1e Kadervorsorge: Wie 1e-Pläne Spitzenverdiener in der Schweiz unterstützen

Die Planung des Ruhestands im Rahmen des schweizerischen Systems der beruflichen Vorsorge (BVG) kann für Gutverdiener einschränkend sein. Während das System den meisten Arbeitnehmern Sicherheit bietet, sehen sich die Spitzenverdiener oft mit gedeckelten Renditen und eingeschränkten Anlagemöglichkeiten konfrontiert. Die 1e-Kadervorsorge bietet jedoch eine leistungsstarke Alternative, die mehr Flexibilität und Kontrolle über die nicht obligatorischen Rentenbeiträge bietet.

In diesem Artikel erläutern wir die Struktur der 2. Säule in der Schweiz, erklären, wie sich die 1e-Pläne von den traditionellen Systemen unterscheiden, und zeigen ihre Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf.

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Highlights

  • 1e-Pläne bieten mehr Flexibilität und Kontrolle über den überobligatorischen Vorsorgeteil
  • Traditionelle Pensionskassen schränken Spitzenverdiener mit niedrigen Renditen ein
  • 1e-Pläne vermeiden Quersubventionierung und erlauben individuelle Anlagestrategien
  • Ab CHF 136 080 können überobligatorische Beiträge in 1e-Vorsorgeplänen investiert werden
  • Arbeitgeber reduzieren Risiken, senken Prämien und optimieren die Bilanz mit 1e-Lösungen

Inhalt

  • 1e Kadervorsorge: Wie 1e-Pläne Spitzenverdiener in der Schweiz unterstützen
  • Highlights & content
  • Überblick über das Schweizer System der beruflichen Vorsorge (2.Säule)
  • Was ist ein 1e-Vorsorgeplan?
  • Was ist das Problem mit den traditionellen Pensionskassen für Besserverdienende?
  • Wie lösen die 1e-Vorsorgelösungen diese Probleme?
  • Was sind die Vorteile von 1e-Vorsorgeplänen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
  • Muss ich einen 1e-Vorsorgelösung nutzen, wenn ich mehr als 136’080 CHF verdiene?
  • Wie funktionieren die 1e-Pläne für Selbstständige?
  • Wer sollte einen 1e-Plan in Betracht ziehen?
  • Wie kann Nexova Sie bei Ihrer Vorsorge unterstützen?
  • FAQ
  • Über 150 Unternehmen vertrauen auf uns

Überblick über das Schweizer System der beruflichen Vorsorge (2.Säule)

Das schweizerische Vorsorgesystem beruht auf drei Säulen, wobei die 2. Säule auf die berufliche Vorsorge (BVG) ausgerichtet ist. Diese Säule soll die staatliche Rente (1. Säule) ergänzen, um den Lebensstandard nach der Pensionierung zu sichern. Sie besteht aus zwei Teilen:

  1. Obligatorische berufliche Vorsorge (BVG): Arbeitnehmer, die mehr als CHF 22’680 pro Jahr verdienen (ab dem 1. Januar 2025), werden automatisch in die obligatorische berufliche Vorsorge aufgenommen. Dieser Schwellenwert stellt sicher, dass mindestens CHF 3’780 im BVG versichert sind. Die Beiträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt und beziehen sich auf den versicherten Lohnanteil bis zu CHF 90’720. Viele Pensionskassen verfolgen eine konservative Anlagestrategie, aber einige setzen auch auf höhere Aktienquoten oder alternative Anlagen.
  2. Überobligatorische Vorsorge: Bei einem Einkommen über CHF 90’720 beginnt die überobligatorische Vorsorge. Arbeitgeber können freiwillig zusätzliche Beiträge leisten, um die Altersvorsorge ihrer Mitarbeitenden zu verbessern. Ab einem Einkommen von CHF 136’080 sind individuelle 1e-Pläne möglich. Diese bieten mehr Flexibilität und ermöglichen massgeschneiderte Anlagestrategien. Die Teilnahme an diesem Teil ist zwar freiwillig, bietet aber die Chance auf höhere Renditen und individuell abgestimmte Vorsorgelösungen.

