstständigen Vereine gegründet haben.

Der Beitritt zu einer berufsständischen Pensionskasse bietet günstige Bedingungen, Vorteile bei der Risikoteilung und Optionen, die auf die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Berufe abgestimmt sind.

Treten Sie der Stiftung Auffangeinrichtung BVG bei

Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG ist eine gemeinnützige Organisation mit einem Bundesauftrag zur beruflichen Vorsorge, die alle Arbeitgeber und Personen aufnimmt, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Sie bietet somit ein Sicherheitsnetz für diejenigen, die nicht in andere Systeme eintreten können, auch wenn sie möglicherweise weniger flexibel ist.

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Was geschieht mit Ihren bestehenden Geldern der 2.Säule, wenn Sie sich selbständig machen?

Wenn Sie zuvor einer Pensionskasse angehörten und in die Selbstständigkeit wechseln, können Sie zwischen mehreren Optionen zur Verwaltung Ihres bestehenden Pensionskassenguthabens wählen.

Die Freizügigkeitsleistung entspricht dem Altersguthaben, das Sie in der beruflichen Vorsorge angesammelt haben, wenn Sie Ihre Stelle vor dem Rentenalter verlassen. Dieses Guthaben bleibt Ihr rechtmässiges Eigentum, und Sie können eine der folgenden Optionen wählen:

  1. Freizügigkeitskonto: Sie haben die Möglichkeit, Ihr Geld auf diesem speziellen Bankkonto zu parken, wo es zu einem relativ niedrigen, aber stabilen Zinssatz verzinst wird, bis Sie es bei der Pensionierung beziehen können. Diese konservative Option gewährleistet, dass das Kapital sicher bleibt.
  2. Freizügigkeitspolice: Mit dem Geld können Sie eine Freizügigkeitspolice abschliessen. Dabei handelt es sich um eine versicherungsbasierte Anlage, die eine Kombination aus Zinsen und Risikoschutz (z. B. Invaliditäts- oder Todesfallleistungen) bietet. Sie bietet mehr Sicherheit, aber in der Regel niedrigere Renditen im Vergleich zu anderen Anlagekonten.
  3. Freizügigkeitskonto in Wertschriften: Hierbei handelt es sich um eine anlageorientierte Option, bei der die Mittel in dynamische, potenziell ertragreichere Finanzinstrumente wie Aktien, Anleihen oder gemischte Portfolios investiert werden. Dieser Ansatz bietet das Potenzial für bessere Erträge, ist aber mit einem höheren Risiko verbunden.
  4. Vorzeitiger Bezug für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit Schliesslich erlaubt das Schweizer Recht unter bestimmten Bedingungen den Vorbezug von Geldern aus der 2. Säule, um eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Diese Möglichkeit steht nur Personen offen, die tatsächlich selbstständig werden und von der AHV als solche anerkannt sind (z. B. Einzelfirma). Ein Vorbezug ist nicht zulässig, wenn man eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder AG) gründen möchte.Der Vorbezug kann als Startkapital genutzt werden, führt jedoch zu einer Reduktion der Altersrente und wird als Kapitalleistung besteuert, wobei die Steuerbelastung je nach Kanton variiert. Die Entscheidung sollte daher sorgfältig geprüft werden, da ein Scheitern der Selbstständigkeit erhebliche finanzielle Folgen haben kann.

Was sollten Sie beachten, bevor Sie Ihr Geld aus der 2.Säule abheben, um Ihre eigene Firma zu gründen?

Wenn Sie Ihre Vollzeitbeschäftigung aufgeben, um sich selbständig zu machen und eine Einzelfirma zu gründen, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Freizügigkeitsguthaben aus der zweiten Säule zu beziehen, um Ihr eigenes Unternehmen zu gründen. Der Vorbezug muss innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit erfolgen.

Wenn Sie teilweise selbständig erwerbend sind und neben Ihrer Anstellung ein Nebengewerbe betreiben, können Sie Ihre Freizügigkeitsleistung nicht beziehen. Erst wenn Sie Ihre unselbstständige Tätigkeit vollständig aufgeben und ausschliesslich selbstständig tätig sind, kann ein Vorbezug beantragt werden. Dies setzt voraus, dass Sie Ihre Selbstständigkeit durch eine AHV-Anmeldung nachweisen. Ab dem Zeitpunkt der offiziellen AHV-Anmeldung haben Sie 12 Monate Zeit, den Vorbezug Ihrer Freizügigkeitsleistung zu beantragen.

