Wie man ein Unternehmen in der Schweiz eröffnet

Die Schweiz hat sich ihren Ruf als idealer Standort für die Gründung eines Unternehmens erarbeitet und bewahrt. Sie bietet neben vielen anderen Vorteilen politische Stabilität, eine starke Wirtschaft und ein günstiges Unternehmensumfeld. So ist es nicht verwunderlich, dass sich Unternehmer aus der ganzen Welt von der Schweiz angezogen fühlen, um ein Unternehmen im Ausland zu gründen.

In diesem umfassenden Leitfaden werden wir den Prozess der Eröffnung eines Unternehmens in der Schweiz untersuchen und dabei die Vor- und Nachteile, die Wahl der Rechtsform, verschiedene praktische Überlegungen zur Gründung und die Rolle von Nexova AG bei der Unterstützung durch den Prozess behandeln.

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Highlights

  • Die Schweiz bietet Stabilität und ein günstiges Steuersystem
  • Hochentwickeltes Bankwesen und starke Wirtschaft ziehen Unternehmen an
  • Ausländer können in der Schweiz gründen, müssen aber spezifische Anforderungen erfüllen
  • Die zentrale Lage und qualifizierte Arbeitskräfte unterstützen den unternehmerischen Erfolg
  • Potenzielle Nachteile sind hohe Lebenshaltungskosten und sprachliche Herausforderungen

Inhalt

  • Wie man ein Unternehmen in der Schweiz eröffnet
  • Highlights & content
  • Warum ein Unternehmen in der Schweiz gründen?
  • Kann ein Ausländer in der Schweiz ein Unternehmen eröffnen?
  • Welche Rechtsform sollten Sie wählen?
  • Wo sollten Sie Ihre Schweizer Firma gründen?
  • Wie man ein Unternehmen in der Schweiz eröffnet
  • Andere Überlegungen
  • Wie kann Nexova Ihnen helfen?

Warum ein Unternehmen in der Schweiz gründen?

Die Schweiz ist seit langem ein attraktives Land für die Gründung von Unternehmen. Sie bietet eine Vielzahl von Vorteilen für Unternehmen, die sich in diesem Land niederlassen wollen. Diese Vorteile haben dazu beigetragen, dass die Schweiz als Drehscheibe für globalen Handel und Investitionen gilt. Werfen wir einen genaueren Blick auf einige der wichtigsten Gründe, warum sich Unternehmer für die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz entscheiden:

Vorteile eines Schweizer Unternehmens

  1. Politische Stabilität: DieSchweiz ist bekannt für ihre lange Geschichte der politischen Neutralität und Stabilität, die ein sicheres Geschäftsumfeld bietet.
  2. Günstiges Steuersystem: DieSchweiz hat im Vergleich zu anderen europäischen Ländern niedrige Körperschafts- und Einkommenssteuern und bietet Unternehmen die Möglichkeit, von einem auf territoriale Aspekte ausgerichteten Steuersystem zu profitieren.
  3. Unternehmensfreundliches Umfeld: Die Schweizer Regierung unterstützt das Unternehmertum, und das Land bietet ein schlankes Verfahren für die Gründung und den Betrieb von Unternehmen.
  4. Hochentwickeltes Bankensystem: Die Schweiz ist aufgrund ihres hoch entwickelten Banken- und Finanzdienstleistungssektors, der auch eine Reihe von etablierten Finanzierungsmöglichkeiten bietet, als internationaler Finanzplatz bekannt.
  5. Starke Wirtschaft und Infrastruktur: Die Schweiz verfügt über eine der modernsten Infrastrukturen und eine der stärksten Volkswirtschaften der Welt, die sich auch in Zeiten des globalen Wirtschaftsabschwungs stets gut entwickelt hat.
  6. Strategische Lage: Die zentrale Lage der Schweiz in Europa ermöglicht einen einfachen Zugang zu den Märkten in und außerhalb der EU. Außerdem verfügt sie über ein gut ausgebautes Verkehrsnetz, das den nationalen und internationalen Handel erleichtert.
  7. Qualifizierte Arbeitskräfte: Die Schweiz verfügt über hochqualifizierte und gut ausgebildete Arbeitskräfte, die einen talentierten Pool potenzieller Arbeitnehmer darstellen.
  8. Starker globaler Ruf: Die Schweiz genießt weltweit einen ausgezeichneten Ruf, sowohl in Bezug auf die Qualität der von ihr hergestellten Produkte als auch in Bezug auf ihre finanzielle Glaubwürdigkeit.

