Gründung einer Firma in der Schweiz als Ausländerin oder Ausländer

Die Schweiz ist ein attraktiver Standort für ausländische Unternehmer, die ein Unternehmen gründen möchten. Mit ihrer strategischen Lage im Herzen Europas, ihrer hervorragenden Wirtschaft und Infrastruktur und ihren hochqualifizierten Arbeitskräften bietet die Schweiz zahlreiche Möglichkeiten für ausländische Investoren. In diesem Artikel werden wir den Prozess und die Anforderungen für die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz als Ausländer sowie einige wichtige Faktoren, die dabei zu beachten sind, untersuchen.

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Highlights

  • Attraktivität der Schweiz: starke Wirtschaft, strategische Lage und qualifizierte Arbeitskräfte
  • Ausländer treffen in der Schweiz auf verschiedene Unternehmensgründungsregeln
  • EU/EFTA-Aufenthalt benötigt B-Bewilligung, gültiger Ausweis und Selbstständigkeitsbeleg
  • Drittstaatsangehörige benötigen besondere Genehmigungen und detaillierte Geschäftspläne
  • Rechtsformen für Schweizer Unternehmen beinhalten Einzelunternehmen, GmbH und AG

Content

  • Gründung einer Firma in der Schweiz als Ausländerin oder Ausländer
  • Highlights & content
  • Warum ein Unternehmen in der Schweiz gründen?
  • Kann ein Ausländer in der Schweiz eine Firma gründen?
  • Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz
  • Rechtsform des Unternehmens und Anforderungen an die Gründung
  • Als Ausländer ein Online-Unternehmen in der Schweiz gründen
  • Gründung eines gemeinnützigen Unternehmens in der Schweiz als Ausländerin oder Ausländer
  • Eröffnung einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft in der Schweiz als ausländisches Unternehmen
  • Steuerliche Erwägungen
  • Buchhaltung und Verwaltung
  • Business Banking in der Schweiz
  • Versicherungen für Unternehmen in der Schweiz
  • Andere zu berücksichtigende Faktoren
  • Schlussfolgerung

Warum ein Unternehmen in der Schweiz gründen?

Bevor wir auf die eigentlichen Einzelheiten der Gründung einer Firma in der Schweiz als Ausländer eingehen, ist es gut, die Gründe und Vorteile einer solchen Gründung zu erkunden. Die Schweiz ist aufgrund vieler Faktoren seit langem ein attraktiver Standort für die Gründung ausländischer Unternehmen:

  • Die Schweiz verfügt über eine starke Wirtschaft und Infrastruktur mit einem hohen Lebensstandard, was sie zu einem idealen Standort für Unternehmen in den meisten Branchen macht.
  • Es bietet ein gut entwickeltes Finanzsystem mit Zugang zu den globalen Märkten.
  • Die Schweiz hat ein günstiges steuerliches Umfeld, insbesondere für ausländische Unternehmen, die den Großteil ihrer Einkünfte im Ausland erzielen.
  • Die Schweiz ist bekannt für ihre politische Stabilität, Neutralität und Rechtsstaatlichkeit, die ein sicheres und zuverlässiges Geschäftsumfeld schaffen.
  • Die Firmengründung in der Schweiz als Ausländer ist schnell und einfach, und der gesamte Prozess kann online durchgeführt werden.

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Kann ein Ausländer in der Schweiz eine Firma gründen?

Ausländerinnen und Ausländer können in der Schweiz durchaus eine Firma gründen, allerdings gelten für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU)/Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und für so genannte „Angehörige aus Drittstaaten“ (Staatsangehörigkeit aus Nicht-EU/EFTA-Ländern) unterschiedliche Regelungen und Anforderungen.

EU-/EFTA-Bürger gegenüber Angehörigen aus Drittstaaten

EU-/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger profitieren vom Freizügigkeitsabkommen, das ihnen erlaubt, in der Schweiz eine Firma zu fast den gleichen Bedingungen wie Schweizerinnen und Schweizer zu gründen. Sie unterliegen keinen zusätzlichen Beschränkungen und haben die Freiheit, im Land zu arbeiten und sich aufzuhalten.

