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Buchhaltung
David Merz | Geschäftsführer
Zürich, 22. April 2025
Die Planung des Ruhestands im Rahmen des schweizerischen Systems der beruflichen Vorsorge (BVG) kann für Gutverdiener einschränkend sein. Während das System den meisten Arbeitnehmern Sicherheit bietet, sehen sich die Spitzenverdiener oft mit gedeckelten Renditen und eingeschränkten Anlagemöglichkeiten konfrontiert. Die 1e-Kadervorsorge bietet jedoch eine leistungsstarke Alternative, die mehr Flexibilität und Kontrolle über die nicht obligatorischen Rentenbeiträge bietet.
In diesem Artikel erläutern wir die Struktur der 2. Säule in der Schweiz, erklären, wie sich die 1e-Pläne von den traditionellen Systemen unterscheiden, und zeigen ihre Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf.
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Das schweizerische Vorsorgesystem beruht auf drei Säulen, wobei die 2. Säule auf die berufliche Vorsorge (BVG) ausgerichtet ist. Diese Säule soll die staatliche Rente (1. Säule) ergänzen, um den Lebensstandard nach der Pensionierung zu sichern. Sie besteht aus zwei Teilen:
Wichtig ist, dass für Selbstständige (Personengesellschaften wie Einzelfirmen etc.) sowohl der obligatorische als auch der überobligatorische Teil der 2.Säule freiwillig ist. Entscheidet sich ein Selbständigerwerbender jedoch für den Anschluss an die berufliche Vorsorge, so muss er sich bei einem Einkommen unter der Schwelle von 136 080 CHF auch der gleichen obligatorischen beruflichen Vorsorge anschliessen (d.h. er kann nicht sofort mit seinem gesamten Beitragsbetrag, der unter die Schwelle fällt, von der erhöhten Flexibilität der überobligatorischen Vorsorge profitieren).
Die 1e-Kadervorsorge ist eine besondere Form der beruflichen Vorsorge in der Schweiz, die ausschliesslich für den überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge in der Schweiz (d.h. Beiträge aus Einkommen über 136’080 CHF – Stand 2025) gilt. Sie stützt sich auf Artikel 1e der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2).
Für Einkommen bis zu CHF 90’720 gilt die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG). Die Beiträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt und über eine traditionelle Pensionskasse verwaltet.
Für Einkommen über CHF 90’720 besteht die Möglichkeit, in der überobligatorischen Vorsorge zusätzliche Beiträge zu leisten.
Ab einem Jahreseinkommen von CHF 136’080 können 1e-Vorsorgepläne genutzt werden. Diese bieten mehr Flexibilität und ermöglichen es Besserverdienenden, individuelle Anlagestrategien zu wählen.
1e-Vorsorgepläne müssen in separaten Vorsorgewerken innerhalb einer Pensionskasse verwaltet werden. Arbeitgeber entscheiden, ob sie einen 1e-Plan einführen. Falls ein solcher Plan existiert, können berechtigte Arbeitnehmer ihre Anlagestrategie innerhalb des Plans wählen. Ohne 1e-Lösung erfolgt die überobligatorische Vorsorge in der regulären Pensionskasse des Unternehmens.
Traditionelle Pensionskassen verfolgen in der Regel eine kollektive Anlagestrategie, die darauf ausgerichtet ist, die Rentenansprüche aller Versicherten langfristig zu sichern. Dabei steht die Stabilität der Erträge im Vordergrund, um die Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenleistungen zuverlässig auszahlen zu können.
Um das Anlagerisiko zu minimieren und stabile Erträge zu erzielen, setzen viele Pensionskassen auf eine ausgewogene Anlagestrategie mit einem Fokus auf sichere Anlagen. Je nach Risikoprofil und Deckungsgrad können jedoch auch Aktien, Immobilien oder alternative Anlagen berücksichtigt werden.