Nachteile eines Schweizer Unternehmens

Die Schweiz bietet als Standort für die Gründung eines Unternehmens zwar zahlreiche Vorteile, aber es gibt auch einige potenzielle Nachteile, die es zu beachten gilt:

  1. Hohe Lebenshaltungskosten: Die hohen Lebenshaltungskosten in der Schweiz können sich auch in höheren Geschäftsausgaben wie Miete, Gehälter und anderen Betriebskosten niederschlagen. Dies wird jedoch weitgehend durch das höhere Gewinnpotenzial ausgeglichen, da die Produkte zu einem höheren Preis verkauft werden können.
  2. Sprachliche Schwierigkeiten: Die Schweiz hat vier Amtssprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch). Dies kann für ausländische Unternehmer, die ein Unternehmen in der Schweiz gründen wollen, je nach Standort und Geschäftstätigkeit manchmal zu Sprachbarrieren führen.
  3. Strenge Einwanderungsgesetze: Die Schweiz hat strenge Einwanderungsgesetze, was bedeutet, dass die Erlangung einer Arbeitsgenehmigung für ausländische Arbeitnehmer ein komplexer und zeitaufwändiger Prozess sein kann. Dies gilt auch für die Eröffnung eines Unternehmens als Nicht-EU/EFTA-Bürger (sogenannter „Drittstaatsangehöriger“).
  4. Komplexes Steuersystem: Während die Schweizer Steuersätze im Allgemeinen günstig sind, kann das Steuersystem selbst komplex sein, vor allem für ausländische Unternehmenseigentümer. Die Navigation durch die Schweizer Steuervorschriften erfordert in der Regel eine fachkundige Beratung, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und die Steuerplanung zu optimieren.

Trotz dieser kleinen Nachteile bleibt die Schweiz insgesamt ein ausgezeichnetes Land für die Gründung eines Unternehmens.

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Kann ein Ausländer in der Schweiz ein Unternehmen eröffnen?

Ausländische Unternehmer können in der Schweiz durchaus ein Unternehmen gründen. Die Schweizer Regierung fördert aktiv ausländische Investitionen und heißt Unternehmer aus der ganzen Welt willkommen. Die günstigen Unternehmensvorschriften und das territoriale Steuersystem sind ein wichtiger Anreiz für Ausländer, die ein Unternehmen im Ausland gründen möchten. Es gibt jedoch einige Überlegungen und Anforderungen für ausländische natürliche oder juristische Personen, die in der Schweiz ein Unternehmen gründen möchten.

Es ist wichtig zu verstehen, wie sich die Vorschriften für Bürger der Europäischen Union (EU)/Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und so genannte „Drittstaatsangehörige“ (Personen aus Nicht-EU/EFTA-Ländern) unterscheiden. Für Drittstaatsangehörige gelten in der Regel strengere Anforderungen und Beschränkungen für die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz, da sie nicht in den Genuss des Freizügigkeitsabkommens kommen, das für EU-/EFTA-Bürger gilt. Während EU-/EFTA-Bürger in der Schweiz unter fast den gleichen Bedingungen wie Schweizer Bürger ein Unternehmen gründen können, müssen Drittstaatsangehörige bestimmte Bedingungen und Kriterien erfüllen und die richtigen Genehmigungen für die Gründung und den Betrieb eines Unternehmens in der Schweiz einholen.

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Welche Rechtsform sollten Sie wählen?

Die Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Schweizer Unternehmen ist eine wichtige Entscheidung, die erhebliche Auswirkungen auf Ihren Geschäftsbetrieb, die Besteuerung, die Haftung und die Unternehmensführung hat. In der Schweiz gibt es mehrere Rechtsformen für Unternehmen, die jeweils ihre eigenen Vorteile und Überlegungen haben:

