Erfahren Sie, was unsantreibt und unsere Werte ausmacht.
Treffen Sie die Experten, die Ihre Finanzen mit Leidenschaft betreuen.
Entdecke unsere aktu-ellen Jobangebote oder bewirb dich initiativ!
Business
David Merz | Geschäftsführer
Zürich, Januar 12, 2025
Die Schweiz hat sich ihren Ruf als idealer Standort für die Gründung eines Unternehmens erarbeitet und bewahrt. Sie bietet neben vielen anderen Vorteilen politische Stabilität, eine starke Wirtschaft und ein günstiges Unternehmensumfeld. So ist es nicht verwunderlich, dass sich Unternehmer aus der ganzen Welt von der Schweiz angezogen fühlen, um ein Unternehmen im Ausland zu gründen.
In diesem umfassenden Leitfaden werden wir den Prozess der Eröffnung eines Unternehmens in der Schweiz untersuchen und dabei die Vor- und Nachteile, die Wahl der Rechtsform, verschiedene praktische Überlegungen zur Gründung und die Rolle von Nexova AG bei der Unterstützung durch den Prozess behandeln.
Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch mit unseren Experten.
Die Schweiz ist seit langem ein attraktives Land für die Gründung von Unternehmen. Sie bietet eine Vielzahl von Vorteilen für Unternehmen, die sich in diesem Land niederlassen wollen. Diese Vorteile haben dazu beigetragen, dass die Schweiz als Drehscheibe für globalen Handel und Investitionen gilt. Werfen wir einen genaueren Blick auf einige der wichtigsten Gründe, warum sich Unternehmer für die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz entscheiden:
Die Schweiz bietet als Standort für die Gründung eines Unternehmens zwar zahlreiche Vorteile, aber es gibt auch einige potenzielle Nachteile, die es zu beachten gilt:
Trotz dieser kleinen Nachteile bleibt die Schweiz insgesamt ein ausgezeichnetes Land für die Gründung eines Unternehmens.
Berechnen Sie hier ganz einfach die Kosten Ihrer Firmengründung.
Ausländische Unternehmer können in der Schweiz durchaus ein Unternehmen gründen. Die Schweizer Regierung fördert aktiv ausländische Investitionen und heisst Unternehmer aus der ganzen Welt willkommen. Die günstigen Unternehmensvorschriften und das Steuersystem mit territorialen Elementen sind ein wichtiger Anreiz für Ausländer, die ein Unternehmen im Ausland gründen möchten. Es gibt jedoch einige Überlegungen und Anforderungen für ausländische natürliche oder juristische Personen, die ein Unternehmen in der Schweiz gründen möchten.
Hier gehts zum Blogartikel “Gründung einer Firma in der Schweiz als Ausländerin oder Ausländer‘‚.
Es ist wichtig zu verstehen, wie sich die Vorschriften für Bürger der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) im Vergleich zu sogenannten Drittstaatsangehörigen (Personen aus Nicht-EU-/EFTA-Ländern) unterscheiden.
Während sowohl EU-/EFTA-Bürger als auch Drittstaatsangehörige grundsätzlich eine juristische Person (z. B. GmbH oder AG) in der Schweiz gründen können, gibt es erhebliche Unterschiede bei den Anforderungen für die persönliche Selbstständigkeit oder die aktive Geschäftsführung. Letzteres erfordert in der Regel eine gültige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung.
Die Anforderungen für die Unternehmensgründung hängen stark davon ab, ob es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt, sowie von der Herkunft der Gründerperson.
Bürgerinnen und Bürger aus EU- oder EFTA-Staaten können relativ einfach eine Firma in der Schweiz gründen und sich selbstständig machen. Voraussetzung für die aktive Geschäftsführung ist eine Aufenthaltsbewilligung B. Folgende Dokumente sind hierfür erforderlich:
Die Aufenthaltsbewilligung B wird für fünf Jahre erteilt und erlaubt geografische sowie berufliche Mobilität. Sollte die Selbstständigkeit scheitern und eine Fürsorgeabhängigkeit eintreten, kann das Aufenthaltsrecht entzogen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Anstellung als Arbeitnehmer in der Schweiz zu suchen.
Wichtig: Für die Gründung einer juristischen Person (z. B. GmbH oder AG) ist es ausreichend, dass eine zur Vertretung berechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz (und gültiger Bewilligung) benannt wird. Der Gründer selbst muss nicht zwingend in der Schweiz ansässig sein.
Für Drittstaatsangehörige ist die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz komplexer, insbesondere wenn sie selbstständig tätig sein oder die aktive Geschäftsführung übernehmen möchten.
Wenn das Gesuch genehmigt wird, können Drittstaatsangehörige eine der folgenden Bewilligungen erhalten:
Für Personen mit Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) oder Ehepartner von C-Bewilligungsinhabern ist die selbstständige Tätigkeit in der Regel unproblematisch.