Dies funktioniert zwar gut, um die Volatilität zu verringern und eine Mindestrente nach dem Eintritt in den Ruhestand zu sichern, schränkt aber auch das Potenzial für höhere langfristige Renditen ein, insbesondere für Besserverdiener, die weniger risikoscheu sind und eine grössere Flexibilität bei der Anlage anstreben.
Zu den wichtigsten Einschränkungen der klassischen BVG-Vorsorge für Spitzenverdiener gehören:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Spitzenverdiener, die strategisch und langfristig Vermögen aufbauen wollen, im Rahmen des klassischen BVG-Systems stark eingeschränkt sind und daher eine bessere Lösung benötigen. Hier kommt die 1e-Vorsorgelösung ins Spiel.
Als Gutverdiener bietet Ihnen eine 1e-Pläne die ideale Lösung, da sie mehr Kontrolle über ihre überobligatorischen Vorsorgegelder ermöglichen. Hier erfahren Sie, wie Sie die oben genannten Probleme der traditionellen Pensionskassen lösen können:
1e-Vorsorgelösungen bieten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine Reihe von Vorteilen:
Wenn Ihr Einkommen 136’080 CHF übersteigt, haben Sie drei Möglichkeiten für den überobligatorischen Teil Ihrer Vorsorge:
Wichtig: Der obligatorische Teil Ihres Lohnes (bis CHF 90’720) unterliegt immer der traditionellen beruflichen Vorsorge. Für Einkommen über CHF 90’720 bis CHF 136’080 gilt weiterhin die überobligatorische Vorsorge innerhalb der regulären Pensionskasse. Ab einem Einkommen von CHF 136’080 können Sie flexibler vorgehen, sofern Ihr Arbeitgeber einen 1e-Vorsorgeplan anbietet.
Selbstständig Erwerbstätige in der Schweiz sind nicht verpflichtet, sich am System der beruflichen Vorsorge zu beteiligen. Sie können sich jedoch freiwillig einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen.
Für Selbstständige (in der Regel Einzelunternehmer), die sich für eine berufliche Vorsorge entscheiden, gelten die gleichen Schwellenwerte: Für Einkünfte bis zu 136 080 CHF gelten die Regeln der traditionellen Pensionskasse, während Einkünfte oberhalb dieser Schwelle einem 1e-Plan zugewiesen werden können. Der Selbstständige muss sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil bezahlen. Informationen zu den Möglichkeiten der beruflichen Vorsorge für Selbstständige finden Sie in unserem Blog Pensionskasse für Einzelfirmen und Selbstständige.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass Selbstständige stattdessen eine Unternehmensstruktur (z.B. GmbH oder AG) gründen und sich selbst ein Gehalt zahlen, wobei sie die Beiträge so gestalten, dass sie von den 1e-Plänen profitieren. Das bedeutet, dass die Person nicht mehr als Selbständigerwerbende im Sinne der AHV-Normen gilt, sondern als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in ihrem eigenen Unternehmen.
Während sowohl Einzelunternehmer als auch GmbH-Inhaber für Einkommen oberhalb der Schwelle 1e-Pläne in Anspruch nehmen können, haben GmbH-Inhaber oft einen besseren Zugang zu Rentenanbietern, bessere steuerliche Optimierungsmöglichkeiten durch Arbeitgeberbeiträge und einfachere Verwaltungsprozesse.
Eine letzte Möglichkeit besteht darin, stattdessen die Säule 3a für die zusätzliche Altersvorsorge zu nutzen, was allerdings mit niedrigeren Beitragsgrenzen verbunden ist.
Anna ist selbständige IT-Beraterin und verdient jährlich CHF 220’000. Um die 1e-Pläne zu nutzen und die Steuervorteile zu maximieren, gründet sie eine GmbH und zahlt sich selbst ein Gehalt von CHF 220’000.
Vom Gehalt sind nach BVG-Obligatorium CHF 90’720 versichert. Der darüber hinausgehende Lohn bis zu einem Einkommen von CHF 136’080 kann über die überobligatorische Vorsorge abgedeckt werden.
