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Buchhaltung
David Merz | Geschäftsführer
Zürich, Juni 16, 2022
Wir alle werden früher oder später krank. Das ist eine bedauerliche Tatsache, über die wir lieber nicht zu viel nachdenken, die aber bei der Führung eines Unternehmens unbedingt zu berücksichtigen ist. Arbeitnehmer können und werden krank, was ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt. In diesem Artikel gehen wir darauf ein, was Arbeitgeber in einer solchen Situation tun können und müssen. Wir beleuchten das Thema Krankentaggeldversicherung mit all seinen Aspekten. Wir gehen der Frage nach, ob eine solche Versicherung obligatorisch ist und welche Pflichten der Arbeitgeber hat, um den Lohn des Arbeitnehmers zu ersetzen, wenn keine Versicherung besteht.
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Artikel 324a des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) besagt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Lohn für einen begrenzten Zeitraum fortzuzahlen, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig ist. Diese Mindestverpflichtung gilt unabhängig davon, ob eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen wurde.
Die Mindestdauer der Lohnfortzahlung hängt sowohl von der bisherigen Dienstzeit als auch vom Kanton ab, in dem der Arbeitsvertrag gilt. In der Regel beträgt die Mindestdauer der Lohnfortzahlung drei Wochen, wenn die Krankheit während des ersten Dienstjahres auftritt. Der Lohn wird ab dem ersten Krankheitstag zu 100 % des Lohnes bezahlt. Diese Lohnfortzahlungspflicht tritt erst in Kraft, wenn das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate gedauert hat.
Hat das Arbeitsverhältnis länger als ein Jahr bestanden, ist die Mindestdauer der Lohnzahlung ab dem Zeitpunkt der Erkrankung kantonal unterschiedlich. Die Gerichte haben die Berner, Basler und Zürcher Skala zur Bestimmung der obligatorischen Lohnfortzahlungsfrist entwickelt.
Hier finden Sie die Skalen von Bern, Basel und Zürich.
Der Arbeitgeber und insbesondere die Arbeitnehmer können zu Recht der Meinung sein, dass die gesetzliche Mindestlohnfortzahlungspflicht nicht ausreicht, um das Risiko einer längeren Krankheit abzudecken. In diesem Fall können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine schriftliche Vereinbarung treffen, die die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers durch eine Krankentaggeldversicherung ersetzt.
Eine Krankentaggeldversicherung übernimmt das Risiko der Lohnfortzahlung während einer längeren Krankheit. Die Dauer des Versicherungsschutzes, der Prozentsatz des ausgezahlten Lohns und die Wartezeit können je nach den Vertragsbedingungen variieren; im Allgemeinen gelten jedoch bestimmte Normen. Auf diese Einzelheiten gehen wir weiter unten ein.
Eine Krankentaggeldversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, und die Arbeitgeber sind keineswegs verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen. Es kann jedoch sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer von Vorteil sein, eine solche Versicherung abzuschließen. Auch in Tarifverträgen wird häufig die Zahlung von Löhnen verlangt, die über das gesetzliche Minimum nach Artikel 324a hinausgehen, was ein erhebliches Risiko für Arbeitgeber darstellen kann, die keine Krankentaggeldversicherung abschließen.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Vereinbarung, die Mindestlohnverpflichtung des Arbeitgebers durch eine Krankenversicherung zu ersetzen, nur dann zulässig ist, wenn die Versicherungsleistung mindestens gleichwertig ist mit dem gesetzlichen Krankengeld ohne Versicherung. Es gibt bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen, um sicherzustellen, dass dieser Mindestäquivalenzgrundsatz eingehalten wird.
Die Krankentaggeldversicherung sieht in der Regel eine Wartezeit im Vertrag vor. Das bedeutet, dass das Tagegeld erst nach Ablauf dieser Wartezeit gezahlt wird. Die Wartezeit beträgt je nach Vertrag in der Regel zwischen 30 und 60 Tagen, kann aber in extremen Fällen auch zwischen 0 und 360 Tagen liegen. Die meisten Versicherer bieten verschiedene Optionen an, wobei eine kürzere Wartezeit natürlich zu höheren Prämien führt.
In der Regel muss der Arbeitgeber während der Wartezeit die Lohnkosten übernehmen. Dies ist in der Regel ab dem ersten Tag der Krankheit der Fall, aber es können individuelle und kollektive Arbeitsvereinbarungen getroffen werden, wonach der Arbeitgeber erst 1 bis 3 Tage nach Beginn der Krankheit mit der Lohnzahlung beginnt. Während der Versicherungswartezeit übernimmt der Arbeitgeber oft 100 % des Lohns einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge, es sei denn, es wird schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen, wobei der absolute Mindestbetrag auf 80 % des Lohns festgelegt ist.
Je nach Vertrag kann auch für die 2. Säule eine Prämienbefreiung beantragt werden. In Unkenntnis der Sachlage zahlen Arbeitgeber oft weiterhin Bruttolöhne wie vor der Krankheit, was aufgrund der Prämienbefreiung zu einem deutlich höheren Nettolohn führt.
Krankentaggeldversicherungen gewähren in der Regel nur Leistungen in Höhe eines Prozentsatzes des versicherten Verdienstes. Der Standard ist, dass diese Versicherungen 80 % des Lohns vor der Krankheit auszahlen, ohne Sozialversicherungsbeiträge. Je nach Vertrag kann der Auszahlungsprozentsatz auf bis zu 100 % erhöht werden, sollte aber niemals unter 80 % liegen, was als Mindestleistung gilt, die mindestens der gesetzlichen Mindestauszahlung durch den Arbeitgeber ohne Versicherung entspricht.