Für Unternehmer aus Drittstaaten, die in der Schweiz ein Unternehmen gründen möchten, aber keine Person mit Wohnsitz in der Schweiz haben, bietet Nexova einen Direktorenservice an. Dieser Service stellt sicher, dass Ihr Unternehmen die rechtlichen Anforderungen erfüllt, indem er einen Geschäftsführer oder Verwaltungsrat mit Schweizer Wohnsitz bereitstellt. Damit ist gewährleistet, dass Ihre Firma alle gesetzlichen Vorschriften einhält, während Sie sich auf den Aufbau Ihres Geschäfts konzentrieren können.
Die Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Schweizer Unternehmen ist eine wichtige Entscheidung, die erhebliche Auswirkungen auf Ihren Geschäftsbetrieb, die Besteuerung, die Haftung und die Unternehmensführung hat. In der Schweiz gibt es mehrere Rechtsformen für Unternehmen, die jeweils ihre eigenen Vorteile und Überlegungen haben:
Bei der Wahl der richtigen Rechtsform sollten angehende Unternehmer ihre Unternehmensziele sorgfältig prüfen und sich mit Rechts- und Finanzexperten beraten, bevor sie eine endgültige Entscheidung treffen.
In vielen Fällen ist es möglich, eine Gesellschaft mit Sacheinlagen zu gründen, anstelle einer Bareinlage. Diese Vorgehensweise ist insbesondere bei der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH oder AG üblich. Allerdings gibt es dabei bestimmte Voraussetzungen und Faktoren zu beachten.
Eine Sacheinlage ist ein Sachwert, der einem Unternehmen zur Verfügung gestellt wird – z. B. Ausrüstung, Immobilien oder geistiges Eigentum – und dem auf der Grundlage bestimmter Bewertungsmethoden ein Geldwert zugewiesen wird. Dieser Wert wird bei der Gründung auf das Kapital des Unternehmens angerechnet. Der Prozess der Gründung eines Unternehmens mit Sacheinlagen wird als „qualifizierte Gründung“ bezeichnet.
Damit Vermögenswerte als Sacheinlagen für die Zwecke einer qualifizierten Gründung akzeptiert werden können, müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen:
Im Folgenden sind einige gängige Beispiele für Vermögenswerte aufgeführt, die nach den oben genannten Kriterien typischerweise als Sacheinlagen gelten:
Bei der Gründung eines Unternehmens mit Sacheinlagen sollten Sie die folgenden wichtigen Punkte beachten:
Die Gründung eines Unternehmens mit Sacheinlagen kann eine hervorragende Möglichkeit sein, das Ihnen zur Verfügung stehende Vermögen für die Gründung eines Unternehmens zu nutzen, ohne dass Sie das Geld für die strengen Anforderungen an die Kapitaleinlage aufbringen müssen
Wenden Sie sich an Nexova für eine professionelle Beratung bei der Gründung eines Unternehmens durch Sacheinlagen.
Die Wahl des Standorts für die Gründung eines Schweizer Unternehmens hat wichtige Auswirkungen. Die Schweiz hat ein mehrstufiges Steuersystem, bei dem Unternehmen zusätzlich zur nationalen Ebene auch auf kantonaler Ebene besteuert werden. Jeder Schweizer Kanton hat die Befugnis, seine eigenen kantonalen Steuersätze festzulegen. Darüber hinaus gibt es Unterschiede bei den Vorschriften, dem Geschäftsumfeld, der Infrastruktur und der Nähe zu den Zielmärkten. All diese Faktoren sollten bei der Auswahl des richtigen Kantons für Ihr Schweizer Unternehmen berücksichtigt werden. Einige der beliebtesten Kantone für die Gründung eines neuen Unternehmens sind:
Sobald Sie die geeignete Rechtsform und den Standort für Ihr Schweizer Unternehmen ausgewählt haben, umfasst der eigentliche Gründungsprozess mehrere Schritte und Dokumentationsanforderungen. Hier finden Sie einen Überblick über einige der Dokumente, die in der Regel erforderlich sind, sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Eröffnung eines Unternehmens in der Schweiz:
Je nach gewählter Rechtsform und Kanton sowie je nachdem, ob Sie EU-/EFTA-Bürger oder Drittstaatsangehöriger sind, sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Im Allgemeinen werden die folgenden grundlegenden Dokumente benötigt:
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten können in bestimmten Kantonen und für verschiedene Rechtsformen zusätzliche Anforderungen bestehen. Darüber hinaus müssen Nicht-EU/EFTA-Bürger (Drittstaatsangehörige), die in der Schweiz ein Unternehmen gründen möchten, zusätzliche Dokumente vorlegen, wie z. B. entsprechende Genehmigungen und Aufenthaltsbescheinigungen (in der Regel eine C-Bewilligung).