Im Gegensatz dazu gelten für Drittstaatsangehörige strengere Anforderungen und Einschränkungen für die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz. Sie müssen bestimmte Bedingungen und Kriterien erfüllen und die erforderlichen Genehmigungen für die Gründung und den Betrieb eines Unternehmens in der Schweiz einholen. Nur gut qualifizierte Personen aus diesen Ländern dürfen sich in der Schweiz selbständig machen oder ein Unternehmen gründen, und das jeweilige Land, aus dem sie stammen, spielt eine Rolle für die erfolgreiche Bewerbung.

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Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz

EU/EFTA-Bürger

Für EU-/EFTA-Bürger ist es recht einfach, in die Schweiz einzureisen, hier zu leben und zu arbeiten und sogar ein eigenes Unternehmen zu gründen. Bürgerinnen und Bürger aus diesen Staaten benötigen lediglich eine Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung), um sich in der Schweiz selbständig zu machen und ein eigenes Unternehmen zu gründen. Die strengere Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C) ist für EU-/EFTA-Bürger nicht erforderlich, um in der Schweiz zu leben und zu arbeiten.

Um die B-Bewilligung zu erhalten, muss sich der ausländische Staatsangehörige innerhalb von 14 Tagen nach seiner Einreise in die Schweiz bei seiner Wohngemeinde melden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Die folgenden Dokumente sind erforderlich:

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Adresse in der Schweiz
  • Dokumente, die bestätigen, dass sie selbständig sind oder sein werden und in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt und/oder den ihrer Familie zu bestreiten. Jedes der folgenden Dokumente wird akzeptiert:
    • Unternehmensidentifikationsnummer (UID-Nummer)
    • Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister
    • Eintragung in ein Berufsregister
    • Anmeldung zur Sozialversicherung als Selbständiger
    • Ein umfassender Geschäftsplan

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, stellen die kantonalen Migrationsbehörden die Aufenthaltsbewilligung aus, die zunächst fünf Jahre gültig ist und danach verlängert werden kann. Sie erlaubt es EU-/EFTA-Staatsangehörigen, in der ganzen Schweiz selbständig als Selbstständige oder Unternehmer zu arbeiten.

Drittstaatsangehörige

Es ist schwieriger, als Nicht-EU/EFTA-Bürger (als sogenannter „Drittstaatsangehöriger“) ein Unternehmen in der Schweiz zu gründen. Bürger aus Drittstaaten haben nicht automatisch das Recht, in der Schweiz zu leben, zu arbeiten oder eine Unternehmensgründung umzusetzen. Sie müssen daher eine Sondergenehmigung beantragen, wenn sie nicht bereits einen ständigen Wohnsitz haben.

Bewerbungen sind in der Regel nur dann erfolgreich, wenn die Person in einem bestimmten Bereich gut qualifiziert ist. Beispiele sind Führungskräfte aus der Wirtschaft, erfahrene Fachleute (Ärzte, Ingenieure usw.), qualifizierte Hochschullehrer mit mehrjähriger Erfahrung usw.

Staatsangehörige aus Drittstaaten, die eine Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) erworben haben, dürfen sich in der Regel in der Schweiz aufhalten und als Selbstständige arbeiten. Dies gilt auch, wenn sie mit einem Inhaber einer C-Bewilligung verheiratet sind.

Wer keine C-Bewilligung besitzt und somit nicht als ständiger Einwohner in der Schweiz lebt, hat keinen automatischen Rechtsanspruch auf eine selbständige Erwerbstätigkeit. Sie müssen bei den kantonalen Behörden ein besonderes Gesuch um eine entsprechende Bewilligung einreichen. Der Antragsteller sollte glaubhaft nachweisen können, dass sich das Unternehmen nachhaltig positiv auf den Schweizer Arbeitsmarkt auswirken wird. Es ist wichtig zu wissen, dass es keineswegs einfach ist, ein solches Gesuch bewilligt zu bekommen.

