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Business
David Merz | Geschäftsführer
Zürich, 12. August 2023
Die Schweiz ist bekannt für ihre stabile Wirtschaft, ihr unternehmensfreundliches Umfeld und ihre strategische Lage in der Mitte Europas. Diese Faktoren machen sie zu einer der ersten Adressen für Firmen, die ihre Aktivitäten international ausweiten wollen. Eine der einfachsten Möglichkeiten, dies zu erreichen, ist die Gründung einer Zweigniederlassung in der Schweiz.
In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Zweigniederlassung ist, worin sie sich von einer Tochtergesellschaft unterscheidet, welche Vorteile die Errichtung einer Zweigniederlassung in der Schweiz hat und welche praktischen Hinweise es dafür gibt.
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Eine Zweigniederlassung ist eine Geschäftseinheit oder Betriebsstätte, die als verlängerter Arm der Muttergesellschaft fungiert, sich aber an einem anderen Ort oder in einem anderen Land befindet. Eine Zweigniederlassung hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und bleibt daher immer Teil des Mutterunternehmens und unterliegt dessen Kontrolle und Leitung.
Zweigniederlassungen üben ähnliche Tätigkeiten aus wie die Muttergesellschaft und vertreten deren Interessen auf dem ausländischen Markt, auf dem die Zweigniederlassung ansässig ist. Zweigniederlassungen ermöglichen es der Muttergesellschaft, neue Märkte zu erschliessen, eine physische Präsenz aufzubauen und vor Ort Geschäfte zu tätigen, ohne eine neue juristische Person gründen zu müssen.
Der Hauptunterschied zwischen einer Zweigniederlassung und einer Tochtergesellschaft besteht darin, dass letztere eine von der Muttergesellschaft getrennte juristische Person ist. Sie hat eine eigene Geschäftsführung und eigene Anteilseigner und wird für rechtliche, steuerliche und buchhalterische Zwecke als eigenständige Einheit betrachtet.
Dies steht in deutlichem Gegensatz zu einer Zweigniederlassung, die nur eine funktionale Erweiterung der Muttergesellschaft ist, aber keine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt. Das bedeutet, dass die Muttergesellschaft die volle Verantwortung für die Geschäfte, Schulden und Verpflichtungen der Zweigniederlassung trägt, während dies bei einer Tochtergesellschaft nicht unbedingt der Fall ist.
Es ist wichtig zu wissen, dass eine Tochtergesellschaft zwar eine eigenständige juristische Person ist, aber dennoch durch ein gewisses Mass an Eigentum und Kontrolle mit der Muttergesellschaft verbunden ist. Die Muttergesellschaft hält in der Regel einen erheblichen Anteil an der Tochtergesellschaft, in der Regel mehr als 50 % der Anteile. Diese Beteiligung gibt der Muttergesellschaft die Möglichkeit, die Geschäftstätigkeit und die Entscheidungsfindung der Tochtergesellschaft zu kontrollieren, auch wenn diese rechtlich eine eigenständige Einheit ist.
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Es gibt viele gute Gründe für Firmen, die Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit durch eine Niederlassung in der Schweiz zu erwägen. Die Schweiz bietet aufgrund der folgenden Faktoren ein lukratives Unternehmensumfeld für ausländische und inländische Unternehmen gleichermassen:
Eine Zweigniederlassung in der Schweiz kann für verschiedene Arten von Unternehmen von Vorteil sein, darunter:
Die Gründung einer Zweigniederlassung als Mittel zur Ausweitung der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens auf die Schweiz bietet mehrere entscheidende Vorteile:
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Die Gründung einer Zweigniederlassung in der Schweiz bietet zweifellos viele Vorteile, doch wenden wir uns nun den praktischen Aspekten zu:
Die Gründung einer Zweigniederlassung durch ein ausländische Firma in der Schweiz ist zwar zulässig, und die meisten unserer Überlegungen gehen von dieser Perspektive aus, doch ist zu beachten, dass die Zweigniederlassung dann auch dem Schweizer Recht unterliegt. Im Allgemeinen regelt das schweizerische Recht alle externen Rechtsbeziehungen, die die Zweigniederlassung eingeht, aber die internen Rechtsbeziehungen (die zwischen der Zweigniederlassung und der im Ausland ansässigen Muttergesellschaft) richten sich weiterhin nach dem ausländischen Recht, in dem die Muttergesellschaft ihren Sitz hat.
