Der 13. Monatslohn: Wissenswertes für Arbeitgeber

Bei der Jobsuche beziehen Arbeitnehmer eine ganze Reihe an Faktoren mit ein: Fahrtzeit zur Arbeit, Homeoffice-Möglichkeit, Aufgabenfeld, Anzahl der Urlaubstage und schlussendlich das Gehalt. Denn wenn das nicht stimmt, können Arbeitgeber auch mit den übrigen Punkten nur schwer überzeugen.

Ein optionaler Lohnbestandteil vieler Firmen in der Schweiz ist der 13. Monatslohn. Er bietet Arbeitnehmern einen zusätzlichen Anreiz im Job und kann für Arbeitgeber bei der Akquise neuer Mitarbeiter hilfreich sein. Deswegen klären wir im Folgenden:

Welche Regeln und Vorschriften müssen beachtet werden? Wie wird der 13. Monatslohn berechnet und versteuert? Und wer hat überhaupt Anspruch darauf?

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Highlights

  • Der 13. Monatslohn muss im Arbeitsvertrag oder GAV festgelegt sein
  • Anstellungsdauer und Anwesenheit beeinflussen die Höhe des 13. Monatslohns
  • Die Auszahlung erfolgt in der Regel im Dezember
  • Die Höhe des Bonus basiert auf dem Jahresbruttogehalt und wird pro rata berechnet
  • Der 13. Monatslohn steigert Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung

Inhalt

  • Der 13. Monatslohn: Wissenswertes für Arbeitgeber
  • Highlights & content
  • Der Anspruch auf den 13. Monatslohn
  • Bedingungen für die Auszahlung des 13. Monatslohns
  • Wann bekommen Arbeitnehmer den 13. Monatslohn ausgezahlt?
  • Berechnung des 13. Monatslohns
  • Was wird vom 13. Monatslohn abgezogen?
  • 13. Monatslohn ist ein wertvolles Instrument zur Mitarbeiterbindung
  • Wir unterstützen Sie bei der Lohnbuchhaltung

Der Anspruch auf den 13. Monatslohn

Der Anspruch auf den 13. Monatslohn besteht nicht per Gesetz, sondern es handelt sich um eine Sondervergütung. Diese muss explizit im Arbeitsvertrag, in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. In vielen Branchen und Unternehmen ist der Anspruch auf den 13. Monatslohn jedoch fest etabliert und wird als selbstverständlicher Lohnbestandteil angesehen.

Im Gegensatz dazu ist die Gratifikation eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Sie soll herausragende Leistungen belohnen oder wird aus besonderen Anlässen gezahlt, zum Beispiel beim Abschluss eines großen Projekts oder zum Firmenjubiläum. Die Höhe der Gratifikation ist daher stark individuell.

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Bedingungen für die Auszahlung des 13. Monatslohns

Anspruch hat also jeder Arbeitnehmer, sofern die Regelung vertraglich festgelegt ist. Die Auszahlung des 13. Monatslohns ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft, die von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein können. Hier sind die gängigsten Kriterien:

  • Anstellungsdauer: Für den gesamten zusätzlichen Lohn wird meist vorausgesetzt, dass ein Mitarbeiter das gesamte Arbeitsjahr im Unternehmen tätig war. Teilzeitkräfte und Mitarbeiter, die im Laufe des Jahres eingetreten sind, haben jedoch ebenfalls Anspruch. Sie erhalten den 13. Monatslohn pro rata zur geleisteten Arbeitszeit.
  • Anwesenheit: Fehltage aufgrund von Krankheit, Unfall oder unbezahltem Urlaub können Grund für einen niedrigeren Anspruch sein. Diese Absenzen werden oft anteilsmäßig berücksichtigt, um die Höhe des 13. Monatslohnes fair zu berechnen. Wie in solchen Fällen die Vergütung für Ihre Mitarbeitenden ausfällt, sollten Sie ebenfalls im Arbeitsvertrag festhalten.
  • Vertragsende: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Laufe des Jahres erfolgt die Auszahlung des 13. Monatslohn in der Regel ebenfalls anteilig, basierend auf der Dauer der Anstellung im betreffenden Jahr. Wir empfehlen auch diesen Fall vorab im Arbeitsvertrag festzulegen.

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Wann bekommen Arbeitnehmer den 13. Monatslohn ausgezahlt?

In der Schweiz ist der 13. Monatslohn oft als eine Art Weihnachtsbonus gedacht. Die Auszahlung erfolgt üblicherweise Ende des Jahres mit dem regulären Monatslohn für Dezember.

