Kauf und Verkauf von GmbH-Anteilen in der Schweiz: Was müssen Sie wissen?

Beim Kauf und Verkauf von GmbH-Anteilen in der Schweiz geht es um weit mehr als nur um die Einigung auf einen Preis. Der Prozess umfasst komplexe rechtliche und regulatorische Anforderungen, die Einhaltung von Gesellschaftervereinbarungen, die Einholung der Zustimmung der Gesellschafter und die Ermittlung einer angemessenen Bewertung der Anteile. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte der Übertragung von GmbH-Anteilen und gibt wichtige Hinweise, die sowohl Käufern als auch Verkäufern helfen, erfolgreiche und rechtskonforme Transaktionen durchzuführen.

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Highlights

  • GmbH-Anteile sind Stammanteile, deren Eigentümer im Handelsregister eingetragen werden müssen
  • Der Verkauf erfordert einen Abtretungsvertrag und oft die Zustimmung der Gesellschafter
  • Gesellschafterverträge regeln Vorkaufsrechte, Mitverkaufsrechte und mögliche Beschränkungen
  • Die Bewertung erfolgt per Substanzwert-, Ertragswert- oder Marktvergleichsmethode
  • Rechtsberatung schützt vor steuerlichen und rechtlichen Risiken beim Anteileverkauf

Inhalt

  • Kauf und Verkauf von GmbH-Anteilen in der Schweiz: Was müssen Sie wissen?
  • Highlights & content
  • Was ist eine GmbH?
  • Wie funktioniert die Beteiligung an der GmbH?
  • Können GmbH-Anteile gekauft und verkauft werden?
  • Wie bewerten Sie GmbH-Anteile?
  • Wie läuft die Übertragung von GmbH-Stammanteilen ab?
  • Welche Kosten sind mit dem Verkauf von GmbH-Anteilen verbunden?
  • Was sind die häufigsten Schwierigkeiten beim Kauf und Verkauf von GmbH-Anteilen?
  • Wie kann Nexova Ihre GmbH Verkauf unterstützen?
  • FAQ
  • Über 150 Unternehmen vertrauen auf uns

Was ist eine GmbH?

Die GmbH ist eine der häufigsten Unternehmensformen in der Schweiz. Sie ist eine Art Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die sowohl Flexibilität als auch rechtlichen Schutz bietet, was sie bei KMU und Start-ups beliebt macht.

Für die Gründung einer GmbH ist ein Mindeststammkapital von 20.000 CHF erforderlich, das voll eingezahlt sein muss. Dieses Kapital wird in Stammanteile aufgeteilt, die die Eigentumsrechte der Gesellschafter darstellen.

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Wie funktioniert die Beteiligung an der GmbH?

Die Eigentumsverhältnisse bei einer GmbH unterscheiden sich wesentlich von denen einer AG. Im Englischen wird der Begriff „shares“ (Aktien) üblicherweise verwendet, wenn es um die Eigentumsanteile einer GmbH und einer AG geht; im Deutschen werden jedoch zwei unterschiedliche Begriffe verwendet:

  • „Stammanteile“ werden für Anteile an einer GmbH verwendet. Diese sind in der Regel nicht frei handelbar und spiegeln das Eigentum in einer eher persönlichen und privaten Unternehmensstruktur wider.
  • „Aktien“ wird für Aktien einer AG verwendet. Diese sind im Allgemeinen flexibler und werden oft mit dem öffentlichen oder privaten Aktienhandel in Verbindung gebracht.

