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Buchhaltung
David Merz | Geschäftsführer
Zürich, April 29, 2023
Wenn Ihr Unternehmen Vermögenswerte erwirbt, ist es wichtig, das Konzept der Abschreibung zu verstehen und zu wissen, wie diese zu verbuchen ist. Die Abschreibung ist ein Mittel zur Verbuchung der Wertminderung von Vermögenswerten im Laufe der Zeit aufgrund von Nutzung, Abnutzung, Veralterung usw. In diesem Artikel werden wir uns mit den verschiedenen Abschreibungsmethoden in der Schweiz befassen, warum Abschreibungen wichtig sind, welche Arten von Abschreibungen es gibt, wie man sie berechnet und wie man sie verbucht.
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In der Buchhaltung bezieht sich die Abschreibung auf die geschätzte Wertminderung eines Vermögenswerts im Laufe der Zeit. Anders ausgedrückt, handelt es sich um eine Buchführungsmethode, bei der die Kosten eines Vermögenswerts über seine Nutzungsdauer verteilt werden und nicht nur über das Jahr, in dem er gekauft wurde. Diese beiden Definitionen bedeuten faktisch dasselbe, denn die Wertminderung eines Vermögenswerts im Laufe eines Jahres stellt auch den Teil der Kosten dieses Vermögenswerts dar, der in diesem bestimmten Jahr „angefallen“ ist.
Die Abschreibung wird als nicht zahlungswirksamer Aufwand verbucht, der den Wertverlust eines Vermögenswerts aufgrund von Nutzung, Abnutzung und Veralterung widerspiegelt. Die Abschreibung gilt nicht nur für Sachanlagen wie Gebäude, Fahrzeuge und Ausrüstung, sondern auch für immaterielle Vermögenswerte wie Patente, Urheberrechte und Marken.
Die Buchhaltung soll die finanzielle Situation eines Unternehmens genau widerspiegeln und seine Einnahmen und Ausgaben im Auge behalten. Dabei ist es wichtig, eine Schätzung der Abschreibungen in den Jahresabschlüssen zu vermerken, da sie es den Unternehmen ermöglichen, den tatsächlichen Wert ihrer Vermögenswerte besser wiederzugeben. Ohne die Berücksichtigung von Abschreibungen wäre der Wert der Vermögenswerte eines Unternehmens zu hoch angesetzt, was zu einer falschen Darstellung der Finanzlage des Unternehmens führen würde.
Die Verbuchung von Abschreibungen hat auch potenzielle steuerliche Vorteile. Die Abschreibung wird in den Büchern des Unternehmens als Betriebsausgabe verbucht, wodurch sich das steuerpflichtige Einkommen verringert und das Unternehmen somit weniger Steuern zahlen muss.
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Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie ein Vermögenswert im Laufe der Zeit an Wert verlieren kann. Beispiele hierfür sind:
Diese Formen der Abschreibung lassen sich grob in zwei Haupttypen unterteilen: die planmäßige und die außerplanmäßige Abschreibung.
Die planmäßige Abschreibung ist eine Wertminderung des Anlagevermögens, die vorhersehbar ist, so dass der Abschreibungsbetrag geplant und im Voraus festgelegt ist. Gewöhnliche Abnutzung, Wertminderung durch Zeitablauf usw. fallen in diese Kategorie. Die Abschreibung wird jedes Jahr auf der Grundlage der Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts, seiner voraussichtlichen Nutzungsdauer und der verwendeten spezifischen Abschreibungsmethode (linear oder degressiv) berechnet.
Außerplanmäßige Abschreibungen beziehen sich auf unerwartete und ungeplante Wertverluste eines Wirtschaftsgutes. Dies kann aufgrund von Naturkatastrophen, Unfällen, plötzlicher Veralterung, unbekannten Mängeln usw. geschehen. In diesem Fall muss das Unternehmen eine außerplanmäßige Abschreibung auf der Grundlage der bestmöglichen Schätzung des eingetretenen Wertverlusts vornehmen. Darüber hinaus wird der berichtigte (verminderte) Wert des Gegenstands zur neuen Grundlage für die Berechnung der planmäßigen Abschreibungsbeträge im geplanten Abschreibungsplan (insbesondere bei Verwendung degressiver Abschreibungsmethoden).
Es gibt zwei Hauptmethoden zur Berechnung der Abschreibung: Lineare Abschreibung und degressive Abschreibung.
