Die Wahl der richtigen Pensionskasse für Ihr Unternehmen

Die berufliche Vorsorge ist ein wichtiger Bestandteil der finanziellen Absicherung der Arbeitnehmer in der Schweiz. Für Unternehmen, die der beruflichen Vorsorge verpflichtet sind, geht es bei der Wahl der richtigen Kasse nicht nur darum, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Es handelt sich auch um eine wichtige Entscheidung, die sich auf die Zufriedenheit der Mitarbeiter, die langfristige Bindung an das Unternehmen und die Finanzplanung auswirken kann.

In diesem Artikel befassen wir uns mit den verschiedenen Arten von Pensionskassen, die Schweizer Unternehmen zur Verfügung stehen, mit den Vorteilen und Herausforderungen der verschiedenen Lösungen und damit, wie Unternehmen den Prozess der Auswahl und Verwaltung ihrer Pensionspläne besser steuern können.

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Highlights

  • BVG-Pflicht gilt ab 22’680 CHF Einkommen und Arbeitsverträgen über 3 Monate
  • Sammelstiftungen sind für KMU kosteneffizient und übernehmen administrative Aufgaben
  • Vollversicherung bietet Sicherheit, ist aber teurer und mit weniger Rendite verbunden
  • Teilautonome Modelle ermöglichen höhere Renditen, beinhalten aber Anlagerisiken
  • Beim Pensionskassenwechsel ist die Zustimmung der Mitarbeitenden gesetzlich erforderlich

Inhalt

  • Die Wahl der richtigen Pensionskasse für Ihr Unternehmen
  • Highlights & content
  • Wie passt die berufliche Vorsorge in das Schweizer Sozialversicherungsmodell?
  • Warum ist eine betriebliche Pensionskasse wichtig?
  • Wann müssen Unternehmen einer Pensionskasse (Vorsorgeeinrichtung) beitreten?
  • Welche Lösungen für die berufliche Vorsorge gibt es in der Schweiz?
  • Wie funktionieren Pensionskassen in der Praxis?
  • Eine Sammelstiftung als Pensionskassenlösung: Was spricht dafür?
  • Wie wählen Sie die richtige Pensionskasse für Ihr Unternehmen?
  • Können Firmen die Pensionskasse wechseln?
  • Warum Nexova wählen?
  • FAQ
  • Über 150 Unternehmen vertrauen auf uns

Wie passt die berufliche Vorsorge in das Schweizer Sozialversicherungsmodell?

Das Schweizer Sozialversicherungssystem basiert auf einem Drei-Säulen-Modell, das staatliche Unterstützung (1. Säule), betriebliche Altersvorsorge (2. Säule) und private Ersparnisse (3. Säule) kombiniert, um ein umfassendes Sicherheitsnetz für die Bürger und Einwohner zu schaffen.

Die berufliche Vorsorge (BVG) spielt eine wichtige Rolle bei der Ergänzung der ersten Säule (staatliche Renten) und trägt dazu bei, dass die Arbeitnehmer ihren Lebensstandard nach der Pensionierung aufrechterhalten können. Neben der Altersrente bietet das BVG auch Leistungen bei Invalidität und Tod für die Hinterbliebenen der Versicherten.

Das BVG ist obligatorisch für Arbeitnehmer, die mehr als 22’680 CHF pro Jahr verdienen (ab 2025), und fakultativ für Arbeitnehmer, die weniger als diesen Betrag verdienen, sowie für Selbstständige. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge, wobei die Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, mindestens 50 % beizutragen.

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Warum ist eine betriebliche Pensionskasse wichtig?

Die erste Säule der staatlichen Unterstützung dient in erster Linie der Deckung der grundlegenden Lebenshaltungskosten und der Vermeidung finanzieller Härten im Alter. Sie reicht jedoch oft nicht aus, um einen angemessenen Lebensstandard zu erhalten. Die betriebliche Altersversorgung spielt eine wichtige Rolle bei der Überbrückung dieser Lücke, indem sie die Leistungen der ersten Säule ergänzt und so sicherstellt, dass die Rentner eine angemessene Lebensqualität aufrechterhalten können. Zusammen sollen die erste und die zweite Säule ein Renteneinkommen von etwa 60 % des letzten Gehalts einer Person vor der Pensionierung gewährleisten.