Diese Option bietet zwar wertvolles Startkapital für Ihr Unternehmen, ohne dass Sie sich verschulden müssen, doch sollten Sie die Risiken bedenken, denn diese Mittel sind für die Altersvorsorge bestimmt. Es besteht immer die sehr reale Gefahr, dass Ihr Unternehmen scheitert und Sie sich dann schutzlos stellen, weil Sie Ihre Altersvorsorge aufgezehrt haben.

Ausserdem können die entnommenen Gelder später nicht wieder in ein Rentensystem investiert werden, so dass eine ausreichende Altersvorsorge erforderlich ist, wenn Sie Ihre bestehenden Rentengelder entnehmen.

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Wie funktioniert die Säule 3a für Selbständigerwerbende?

Die Säule 3a ist ein wichtiges Vorsorgeinstrument für Selbstständige in der Schweiz, das flexible Anlagemöglichkeiten und Steuervorteile bietet. So funktioniert sie in der Praxis für Selbstständige:

Steuerlich absetzbare Beiträge

Einzahlungen in die Säule 3a sind bis zum gesetzlichen Maximalbetrag steuerlich abzugsfähig. Für Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse (2. Säule) beträgt der Maximalbetrag ab 2025 20% des Nettoeinkommens, jedoch höchstens CHF 36’288 pro Jahr. Für Angestellte sowie Selbständigerwerbende mit Pensionskasse ist der jährliche Einzahlungsbetrag auf CHF 7’258 (ab 2025) begrenzt.

Investitionsmöglichkeiten

Die Säule 3a bietet im Vergleich zur beruflichen Vorsorge ein viel breiteres Spektrum an Anlagemöglichkeiten, von risikoarmen Sparkonten bis hin zu Large-Cap- und Small-Cap-Aktienfonds. Die Wahl der richtigen Mischung hängt von Ihrer Risikobereitschaft und Ihren Vorsorgezielen ab.

Bezüge aus der Säule 3a

Bezüge aus der Säule 3a sind steuerpflichtig, jedoch zu einem reduzierten Satz, der je nach Kanton variiert und separat vom übrigen Einkommen besteuert wird.

Die Gelder können frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter oder unter bestimmten Bedingungen früher bezogen werden, z. B. für den Erwerb von Wohneigentum, die Gründung einer Einzelfirma oder bei einer definitiven Auswanderung. Jede Auszahlung unterliegt der Besteuerung.

Lesen Sie unseren Blog, um mehr über den Vorbezug aus der Säule 3a zu erfahren.

Rückwirkende Käufe jetzt erlaubt

Ab 2026 haben die Versicherten die Möglichkeit, Beitragslücken in der Säule 3a, die ab 2025 entstanden sind, rückwirkend zu füllen. Als Lücken gelten Fälle, in denen eine Person Anspruch auf Beiträge in die Säule 3a hatte, dies aber nicht tat oder nicht den Maximalbetrag einzahlte. Die neue Regelung erlaubt es, die Lücken durch zusätzliche Beiträge in späteren Jahren zu schliessen (nachträgliche „Säule 3a-Einkäufe“).

Diese neue Regelung ermöglicht eine grössere Flexibilität bei der Verwaltung von Altersguthaben und stellt sicher, dass versäumte Beiträge nachgeholt werden können, um die Steuervorteile und die langfristige finanzielle Sicherheit zu maximieren. Sie ist jedoch mit verschiedenen Bedingungen und Einschränkungen verbunden. Lesen Sie unseren Blog zum Thema Nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a, um mehr zu erfahren.

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Berufliche Vorsorge oder Säule 3a: Was ist besser für Selbstständige?

Die Entscheidung zwischen freiwilligen Beiträgen in die 2. Säule und Sparen in der Säule 3a hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die relativen Steuervorteile, der Versicherungsschutz, die Flexibilität und die Verfügbarkeit der Ersparnisse für andere Zwecke.

Steuerliche Erwägungen

Sowohl die freiwillige 2. Säule als auch die Säule 3a bieten Selbständigerwerbenden hervorragende Möglichkeiten für steuerlich abzugsfähige Altersvorsorgebeiträge. Allerdings bedeutet die Tatsache, dass Sie in der Regel bis zu 25 % Ihres AHV-Lohns in die 2. Säule einzahlen können und gleichzeitig bis zur kleinen Limite von CHF 7’258 in die Säule 3a, dass die berufliche Vorsorge im Vergleich zur Säule 3a (die nur Einzahlungen von bis zu 20 % des Lohns mit einem Maximum von CHF 36’288 erlaubt, falls keine berufliche Vorsorge besteht) meist bessere Steuersparmöglichkeiten bietet.

Dieser Unterschied ist bei niedrigeren Einkommen weniger ausgeprägt, doch für Besserverdienende wird die 2. Säule besonders attraktiv, da sie – im Gegensatz zur Säule 3a – keine feste Obergrenze hat.