Wichtig ist, dass für Selbstständige (Personengesellschaften wie Einzelfirmen etc.) sowohl der obligatorische als auch der überobligatorische Teil der 2.Säule freiwillig ist. Entscheidet sich ein Selbständigerwerbender jedoch für den Anschluss an die berufliche Vorsorge, so muss er sich bei einem Einkommen unter der Schwelle von 136 080 CHF auch der gleichen obligatorischen beruflichen Vorsorge anschliessen (d.h. er kann nicht sofort mit seinem gesamten Beitragsbetrag, der unter die Schwelle fällt, von der erhöhten Flexibilität der überobligatorischen Vorsorge profitieren).

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Was ist ein 1e-Vorsorgeplan?

Die 1e-Kadervorsorge ist eine besondere Form der beruflichen Vorsorge in der Schweiz, die ausschliesslich für den überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge in der Schweiz (d.h. Beiträge aus Einkommen über 136’080 CHF – Stand 2025) gilt. Sie stützt sich auf Artikel 1e der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2).

Für Einkommen bis zu CHF 90’720 gilt die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG). Die Beiträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt und über eine traditionelle Pensionskasse verwaltet.

Für Einkommen über CHF 90’720 besteht die Möglichkeit, in der überobligatorischen Vorsorge zusätzliche Beiträge zu leisten.

Ab einem Jahreseinkommen von CHF 136’080 können 1e-Vorsorgepläne genutzt werden. Diese bieten mehr Flexibilität und ermöglichen es Besserverdienenden, individuelle Anlagestrategien zu wählen.

1e-Vorsorgepläne müssen in separaten Vorsorgewerken innerhalb einer Pensionskasse verwaltet werden. Arbeitgeber entscheiden, ob sie einen 1e-Plan einführen. Falls ein solcher Plan existiert, können berechtigte Arbeitnehmer ihre Anlagestrategie innerhalb des Plans wählen. Ohne 1e-Lösung erfolgt die überobligatorische Vorsorge in der regulären Pensionskasse des Unternehmens.

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Was ist das Problem mit den traditionellen Pensionskassen für Besserverdienende?

Traditionelle Pensionskassen verfolgen in der Regel eine kollektive Anlagestrategie, die darauf ausgerichtet ist, die Rentenansprüche aller Versicherten langfristig zu sichern. Dabei steht die Stabilität der Erträge im Vordergrund, um die Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenleistungen zuverlässig auszahlen zu können.

Um das Anlagerisiko zu minimieren und stabile Erträge zu erzielen, setzen viele Pensionskassen auf eine ausgewogene Anlagestrategie mit einem Fokus auf sichere Anlagen. Je nach Risikoprofil und Deckungsgrad können jedoch auch Aktien, Immobilien oder alternative Anlagen berücksichtigt werden.

Dies funktioniert zwar gut, um die Volatilität zu verringern und eine Mindestrente nach dem Eintritt in den Ruhestand zu sichern, schränkt aber auch das Potenzial für höhere langfristige Renditen ein, insbesondere für Besserverdiener, die weniger risikoscheu sind und eine grössere Flexibilität bei der Anlage anstreben.

Zu den wichtigsten Einschränkungen der klassischen BVG-Vorsorge für Spitzenverdiener gehören:

  • Begrenzte Kontrolle: Alle Beiträge werden nach einem standardisierten Anlagekonzept verwaltet, unabhängig von den individuellen Zielen und der Risikobereitschaft.
  • Quersubventionierung: Die von Gutverdienern erwirtschafteten Erträge werden häufig zur Subventionierung der Renten anderer Versicherter verwendet.
  • Niedrige Renditen: Aufgrund konservativer Anlagestrategien liegen die Renditen oft unter dem Marktdurchschnitt und in einigen Fällen sogar unter der Inflationsrate

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Spitzenverdiener, die strategisch und langfristig Vermögen aufbauen wollen, im Rahmen des klassischen BVG-Systems stark eingeschränkt sind und daher eine bessere Lösung benötigen. Hier kommt die 1e-Vorsorgelösung ins Spiel.