  1. Einzelunternehmen: Geeignet für kleine Unternehmen, bei denen der Inhaber persönlich für alle Verbindlichkeiten verantwortlich ist. Eine Personengesellschaft ist keine von ihrem Eigentümer getrennte juristische Person.
  2. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Ideal für kleine bis mittelgroße Unternehmen, da sie den Gesellschaftern einen begrenzten Haftungsschutz bietet.
  3. Aktiengesellschaft (AG): Geeignet für größere Unternehmen mit höherem Kapitaleinsatz und Expansionspotenzial.
  4. Personengesellschaften: Eine Personengesellschaft ermöglicht es zwei oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen, Eigentum und Verantwortung zu teilen. Bei einer Kollektivgesellschaft haften alle Partner gemeinschaftlich und in vollem Umfang für die Schulden und Verpflichtungen des Unternehmens und ähneln daher dem Wesen eines Einzelunternehmens. Bei einer Kommanditgesellschaft haften die Kommanditäre nur in dem Umfang, den sie in das Unternehmen investiert haben, und handeln daher eher wie Aktionäre. Die geschäftsführenden Komplementäre haften subsidiär, solidarisch und unbeschränkt.
  5. Zweigstelle: Ausländische Unternehmen können eine Zweigniederlassung gründen, die als verlängerter Arm des Mutterunternehmens fungiert. Sie ist keine eigenständige juristische Person in der Schweiz, muss jedoch im Handelsregister registriert werden.

Bei der Wahl der richtigen Rechtsform sollten angehende Unternehmer ihre Unternehmensziele sorgfältig prüfen und sich mit Rechts- und Finanzexperten beraten, bevor sie eine endgültige Entscheidung treffen.

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Wo sollten Sie Ihre Schweizer Firma gründen?

Die Wahl des Standorts für die Gründung eines Schweizer Unternehmens hat wichtige Auswirkungen. Die Schweiz hat ein mehrstufiges Steuersystem, bei dem Unternehmen zusätzlich zur nationalen Ebene auch auf kantonaler Ebene besteuert werden. Jeder Schweizer Kanton hat die Befugnis, seine eigenen kantonalen Steuersätze festzulegen. Darüber hinaus gibt es Unterschiede bei den Vorschriften, dem Geschäftsumfeld, der Infrastruktur und der Nähe zu den Zielmärkten.  All diese Faktoren sollten bei der Auswahl des richtigen Kantons für Ihr Schweizer Unternehmen berücksichtigt werden. Einige der beliebtesten Kantone für die Gründung eines neuen Unternehmens sind:

  1. Zug: Zug ist der beliebteste Kanton für Tech- und Finanz-Startups in der Schweiz. Hier gibt es mehr neue Unternehmen pro Kopf als in allen anderen Kantonen der Schweiz (23 pro 1000 Einwohner im Jahr 2022). Dies ist vor allem auf die niedrigen Unternehmenssteuern und das günstige regulatorische Umfeld zurückzuführen. Der Kanton ist auch als „Crypto Valley“ bekannt, da er ein weltweites Zentrum für Blockchain- und Kryptowährungsunternehmen ist.
  2. Zürich: Zürich ist das Finanzzentrum der Schweiz und bietet eine hervorragende Infrastruktur und direkten Zugang zu den internationalen Märkten.
  3. Genf: Genf ist eine internationale Stadt, die eine vielfältige Geschäftswelt bietet. Sie ist besonders beliebt bei Unternehmen aus den Bereichen Finanzen, Technologie und internationaler Handel.
  4. Basel: Basel ist ein weiterer Kanton mit günstigen Unternehmenssteuersätzen und wird von vielen ausländischen Unternehmern bevorzugt. Er ist vor allem als Drehscheibe für Unternehmen der Pharma- und Life-Sciences-Branche bekannt.
  5. Nidwalden: Nidwalden bietet ebenfalls günstige Steuersätze und unternehmensfreundliche Regelungen. Es hat einen hohen Anteil an Start-ups in deutschem Besitz.

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Wie man ein Unternehmen in der Schweiz eröffnet

Sobald Sie die geeignete Rechtsform und den Standort für Ihr Schweizer Unternehmen ausgewählt haben, umfasst der eigentliche Gründungsprozess mehrere Schritte und Dokumentationsanforderungen. Hier finden Sie einen Überblick über einige der Dokumente, die in der Regel erforderlich sind, sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Eröffnung eines Unternehmens in der Schweiz:

Erforderliche Dokumente

Je nach gewählter Rechtsform und Kanton sowie je nachdem, ob Sie EU-/EFTA-Bürger oder Drittstaatsangehöriger sind, sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Im Allgemeinen werden die folgenden grundlegenden Dokumente benötigt:

  1. Geschäftsplan: Ein detaillierter Geschäftsplan, der die Aktivitäten Ihres Unternehmens, die Finanzprognosen und die Marktanalyse darlegt.
  2. Gründungsdokumente: Für die Gründung von Rechtsformen wie einer GmbH oder AG ist ein öffentliche Beglaubigung der Gründungsdokumente durch einen Notar notwendig.
  3. Kapitalnachweis: Nachweis eines ausreichenden Kapitals zur Deckung der Anfangskosten bzw. zur Erfüllung etwaiger Mindestkapitalanforderungen der schweizerischen Unternehmensvorschriften (für juristische Personen).
  4. Ausweisdokumente: Für alle geschäftsführenden Gesellschafter und Direktoren des Unternehmens, einschließlich ausländischer Eigentümer, sind gültige Ausweispapiere vorzulegen.
  5. Nachweis einer registrierten Adresse: Das Unternehmen muss über eine registrierte physische Adresse in der Schweiz verfügen, an die offizielle Dokumente geschickt werden können.

Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten können in bestimmten Kantonen und für verschiedene Rechtsformen zusätzliche Anforderungen bestehen. Darüber hinaus müssen Nicht-EU/EFTA-Bürger (Drittstaatsangehörige), die in der Schweiz ein Unternehmen gründen möchten, zusätzliche Dokumente vorlegen, wie z. B. entsprechende Genehmigungen und Aufenthaltsbescheinigungen (in der Regel eine C-Bewilligung).

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die genauen Schritte zur Gründung eines Unternehmens in der Schweiz hängen ebenfalls von einigen Faktoren ab, laufen aber im Allgemeinen wie folgt ab:

  1. Wählen Sie eine Rechtsform und einen Standort: Wählen Sie die Rechtsform und den Gerichtsstand, die Ihren geschäftlichen Anforderungen und Zielen am besten entsprechen. Berücksichtigen Sie Faktoren wie Haftung, Besteuerung, Kapitalbedarf und Verwaltungsstruktur.
  2. Wählen und reservieren Sie einen Firmennamen: Nachdem Sie wissen, welche Rechtsform Sie gründen wollen, können Sie einen Namen für Ihr Unternehmen wählen, der einzigartig und unterscheidbar ist. Verschiedene Rechtsformen und Gerichtsbarkeiten haben ihre eigenen Anforderungen an die Namensgebung, die beachtet werden sollten. Reservieren Sie gegebenenfalls den gewählten Firmennamen beim Handelsregister, um sicherzustellen, dass er verwendet werden kann.
  3. Erstellen Sie den Geschäftsplan und den Gesellschaftsvertrag: Eindetaillierter Geschäftsplan ist nicht nur eine Voraussetzung für die Gründung eines Unternehmens, sondern auch für den Erfolg Ihres Unternehmens unerlässlich. Er sollte Aspekte wie Ihr Geschäftsmodell und Ihre Ziele, die von Ihnen angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen, das beteiligte Team und Finanzprognosen enthalten. Außerdem müssen Sie einen Gesellschaftsvertrag verfassen, der die Verwaltungs- und Führungsstruktur Ihres Unternehmens sowie weitere wichtige Informationen enthält. Letztere sollte von einem Notar beglaubigt und zusammen mit Ihrem Eintragungsantrag eingereicht werden.
  4. Melden Sie das Unternehmen beim Handelsregister an: Als Nächstes müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen, einschließlich der notariell beglaubigten Satzung und der Ausweisdokumente der Aktionäre und Geschäftsführer, beim örtlichen Handelsregister einreichen, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz haben wird. Nach der Genehmigung wird Ihnen eine Eintragungsbescheinigung ausgestellt, die die Existenz Ihres Unternehmens in der Schweiz bestätigt.
  5. Holen Sie die erforderlichen Genehmigungen ein: Je nach Ihrer Geschäftstätigkeit müssen Sie möglicherweise spezielle Genehmigungen von den zuständigen Behörden einholen, um diese Tätigkeiten ausüben zu können. Beispiele für Unternehmen, die besondere Genehmigungen benötigen, sind Pharmaunternehmen, Finanzinstitute und Restaurants.
  6. Eröffnen Sie ein Bankkonto: EinBankkonto für das Unternehmen in der Schweiz ist wichtig, um Finanztransaktionen zu erleichtern und Unternehmensgelder zu verwalten. Bei der Gründung einer juristischen Person in der Schweiz, z. B. einer GmbH oder AG, ist ein spezielles Sperrkonto bei einer Schweizer Bank erforderlich, um das Stammkapital vor der Eintragung einzahlen zu können. Sobald das Unternehmen registriert ist und Sie eine UID (Steuernummer) erhalten haben, kann die Kapitaleinlage von der Bank freigegeben werden, und das Konto kann in ein offizielles Firmenkonto umgewandelt werden.
  7. Registrieren Sie sich für die Mehrwertsteuer: Wenn der Jahresumsatz Ihres Unternehmens 100.000 CHF übersteigt, müssen Sie sich für die Schweizer Mehrwertsteuer (MwSt.) registrieren lassen. Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 7,7 %, wobei für bestimmte Waren und Dienstleistungen ermäßigte Sätze gelten.
  8. Einrichtung von Buchhaltungs- und Berichterstattungssystemen: Schweizer Unternehmen sind verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchführung und einen Jahresabschluss nach Schweizer Recht zu führen. Stellen Sie sicher, dass Sie über ein zuverlässiges Buchhaltungssystem verfügen, um die Meldepflichten zu erfüllen. Es ist immer ratsam, eine erfahrene Schweizer Treuhandgesellschaft wie Nexova AG zu konsultieren, die Sie bei der Bewältigung der Komplexität der Buchhaltung und des Berichtswesens in der Schweiz unterstützt.