Hauptmerkmale des GmbH-Anteilsbesitzes

  • Eingetragenes Eigentum: GmbH-Anteile sind eingetragen, und der Name des Anteilseigners ist im Schweizer Handelsregister eingetragen. Dies schafft ein Mass an Transparenz, das für Aktien einer AG nicht erforderlich ist, da diese anonymer sind und frei gehandelt werden können.
  • Komplizierteres Übertragungsverfahren: Im Gegensatz zu AG-Aktien, die leichter zu handeln sind, ist für die Übertragung von GmbH-Stammanteilen ein formeller Abtretungsvertrag erforderlich. Dies erfordert eine juristische Dokumentation und die Einhaltung der unternehmensspezifischen Anforderungen.
  • Enge Beziehungen: GmbH-Eigentümerstrukturen sind oft persönlicher, da die Gesellschafter aktiv an der Unternehmensführung beteiligt sind. Dies führt zu einer zusätzlichen Kontrolle bei Anteilsübertragungen.

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Können GmbH-Anteile gekauft und verkauft werden?

shares

Nach schweizerischem Recht können Firmenanteile einer GmbH entweder ganz oder teilweise gekauft und verkauft werden. Dazu wird das Eigentum durch einen schriftlichen Abtretungsvertrag übertragen, wie dies in Artikel 785 des Obligationenrechts (OR) festgelegt ist. Der Abtretungsvertrag stellt sicher, dass die „Abtretung von Kapitaleinlagen“ (d.h. die Übertragung des Eigentums an den Geschäftsanteilen) formell und rechtsverbindlich dokumentiert wird.

Verkauf GmbH: Müssen die bestehenden Gesellschafter dem Verkauf zustimmen?

Gemäss Art. 786 Abs. 1 OR bedarf die Übertragung von Stammanteilen grundsätzlich der Zustimmung der übrigen Gesellschafter in einer Gesellschafterversammlung. Die Zustimmung kann verweigert werden, ohne dass die Gesellschafter eine Begründung abgeben müssen. Dies widerspiegelt den persönlichen Charakter einer GmbH, bei der Eigentum und Geschäftsführung oft eng miteinander verbunden sind. 

Art. 786 Abs. 2 OR ermöglicht es, die Zustimmungspflicht in den Statuten zu modifizieren oder aufzuheben. Die Statuten können beispielsweise regeln, dass:

  • Verzicht auf die Zustimmungspflicht: Die Statuten können festlegen, dass die Abtretung von Stammanteilen keiner Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedarf.
  • Festlegung von Verweigerungsgründen: Die Statuten können spezifische Gründe definieren, die eine Verweigerung der Zustimmung rechtfertigen.
  • Angebot zum Erwerb der Stammanteile: Die Statuten können vorsehen, dass die Zustimmung verweigert werden darf, wenn die Gesellschaft dem Veräusserer die Übernahme der Stammanteile zum wirklichen Wert anbietet.
  • Ausschluss der Abtretung: Die Statuten können die Abtretung von Stammanteilen ausschliessen.
  • Sicherheiten bei Zweifel an Nebenpflichten: Die Statuten können vorsehen, dass die Zustimmung verweigert werden darf, wenn Zweifel an der Erfüllung statutarischer Nachschuss- oder Nebenleistungspflichten bestehen und der Erwerber keine ausreichenden Sicherheiten stellt.

Wichtig: Wird die Abtretung ausgeschlossen oder die Zustimmung verweigert, bleibt dem Gesellschafter nach Art. 786 Abs. 3 OR weiterhin das Recht auf Austritt aus wichtigem Grund vorbehalten.

Vereinbarungen der Gesellschafter

Neben den Statuten ist ein Gesellschaftervertrag (auch Gesellschaftervereinbarung genannt) ein gängiges und nützliches Instrument zur Regelung der Beziehungen zwischen den Gesellschaftern. Diese gesonderte Vereinbarung bietet mehr Flexibilität und Details in Bezug auf die Übertragung von Stammanteilen.