Einige Unternehmen wählen auch den Jahreswechsel als Auszahlungstermin, um das neue Jahr mit einem finanziellen Anreiz für ihre Mitarbeiter zu beginnen.

Wieder andere Unternehmen zahlen den Betrag in zwei Raten aus: eine Hälfte im Juni oder Juli und die andere Hälfte im Dezember. Diese Aufteilung kann den Mitarbeitern helfen, größere Ausgaben im Sommer und Winter besser zu bewältigen und bietet somit zusätzliche finanzielle Flexibilität.

Zu welchem Zeitpunkt Sie den Bonus an Ihre Mitarbeitenden auszahlen und ob Sie dies in einer oder mehrerer Raten machen, steht Ihnen völlig frei. Wichtig ist hier, dass die Regelung klar im Arbeitsvertrag dokumentiert ist und an die Mitarbeiter transparent kommuniziert wird.

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Berechnung des 13. Monatslohns

Die Berechnung des 13. Monatslohns ist unkompliziert. Grundsätzlich basiert sie auf dem Jahresbruttogehalt des Mitarbeiters. Hier ist ein detailliertes Beispiel zur Berechnung:

Jahresbruttogehalt: Angenommen, ein Mitarbeiter bezieht einen Lohn von 72.000 CHF pro Jahr.

Monatsgehalt: Der monatliche Lohn beträgt somit 6.000 CHF.

13. Monatslohn: Der 13. Monatslohn entspricht einem vollen Monatsgehalt, der Bonus ist also 6.000 CHF.

Falls ein Mitarbeiter nur einen Teil des Jahres beschäftigt war, wird der 13. Monatslohn pro rata berechnet.

Beispiel: Ein Mitarbeiter war sechs Monate im Unternehmen tätig. Die Auszahlung beträgt dann 3.000 CHF (6.000 CHF / 12 * 6)

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Was wird vom 13. Monatslohn abgezogen?

Auch beim 13. Monatslohn werden verschiedene Abzüge vorgenommen, ähnlich wie beim regulären Lohn. Dazu gehören:

  • Sozialversicherungsbeiträge: Beiträge zur AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV (Invalidenversicherung), EO (Erwerbsersatzordnung) und ALV (Arbeitslosenversicherung) sowie gegebenenfalls Pensionskassenbeiträge.

Versteuerung des 13. Monatslohns

Der 13. Monatslohn unterliegt denselben Steuerregeln wie das reguläre Gehalt. Das bedeutet, dass er in der Lohnabrechnung zum Bruttolohn hinzugerechnet und entsprechend versteuert wird. Da der 13. Monatslohn häufig zusammen mit dem regulären Dezembergehalt ausgezahlt wird, kann dies zu einer höheren Besteuerung in diesem Monat führen. In der Jahressteuererklärung wird dies jedoch wieder ausgeglichen, sodass der Mitarbeiter keine Nachteile hat.

  • Quellensteuerpflichtige Personen: Für Personen, die der Quellensteuer unterliegen (typischerweise Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung), wird der 13. Monatslohn zusammen mit den anderen Lohnzahlungen im entsprechenden Monat besteuert. Die Quellensteuer wird auf Basis des Gesamtbruttolohns des Monats berechnet.
  • Nicht Quellensteuerpflichtige Personen: Für Personen, die nicht der Quellensteuer unterliegen (Schweizer Bürger und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C), wird der 13. Monatslohn in der jährlichen Steuererklärung als Einkommen deklariert und besteuert. Der 13. Monatslohn wird zum regulären Jahreseinkommen addiert und entsprechend dem progressiven Steuersatz besteuert.

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13. Monatslohn ist ein wertvolles Instrument zur Mitarbeiterbindung

Der 13. Monatslohn ist mehr als nur ein finanzieller Bonus, sondern ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung für die geleistete Arbeit der Mitarbeiter. Damit stärken Sie die Zufriedenheit und Loyalität Ihrer Mitarbeiter und fördern eine positive Arbeitskultur.

Als Arbeitgeber sollten Sie bezüglich der Sonderzahlung klare Regelungen schaffen und transparent die Höhe des Bonus sowie den Auszahlungstermin kommunizieren. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Sondervergütung pünktlich ausgezahlt wird.

Indem Sie den 13. Monatslohn als Teil Ihrer Gehaltsstrategie nutzen, können Sie Ihr Unternehmen attraktiver für bestehende und potenzielle Mitarbeiter machen. Dies trägt wesentlich dazu bei, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig zu binden.

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