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Business
Nexova AG
Zürich, Juli 11, 2024
Die Aktiengesellschaft zählt neben der GmbH und der Einzelfirma zu den am häufigsten gewählten Rechtsformen bei Firmengründungen in der Schweiz. Besonders beliebt ist sie vor allem aufgrund der beschränkten Haftung, die sich ausschließlich auf das Geschäftsvermögen erstreckt. Wer das nötige Aktienkapital aufbringen kann, dem bietet die AG zudem hervorragende Wachstumschancen.Diese Vorzüge machen die Unternehmensform auch für kleinere Unternehmen attraktiv. Details zum erforderlichen Startkapital und alle Punkte, die für die Gründung einer AG erforderlich sind, finden Sie in der folgenden Checkliste.
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Zur Gründung einer Aktiengesellschaft reicht eine natürliche oder juristische Person aus. Der Gründeraktionär, das könnten Sie sein.
Die AG-Gründung erfordert sorgfältige Planung und die Einhaltung bestimmter gesetzlicher Anforderungen. Wir haben Ihnen eine detaillierte Anleitung erstellt, die Sie durch den gesamten Gründungsprozess führt.
Sie führen bereits ein Unternehmen, dass Sie in eine Aktiengesellschaft umwandeln möchten? Dann können Sie direkt zu Punkt 4 springen.
Der erste Schritt zur Gründung Ihrer AG ist die Entwicklung einer Geschäftsidee. Welches Problem können Sie lösen und welche Produkte oder Dienstleistungen bieten Sie an? Wer ist Ihre Zielgruppe und was sind Ihre Vertriebskanäle?Ein umfassender Businessplan ist unverzichtbar, da er die Vision Ihrer Firma konkretisiert und als Basis für mögliche Finanzierungen dient. Ein guter Businessplan sollte folgende Elemente enthalten:
Eine genaue Budgetierung der Gründungskosten ist essenziell. Dies umfasst alle Ausgaben, die für die Gründung und den Aufbau Ihres Unternehmens anfallen.
Je detaillierter Ihre Kostenschätzung ist, desto realistischer können Sie das Budget für Ihre Rechtsform planen und kommen nicht durch ungeahnte Kosten ins Straucheln.
Dazu zählen zum Beispiel:
Nachdem Sie das Budget für Ihre Aktiengesellschaft festgelegt haben, kommt der angenehme Part: Sie dürfen einen passenden Firmennamen auswählen. Dieser Name sollte nicht nur einprägsam und leicht zu merken sein, sondern auch das Image und die Glaubwürdigkeit Ihres Unternehmens widerspiegeln.
Ein gut gewählter Firmenname gibt potenziellen Kunden und Geschäftspartnern sofort einen Hinweis auf Ihre Tätigkeit oder Ihre Produkte und schafft Transparenz.
Nun müssen Sie entscheiden, wie hoch Ihr Aktienkapital (mindestens 100.000 CHF sind erforderlich) sein soll und wie die Anteile auf alle Personen des Unternehmens verteilt werden. Außerdem müssen Sie die organisatorische Struktur Ihrer Firma bestimmen.
Also, welche Personen gehören zu Ihrem Unternehmen wofür sind Sie verantwortlich?
Dazu gehört die Benennung des Verwaltungsrats und, falls erforderlich, einer Revisionsstelle. Um die Rechtsform zu gründen, muss mindestens eine vertretungsberechtigte Person in der Schweiz wohnhaft sein. Zudem müssen Sie festlegen, welche Person berechtigt ist, offizielle Dokumente Ihrer Firma zu unterzeichnen.
Ein Aktionärsbindungsvertrag in der Schweiz regelt die Rechte und Pflichten der Aktionäre über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus und enthält Vereinbarungen zur Stimmrechtsausübung, Beschränkungen der Aktienübertragung und Konfliktlösungsmechanismen.
Ein solcher Vertrag lohnt sich besonders, um eine stabile Zusammenarbeit zu sichern und die Interessen aller beteiligten Aktionäre zu schützen. Es wird dringend empfohlen, einen Experten hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden. Gerne beraten wir von Nexova Treuhand Sie diesbezüglich.
Wählen Sie eine Bank, bei der Sie Ihr Startkapital hinterlegen. Diese Bank wird das Aktienkapital bis zur offiziellen Eintragung Ihrer Aktiengesellschaft im Handelsregister auf einem Kapitaleinzahlungskonto verwahren.
Ein weiterer essentieller Punkt auf Ihrer Checkliste zur Firmengründung ist die Erstellung der Gründungsurkunde inklusive der Statuten Ihrer Aktiengesellschaft sowie die Gründungsbeschlüsse. Ohne diese Dokumente kommen Sie nicht weit.Die Statuten sollten folgende Informationen enthalten:
Die Gründungsurkunde umfasst grundlegende Bestimmungen zur Organisation, zum Vermögen und zum Zweck der Gesellschaft und enthält Informationen wie Kapitalhöhe, Unternehmenszweck, Name, Sitz und Organisationsstruktur.
Die Gründungsbeschlüsse hingegen sind die Beschlüsse, die von den Gründungsmitgliedern gefasst werden, um die Rechtsform formal zu gründen und zu organisieren. Dies passiert nach der ersten Gründerversammlung. Dazu kommen wir im nächsten Punkt.
Während der Gründerversammlung einer Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz erklären die Gründer in einer öffentlichen Urkunde die Gründung, legen die Statuten fest und bestellen die Organe. Sie zeichnen die Aktien und bestätigen, dass alle Aktien gültig gezeichnet sind, die Einlagen den Ausgabebeträgen entsprechen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Das notariell beurkundete Protokoll wird zur Eintragung ins Handelsregister verwendet, womit die AG offiziell gegründet wird.