Während die Statuten den grundlegenden Rahmen des Unternehmens vorgeben, können Gesellschafterverträge zahlreiche zusätzliche Aspekte der Rechte und Pflichten von Gesellschaftern einer GmbH abdecken, die in der Regel nicht in Statuten erwähnt werden. Sie enthalten oft spezifischere Szenarien und Beschränkungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Stammanteilen, wie zum Beispiel:

  • Vorkaufsrechte: Die bestehenden Gesellschafter erhalten das Recht, Stammanteile vor deren Verkauf an externe Dritte zu erwerben.
  • Mitverkaufsrechte: Minderheitsgesellschafter dürfen ihre Anteile zu denselben Konditionen verkaufen wie ein Mehrheitsgesellschafter, der seine Anteile veräussert.
  • Mitverkaufspflicht: Mehrheitsgesellschafter können Minderheitsgesellschafter verpflichten, ihre Anteile ebenfalls zu verkaufen, wenn ein Verkauf der gesamten Gesellschaft geplant ist.
  • Besondere Bedingungen für die Übertragung: Die Vereinbarung kann festlegen, unter welchen Bedingungen Stammanteile übertragen werden dürfen, z. B. bei Zustimmung der Gesellschafterversammlung oder nach Erreichen bestimmter Leistungsziele.

In der Praxis ist es üblich, dass Schweizer GmbHs detaillierte Bestimmungen zur Anteilsübertragung in ihre Gesellschaftervereinbarungen und nicht in die Statuten aufnehmen. Dies ermöglicht eine grössere Flexibilität und Anpassungsfähigkeit, ohne dass die Statuten des Unternehmens geändert werden müssen.

Schutz und Rechte der Gesellschafter

Aufgrund des persönlichen Charakters der GmbH müssen bei der Übertragung von Geschäftsanteilen die Interessen sowohl des übertragenden Gesellschafters als auch der Altgesellschafter berücksichtigt werden. Um alle Beteiligten zu schützen, sieht das Gesetz folgende Möglichkeiten vor:

  • Beschränkung der Übertragung von Stammanteilen (Art. 786 Abs. 1 OR):
    Die Abtretung von Stammanteilen bedarf in der Regel der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Darüber hinaus können Beschränkungen in den Statuten oder in der Gesellschaftervereinbarung festgelegt werden, um die Eigentümerstruktur der GmbH zu schützen. Diese Regelungen verhindern, dass ungeeignete Personen Gesellschafter der GmbH werden.
  • Austritt aus wichtigem Grund (Art. 786 Abs. 3 OR)
    Wird die Abtretung von Stammanteilen blockiert, sei es durch die Verweigerung der Zustimmung oder durch vertragliche Einschränkungen, hat der abtretende Gesellschafter das Recht, aus wichtigem Grund aus der Gesellschaft auszutreten. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Gesellschafter die Fortsetzung der Mitgliedschaft in der GmbH nicht mehr zugemutet werden kann, z. B. bei einem tiefgreifenden Zerwürfnis mit den anderen Gesellschaftern.

Welche praktische Bedeutung haben diese Regeln für Käufer und Verkäufer?

Die Regelungen zur Abtretung von Stammanteilen einer GmbH beeinflussen sowohl den Ablauf als auch die notwendigen Vorbereitungen für eine erfolgreiche Transaktion.

Praktische Tipps für Verkäufer:

  • Sicherstellen, dass alle relevanten Vereinbarungen, wie die Gesellschaftervereinbarung, eingehalten werden.
  • Erforderliche Genehmigungen einholen, z. B. die Zustimmung der Gesellschafterversammlung.
  • Eine professionelle Bewertung der Stammanteile in Betracht ziehen, um einen fairen Preis zu gewährleisten.

Praktische Tipps für Käufer:

  • Beschränkungen der Anteilsübertragung in den Statuten und der Gesellschaftervereinbarung sorgfältig prüfen.
  • Eine gründliche Due-Diligence-Prüfung durchführen, um finanzielle, rechtliche und operative Risiken zu erkennen.
  • Das Geschäft des Unternehmens sowie die Interessen und Dynamiken der bestehenden Gesellschafter analysieren.

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Wie bewerten Sie GmbH-Anteile?