Eine Erhöhung des Prozentsatzes oder eine Vereinbarung zur Einbeziehung bestimmter Sozialversicherungsbeiträge würde natürlich zu einer höheren Prämie führen.
Taggelder sind kein Arbeitsentgelt, weshalb auch keine Abzüge für die Sozialversicherung mehr vorgenommen werden müssen. Wenn Ihr Unternehmen jedoch weiterhin den vollen Lohn auszahlt und nur die Taggelder bezieht, müssen die Sozialversicherungsbeiträge weiterhin auf der Differenz abgezogen werden.
Bei der Meldung des gesamten Jahreslohns an die verschiedenen Sozialversicherungen (AHV, Unfallversicherung) ist darauf zu achten, dass Taggelder, die an die versicherte Person ausbezahlt wurden, nicht als Lohn deklariert werden.
Die Standardleistungsdauer beträgt entweder 365 oder 730 Tage. Letztere wird von vielen bevorzugt, da sie den Arbeitnehmern einen Aufschub der beruflichen Vorsorge (BVG) ermöglicht und dadurch die Risikoprämien beim BVG und somit die Lohnabzüge bei den einzelnen Mitarbeitern sinken.
In allen Bereichen kann der Versicherungsvertrag auf die spezifischen Bedürfnisse des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers zugeschnitten werden, und es kann ein zusätzlicher Schutz geboten werden. Dies kann in Form von kürzeren Wartezeiten, höheren Leistungen und längeren Auszahlungszeiträumen geschehen. Natürlich erhöht sich mit jedem zusätzlichen Schutz auch die Prämie entsprechend.
Das bereits erwähnte Erfordernis der Gleichwertigkeit setzt auch voraus, dass der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Versicherungsprämie übernimmt. Der Standard ist daher eine mindestens 50/50 Aufteilung der Prämienbeiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Natürlich kann auch vereinbart werden, dass der Arbeitgeber mehr als 50 % der Prämie zahlt.
Die Krankentaggeldversicherung wird häufig als attraktive Leistung für Arbeitnehmer angesehen, da sie einen umfassenderen Schutz vor Einkommensverlusten im Falle einer längeren Krankheit bietet. Doch nicht nur der Arbeitnehmer profitiert von dieser Regelung, auch für den Arbeitgeber gibt es viele Gründe, die für eine Versicherung seiner Mitarbeiter sprechen. Im Folgenden gehen wir auf einige der Vorteile ein, die eine Krankentaggeldversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen bietet:
Es sollte offensichtlich sein, dass eine Situation, in der ein Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Versicherungsprämien eines Arbeitnehmers übernimmt, für den betreffenden Arbeitnehmer von Vorteil ist. Der Arbeitnehmer hat die Gewissheit, dass 80 % seines Lohns im Falle einer unerwarteten und längeren Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit für mindestens ein bis zwei Jahre abgesichert sind. Außerdem können sie sich darauf verlassen, dass der Arbeitgeber während der Wartezeit der Versicherung für ihren Lohn aufkommen muss, in der Regel in Höhe von 100 %. Wenn der Versicherungsvertrag eine Laufzeit von 730 Tagen hat, kann der Versicherte zusätzlich von den Risikobeiträgen der zweiten Säule befreit werden.
Eine Krankentaggeldversicherung muss den Arbeitnehmer immer mindestens gleichwertig oder besser stellen als ohne Versicherungsschutz, so dass allein diese Anforderung sicherstellt, dass eine solche Police für den Arbeitnehmer von Vorteil ist.
Was sind die Vorteile für den Arbeitgeber? Der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung für Arbeitnehmer kann auch für den Arbeitgeber in vielerlei Hinsicht von Vorteil sein:
Es ist auch wichtig, dass ein Mitarbeiter Maßnahmen ergreift, die dazu beitragen, dass Krankheiten gar nicht erst auftreten. Dies kann durch Gesundheits-Workshops und Wellness-Programme erreicht werden, durch das Angebot von Belohnungen für Fitnessziele, durch die Förderung (und sogar Bezahlung) regelmäßiger medizinischer Untersuchungen und durch Beiträge zur Krankenversicherung der Mitarbeiter. All dies kann dazu beitragen, dass im Krankheitsfall keine Löhne gezahlt werden müssen, und führt zu einem gesunden und produktiven Arbeitsumfeld.
Eine Krankentageldversicherung ist nicht obligatorisch, kann aber sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von Vorteil sein. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers für einen begrenzten Zeitraum den Lohn fortzuzahlen, aber diese Mindestverpflichtung reicht möglicherweise nicht aus, um das Risiko einer längeren Krankheit abzudecken. Hier kann eine Krankentaggeldversicherung sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer vor unangemessenen Risiken schützen.
Es ist wichtig, daran zu denken, dass der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Versicherungsprämie zahlen muss und dass die Versicherungsleistung mindestens so hoch sein muss wie das gesetzliche Krankengeld ohne Versicherung. Die Arbeitgeber sollten daher ihre Optionen sorgfältig abwägen und sicherstellen, dass sie die Bedingungen jeder Versicherungspolice, die sie abschließen wollen, verstehen.
Dabei kann es hilfreich sein, die fachkundige Beratung eines professionellen Dienstleisters, wie der Nexova AG in Anspruch zu nehmen. Wir können Ihnen helfen, Ihre Pflichten als Arbeitgeber zu verstehen, aufzeigen ob es sich lohnt, eine Krankentaggeldversicherung für Ihre Angestellten abzuschliessen und die Einzelheiten der Police, die Sie abschliessen, zu verstehen.