Die betriebliche Altersversorgung ist daher für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständige gleichermassen wichtig, da sie für finanzielle Sicherheit und Stabilität sorgt. Für Arbeitnehmer ergänzt sie die staatliche Rente und deckt die Lebenshaltungskosten, die Gesundheitsfürsorge sowie die Leistungen bei Invalidität und für Hinterbliebene ab. Selbstständige profitieren von einem Sicherheitsnetz, das langfristige Stabilität und Sicherheit bietet. Für Arbeitgeber erhöht eine starke Vorsorgelösung die Mitarbeiterzufriedenheit, die Mitarbeiterbindung und zeigt ihr Engagement für das Wohlergehen der Mitarbeiter, wodurch das Unternehmen attraktiver und wettbewerbsfähiger wird.

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Wann müssen Unternehmen einer Pensionskasse (Vorsorgeeinrichtung) beitreten?

In der Schweiz sind Unternehmen nach dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) verpflichtet, sich einer registrierten Vorsorgeeinrichtung (auch „Pensionskasse“ genannt) anzuschliessen, wenn sie Mitarbeitende beschäftigen, die obligatorisch versichert werden müssen. Die wichtigsten Kriterien dafür sind:

  1. Alter der Mitarbeitenden
    • Risikoversicherung (Invalidität und Tod): Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahres.
    • Altersvorsorge (Sparteil): Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Lebensjahres.
  2. Mindestlohn für die obligatorische Versicherung
    • Die sogenannte Eintrittsschwelle für die BVG-Pflicht wird jedes Jahr neu festgelegt und liegt für das Jahr 2025 bei 22’680 CHF pro Jahr.
    • Verdienen Mitarbeitende mehr als diese Schwelle (auf das Jahr hochgerechnet), sind sie für die berufliche Vorsorge versicherungspflichtig.
  3. Dauer des Arbeitsvertrags
    • Die berufliche Vorsorge ist obligatorisch, wenn das Anstellungsverhältnis
      • unbefristet ist oder
      • befristet länger als drei Monate dauert.
    • Wurde ein Vertrag zunächst für weniger als drei Monate abgeschlossen, dann aber verlängert, sodass die Gesamtbeschäftigungsdauer mehr als drei Monate beträgt, gilt die Versicherungspflicht rückwirkend ab dem ersten Arbeitstag.

Sind diese Bedingungen erfüllt, muss das Unternehmen „eine im Register der beruflichen Vorsorge eingetragene Vorsorgeeinrichtung einrichten oder sich ihr anschliessen“ (Art. 11 Abs. 1 BVG). Die Einhaltung dieser Vorschrift wird von den AHV-Ausgleichskassen überwacht. Kommt ein Unternehmen der Pflicht nicht nach, drohen Sanktionen (z. B. Nachforderungen inklusive Verzugszinsen) und gegebenenfalls eine verstärkte Kontrolle durch die Behörden.

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Welche Lösungen für die berufliche Vorsorge gibt es in der Schweiz?

Schweizer Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Verpflichtungen in der beruflichen Vorsorge (BVG) zu erfüllen. Zu den wichtigsten gehören:

  • Sammelstiftungen:
    Sammelstiftungen werden oft von Versicherungsgesellschaften, Branchenverbänden oder unabhängigen Gemeinschaftseinrichtungen angeboten. Sie bündeln die Mittel mehrerer Arbeitgeber, was für KMU kostengünstig und administrativ einfach sein kann.
  • Firmeneigene Pensionskassen
    Insbesondere grössere Unternehmen können eigene Pensionskassen (Vorsorgestiftungen) einrichten, die individuell auf ihre betrieblichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Das erfordert allerdings mehr organisatorischen Aufwand und Kapital.
  • Stiftung Auffangeinrichtung BVG: Als gemeinnützige Organisation mit Bundesauftrag ist sie die einzige Pensionskasse in der Schweiz, die alle Arbeitgeber und Personen aufnehmen muss, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, um den Zugang zur obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) zu gewährleisten, wenn andere Möglichkeiten nicht zur Verfügung stehen.