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Wie lösen die 1e-Vorsorgelösungen diese Probleme?

Als Gutverdiener bietet Ihnen eine 1e-Pläne die ideale Lösung, da sie mehr Kontrolle über ihre überobligatorischen Vorsorgegelder ermöglichen. Hier erfahren Sie, wie Sie die oben genannten Probleme der traditionellen Pensionskassen lösen können:

  • Flexibilität: Sie entscheiden, wie der überobligatorische Teil Ihrer Rente angelegt wird.
  • Keine Umverteilung: Keine Quersubventionierung bedeutet, dass alle Erträge ausschliesslich Ihnen gehören.
  • Höheres Renditepotenzial: Ein erhöhtes Engagement in Aktien und anderen wachstumsstarken Anlagen kann Ihre langfristigen Erträge erheblich steigern.

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Was sind die Vorteile von 1e-Vorsorgeplänen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

1e-Vorsorgelösungen bieten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine Reihe von Vorteilen:

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Individuelle Auswahl: Die Arbeitnehmer wählen aus einer Reihe von Anlagestrategien, die auf ihrer persönlichen Risikotoleranz und ihren Anlagezielen basieren. Pensionskassen bieten in der Regel bis zu zehn Strategien an, darunter mindestens eine risikoarme Variante.
  • Vollständige Beteiligung: Die Arbeitnehmer sind in vollem Umfang an den Risiken und Erträgen ihrer 1e-Vorsorgelösungen beteiligt. Das bedeutet, dass sie 100 % der Rendite aus ihren Anlagen erhalten, und diese Gewinne werden direkt ihrem individuellen Rentenkonto gutgeschrieben. Im Gegenzug bietet der Fonds keine Mindestzinsgarantie wie bei der traditionellen betrieblichen Altersvorsorge, so dass der Arbeitnehmer das gesamte Verlustrisiko trägt.
  • Keine Quersubventionierung: Da 1e-Pläne individuell geführt werden, gibt es keine Umverteilung der Anlageerträge auf andere Versicherte.
  • Steuerliche Vorteile: Beiträge in 1e-Pläne sind steuerlich abzugsfähig, einschliesslich freiwilliger Einkäufe, soweit sie den gesetzlichen Maximalbetrag nicht überschreiten. Dies reduziert das zu versteuernde Einkommen.
  • Höhere Renditen: Arbeitnehmer können durch höhere erwartete Renditen aus personalisierten aktienbasierten Strategien bessere Rentenleistungen erzielen.
  • Transparenz und Kontrolle: Klare Trennung zwischen individuellen Erträgen und kollektiven Reserven der Pensionskasse ermöglicht eine direkte Überwachung der eigenen Anlageergebnisse.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Geringeres Risiko: 1e-Pläne sind vollständig beitragsorientiert, d. h. der Arbeitgeber trägt keine Anlageverluste oder Unterfinanzierungsrisiken (d. h. es gibt keine garantierten Mindestleistungen). Der Fonds funktioniert eher als Sparinstrument denn als Versicherungsplan, und die Rentenleistungen werden in der Regel in Form eines Pauschalbetrags ausgezahlt, so dass das Unternehmen keine Rückstellungen für Langlebigkeitsrisiken bilden muss.
  • Niedrigere Prämien: Die Risikoprämien für die Invaliditäts- und Todesfallversicherung sind in der Regel 25 % niedriger, da 1e-Pläne in der Regel Branchen und Personen mit geringem Risiko abdecken.
  • Optimierung der Bilanz: 1e-Pläne gelten nach IFRS und US-GAAP als beitragsorientierte Vorsorgepläne und müssen nicht als Pensionsverpflichtung in der Unternehmensbilanz ausgewiesen werden.
  • Gewinnung und Bindung von Talenten: Das Angebot eines 1e-Plans mit flexiblen, renditestarken Anlagemöglichkeiten ist ein starker Anreiz, um Spitzenkräfte anzuziehen und zu halten, insbesondere Führungskräfte und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen.
  • Einfache Integration: 1e-Lösungen lassen sich unkompliziert in bestehende Pensionskassenstrukturen integrieren und als zusätzliche Vorsorgelösung implementieren.
  • Flexible Beiträge: Arbeitgeber können flexible Beitragsmodelle wählen, die sich an den Unternehmenszielen und -budgets orientieren.