Die Bewertung von GmbH-Anteilen stellt viele Gesellschafter vor Herausforderungen, insbesondere bei einem Verkauf. Im Gegensatz zu börsennotierten Aktien, deren Marktpreise leicht zugänglich sind, ist die Ermittlung des Verkehrswerts von GmbH-Anteilen ein komplexer Prozess. Gründe dafür sind die begrenzte Handelbarkeit der Anteile, individuelle Vertragsbedingungen und die spezifischen Umstände der Übertragung.

Einige der wichtigsten Faktoren, die die Bewertung von GmbH-Anteilen beeinflussen, sind:

Wichtige Faktoren bei der Bewertung von GmbH-Anteilen:

  1. Finanzielle Leistung: Faktoren wie Umsatz, Rentabilität, Cashflow und Vermögenswerte beeinflussen den Wert erheblich. Positive Entwicklungen und gute Prognosen steigern den Anteilspreis.
  2. Markttrends: Branchenentwicklung und wirtschaftliche Rahmenbedingungen wirken sich auf die Bewertung aus, da sie das Vertrauen potenzieller Käufer beeinflussen.
  3. Aktiva und Passiva: Der Nettoinventarwert eines Unternehmens (Vermögen abzüglich Verbindlichkeiten) bildet eine Grundlage, insbesondere in anlagenintensiven Branchen.
  4. Zukunftspotenzial: Aspekte wie Marktchancen, die Wettbewerbsposition und die Stärke des Managementteams prägen das langfristige Ertragspotenzial.

Methoden der Bewertung

Die Bewertung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) erfolgt in der Schweiz üblicherweise anhand verschiedener Methoden, die je nach Unternehmensstruktur und Zielsetzung unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Drei der gängigsten Ansätze sind:

  1. Substanzwertmethode
    Die Substanzwertmethode bewertet das Unternehmen anhand seiner vorhandenen Vermögenswerte (Aktiven) abzüglich der Schulden (Passiven). Sie berücksichtigt nur die tatsächliche Substanz und eignet sich vor allem für anlagenintensive Unternehmen wie Immobilien- oder Produktionsbetriebe. Immaterielle Werte wie zukünftige Erträge, Kundenbeziehungen oder Mitarbeiter-Knowhow bleiben unberücksichtigt, was die Methode bei wachstumsorientierten Unternehmen einschränkt.
  2. Ertragswertmethode
    Diese Methode berechnet den Wert eines Unternehmens basierend auf den zukünftigen, nachhaltig erzielbaren Gewinnen. Diese werden mit einem Kapitalisierungszinsfuss abgezinst, der die Risiken und Marktbedingungen berücksichtigt. Die Ertragswertmethode ist besonders geeignet für Unternehmen mit stabilen und vorhersehbaren Erträgen. Sie setzt jedoch fundierte Annahmen über das künftige Wachstum und das Marktumfeld voraus.
  3. Marktvergleich / Multiplikatorenmethode
    Diese Methode bewertet ein Unternehmen, indem es mit ähnlichen Transaktionen innerhalb der Branche verglichen wird. Dabei werden Multiplikatoren, wie das Verhältnis von Unternehmenswert zu Umsatz (Umsatzmultiplikator) oder zu EBITDA (EBITDA-Multiplikator), angewandt. Sie ist besonders nützlich, wenn vergleichbare Daten verfügbar sind, erfordert jedoch Anpassungen für branchenspezifische und individuelle Unternehmensfaktoren. Diese Methode ist in Branchen mit etablierten Vergleichswerten am effektivsten.

Welche Bewertungsmethode ist die richtige?

Die Wahl der richtigen Bewertungsmethode hängt von den individuellen Gegebenheiten eines Unternehmens ab. Während Unternehmen mit hohen Sachwerten wie Immobilien oder Maschinen oft durch die Substanzwertmethode bewertet werden, eignet sich bei Dienstleistern oder wachstumsorientierten Unternehmen die Ertragswertmethode besser.