Jede Form der betrieblichen Altersversorgung hat ihre eigenen Vorteile und ist für unterschiedliche Unternehmensgrössen und Bedürfnisse geeignet.

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Wie funktionieren Pensionskassen in der Praxis?

Pensionskassen beruhen auf geteilten Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die renditeorientiert angelegt werden, um nach dem Eintritt in den Ruhestand oder im Falle von Invalidität oder Tod Leistungen zu erbringen. Die Struktur eines Pensionsfonds beeinflusst, wie die Beiträge verwaltet werden, wie hoch das Risiko ist und wie hoch die möglichen Erträge sind.

Die wichtigsten Elemente sind:

  • Beiträge: Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten, wobei die gesetzlichen Mindestbeträge gemäss BVG-Richtlinien festgelegt werden.
  • Rendite: Die Pensionsfonds müssen einen von der Bundesregierung jährlich festgelegten Mindestzinssatz erfüllen (derzeit 1,25 % ab 2025).
  • Leistungen: Dazu gehören Alterseinkommen, Invaliditätsleistungen und Hinterlassenenrenten.
  • Übertragbarkeit: Beim Stellenwechsel oder beim Verlassen der Schweiz können die angesparten Leistungen übertragen werden.

Fondsmanagementmodelle: Vollversicherung vs. teilautonome Lösungen

Schweizer Pensionskassen folgen in der Regel einem von zwei Verwaltungsmodellen, die sich darauf auswirken, wie die Mittel investiert werden und wer das Anlagerisiko trägt:

Vollversicherung

Bei einem voll versicherten Rentenmodell werden die Rentenbeiträge sowohl des Arbeitgebers als auch der Arbeitnehmer in einem Versicherungsprodukt gebündelt. Die Versicherungsgesellschaft verwaltet die Anlagen und garantiert alle Leistungen, einschließlich der Altersvorsorge und risikobezogener Leistungen wie Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten

Vollversicherungslösungen bieten Vorhersehbarkeit und Sicherheit, da Arbeitgeber und Arbeitnehmer keinem Anlagerisiko ausgesetzt sind.  Allerdings sind sie auch mit höheren Kosten und geringeren Renditechancen verbunden. Sie sind am besten für KMU geeignet, die ein minimales finanzielles Risiko und einen geringeren Verwaltungsaufwand anstreben.

Teilautonome Lösungen

Bei einem teilautonomen Vorsorgemodell verwaltet die Pensionskasse die Anlagen selbständig und versichert nur den Risikoteil (d.h. die Invaliden- und Hinterbliebenenrenten).

Dies bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer dem Anlagerisiko des Vorsorgekapitals ausgesetzt sind, aber von einer grösseren Flexibilität, niedrigeren Kosten und potenziell höheren Renditen profitieren können. Daher werden teilautonome Lösungen im Allgemeinen von etwas grösseren Unternehmen mit einer höheren Risikotoleranz und dem Ziel einer maximalen Rendite bevorzugt.

Arbeitgeber, die zwischen diesen Modellen wählen, sollten Risikotoleranz, Kosteneffizienz und langfristige Finanzplanung berücksichtigen.

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Eine Sammelstiftung als Pensionskassenlösung: Was spricht dafür?

Sammelstiftungen sind Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, die die Beiträge mehrerer Arbeitgeber bündeln. Diese Fonds werden in der Regel von privaten Versicherungsgesellschaften, Gemeinschaftseinrichtungen, Branchengruppen oder Berufsverbänden verwaltet und ermöglichen es Unternehmen, ihren Mitarbeitern eine kostengünstige Vorsorgelösung anzubieten, ohne einen eigenen Fonds einrichten zu müssen. Aufgrund ihrer vereinfachten Verwaltung und des Modells der Risikoteilung sind sie besonders bei KMU beliebt.