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Muss ich einen 1e-Vorsorgelösung nutzen, wenn ich mehr als 136’080 CHF verdiene?

Wenn Ihr Einkommen 136’080 CHF übersteigt, haben Sie drei Möglichkeiten für den überobligatorischen Teil Ihrer Vorsorge:

  1. Überobligatorische Vorsorge in der klassischen Pensionskasse: Auch wenn Ihr Einkommen über 136’080 CHF liegt, können Sie den überobligatorischen Teil weiterhin in die klassische Pensionskasse einzahlen. Dadurch bleibt Ihre gesamte Vorsorge unter der gleichen konservativen Anlagestrategie. Diese Lösung bietet Stabilität, kann aber langfristig geringere Renditechancen haben.
  2. 1e-Vorsorgeplan: Wenn Ihr Arbeitgeber einen 1e-Plan anbietet, können Sie den überobligatorischen Teil dort anlegen und zwischen verschiedenen Anlagestrategien wählen. Je nach Anbieter stehen risikoarme, ausgewogene oder wachstumsorientierte Strategien zur Verfügung. Dies ist ideal für Spitzenverdiener, die eine höhere Rendite anstreben und bereit sind, das Anlagerisiko selbst zu tragen.
  3. Keine Einzahlung in die Pensionskasse: Es besteht keine Verpflichtung, den überobligatorischen Teil Ihres Einkommens in eine Pensionskasse einzuzahlen. Stattdessen können Sie das Geld privat anlegen oder sparen – beispielsweise über die Säule 3a, Immobilien oder andere Anlageformen. Diese Variante bietet maximale Flexibilität, bedeutet aber auch den Verzicht auf steuerliche Vorteile, die bei der beruflichen Vorsorge bestehen.

Wichtig: Der obligatorische Teil Ihres Lohnes (bis CHF 90’720) unterliegt immer der traditionellen beruflichen Vorsorge. Für Einkommen über CHF 90’720 bis CHF 136’080 gilt weiterhin die überobligatorische Vorsorge innerhalb der regulären Pensionskasse. Ab einem Einkommen von CHF 136’080 können Sie flexibler vorgehen, sofern Ihr Arbeitgeber einen 1e-Vorsorgeplan anbietet.

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Wie funktionieren die 1e-Pläne für Selbstständige?

Selbstständig Erwerbstätige in der Schweiz sind nicht verpflichtet, sich am System der beruflichen Vorsorge zu beteiligen. Sie können sich jedoch freiwillig einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen.

Für Selbstständige (in der Regel Einzelunternehmer), die sich für eine berufliche Vorsorge entscheiden, gelten die gleichen Schwellenwerte: Für Einkünfte bis zu 136 080 CHF gelten die Regeln der traditionellen Pensionskasse, während Einkünfte oberhalb dieser Schwelle einem 1e-Plan zugewiesen werden können. Der Selbstständige muss sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil bezahlen. Informationen zu den Möglichkeiten der beruflichen Vorsorge für Selbstständige finden Sie in unserem Blog Pensionskasse für Einzelfirmen und Selbstständige.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass Selbstständige stattdessen eine Unternehmensstruktur (z.B. GmbH oder AG) gründen und sich selbst ein Gehalt zahlen, wobei sie die Beiträge so gestalten, dass sie von den 1e-Plänen profitieren. Das bedeutet, dass die Person nicht mehr als Selbständigerwerbende im Sinne der AHV-Normen gilt, sondern als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in ihrem eigenen Unternehmen.

Während sowohl Einzelunternehmer als auch GmbH-Inhaber für Einkommen oberhalb der Schwelle 1e-Pläne in Anspruch nehmen können, haben GmbH-Inhaber oft einen besseren Zugang zu Rentenanbietern, bessere steuerliche Optimierungsmöglichkeiten durch Arbeitgeberbeiträge und einfachere Verwaltungsprozesse.