Die genauen Schritte zur Gründung eines Unternehmens in der Schweiz hängen ebenfalls von einigen Faktoren ab, laufen aber im Allgemeinen wie folgt ab:
Schweizer Unternehmen müssen die Schweizer Rechnungslegungsvorschriften einhalten und einen Jahresabschluss erstellen, der eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung enthält. Einzelunternehmen und offene Handelsgesellschaften mit einem Jahresumsatz von weniger als 500.000 CHF sind von der Erstellung und Einreichung detaillierter Finanzberichte befreit. Alle juristischen Personen (einschliesslich GmbHs und AGs) müssen unabhängig von ihrem Jahresumsatz einen Jahresabschluss erstellen.
Börsennotierte Unternehmen und solche, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, müssen eine ordentliche Revision durchführen, die von einem externen Wirtschaftsprüfer vorgenommen wird. Die meisten kleinen bis mittelgrossen Unternehmen unterliegen nur einer eingeschränkten Revision, die weniger aufwändig ist und ein geringeres Mass an Sicherheit bietet. Sehr kleine Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitbeschäftigten im Jahresdurchschnitt können ganz auf eine Revision verzichten, wenn alle Aktionäre einstimmig zustimmen.
Die steuerlichen Anforderungen an ein Unternehmen in der Schweiz hängen davon ab, welche Rechtsform Sie gewählt haben und in welchem Kanton das Unternehmen registriert ist. Die steuerliche Behandlung von juristischen Personen wie einer GmbH oder AG unterscheidet sich von derjenigen von Unternehmen, die keine eigenständige Rechtspersönlichkeit darstellen, wie z. B. einem Einzelunternehmen oder einer Kollektivgesellschaft. GmbHs und AGs müssen eine Gewinnsteuer auf ihre Gewinne an den Schweizer Staat zahlen, zusammen mit anderen Unternehmenssteuern wie der Kapitalsteuer, wobei die Steuersätze in den verschiedenen Kantonen erheblich variieren.
Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaften sind keine eigenständigen juristischen Personen, so dass die Gewinne als persönliche Einkommensteuer direkt beim Eigentümer/bei den Eigentümern besteuert werden.
Zu den wichtigsten Steuerarten, die Unternehmen berücksichtigen müssen, gehören:
Je nach Aktivität eines Unternehmens können zusätzliche Steuern anfallen, darunter:
Für verschiedene Arten von Unternehmen gelten in der Schweiz bestimmte gesetzliche Mindestkapitalanforderungen. Der Stand der Dinge:
Es ist wichtig, diesen Kapitalbedarf im Auge zu behalten, wenn Sie sich für die Rechtsform Ihres Unternehmens entscheiden, vor allem, wenn Sie über ein knappes Budget verfügen. Die Möglichkeit, Ihr Unternehmen mit Sacheinlagen zu gründen, kann die erforderliche Barkapitaleinlage verringern oder ganz beseitigen.
Berechnen Sie hier ganz einfach die Kosten Ihrer Buchhaltung.
Der Prozess der Firmengründung in der Schweiz kann eine Herausforderung sein, besonders für ausländische Unternehmer. Nexova AG ist auf die Gründung von Unternehmen in der Schweiz spezialisiert und kann daher als Ihr vertrauensvoller Partner bei diesem Unterfangen agieren. Von der Firmengründung und -registrierung bis hin zu Rechtskonformität, Buchhaltung und Steuerberatung bieten wir umfassende Lösungen, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Unser Team von erfahrenen Fachleuten kann Sie durch den gesamten Gründungsprozess führen und einen reibungslosen und effizienten Start Ihres Schweizer Unternehmens gewährleisten. Mit der Unterstützung von Nexova können Sie sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren und die vielen Möglichkeiten nutzen, die die Schweiz zu bieten hat, während wir uns um den Rest kümmern!
Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Sie auf Ihrem Weg zum Geschäftserfolg in der Schweiz unterstützen können!
Antworten auf einen Klick
Die Kosten für die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz hängen von mehreren Faktoren ab, darunter die gewählte Rechtsform (z.B. GmbH, AG, Einzelunternehmen), die Komplexität der Unternehmensstruktur, der Kanton oder der Standort und alle zusätzlich benötigten Dienstleistungen (z.B. rechtliche, steuerliche oder buchhalterische Unterstützung).Für einen genauen Kostenvoranschlag, der auf Ihren spezifischen Bedürfnissen basiert, empfehlen wir Ihnen, sich an Nexova zu wenden. Wir bieten erschwingliche Gesellschaftsgründungsdienste mit transparenter Preisgestaltung an, damit Sie bei jedem Schritt Klarheit über die Kosten haben. Lassen Sie uns den Prozess für Sie vereinfachen!