Ab einem Jahreseinkommen von CHF 136’080 kann Anna die zusätzlichen CHF 83’920 (220’000 – 136’080) in einen 1e-Plan investieren, der individuelle Anlagestrategien mit höherem Renditepotenzial ermöglicht.
Da Arbeitgeberbeiträge zur Pensionskasse steuerlich absetzbar sind, profitiert Anna doppelt:
Diese Lösung reduziert sowohl Annas persönliche Steuerlast als auch die Steuerbelastung ihrer GmbH, während sie gleichzeitig ihre Altersvorsorge durch Investitionen in den 1e-Plan optimiert.
1e-Lösungen sind ideal für Privatpersonen und Unternehmen, die bei ihrer betrieblichen Altersvorsorge mehr Flexibilität, höhere Renditechancen und Steuervorteile suchen. Hier erfahren Sie, wer am meisten von einem 1e-Plan profitieren kann:
Die Entscheidung, wie man am besten für den Ruhestand spart, kann schwierig sein, vor allem, wenn es so viele verschiedene Möglichkeiten gibt, darunter auch fortschrittliche Optionen wie 1e-Kadervorsorge.
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Wir übernehmen die Details, damit Sie sich auf Ihr Unternehmen oder Ihre Karriere konzentrieren können – während Sie gleichzeitig eine flexible, renditeorientierte Vorsorgestrategie aufbauen.
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Sie tragen das gesamte Anlagerisiko, d. h. Ihre Renditen können schwanken und Sie tragen die Verluste, wenn Ihre Anlagen schlecht abschneiden. Langfristige Strategien mildern jedoch in der Regel kurzfristige Verluste ab, und Sie können im Allgemeinen mit einer wesentlich höheren durchschnittlichen Rendite als bei traditionellen Rentenversicherungen rechnen.
Ja, unter bestimmten Bedingungen kann das 1e-Vorsorgeguthaben vorzeitig bezogen werden, beispielsweise:– Beim Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum– Bei einem definitiven Wechsel in die Selbstständigkeit– Bei einer endgültigen Ausreise aus der SchweizEin Vorbezug ist jedoch mit steuerlichen Konsequenzen verbunden. Zudem gibt es gesetzliche Einschränkungen und Meldepflichten.
Ja, die 1e-Vorsorge ist Teil der 2. Säule (berufliche Vorsorge) in der Schweiz. Sie gilt ausschliesslich für den überobligatorischen Teil der 2. Säule, der Einkommen über 136.080 CHF (ab 2025) abdeckt. Einkommen bis zu dieser Grenze fallen unter den obligatorischen Teil, der den üblichen BVG-Regeln mit eingeschränkten Anlagemöglichkeiten folgt.Kurz gesagt, 1e-Pläne sind ein spezielles Vorsorgemodell innerhalb der 2. Säule, das für den überobligatorischen Lohnanteil eine grössere Anlageflexibilität bietet.
Ja, Sie können einen 1e-Plan mit der Säule 3a und 3b sowie anderen freiwilligen Sparmöglichkeiten kombinieren. Mit diesen Strategien können Sie die Steuervorteile maximieren und Ihre Vorsorge verbessern.
Ja, wenn sich Selbstständige für eine betriebliche Altersversorgung entscheiden, gelten dieselben Schwellenwerte und Optionen für den obligatorischen und den überobligatorischen Teil der 2. Säule.
Bei einem Arbeitgeberwechsel wird Ihr 1e-Vorsorgeguthaben auf die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers oder auf ein Freizügigkeitskonto übertragen. Ob Sie Ihre individuelle Anlagestrategie beibehalten können, hängt davon ab, ob Ihr neuer Arbeitgeber ebenfalls eine 1e-Vorsorgelösung anbietet.
Ja. 1e-Pläne sind sehr flexibel und bieten in der Regel eine Reihe von Anlageprofilen, darunter konservative, ausgewogene und dynamische Strategien. Sie können die Option wählen, die Ihrer Risikotoleranz entspricht.
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