Versicherungsschutz

Die betriebliche Altersversorgung bietet einen integrierten Versicherungsschutz für Invalidität und Tod. Dies bietet zwar zusätzlichen Schutz, aber die Möglichkeiten, den Versicherungsschutz an die persönlichen Umstände anzupassen, sind begrenzt. So sind beispielsweise Beiträge für eine Hinterbliebenenrente obligatorisch, auch wenn Sie keine Angehörigen haben. Dies wiederum verwässert Ihre Leistungen, da Sie möglicherweise für einen Versicherungsschutz zahlen, den Sie nicht wünschen oder benötigen.

Die Säule 3a hingegen konzentriert sich in erster Linie auf das Vorsorgesparen und bietet nur begrenzten Versicherungsschutz. Einige Pläne enthalten eine optionale Deckung für Invalidität oder Familienschutz, aber es können zusätzliche Risikoversicherungen erforderlich sein, und diese zusätzlichen Policen sind nicht steuerlich absetzbar.

Mit anderen Worten: Wenn Sie Wert auf Risikoschutz legen, kann die 2.Säule die beste Wahl sein, da sie einen eingebauten, steuerlich absetzbaren Schutz bietet. Wenn Sie jedoch in erster Linie an steuerlich absetzbarem Vorsorgesparen interessiert sind und Ihren Versicherungsschutz lieber selbst verwalten möchten, ist die Säule 3a die bessere Wahl.

Beitragsflexibilität und Kaufoptionen

Die berufliche Vorsorge, auch wenn sie freiwillig erfolgt, erfordert in der Regel regelmässige Beiträge (z.B. feste Prozentsätze des Einkommens) und folgt starreren Strukturen, die von der Pensionskasse festgelegt werden. Das Verfahren zur Anpassung der Beiträge ist im Vergleich zur Säule 3a oft komplexer und weniger flexibel

Die 2.Säule ermöglicht jedoch zusätzliche und rückwirkende Beiträge, um Lücken aus früheren Jahren zu schliessen. Dies ist besonders für Selbstständige von Vorteil, die in früheren Jahren unregelmässige Einkünfte oder uneinheitliche Rentenbeiträge hatten.

Die Säule 3a bietet eine grosse Flexibilität, was die Höhe und den Zeitpunkt der Einzahlungen innerhalb der jährlichen Limite betrifft. Je nach finanzieller Situation können Sie die Beiträge erhöhen, senken oder auslassen. Das macht die Säule 3a ideal für Selbstständige mit schwankenden Einkünften.

Ab 2026 können Einzelpersonen zudem rückwirkende Zahlungen leisten, um Beitragslücken in der Säule 3a ab dem Jahr 2025 zu decken. Dies war bisher nicht möglich und stellte einen erheblichen Nachteil gegenüber der 2.Säule dar. Die Änderung erhöht zwar die Flexibilität der Säule 3a weiter, doch sind die Bedingungen und Beschränkungen für rückwirkende Einkäufe in der Regel strenger als bei der 2. Säule.

Zugang zu Ersparnissen und Verwendung der Mittel

Die Pensionskasse (2. Säule) dient primär der Altersvorsorge und kann frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter bezogen werden. Ein vorzeitiger Bezug ist jedoch unter bestimmten Bedingungen möglich, darunter:

  • Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum
  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Endgültige Auswanderung in ein Nicht-EU/EFTA-Land

Die Säule 3a ist ebenfalls an gesetzliche Bezugsbedingungen gebunden. Ein Vorbezug ist unter anderem erlaubt für:

  • Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum
  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Endgültige Auswanderung aus der Schweiz

In beiden Fällen unterliegen vorzeitig bezogene Beträge der Kapitalleistungssteuer, die je nach Kanton unterschiedlich ausfällt. Ein Vorbezug reduziert zudem die Altersvorsorge und sollte sorgfältig geprüft werden.

Das Urteil: Was ist das Beste für Selbstständige?

Um die vorangegangenen Punkte zusammenzufassen:

Wählen Sie die Säule 3a, wenn Sie flexible Beiträge und mehr Kontrolle über Ihr Altersguthaben wünschen. Sie eignet sich besonders für Personen mit schwankendem Einkommen oder für jene, die ihre Anlagestrategie individuell gestalten möchten. Zudem ermöglicht sie steuerlich begünstigtes Sparen mit einer gewissen Flexibilität bei der Wahl der Anlagestruktur.

Oder Sie entscheiden sich für freiwillige Beiträge in die 2. Säule, wenn Sie als Gutverdiener Ihre Steuerersparnis optimieren und gleichzeitig von einem integrierten Versicherungsschutz für Invalidität und Tod profitieren wollen. Sie ist auch eine attraktive Option, wenn Sie eine stabilere Altersvorsorge aufbauen finanziell abgesichertes Leben im Alter sichern möchten.