Der Eintrag Ihrer Aktiengesellschaft ins Handelsregister ist ein entscheidender Schritt, da dies Ihre Vertrauenswürdigkeit gegenüber Dritten erhöht. Vor allem ist diese Eintragung jedoch zwingend notwendig, um im Namen Ihrer Firma ein Bankkonto zu eröffnen, ein Postfach zu erhalten oder eine geschäftliche Telefonnummer einzurichten.
Nachdem Ihre Aktiengesellschaft im Handelsregister eingetragen wurde, wird das Aktienkapital von der Bank freigegeben. Dazu müssen Sie lediglich einen Auszug aus dem Handelsregister vorlegen.
Seit der Revision des Aktienrechts vom 01.01.2023 ist die Führung eines Aktienbuchs (Aktienregisters) verpflichtend. Dieses Register enthält die Namen und Adressen der Eigentümer und Nutznießer von Namensaktien.
Das Aktienurkunde dient als offizieller Nachweis des Aktienbesitzes.
Nachdem Ihre Aktiengesellschaft erfolgreich gegründet wurde, müssen Sie sich um die Anmeldung bei der Ausgleichskasse kümmern, die die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invaliditätsversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) verwaltet.
Jeder Arbeitnehmer, der in Ihrer AG tätig ist, muss bei der Ausgleichskasse angemeldet werden. Zudem sind obligatorische Versicherungsverträge gemäß folgenden Gesetzen abzuschließen:
Bei einer Aktiengesellschaft gelten Sie als Gründer ebenfalls als Arbeitnehmer und müssen daher diese Schritte für sich selbst übernehmen, wenn Sie sich ein Gehalt auszahlen.
Je nach Tätigkeitsbereich Ihrer Aktiengesellschaft müssen Sie klären, ob Sie mehrwertsteuerpflichtig sind. Ist dies der Fall, müssen Sie sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden.
Als Experten für Unternehmensgründung in der Schweiz beraten wir sie hierbei gerne.
Berechnen Sie hier ganz einfach die Kosten Ihrer Firmengründung.
Um eine Aktiengesellschaft zu gründen, sind 100.000 CHF erforderlich. Diese Summe kann in bar oder durch Sacheinlagen (z.B. Immobilien, Maschinen) eingebracht werden.
Es müssen jedoch mindestens 50.000 CHF davon einbezahlt werden.
Zusätzlich zu diesem Kapital müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:
Die Gründung dieser Form der Kapitalgesellschaft lohnt sich besonders in folgenden Fällen:
Die Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist entscheidend, um eine reibungslose Gründung und den späteren Betrieb Ihrer AG zu gewährleisten. Hier sind einige wichtige Punkte:
Die steuerlichen Aspekte spielen eine wichtige Rolle, um die finanzielle Stabilität Ihres Unternehmens sicherzustellen und rechtlichen Problemen vorzubeugen. Sorgfältige Planung und Beratung hilft, Steuervorteile zu nutzen und Risiken zu minimieren. Beachten Sie folgendes:
Das Konzept der beschränkten Haftbarkeit ist ein wesentlicher Vorteil einer AG, jedoch geht es auch mit Verantwortung einher. Um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren sollten Sie folgendes beachten:
Eine gut strukturierte Organisation und eine effiziente Führung sind entscheidend für den langfristigen Erfolg Ihrer AG. Diese Punkte müssen beachtet werden, um sicherzustellen, dass Ihre AG effektiv und nachhaltig geführt wird:
Die Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz bietet zahlreiche Vorzüge. Die beschränkte Haftung schützt das Privatvermögen der Aktionäre. Zudem ermöglicht die AG eine einfache Kapitalbeschaffung durch die Ausgabe von Aktien, was besonders wichtig ist, da Ihre Firma so schnell investieren und wachsen kann.
Eine AG genießt hohes Ansehen bei Geschäftspartnern und Banken, was die Geschäftstätigkeit erleichtert. Darüber hinaus bietet die Unternehmensstruktur eine hohe Skalierbarkeit und Flexibilität, die es erlaubt, das Unternehmen schnell an veränderte Marktbedingungen anzupassen.
Schließlich sorgen klare gesetzliche Regelungen und Strukturen für rechtliche Sicherheit und eine stabile Basis für nachhaltiges Wachstum.
Die Gründung einer Aktiengesellschaft bringt einige Herausforderungen mit sich. Dazu zählen hohe initiale Kosten für Notar, Handelsregister und Beratungsleistungen. Der bürokratische Aufwand ist ebenfalls erheblich, da zahlreiche administrative und formale Anforderungen erfüllt werden müssen.
Ein weiterer Nachteil ist die Doppelbesteuerung: Die Gewinne der Gesellschaft unterliegen der Körperschaftsteuer, und bei Ausschüttung an die Aktionäre fällt zusätzlich Einkommensteuer an.
Die Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz bietet viele Vorteile, insbesondere für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf und Wachstumsplänen. Das Privatvermögen der Aktionäre ist weitestgehend geschützt und die rechtliche Sicherheit sowie das hohe Ansehen der AG erleichtern die Geschäftsanbahnung und Kreditaufnahme.
Für die Gründung bedarf es jedoch nicht nur ausreichend Aktienkapital, sondern zahlreiche Dokumente müssen erstellt und Informationen geprüft werden. Mit unserer umfassenden Expertise stehen wir von Nexova Ihnen zur Seite und gründen für Sie. Schnell und unkompliziert, damit Ihr Firmenname schon bald im Handelsregister steht und an Ihrem Firmengebäude prangt.
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