Eine letzte Möglichkeit besteht darin, stattdessen die Säule 3a für die zusätzliche Altersvorsorge zu nutzen, was allerdings mit niedrigeren Beitragsgrenzen verbunden ist.

Ein Beispiel: Mit einer GmbH auf 1e-Pläne zugreifen und Steuern optimieren

Anna ist selbständige IT-Beraterin und verdient jährlich CHF 220’000. Um die 1e-Pläne zu nutzen und die Steuervorteile zu maximieren, gründet sie eine GmbH und zahlt sich selbst ein Gehalt von CHF 220’000.

Vom Gehalt sind nach BVG-Obligatorium CHF 90’720 versichert. Der darüber hinausgehende Lohn bis zu einem Einkommen von CHF 136’080 kann über die überobligatorische Vorsorge abgedeckt werden.

Ab einem Jahreseinkommen von CHF 136’080 kann Anna die zusätzlichen CHF 83’920 (220’000 – 136’080) in einen 1e-Plan investieren, der individuelle Anlagestrategien mit höherem Renditepotenzial ermöglicht.

Da Arbeitgeberbeiträge zur Pensionskasse steuerlich absetzbar sind, profitiert Anna doppelt:

  1. Ihre GmbH kann die Arbeitgeberbeiträge vollständig als Geschäftsausgabe abziehen.
  2. Ihre Arbeitnehmerbeiträge senken ihr persönliches steuerpflichtiges Einkommen.

Diese Lösung reduziert sowohl Annas persönliche Steuerlast als auch die Steuerbelastung ihrer GmbH, während sie gleichzeitig ihre Altersvorsorge durch Investitionen in den 1e-Plan optimiert.

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Wer sollte einen 1e-Plan in Betracht ziehen?

1e-Lösungen sind ideal für Privatpersonen und Unternehmen, die bei ihrer betrieblichen Altersvorsorge mehr Flexibilität, höhere Renditechancen und Steuervorteile suchen. Hier erfahren Sie, wer am meisten von einem 1e-Plan profitieren kann:

  • Führungskräfte und Kadermitarbeitende: Führungskräfte und Kader können mit 1e-Plänen ihre Altersvorsorge durch individuell anpassbare Anlagestrategien maximieren und gleichzeitig die bei traditionellen Vorsorgeeinrichtungen übliche Quersubventionierung vermeiden.
  • Unternehmer und Selbstständige: Unternehmer können den überobligatorischen Teil ihrer Vorsorge mit einem 1e-Plan optimieren – entweder als Selbstständige mit freiwilliger BVG-Versicherung oder indem sie eine juristische Person gründen und sich selbst ein Gehalt über der 1e-Schwelle auszahlen. Dieser Ansatz bietet steuerliche Vorteile und ermöglicht eine individuelle Anlagestrategie, die auf persönliche Finanzziele abgestimmt ist.
  • Arbeitgeber, die Talente anziehen und binden wollen: Unternehmen können 1e-Pläne nutzen, um leitende Mitarbeiter anzuziehen und zu halten, indem sie ihnen mehr Kontrolle über ihre Renteninvestitionen geben.
  • Langfristig orientierte Anleger: Personen mit einem langen Anlagehorizont profitieren von der Möglichkeit, mit einer 1e-Rente höhere Renditen zu erzielen und gleichzeitig die Flexibilität zu behalten, ihr Risikoprofil im Laufe der Zeit anzupassen.

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Wie kann Nexova Sie bei Ihrer Vorsorge unterstützen?

Die Entscheidung, wie man am besten für den Ruhestand spart, kann schwierig sein, vor allem, wenn es so viele verschiedene Möglichkeiten gibt, darunter auch fortschrittliche Optionen wie 1e-Kadervorsorge.

Hier kommt Nexova ins Spiel. Wir haben uns darauf spezialisiert, personalisierte Treuhandlösungen für Schweizer KMUs und gut verdienende Fachleute anzubieten. Wir beraten Sie fachkundig bei der Strukturierung Ihrer beruflichen Vorsorge und 1e-Pläne und maximieren so Ihre Steuervorteile, Anlageergebnisse und stellen die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicher.