Die lineare Abschreibung ist die einfachste und am häufigsten verwendete Abschreibungsmethode. Bei ihr wird die Abschreibung als fester Prozentsatz der ursprünglichen Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts über dessen geschätzte Nutzungsdauer berechnet. Das Wirtschaftsgut wird also jedes Jahr um den gleichen Betrag abgeschrieben.
Wenn ein Unternehmen beispielsweise eine Maschine für 10.000 CHF mit einer erwarteten Nutzungsdauer von 10 Jahren und ohne Restwert kauft, beträgt die jährliche Abschreibung 1.000 CHF (10.000 / 10). Die Abschreibung wird in der Erfolgsrechnung als Aufwand verbucht (Sollbuchung) und verringert in der Bilanz den Buchwert der Anlage (Habenbuchung).
Die Methode der degressiven Abschreibung beruht auf der Annahme, dass der Wert eines Wirtschaftsguts in den ersten Jahren seiner Lebensdauer schneller abnimmt und sich mit zunehmendem Alter verlangsamt. Mitanderen Worten, der Betrag, der als Abschreibung abgeschrieben wird, nimmt jedes Jahr ab. Die degressive Abschreibung spiegelt die Realität besser wider, ist aber komplizierter zu berechnen und zu erfassen.
Es gibt zwei Arten der degressiven Abschreibung: die Geometrische Methode und die Arithmetische Methode
Die Geometrische Methode ist die häufigere der beiden degressiven Abschreibungsmethoden. Sie unterscheidet sich von der linearen Abschreibungsmethode dadurch, dass die Abschreibung nicht jedes Jahr als fester Prozentsatz des Anschaffungswerts des Wirtschaftsguts berechnet wird, sondern als Prozentsatz des aktuellen Buchwerts, d. h. des Werts nach Berücksichtigung jeder nachfolgenden Abschreibungsbuchung.
Nehmen wir an, dass dasselbe Unternehmen aus dem vorherigen Beispiel stattdessen einen degressiven Abschreibungssatz von 20 % für die Maschine mit Anschaffungskosten von 10.000 CHF verwendet:
Wie Sie sehen, führt diese Methode zu höheren Abschreibungsaufwendungen in den ersten Jahren der Lebensdauer des Wirtschaftsguts, was die Tatsache widerspiegelt, dass Wirtschaftsgüter in diesen Jahren im Allgemeinen schneller an Wert verlieren. Es ist wichtig zu beachten, dass der Abschreibungssatz in der Regel etwa doppelt so hoch wie bei der entsprechenden linearen Methode gewählt wird.
Die Arithmetische Methode ist eine andere, weniger verbreitete Art der degressiven Abschreibung. Bei ihr wird die Abschreibung auf der Grundlage der Summe der Jahre der Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts berechnet.
Wenn eine Maschine beispielsweise eine Nutzungsdauer von 10 Jahren hat, beträgt die Summe der Ziffern der Jahre 55 (1+2+3+4+5+6+7+8+9+10). Im ersten Jahr würde die Abschreibung 10/55 der Anschaffungskosten betragen, im zweiten Jahr 9/55, und so weiter bis zum letzten Jahr, in dem die Abschreibung 1/55 der Anschaffungskosten betragen würde.
In der Schweiz werden sowohl die lineare als auch die degressive Abschreibungsmethode angewandt, die jeweils ihre Vor- und Nachteile haben und in bestimmten Situationen besser geeignet und sinnvoll sind.
Die lineare Abschreibung ist einfach zu berechnen und zu verstehen, weshalb sie die am weitesten verbreitete Methode ist, auch wenn sie die Realität möglicherweise nicht genau widerspiegelt.
Lineare Methoden werden für die meisten geringwertigen Anlagegüter verwendet, bei denen die geringe Abweichung der linearen Methode von der Realität keinen wesentlichen Unterschied in der Abschreibungsberechnung zur Folge hat. Hier sind die Kosten und der Aufwand für die Anwendung degressiver Abschreibungsmethoden die geringe Verbesserung der Genauigkeit nicht wert.
Degressive Abschreibungsmethoden hingegen tragen der Tatsache besser Rechnung, dass ein Vermögenswert in den ersten Jahren seiner Lebensdauer schneller an Wert verlieren kann, und gelten daher als genauere Methode, um den tatsächlichen Wertverlust eines Vermögenswerts zu erfassen. Der größte Nachteil der degressiven Abschreibungsmethoden besteht darin, dass sie komplizierter zu berechnen und zu verstehen sein können. Außerdem ist zu beachten, dass keine Abschreibungsmethode den tatsächlichen Wertverlust eines Wirtschaftsguts im Laufe der Zeit, der von einer Vielzahl sich ständig ändernder Faktoren abhängt, perfekt abbilden kann, auch wenn sie der Realität näher kommt.