Für viele Selbstständige bietet die Kombination beider Säulen das beste Verhältnis von Steuervorteilen, Schutz und Flexibilität.

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Wie kann Nexova helfen?

Als Selbständigerwerbende/r kann es schwierig sein, sich in der Vorsorgeplanung und den Sozialversicherungspflichten zurechtzufinden. Nexova hat sich auf massgeschneiderte Treuhandlösungen für Schweizer KMU und Selbstständige spezialisiert und bietet fachkundige Beratung zu den Möglichkeiten der freiwilligen 2. Säule, Strategien zur Optimierung der Säule 3a-Beiträge und Unterstützung bei der Bewältigung der steuerlichen Auswirkungen.

Vor allem aber hilft Nexova Ihnen, die beste Strategie für die Altersvorsorge zu finden, die auf Ihrem Einkommen, Ihrer Unternehmensstruktur und Ihren langfristigen finanziellen Zielen basiert und sowohl die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften als auch den maximalen finanziellen Nutzen gewährleistet.

Warum warten? Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses Beratungsgespräch und entdecken Sie, wie wir Ihre Rentenverwaltung vereinfachen und Ihre finanzielle Sicherheit verbessern können.

FAQ

Antworten auf einen Klick

Können Selbständigerwerbende sowohl die 2. Säule als auch die Säule 3a in Anspruch nehmen?

Ja, es ist möglich, als Inhaber einer Einzelfirma in die 2. Säule einzutreten und gleichzeitig Beiträge in die Säule 3a zu leisten, aber die maximale Beitragsgrenze für die Säule 3a ist auf 7258 CHF begrenzt (Im Jahr 2025), wenn Sie einer Pensionskasse angehören. Wenn Sie sich nicht freiwillig der 2. Säule anschliessen und nur in die Säule 3a einzahlen, beträgt die steuerfreie Beitragsbemessungsgrenze 20 % des Gehalts, maximal jedoch 36 288 CHF (Im Jahr 2025).

Kann ich meine Rentenersparnisse für den Kauf von Wohneigentum verwenden, wenn ich selbständig bin?

Ja, sowohl Gelder aus der 2. Säule als auch aus der Säule 3a können für die Finanzierung von selbstgenutzten Wohneigentum verwendet werden. Der Vorbezug ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft und kann Ihre langfristige Vorsorgesicherheit beeinträchtigen. Es ist wichtig, die unmittelbaren Vorteile von Wohneigentum gegen die zukünftige finanzielle Stabilität abzuwägen.

Wie kann ich die Steuern beim Bezug meines Säule-3a-Kontos minimieren?

Die Einzahlungen in die Säule 3a sind steuerlich abzugsfähig, doch der Kapitalbezug unterliegt einer separaten Besteuerung zu einem reduzierten Satz. Die genaue Höhe hängt vom Kanton und der Gemeinde ab und steigt progressiv mit der Höhe des bezogenen Kapitals.
Da ein 3a-Konto immer auf einmal bezogen werden muss, kann es sinnvoll sein, mehrere 3a-Konten zu führen und den Bezug auf verschiedene Jahre zu verteilen. Dadurch wird die Steuerprogression gebrochen, und die Gesamtsteuerbelastung sinkt.

Was passiert, wenn ich nicht in ein freiwilliges Rentensystem eingezahlt habe?

Sie verlassen sich allein auf die 1. Säule (AHV), die möglicherweise nicht ausreicht, um Ihren Lebensstandard im Ruhestand zu halten. Über die 1. Säule hinaus sind zwar keine Rentenbeiträge obligatorisch, aber eine vernachlässigte Altersvorsorge kann Sie im Alter in eine finanzielle Schieflage bringen. Ohne einen Arbeitgeber, der automatisch Beiträge für Sie leistet, liegt die Verantwortung für den Aufbau einer soliden Altersvorsorge ganz bei Ihnen.

Ist es besser, mein Erspartes zu investieren oder in einen Pensionskasse einzuzahlen?

Selbständiges Investieren bietet Flexibilität, ist aber mit einem höheren Risiko und keinen steuerlichen Vorteilen verbunden. Vorsorgebeiträge (2. Säule und Säule 3a) reduzieren nicht nur das steuerpflichtige Einkommen, sondern bieten auch ein gewisses Mass an finanzieller Sicherheit und in vielen Fällen auch Versicherungsschutz. Ein Mix aus beiden Ansätzen (privates Sparen und Vorsorge) bietet oft das Beste aus beiden Welten.

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