Ein realistischer Unternehmenswert lässt sich meist durch eine Kombination verschiedener Methoden ermitteln. Substanz-, Ertrags- und Marktvergleichsmethoden liefern gemeinsam ein ausgewogenes Bild, das Vermögenswerte, Ertragskraft und Marktbedingungen berücksichtigt.

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Wie läuft die Übertragung von GmbH-Stammanteilen ab?

Die Übertragung von GmbH-Anteilen erfordert sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer bestimmte Schritten, die die Einhaltung des Schweizer Rechts und der internen Vorschriften des Unternehmens gewährleisten. Im Folgenden werden die jeweiligen Prozesse für den Verkauf und den Kauf von GmbH-Anteilen beschrieben.

Schritte zum Verkauf von GmbH-Anteilen

  • Prüfen Sie bestehende Vereinbarungen:
    Überprüfen Sie die Statuten und alle bestehenden Gesellschaftervereinbarungen sorgfältig, um Einschränkungen oder Bedingungen für die Übertragung von Stammanteilen zu ermitteln. Dazu gehören Vorkaufsrechte, Zustimmungserfordernisse oder Vorgaben zur Bewertung.
  • Bewerten Sie die Anteile:
    Lassen Sie den Wert der Geschäftsanteile durch eine professionelle Bewertung ermitteln. Dies stellt eine faire und transparente Basis für die Verhandlungen dar.
  • Ermitteln Sie potenzielle Käufer:
    Falls ein Vorkaufsrecht besteht, müssen Sie die Anteile zunächst den bestehenden Gesellschaftern anbieten. Andernfalls können Sie Käufer über Ihr Netzwerk, Unternehmensmakler oder spezialisierte Plattformen suchen.
  • Verhandeln und erstellen Sie den Kaufvertrag:
    Verhandeln Sie die Bedingungen des Verkaufs und lassen Sie einen rechtssicheren Abtretungsvertrag erstellen. Der Vertrag sollte den Kaufpreis, die Zahlungsmodalitäten und weitere Vereinbarungen klar regeln.
  • Einholung der Zustimmung:
    In der Regel bedarf die Übertragung von Stammanteilen der Zustimmung der Gesellschafterversammlung, sofern die Statuten oder die Gesellschaftervereinbarung nichts anderes vorsehen. Der Nachweis erfolgt durch ein Protokoll, einen Beschluss oder eine entsprechende Zustimmungserklärung.
  • Abschluss und Eintragung ins Handelsregister:
    Nach Abschluss des Abtretungsvertrags müssen die neuen Eigentumsverhältnisse im Handelsregister eingetragen werden. Dies ist ein obligatorischer Schritt, um die Übertragung rechtsgültig abzuschliessen.

Schritte zum Kauf von GmbH-Anteilen

  • Führen Sie eine Due-Diligence-Prüfung durch:
    Vor dem Kauf sollten Sie das Unternehmen einer gründlichen Prüfung unterziehen. Analysieren Sie Jahresabschlüsse, Verträge, steuerliche Verpflichtungen und potenzielle Risiken wie rechtliche Streitigkeiten oder Verbindlichkeiten. Dies hilft, Überraschungen zu vermeiden und den Kaufpreis realistisch zu bewerten.
  • Prüfen Sie die Statuten und Gesellschaftervereinbarungen:
    Untersuchen Sie die Statuten und die Gesellschaftervereinbarung der GmbH auf Einschränkungen, wie z. B. Zustimmungserfordernisse, Stimmrechtsbeschränkungen oder Verpflichtungen zur Geschäftsführung. Beachten Sie auch Vorgaben für zukünftige Anteilsübertragungen.
  • Verhandeln Sie die Bedingungen:
    Einigen Sie sich mit dem Verkäufer auf den Kaufpreis, die Zahlungsmodalitäten und alle weiteren Bedingungen, die vor der Übertragung erfüllt werden müssen.
  • Abschluss des Abtretungsvertrags:
    Nach erfolgreicher Verhandlung wird der Abtretungsvertrag zwischen Käufer und Verkäufer schriftlich abgeschlossen. Arbeiten Sie mit einem Juristen zusammen, um sicherzustellen, dass der Vertrag den rechtlichen Anforderungen entspricht und alle wesentlichen Klauseln enthält.
  • Eintragung ins Handelsregister:
    Der Abtretungsvertrag muss beim Schweizer Handelsregister eingereicht werden, um den Eigentumsübergang rechtlich zu vollziehen. Mit der Eintragung werden Sie offiziell als neuer Gesellschafter anerkannt.