Sammelstiftungen bieten Schweizer KMU mehrere Vorteile:

  • Kosteneffizienz: Sammelstiftungen senken die Kosten durch Skaleneffekte, indem sie die Ressourcen mehrerer Arbeitgeber bündeln, was sie ideal für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) macht.
  • Vereinfachung: Diese Fonds übernehmen administrative Aufgaben wie die Einhaltung von Vorschriften und die Berichterstattung, wodurch wertvolle Unternehmensressourcen freigesetzt werden.
  • Risikoverteilung: Die finanziellen Risiken werden auf alle Teilnehmer der Stiftung verteilt, was Stabilität bietet und die Belastung der einzelnen Arbeitgeber verringert.
  • Flexibilität: Viele Sammelstiftungen bieten anpassbare Pläne an, die den Bedürfnissen des Unternehmens und seiner Mitarbeiter entsprechen und gleichzeitig alle gesetzlichen Vorschriften einhalten.

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Wie wählen Sie die richtige Pensionskasse für Ihr Unternehmen?

Nicht alle Pensionskassen in der Schweiz sind gleich, und die Wahl der richtigen Pensionskasse ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer entscheidend. Im Folgenden finden Sie einige wichtige Faktoren, die Sie bei der Auswahl einer Pensionskasse für Ihr Unternehmen berücksichtigen sollten:

  • Schlüsselzahlen und Leistung: Vergleichen Sie die historischen Leistungen der verschiedenen Vorsorgelösungen, einschliesslich früherer Renditen, Finanzierungsquoten und der allgemeinen finanziellen Stabilität. Die meisten Pensionskassen veröffentlichen Finanzkennzahlen, darunter Finanzierungsquoten, frühere Renditen und Anlagestrategien.
  • Flexibilität der Pläne: Viele kleinere Pensionskassen bieten nur standardisierte Pläne an, aber es kann sich lohnen, nach Pensionsplänen Ausschau zu halten, die eine grössere Anpassungsfähigkeit ermöglichen. Dazu können unterschiedliche Beitragssätze, Anlagestrategien, Vorruhestandsregelungen oder zusätzliche Leistungen gehören, die den Bedürfnissen Ihrer Mitarbeiter besser entsprechen.
  • Kosteneffizienz: Prüfen Sie Gebühren, Verwaltungskosten und potenziell kostspielige Ausstiegsklauseln, um unnötige Ausgaben zu vermeiden. Die Wahl der optimalen Vertragslaufzeit kann auch dazu beitragen, ein Gleichgewicht zwischen Flexibilität und Kosteneffizienz herzustellen – längere Verträge können Stabilität und niedrigere Gebühren bieten, während kürzere Verträge eine bessere Anpassungsfähigkeit an Marktveränderungen ermöglichen.
  • Dienstleistungsniveau: Beurteilen Sie die Reaktionsfähigkeit und die Qualität des Kundendienstes der Pensionskasse sowie die Effizienz der Verwaltungsabläufe bei der Bearbeitung von Ansprüchen und Anfragen. Berücksichtigen Sie alle von der Pensionskasse angebotenen Zusatzleistungen
  • Compliance und Vorschriften: Stellen Sie sicher, dass die Pensionskasse alle Schweizer Gesetze zur beruflichen Vorsorge und die BVG-Vorschriften einhält, um rechtliche Risiken und Strafen zu vermeiden.
  • Nachhaltigkeit und ethische Investitionen: Informieren Sie sich über Vorsorgeeinrichtungen, die ESG-Prinzipien priorisieren und sich auf nachhaltige und verantwortungsvolle Investitionen konzentrieren, die mit den sozialen und ökologischen Werten Ihrer Firma übereinstimmen.

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Können Firmen die Pensionskasse wechseln?

Unternehmen können jederzeit die Pensionskasse wechseln, doch erfordert dieser Prozess eine sorgfältige Planung, die Beteiligung und Zustimmung der Arbeitnehmer sowie die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen . Der Arbeitgeber ist immer dafür verantwortlich, dass der Wechsel korrekt und im Einklang mit den schweizerischen Vorschriften durchgeführt wird.