Ja, Ausländer können in der Schweiz ein Unternehmen gründen. EU-/EFTA-Bürger profitieren von erleichterten Verfahren und benötigen lediglich eine Aufenthaltsbewilligung B sowie Nachweise zur selbstständigen Tätigkeit. Drittstaatsangehörige können juristische Personen (z. B. GmbH) gründen, wenn sie eine vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz benennen. Für Einzelfirmen gelten strengere Anforderungen, einschließlich einer Sondergenehmigung.Nexova unterstützt bei der Gründung mit Services wie nominierter Geschäftsführung und Domiziladresse.
Die Wahl des Kantons hängt von Ihren Geschäftszielen und Prioritäten ab. Zug und Nidwalden bieten die niedrigsten Unternehmenssteuersätze und sind ideal für Start-ups und ausländische Unternehmer, während Zürich und Genf internationale Finanzzentren mit ausgezeichneter Infrastruktur sind. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Wahl Steuersätze, Infrastruktur und Branchenrelevanz.
Die steuerlichen Pflichten hängen von der Rechtsform und dem Standort des Unternehmens ab. GmbHs und AGs zahlen Gewinnsteuern, wobei die effektiven Steuersätze je nach Kanton variieren – von etwa 11,85 % in Zug bis zu 21 % in Bern. Einzelfirmen und Personengesellschaften versteuern ihre Gewinne als persönliches Einkommen der Inhaber. Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 100.000 CHF sind zudem verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren und diese mit einem Standardsatz von 8,1 % zu erheben. Auf kantonaler Ebene können Unternehmen außerdem der Kapitalsteuer sowie weiteren Steuerarten unterliegen.
Die Prüfpflicht hängt von der Grösse und Struktur des Unternehmens ab. Börsennotierte Unternehmen und Firmen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, unterliegen einer ordentlichen Revision. Kleine und mittelgrosse Unternehmen führen meist eine eingeschränkte Revision durch. Sehr kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden können auf eine Prüfung verzichten, sofern alle Aktionäre einstimmig zustimmen.
Entdecken Sie die Vielfalt unserer Kunden
Die Nexova AG bietet hochprofessionelle Buchhaltungsdienstleistungen, die unser Finanzmanagement bei Learning Lab erheblich verbessert haben. Ihr Team ist präzise und reaktionsschnell, liefert immer genaue und zeitnahe Berichte und beantwortet umgehend unsere Fragen. Mit der Unterstützung von Nexova AG können wir die Konten und Finanzen unserer Kunden effizienter verwalten. Wir können die Nexova AG für ihre aussergewöhnlichen Buchhaltungsdienstleistungen sehr empfehlen.
Für uns als neues Gastronomieunternehmen ist es unerlässlich, dass unser Treuhänder unsere spezifischen Bedürfnisse versteht und flexibel auf unsere Anforderungen reagiert. Mit der Nexova AG haben wir den idealen Partner gefunden, der uns in allen Treuhandangelegenheiten kompetent unterstützt und unser Wachstum aktiv fördert.
Unkompliziert oder seriös? Oder heisst hier und. Hier ist ein junges, kluges Team am Werk, das ausgezeichnete Services anbietet, höchst unkompliziert und kompetent. Statt einem repräsentativen Empfang, teuren Büros und Schöggeli gibt es schnelle Services und kompetente Dienstleistungen. Für mich als 1-Mann GmbH genau das, was ich brauche.
Die InSphero AG, als führendes Unternehmen für 3D-In-vitro-Modelle, hat sehr von den Buchhaltungsdienstleistungen der Nexova AG profitiert. Die bemerkenswerten Kosteneinsparungen von 35% im Vergleich zur internen Buchhaltung, gepaart mit Nexova’s Zuverlässigkeit, Schnelligkeit und hohe Kompetenz in Business Central und Buchhaltung haben unsere Prozesse spürbar optimiert. Wir können Nexova und ihre Dienstleistungen wärmstens empfehlen.
Die Arvy AG hat mit der Nexova AG einen außergewöhnlichen Partner gefunden. Ihr sehr hohes Maß an Fachwissen in FINMA-regulierten Branchen gewährleistet, dass unsere Finanzgeschäfte in sicheren und kompetenten Händen sind. Was Nexova auszeichnet, ist die pauschale Preisstruktur, die uns bei der Budgetierung und Finanzplanung sehr geholfen hat. Als Unternehmen, das sich dem langfristigen Erfolg und der Integrität bei Investitionen verschrieben hat, sind wir mit den Dienstleistungen der Nexova AG sehr zufrieden.
Für uns als EdTech-Startup ist es sehr wichtig, dass unser Treuhänder genauso digital und agil ist wie wir selbst. Mit der Nexova AG haben wir den perfekten Partner gefunden, der uns bei unserem Wachstum aktiv unterstützen kann.