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Andere Überlegungen

Anforderungen an die Buchhaltung und Rechnungsprüfung eines Schweizer Unternehmens

Schweizer Unternehmen müssen die Schweizer Rechnungslegungsvorschriften einhalten und einen Jahresabschluss erstellen, der eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung enthält. Einzelunternehmen und offene Handelsgesellschaften mit einem Jahresumsatz von weniger als 500.000 CHF sind von der Erstellung und Einreichung detaillierter Finanzberichte befreit. Alle juristischen Personen (einschließlich GmbHs und AGs) müssen unabhängig von ihrem Jahresumsatz einen Jahresabschluss erstellen.

Börsennotierte Unternehmen und solche, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, müssen eine ordentliche Revision durchführen, die von einem externen Wirtschaftsprüfer vorgenommen wird. Die meisten kleinen bis mittelgroßen Unternehmen unterliegen nur einer eingeschränkten Revision, die weniger aufwändig ist und ein geringeres Maß an Sicherheit bietet. Sehr kleine Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitbeschäftigten im Jahresdurchschnitt können ganz auf eine Revision verzichten, wenn alle Aktionäre einstimmig zustimmen.

Besteuerung eines Unternehmens in der Schweiz

Die steuerlichen Anforderungen an ein Unternehmen in der Schweiz hängen davon ab, welche Rechtsform Sie gewählt haben und in welchem Kanton das Unternehmen registriert ist. Die steuerliche Behandlung von juristischen Personen wie einer GmbH oder AG unterscheidet sich von derjenigen von Unternehmen, die keine eigenständige Rechtspersönlichkeit darstellen, wie z. B. einem Einzelunternehmen oder einer offenen Handelsgesellschaft. GmbHs und AGs müssen eine Gewinnsteuer auf ihre Gewinne an den Schweizer Staat zahlen, zusammen mit anderen Unternehmenssteuern wie der Kapitalsteuer, wobei die Steuersätze in den verschiedenen Kantonen erheblich variieren.

Einzelunternehmen und offene Handelsgesellschaften sind keine eigenständigen juristischen Personen, so dass die Gewinne als persönliche Einkommensteuer direkt beim Eigentümer/bei den Eigentümern besteuert werden.

Kapitalanforderungen

Für verschiedene Arten von Unternehmen gelten in der Schweiz bestimmte gesetzliche Mindestkapitalanforderungen. Der Stand der Dinge:

  • Für ein Einzelunternehmen oder eine offene Handelsgesellschaft gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital.
  • Das Mindestgründungskapital für eine GmbH beträgt 20.000 CHF, die bei der Eintragung der Gesellschaft vollständig eingezahlt werden müssen.
  • Das Mindestkapital einer AG beträgt 100.000 CHF, wovon 50 % zum Zeitpunkt der Eintragung eingezahlt sein müssen.

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