Eine Zweigniederlassung ist zwar keine eigenständige juristische Person, muss aber dennoch in das Schweizer Handelsregister eingetragen werden. Dazu muss die Zweigniederlassung einen bevollmächtigten Vertreter haben, der in der Schweiz ansässig ist. Hier gehts zu unserem Direktorenservice:Auch für eine ausländische Firma können zusätzliche Schritte erforderlich sein, bevor ihre Zweigniederlassung in der Schweiz genehmigt wird. Dazu können die Erlangung spezifischer Geschäftslizenzen und die Erfüllung finanzieller Anforderungen zum Nachweis der finanziellen Stabilität der Muttergesellschaft gehören.
Wenn die Muttergesellschaft bereits in der Schweiz registriert ist, ist die Gründung einer Zweigniederlassung an einem anderen Standort relativ einfach. Das Unternehmen muss lediglich das Schweizer Handelsregister über die Gründung der Zweigniederlassung informieren und die erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Eine Zweigniederlassung muss im Schweizer Handelsregister eingetragen werden. Für den Handelsregistereintrag muss das Unternehmen den lokalen Behörden die folgenden Firmendokumente vorlegen:
Die Zweigniederlassung muss auch einen geeigneten Handelsnamen einreichen, der mit dem Namen der Muttergesellschaft übereinstimmen sollte. Ausserdem sollte er sowohl den Hauptgeschäftssitz des Mutterunternehmens als auch die Schweizer Region oder Stadt, in der die Zweigniederlassung tätig ist, widerspiegeln.
Artikel 957 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) legt fest, dass sowohl Einzelunternehmen als auch juristische Personen (z.B. Tochtergesellschaften) mit einem Jahresumsatz von mehr als CHF 500.000 verpflichtet sind, ihre Buchhaltung gemäss den Standards der doppelten Buchführung zu führen.
Eine Zweigniederlassung ist jedoch in der Schweiz keine eigenständige juristische Person und ist daher nicht verpflichtet, eigene Konten zu führen und einzureichen. Die Verantwortung für die Buchführung bleibt beim Mutterunternehmen, auch wenn dieses seinen Hauptsitz im Ausland hat. Dennoch erstellt in der Praxis eine Zweigniederlassung normalerweise unabhängig ihre eigene Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für verbesserte finanzielle Kontrolle und Planungszwecke. Klare Aufzeichnungen sind auch für die Einreichung der Einkommenssteuererklärungen in der Schweiz erforderlich.
Eine Zweigniederlassung in der Schweiz unterliegt in der Regel der Schweizer Körperschaftssteuer auf die in der Schweiz erzielten Gewinne. Die Schweiz verfügt über ein dreistufiges Steuersystem, bei dem Unternehmen auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene besteuert werden. Daher sollte die Muttergesellschaft diese unterschiedlichen Steuersätze berücksichtigen, wenn sie entscheidet, wo sie ihre Zweigniederlassung in der Schweiz ansiedelt.
Die Schweiz verfügt über ein umfangreiches Netz von Doppelbesteuerungsabkommen mit über 100 Ländern, das gewährleistet, dass die von der Zweigniederlassung erzielten Gewinne nicht doppelt besteuert werden, wenn die Muttergesellschaft in einem dieser Länder steuerlich ansässig ist. In diesem Fall sind die Gewinne der Schweizer Zweigniederlassung von der Zahlung der Gewinnsteuer im Heimatland der Muttergesellschaft befreit. Dies ist in der Regel das günstigere Ergebnis, da die Schweiz im Vergleich zu vielen anderen Industriestaaten für ihre günstigen Körperschaftssteuersätze bekannt ist.
Eine ausländische Zweigniederlassung in der Schweiz kann auch von anderen Steueranreizen und -befreiungen profitieren und hat in der Regel eine insgesamt niedrigere Steuerpflicht als eine Tochtergesellschaft.
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