Schritte zum Pensionskassenwechsel

  1. Evaluieren Sie Ihren Bedarf: Ermitteln Sie den Vorsorgebedarf Ihres Unternehmens, indem Sie den bestehenden Versicherungsschutz, Lücken und potenzielle Verbesserungsmöglichkeiten bewerten.
  2. Vorselektion: Wählen Sie potenzielle Pensionskassen aus, die Ihren Anforderungen entsprechen, und holen Sie entsprechende Angebote ein.
  3. Vergleichen Sie die Optionen: Vergleichen Sie die verschiedenen Anbieter hinsichtlich finanzieller Stabilität, Kosten, Anlagestrategie und Flexibilität. Für eine fundierte Entscheidung lohnt es sich, auf die Unterstützung von Fachleuten zu setzen – etwa Nexova, die Sie kompetent durch den gesamten Auswahlprozess begleitet.
  4. Einbeziehung der Arbeitnehmer: Wenn Sie diese Schritte durchführen, müssen Sie die Arbeitnehmer oder Arbeitnehmervertreter informieren und einbeziehen, da deren Zustimmung erforderlich ist, damit die Änderung gültig ist.
  5. Endgültige Entscheidung und Übergang: Sobald eine neue Kasse ausgewählt wurde, müssen die Arbeitgeber den Übergangsprozess dokumentieren und sicherstellen, dass alle rechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen erfüllt werden. Dazu gehört auch der Nachweis der Zustimmung der Arbeitnehmer.

Wie oft kann man die Pensionskasse wechseln?

Es gibt keine gesetzliche Begrenzung, wie oft ein Unternehmen den Pensionskassenanbieter wechseln kann, sofern die vertragliche Kündigungsfrist eingehalten wird. Häufige Wechsel können jedoch mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand und möglichen Kosten verbunden sein. Ausserdem bewerten Pensionsfonds die Zusammensetzung der versicherten Arbeitnehmer (z. B. die Altersstruktur), was Unternehmen mit einer alternden Belegschaft den Wechsel erschweren kann.

Wie lange dauert der Wechsel Ihrer Pensionskasse?

Ein Wechsel der Vorsorgelösung dauert in der Regel mehrere Monate, da er die Beratung der Arbeitnehmer, die Auswahl des Anbieters und die administrative Abwicklung umfasst. Der Arbeitgeber muss alle relevanten Bedingungen, die Zustimmung der Arbeitnehmer und die Verfahrensschritte dokumentieren, um einen rechtsgültigen Übergang zu gewährleisten.

Müssen Sie Ihre Mitarbeiter informieren?

Ja. Beim Wechsel der Pensionskasse haben die Arbeitnehmer ein Mitbestimmungsrecht, d.h. sie müssen während des gesamten Prozesses informiert und einbezogen werden (Art. 11 Abs. 3 BVG). Ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers kann der Pensionskassenwechsel nicht rechtsgültig vollzogen werden. Auch der bisherige Vorsorgeträger ist dafür verantwortlich, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, bevor er dem Wechsel zustimmt.

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Warum Nexova wählen?

Nexova bietet kompetente Treuhandlösungen, die auf die Bedürfnisse von Schweizer Start-ups und KMUs zugeschnitten sind. Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Schweizer Steuerkonformität und Finanzplanung bieten wir umfassende Unterstützung bei der Auswahl, Verwaltung und Überführung von beruflichen Vorsorgeeinrichtungen, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir uns um den Rest kümmern.

Neben der Beratung zu Pensionskassen unterstützen wir Ihr Unternehmen auch bei der Navigation durch das Schweizer Arbeitsrecht und die Sozialversicherungspflichten. Dies umfasst alles, von der Sicherstellung der Einhaltung der obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge bis hin zur Beratung in Bezug auf Mitarbeiterleistungen und Lohnabrechnung. Nexova bietet einen wirklich umfassenden Ansatz für das Finanzmanagement von Mitarbeitern.

Durch eine Partnerschaft mit Nexova erhält Ihr Unternehmen Zugang zu Branchenkenntnissen, strategischer Beratung und effizienter administrativer Unterstützung, was die Verwaltung von Pensionsfonds einfacher, gesetzeskonformer und finanziell nachhaltiger macht.