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Welche Kosten sind mit dem Verkauf von GmbH-Anteilen verbunden?

Der Verkauf von GmbH-Anteilen bringt sowohl für Verkäufer als auch für Käufer spezifische Kosten mit sich. Diese hängen von der Komplexität der Transaktion, den rechtlichen Anforderungen und den individuellen Umständen ab.

Kosten für den Verkäufer

  • Bewertungsgebühren: Für die professionelle Bewertung der Geschäftsanteile können Kosten anfallen, je nach Methode und Umfang der Bewertung.
  • Rechtskosten: Die Erstellung oder Prüfung des Abtretungsvertrags und rechtliche Beratung verursachen Anwaltskosten.
  • Steuerliche Aspekte: Kapitalgewinne aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen sind in der Schweiz meist steuerfrei. Ausnahmen gelten jedoch, z. B. bei einer Transponierung oder indirekten Teilliquidation (siehe Artikel 20a Absatz 1 DBG).
  • Gebühren des Handelsregisters: Für die Eintragung des Eigentumswechsels im Handelsregister fallen kantonal unterschiedlich hohe Gebühren an.

Kosten für den Käufer

  • Due-Diligence-Kosten: Rechtliche, finanzielle oder technische Prüfungen können je nach Unternehmensgrösse und Komplexität erhebliche Kosten verursachen.
  • Handelsregistergebühren: In vielen Fällen übernimmt der Käufer die Gebühren für die Eintragung des neuen Eigentümers im Handelsregister.
  • Juristische Kosten: Für die Überprüfung des Abtretungsvertrags und die rechtliche Beratung entstehen Anwaltskosten.

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Was sind die häufigsten Schwierigkeiten beim Kauf und Verkauf von GmbH-Anteilen?

Der Kauf und Verkauf von Stammanteilen einer GmbH ist nicht so einfach wie die wenigen Klicks, die für den Handel mit börsennotierten Aktien erforderlich sind. Die zusätzliche Komplexität und Einzigartigkeit jeder Übertragung kann zu einigen Herausforderungen führen:

  • Bewertungsstreitigkeiten: Käufer und Verkäufer geraten häufig in Streit über den angemessenen Wert der Stammanteile. Selbst professionelle Bewertungen können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, was den Verhandlungsprozess erschwert.
  • Suche nach geeigneten Käufern: Für Verkäufer kann es schwierig sein, interessierte und qualifizierte Käufer zu finden, und der Prozess kann sehr zeitaufwändig sein.
  • Rechtliche und administrative Hindernisse: Die Statuten oder ein Gesellschaftervertrag können Einschränkungen für die Übertragung von Stammanteilen vorsehen. Diese können die Transaktion erschweren oder unter bestimmten Umständen sogar blockieren.
  • Unstimmigkeiten mit bestehenden Gesellschaftern: Der Verkauf von GmbH-Anteilen erfordert in der Regel die ausdrückliche Zustimmung der Altgesellschafter. Es kann sein, dass sie dem Verkauf nicht zustimmen oder den konkreten Kaufinteressenten nicht in die Eigentümerstruktur der GmbH aufnehmen wollen und deshalb die Zustimmung verweigern

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Wie kann Nexova Ihre GmbH Verkauf unterstützen?