Degressive Abschreibungsmethoden werden in der Regel bei höherwertigen Anlagegütern angewandt, die in den ersten Lebensjahren viel schneller an Wert verlieren, und bei denen ein höheres Maß an Genauigkeit wichtig ist und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten und Anstrengungen rechtfertigt.
Es gibt zwei Möglichkeiten, Abschreibungen in den Büchern des Unternehmens zu verbuchen: direkt oder indirekt.
Bei der direkten Verbuchung der Abschreibung wird das Konto für den Abschreibungsaufwand belastet und das entsprechende Anlagenkonto gutgeschrieben, wodurch der Buchwert der Anlage direkt verringert wird. Das Abschreibungskonto wird am Jahresende mit der Erfolgsrechnung verrechnet, und der Vermögenswert wird in der Bilanz am Jahresende zum Buchwert (Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen) ausgewiesen.
Bei der indirekten Verbuchung der Abschreibung wird in der Bilanz ein Gegenkonto eingerichtet, das in der Regel Wertberichtigungen heißt. Dies wird normalerweise als Minus-Aktivkonto geführt. Die Abschreibung wird wieder dem Konto für Abschreibungsaufwand belastet; allerdings wird nun dieses Gegenkonto anstelle des eigentlichen Kontos des abgeschriebenen Vermögenswerts gutgeschrieben. Bei dieser Methode wird der Buchwert der Anlage nicht direkt gemindert, was das Verständnis erschwert.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Abschreibung am Tag des Kaufs oder der Anschaffung des Wirtschaftsguts beginnt und nicht erst am Tag der ersten Nutzung. Die Berechnung wird außerdem auf den nächsten Monat aufgerundet. Wenn also ein Unternehmen ein Wirtschaftsgut am 8. Juli erwirbt, wird der gesamte Monat Juli zur Berechnung der Abschreibung herangezogen, so dass in diesem Kalenderjahr 6 volle Monate Abschreibung anfallen würden.
Die Abschreibung endet, wenn ein Vermögenswert vollständig abgeschrieben ist oder veräußert wird. Die Nutzungsdauer des Vermögenswerts und der erwartete Restwert werden verwendet, um den Zeitraum zu bestimmen, über den die Abschreibung verbucht wird.
Das schweizerische Recht schreibt vor, dass Unternehmen in ihren Jahresabschlüssen Abschreibungen vornehmen müssen, um den Wert ihrer Vermögenswerte genau wiederzugeben. Die Unternehmen sind verpflichtet, bei der Erfassung der Abschreibungen das Schweizerische Obligationenrecht (OR), das Bundesgesetz über die direkte Besteuerung (DBG) oder andere anerkannte Standards der Rechnungslegung wie z.B. Swiss GAAP zu beachten.
Art. 62 DBG schreibt u.a. folgende Punkte zur Abschreibung vor:
Darüber hinaus legt das DBA auch Standardabschreibungssätze auf die Buchwerte (d.h. degressive Abschreibungssätze) der verschiedenen Arten von Vermögenswerten fest. Dabei ist zu beachten, dass diese Werte nur Richtwerte sind und es auch kantonale Abweichungen geben kann. Die linearen Abschreibungssätze auf den Anschaffungswert werden durch Halbierung der entsprechenden degressiven Sätze ermittelt.
Die Abschreibung ist ein wichtiges Konzept für Unternehmen in der Schweiz, da sie dazu beiträgt, die Kosten eines Vermögenswerts über seine Nutzungsdauer zu verteilen, so dass die Unternehmen den tatsächlichen Wert ihrer Vermögenswerte genauer wiedergeben können. Die Berücksichtigung der Abschreibung führt auch zu steuerlichen Vorteilen, da sie das steuerpflichtige Einkommen reduziert.
Schweizer Unternehmen sollten auch die verschiedenen Abschreibungsarten (planmäßig und außerplanmäßig), die Berechnungsmethoden (linear und degressiv) und die Arten der Erfassung (direkt und indirekt) kennen. Auf diese Weise können sie den besten Ansatz für die Verbuchung der Abschreibungen finden, der ihrer Situation entspricht und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.
Sich mit der Abschreibung vertraut zu machen, kann sich wie eine große Herausforderung anfühlen, muss es aber nicht sein! Die Nexova AG hilft Ihnen in allen Belangen der Buchhaltung. Wir können Ihnen den besten Ansatz für die Berechnung und Aufzeichnung der Abschreibungen Ihres Unternehmens bieten.