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Business
Nexova AG
Zürich, 11. Juli 2024
Bei der Jobsuche beziehen Arbeitnehmer eine ganze Reihe an Faktoren mit ein: Fahrtzeit zur Arbeit, Homeoffice-Möglichkeit, Aufgabenfeld, Anzahl der Urlaubstage und schlussendlich das Gehalt. Denn wenn das nicht stimmt, können Arbeitgeber auch mit den übrigen Punkten nur schwer überzeugen.
Ein optionaler Lohnbestandteil vieler Firmen in der Schweiz ist der 13. Monatslohn. Er bietet Arbeitnehmern einen zusätzlichen Anreiz im Job und kann für Arbeitgeber bei der Akquise neuer Mitarbeiter hilfreich sein. Deswegen klären wir im Folgenden:
Welche Regeln und Vorschriften müssen beachtet werden? Wie wird der 13. Monatslohn berechnet und versteuert? Und wer hat überhaupt Anspruch darauf?Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
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Der Anspruch auf den 13. Monatslohn besteht nicht per Gesetz, sondern es handelt sich um eine Sondervergütung. Diese muss explizit im Arbeitsvertrag, in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. In vielen Branchen und Unternehmen ist der Anspruch auf den 13. Monatslohn jedoch fest etabliert und wird als selbstverständlicher Lohnbestandteil angesehen.
Im Gegensatz dazu ist die Gratifikation eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Sie soll herausragende Leistungen belohnen oder wird aus besonderen Anlässen gezahlt, zum Beispiel beim Abschluss eines grossen Projekts oder zum Firmenjubiläum. Die Höhe der Gratifikation ist daher stark individuell.
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Anspruch hat also jeder Arbeitnehmer, sofern die Regelung vertraglich festgelegt ist. Die Auszahlung des 13. Monatslohns ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft, die von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein können. Hier sind die gängigsten Kriterien:
In der Schweiz ist der 13. Monatslohn oft als eine Art Weihnachtsbonus gedacht. Die Auszahlung erfolgt üblicherweise Ende des Jahres mit dem regulären Monatslohn für Dezember.
Einige Unternehmen wählen auch den Jahreswechsel als Auszahlungstermin, um das neue Jahr mit einem finanziellen Anreiz für ihre Mitarbeiter zu beginnen.
Wieder andere Unternehmen zahlen den Betrag in zwei Raten aus: eine Hälfte im Juni oder Juli und die andere Hälfte im Dezember. Diese Aufteilung kann den Mitarbeitern helfen, grössere Ausgaben im Sommer und Winter besser zu bewältigen und bietet somit zusätzliche finanzielle Flexibilität.
Zu welchem Zeitpunkt Sie den Bonus an Ihre Mitarbeitenden auszahlen und ob Sie dies in einer oder mehrerer Raten machen, steht Ihnen völlig frei. Wichtig ist hier, dass die Regelung klar im Arbeitsvertrag dokumentiert ist und an die Mitarbeiter transparent kommuniziert wird.
Die Berechnung des 13. Monatslohns ist unkompliziert. Grundsätzlich basiert sie auf dem Jahresbruttogehalt des Mitarbeiters. Hier ist ein detailliertes Beispiel zur Berechnung:
Jahresbruttogehalt: Angenommen, ein Mitarbeiter bezieht einen Lohn von 72.000 CHF pro Jahr.
Monatsgehalt: Der monatliche Lohn beträgt somit 6.000 CHF.
13. Monatslohn: Der 13. Monatslohn entspricht einem vollen Monatsgehalt, der Bonus ist also 6.000 CHF.
Falls ein Mitarbeiter nur einen Teil des Jahres beschäftigt war, wird der 13. Monatslohn pro rata berechnet.
Beispiel: Ein Mitarbeiter war sechs Monate im Unternehmen tätig. Die Auszahlung beträgt dann 3.000 CHF (6.000 CHF / 12 * 6)
Auch beim 13. Monatslohn werden verschiedene Abzüge vorgenommen, ähnlich wie beim regulären Lohn. Dazu gehören:
Der 13. Monatslohn unterliegt denselben Steuerregeln wie das reguläre Gehalt. Das bedeutet, dass er in der Lohnabrechnung zum Bruttolohn hinzugerechnet und entsprechend versteuert wird. Da der 13. Monatslohn häufig zusammen mit dem regulären Dezembergehalt ausgezahlt wird, kann dies zu einer höheren Besteuerung in diesem Monat führen. In der Jahressteuererklärung wird dies jedoch wieder ausgeglichen, sodass der Mitarbeiter keine Nachteile hat.
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Der 13. Monatslohn ist mehr als nur ein finanzieller Bonus, sondern ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung für die geleistete Arbeit der Mitarbeiter. Damit stärken Sie die Zufriedenheit und Loyalität Ihrer Mitarbeiter und fördern eine positive Arbeitskultur.
Als Arbeitgeber sollten Sie bezüglich der Sonderzahlung klare Regelungen schaffen und transparent die Höhe des Bonus sowie den Auszahlungstermin kommunizieren. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Sondervergütung pünktlich ausgezahlt wird.
Indem Sie den 13. Monatslohn als Teil Ihrer Gehaltsstrategie nutzen, können Sie Ihr Unternehmen attraktiver für bestehende und potenzielle Mitarbeiter machen. Dies trägt wesentlich dazu bei, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig zu binden.
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