Der Kauf oder Verkauf von GmbH-Anteilen kann ein bedeutendes Unterfangen mit weitreichenden rechtlichen und finanziellen Auswirkungen für alle Beteiligten sein. Um eine reibungslose, erfolgreiche und rechtskonforme Transaktion zu gewährleisten, ist es unerlässlich, die richtigen Fachleute an Ihrer Seite zu haben.

Nexovas Team von Rechts- und Buchhaltungsexperten verfügt über fundierte Kenntnisse des Schweizer Gesellschaftsrechts und umfangreiche Erfahrung in der Abwicklung von GmbH-Anteilsübertragungen. Wir bieten umfassende Unterstützung während des gesamten Prozesses, einschliesslich:

  • Unterstützung bei der Bewertung: Wir bieten präzise und unabhängige Bewertungen von GmbH-Anteilen an, um einen fairen und transparenten Preis sowohl für Käufer als auch für Verkäufer sicherzustellen.
  • Rechtsberatung: Wir beraten Sie über Ihre Rechte und Pflichten und stellen sicher, dass Sie alle einschlägigen Vorschriften einhalten.
  • Steuerplanung: Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung steuereffizienter Strukturen und Strategien, um Ihre Steuerlast nachhaltig zu optimieren und ungewollte Steuerfolgen bei der Umsetzung zu vermeiden.
  • Vertragsentwurf und -verhandlung: Wir erstellen oder prüfen Ihren Kaufvertrag über Gesellschaftsanteile, vertreten Ihre Interessen und unterstützen Sie dabei, ein optimales und rechtssicheres Ergebnis zu erzielen.
  • Unterstützung bei der Transaktion: Wir rationalisieren den gesamten Transaktionsprozess, von der Due Diligence bis zum Abschluss.

Mit Nexova als Ihrem vertrauensvollen Partner können Sie die Übertragung Ihrer GmbH-Anteile mit Zuversicht angehen. Verlassen Sie sich auf unser Fachwissen und unsere persönliche Unterstützung, um ein erfolgreiches Ergebnis zu erzielen.

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses Beratungsgespräch und erfahren Sie, wie wir Sie bei der Übertragung Ihrer GmbH-Anteile und mehr unterstützen können.

FAQ

Antworten auf einen Klick

Kann ich meine GmbH-Anteile ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter verkaufen?

In den meisten Fällen nicht. Das Schweizer Recht verlangt für die Übertragung von GmbH-Anteilen die Zustimmung der anderen Gesellschafter. Die Statuten der Gesellschaft oder ein Gesellschaftervertrag können dieses Erfordernis jedoch ändern. Sie müssen daher diese Dokumente überprüfen, um etwaige Einschränkungen oder Genehmigungsverfahren zu verstehen, die für Ihre Situation gelten.

Wie lange dauert es, GmbH-Anteile zu übertragen?

Der Zeitrahmen kann je nach Komplexität der Transaktion, erforderlichen Genehmigungen und rechtlichen oder administrativen Anforderungen variieren. Der gesamte Prozess kann zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten dauern, einschliesslich der Due-Diligence-Prüfung, der Verhandlungen, der Ausarbeitung von Vereinbarungen, der Einholung von Genehmigungen und der Eintragung der Übertragung in das Handelsregister.

Was geschieht, wenn die Statuten des Unternehmens oder der Gesellschaftervertrag die Übertragung von Stammanteilen einschränkt?

Sie müssen alle geltenden Übertragungsbeschränkungen einhalten. Dies kann bedeuten, dass Sie die Zustimmung eines bestimmten Prozentsatzes der Gesellschafter einholen müssen, dass Sie die Stammanteile zuerst den bestehenden Gesellschaftern anbieten müssen (Vorkaufsrecht) oder dass Sie sich an andere spezifische Bedingungen halten müssen, die in den Statuten oder im Gesellschaftervertrag festgelegt sind. Wenn eine Übertragung auf unfaire Weise blockiert wird, kann ein Gesellschafter das Recht haben, aus „triftigen Gründen“ aus dem Unternehmen auszutreten.