Mit Nexova erhalten Sie mehr als eine klassische Vorsorgelösung; wir helfen Ihnen, eine 1e-Rentenstrategie zu entwickeln, die zu Ihrem Einkommen, Ihrer Unternehmensstruktur und Ihren langfristigen finanziellen Zielen passt und es Ihnen ermöglicht, sowohl von höheren Renditen als auch von Steuereffizienz zu profitieren.

Wir übernehmen die Details, damit Sie sich auf Ihr Unternehmen oder Ihre Karriere konzentrieren können – während Sie gleichzeitig eine flexible, renditeorientierte Vorsorgestrategie aufbauen.

Warum warten? Kontaktieren Sie Nexova noch heute für eine kostenlose Beratung und finden Sie heraus, wie wir Ihnen helfen können, das volle Potenzial Ihrer Rentenersparnisse auszuschöpfen.

FAQ

Antworten auf einen Klick

Was passiert mit meiner 1e-Lösung, wenn sich der Markt schlecht entwickelt?

Sie tragen das gesamte Anlagerisiko, d. h. Ihre Renditen können schwanken und Sie tragen die Verluste, wenn Ihre Anlagen schlecht abschneiden. Langfristige Strategien mildern jedoch in der Regel kurzfristige Verluste ab, und Sie können im Allgemeinen mit einer wesentlich höheren durchschnittlichen Rendite als bei traditionellen Rentenversicherungen rechnen.

Kann ich mein 1e-Vorsorgeguthaben vorzeitig beziehen?

Ja, unter bestimmten Bedingungen kann das 1e-Vorsorgeguthaben vorzeitig bezogen werden, beispielsweise:

Beim Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum
Bei einem definitiven Wechsel in die Selbstständigkeit
Bei einer endgültigen Ausreise aus der Schweiz

Ein Vorbezug ist jedoch mit steuerlichen Konsequenzen verbunden. Zudem gibt es gesetzliche Einschränkungen und Meldepflichten.

Ist die 1e-Vorsorge Teil der 2. Säule?

Ja, die 1e-Vorsorge ist Teil der 2. Säule (berufliche Vorsorge) in der Schweiz. Sie gilt ausschliesslich für den überobligatorischen Teil der 2. Säule, der Einkommen über 136.080 CHF (ab 2025) abdeckt. Einkommen bis zu dieser Grenze fallen unter den obligatorischen Teil, der den üblichen BVG-Regeln mit eingeschränkten Anlagemöglichkeiten folgt.
Kurz gesagt, 1e-Pläne sind ein spezielles Vorsorgemodell innerhalb der 2. Säule, das für den überobligatorischen Lohnanteil eine grössere Anlageflexibilität bietet. 

Kann ich einen 1e-Plan mit anderen Rentensparoptionen kombinieren?

Ja, Sie können einen 1e-Plan mit der Säule 3a und 3b sowie anderen freiwilligen Sparmöglichkeiten kombinieren. Mit diesen Strategien können Sie die Steuervorteile maximieren und Ihre Vorsorge verbessern.

Gelten für Selbstständige die gleichen Schwellenwerte?

Ja, wenn sich Selbstständige für eine betriebliche Altersversorgung entscheiden, gelten dieselben Schwellenwerte und Optionen für den obligatorischen und den überobligatorischen Teil der 2. Säule.

Was passiert mit meinem 1e-Vorsorgeguthaben, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

Bei einem Arbeitgeberwechsel wird Ihr 1e-Vorsorgeguthaben auf die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers oder auf ein Freizügigkeitskonto übertragen. Ob Sie Ihre individuelle Anlagestrategie beibehalten können, hängt davon ab, ob Ihr neuer Arbeitgeber ebenfalls eine 1e-Vorsorgelösung anbietet.

Ist ein 1e-Vorsorgeplan geeignet, wenn ich risikoärmere Anlagen bevorzuge?

Ja. 1e-Pläne sind sehr flexibel und bieten in der Regel eine Reihe von Anlageprofilen, darunter konservative, ausgewogene und dynamische Strategien. Sie können die Option wählen, die Ihrer Risikotoleranz entspricht.

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