Warum warten? Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses Beratungsgespräch und entdecken Sie, wie wir die Rentenverwaltung in Ihrem Unternehmen vereinfachen können.

FAQ

Antworten auf einen Klick

Wer muss in der Schweiz eine Pensionskasse haben?

Arbeitgeber müssen für ihre Angestellten eine Pensionskasse (Vorsorgeeinrichtung) einrichten, wenn diese

– ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahres AHV-pflichtig sind,
– mehr als 22’680 CHF pro Jahr verdienen (2025),
– einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder einen befristeten Vertrag von mehr als drei Monaten Dauer haben.

Selbstständige (Einzelunternehmer) sind nicht verpflichtet, eine Pensionskasse zu unterhalten, können sich aber freiwillig für eine solche entscheiden.

Wenn mein Unternehmen einem Berufsverband angehört, bin ich dann verpflichtet, dessen Pensionskasse zu nutzen?

Nicht unbedingt. Einige Berufsverbände verpflichten ihre Mitglieder zwar zur Teilnahme an ihrer betrieblichen Altersversorgung, in vielen Fällen können sich die Unternehmen aber auch dagegen entscheiden und einen anderen Anbieter wählen. Die genauen Regeln hängen jedoch von den Statuten und den Vereinbarungen des Verbandes ab. Arbeitgeber sollten ihre vertraglichen Verpflichtungen überprüfen und gegebenenfalls einen Rechtsexperten oder Pensionskassenberater konsultieren, bevor sie einen Wechsel vornehmen.

Wie schnell muss ein Arbeitgeber einer Pensionskasse beitreten, nachdem seine Verpflichtung in Kraft getreten ist?

Die Arbeitgeber schliessen sich einer registrierten Pensionskasse an, sobald sie der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstellt sind. Das heisst, sobald ein Arbeitnehmer mehr als 22’680 Franken pro Jahr verdient (2025) und ein Arbeitsverhältnis von mehr als drei Monaten hat, muss sich der Arbeitgeber unverzüglich bei einer Pensionskasse anmelden.
Die AHV-Ausgleichskasse führt Kontrollen durch. Wird ein Arbeitgeber als nicht konform befunden, erhält er innerhalb von zwei Monaten eine formelle Aufforderung zum Anschluss an eine Pensionskasse.

Was passiert, wenn ein Unternehmen seinen Verpflichtungen nicht nachkommt?

Wer die Anforderungen der obligatorischen Pensionskasse nicht erfüllt, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

Finanzielle Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden
– Gesetzliche Haftung für rückwirkend fällige Beiträge
– Rufschädigung, die das Vertrauen der Mitarbeitenden mindern und den Geschäftsbetrieb beeinträchtigen kann

Die AHV-Stelle und die Aufsichtsbehörde der Pensionskasse überwachen die Einhaltung der Vorschriften. Die Nichteinhaltung führt dazu, dass die AHV-Ausgleichskasse den Arbeitgeber an die BVG-Stiftung Auffangeinrichtung meldet, die das Unternehmen automatisch rückwirkend anmeldet. Arbeitgeber, die sich dieser Pflicht bewusst entziehen oder versuchen, die Anmeldung zu umgehen, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, da die Nichteinhaltung als Straftatbestand gilt.

Können sich Selbstständige für eine Pensionskasse entscheiden?

Ja, Selbstständige können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Dafür stehen folgende Optionen zur Verfügung:
– Beitritt zur Pensionskasse eines Berufs- oder Branchenverbands
– Anschluss an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG („BVG-Ersatzkasse“), die Selbstständigen offensteht
– Zusätzlich: Einrichtung eines privaten Vorsorgeplans (3. Säule) zur Ergänzung des künftigen Einkommens

Verfügen die Pensionskassen über eine offizielle Zertifizierung oder Qualitätssicherung?

In der Schweiz gibt es keine einheitliche Qualitätszertifizierung für Pensionskassen, aber die Pensionskassen müssen die Vorschriften des BVG (Schweizerisches Gesetz über die berufliche Vorsorge) einhalten.

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