Was ist der Unterschied zwischen dem Verkauf von Stammanteilen und dem Verkauf von Unternehmensvermögen?

Der Verkauf von Stammanteilen bedeutet die Übertragung des Eigentums an einem Teil oder der Gesamtheit des Unternehmens. Der Käufer wird zum Anteilseigner mit Rechten und Pflichten in Bezug auf den Gesamtbetrieb des Unternehmens. Beim Verkauf von Unternehmensvermögen geht es um den Verkauf bestimmter Vermögenswerte, die sich im Besitz des Unternehmens befinden, z. B. Ausrüstung, Immobilien oder geistiges Eigentum. Die Firma behält das Eigentum an den verbleibenden Vermögenswerten und setzt seine Tätigkeit fort.

Ist für die Übertragung von GmbH-Anteilen ein Rechtsbeistand erforderlich?

Aufgrund der Komplexität der Übertragung von GmbH-Anteilen ist eine rechtliche Beratung empfehlenswert. Ein qualifizierter Treuhänder kann:

– Ihre Interessen zu schützen, indem wir sicherstellen, dass Ihre Rechte und Pflichten gewahrt werden.
Sicherstellung der Einhaltung der schweizerischen Gesetze und Vorschriften.
Entwurf und Überprüfung von Verträgen, um Streitigkeiten zu vermeiden und Risiken zu mindern.
Unterstützung bei Verhandlungen, damit Sie günstige Konditionen erhalten.
Optimierung der steuerlichen Ergebnisse durch effiziente Strukturierung und Strategien.

Fachkundige Beratung sichert die Transaktion ab und gewährleistet einen reibungslosen und rechtssicheren Ablauf.

Ist der Verkauf von GmbH-Anteilen steuerfrei?

Das kommt darauf an. Grundsätzlich sind Kapitalgewinne aus dem Verkauf von privat gehaltenen GmbH-Anteilen in der Schweiz steuerfrei. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, die zu einer Steuerpflicht führen können, wenn Sie GmbH Anteile verkaufen.

Ausnahmen gemäss Artikel 20a Absatz 1 DBG:

1. Indirekte Teilliquidation: Wenn Sie eine Beteiligung von mindestens 20 % aus Ihrem Privatvermögen verkaufen und der Käufer innerhalb von fünf Jahren nach dem Verkauf nicht betriebsnotwendige Mittel des Unternehmens (wie Reserven oder überschüssige Liquidität) ausschüttet, können die erzielten Gewinne als steuerbares Einkommen gelten. Diese Regel greift insbesondere dann, wenn die Ausschüttung zur Finanzierung des Kaufpreises verwendet wird und der Verkäufer davon wusste oder hätte wissen müssen.

2. Transponierung: Wenn Sie Anteile an ein Unternehmen übertragen, das Sie nach der Transaktion zu mindestens 50 % kontrollieren, und der Verkaufspreis den Nennwert sowie bestimmte Reserven übersteigt, wird die Differenz als steuerbarer Veräusserungsgewinn behandelt. Dies gilt insbesondere bei sogenannten Systemwechseln, etwa vom Privat- ins Geschäftsvermögen. Es ist wichtig, die genauen Umstände jedes Verkaufs im Detail zu prüfen, insbesondere bei grösseren Beteiligungen oder Transaktionen mit komplexen Bedingungen. Diese Ausnahmen können erhebliche steuerliche Konsequenzen haben.

Es ist daher wichtig, die spezifischen Umstände des Verkaufs im Detail zu prüfen, insbesondere bei grösseren Beteiligungen oder komplexeren Transaktionen. Die steuerlichen Konsequenzen können erheblich sein und hängen von den individuellen Umständen ab.

Empfehlung:
Konsultieren Sie einen Steuerberater, um sicherzustellen, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden und die Einhaltung des Schweizer Steuerrechts gewährleistet ist.

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