Ein umfassender Geschäftsplan ist erforderlich, um die positiven Auswirkungen des Unternehmens nachweisen zu können. Der Inhaber sollte auch nachweisen, dass er über ausreichendes Startkapital und die richtigen organisatorischen Verbindungen zu anderen Unternehmen verfügt. Schließlich muss er eine Gründungsurkunde oder einen Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister vorlegen.

Wenn der Antrag genehmigt wird, erhält der Unternehmer eine der beiden folgenden Genehmigungen:

  • L-Bewilligung: Kurzfristige Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige, die für ein Jahr gültig ist und um maximal 12 Monate verlängert werden kann.
  • B-Genehmigung: Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, der für ein Jahr gültig ist und jährlich verlängert werden kann, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

In beiden Fällen erlaubt ihnen die Bewilligung zusammen mit der entsprechenden kantonalen Bewilligung, in der Schweiz legal als Selbständigerwerbende zu arbeiten oder ein Unternehmen zu gründen und zu führen.

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Rechtsform des Unternehmens und Anforderungen an die Gründung

Bei der Gründung eines Unternehmens in der Schweiz müssen ausländische Unternehmer eine geeignete Rechtsform für ihr Unternehmen wählen. Zu den gängigsten Rechtsformen gehören die Einzelfirma, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Wir werden die wichtigsten Merkmale jeder dieser Rechtsformen sowie die für sie geltenden spezifischen Gründungsanforderungen untersuchen.

Einzelfirma

Ein Einzelunternehmen ist die einfachste und unkomplizierteste Rechtsform. Es eignet sich für kleine Unternehmen, die von einer einzigen Person betrieben werden. Ein Einzelunternehmen ist keine von der Person, die es gründet, getrennte Rechtspersönlichkeit, so dass der Geschäftsinhaber die volle persönliche Haftung für die Schulden und Verpflichtungen des Unternehmens übernimmt.

Ausländische Staatsangehörige benötigen eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in der Schweiz, um als Einzelunternehmer tätig zu sein. Da es sich nicht um die Gründung einer neuen juristischen Person handelt, sind neben der Erlaubnis, in der Schweiz als Selbstständige zu arbeiten, keine weiteren Genehmigungen erforderlich.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Eine GmbH ist eine eigenständige juristische Person mit beschränkter Haftung für ihre Eigentümer. Sie bietet im Vergleich zu einer Einzelfirma einen höheren Schutz für das Privatvermögen des Geschäftsinhabers. Da eine GmbH die Gründung einer eigenständigen juristischen Person erfordert, muss mindestens ein Geschäftsführer seinen Wohnsitz in der Schweiz haben (d. h. er muss über eine gültige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung verfügen).

Die anderen Mitglieder können Nichtansässige sein. Für den Fall, dass kein Geschäftsführer Ihrer Firma seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, bietet Nexova einen kompletten Direktorenservice und stellt Ihnen gerne einen Geschäftsführer zur Verfügung.

Darüber hinaus muss eine Genehmigung der kantonalen Behörden eingeholt werden, und es müssen alle üblichen Gründungsanforderungen einer GmbH erfüllt werden. Dazu gehören unter anderem die Erfüllung des Mindeststammkapitals von 20.000 CHF und die Abfassung der Statuten.

Aktiengesellschaft (AG)

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine weitere beliebte Rechtsform in der Schweiz, insbesondere für größere Unternehmen oder solche, die einen Börsengang planen. AGs bieten den Aktionären einen begrenzten Haftungsschutz und ermöglichen die Ausgabe von Aktien zur Kapitalbeschaffung.

Die Grundvoraussetzungen für die Gründung einer AG durch ausländische Staatsangehörige sind ähnlich wie bei der Gründung einer GmbH. Wie bei der GmbH muss auch bei der AG mindestens ein in der Schweiz ansässiges Mitglied im Verwaltungsrat vertreten sein.

Der Hauptunterschied bei den Gründungsvoraussetzungen besteht darin, dass für eine AG ein wesentlich höheres Startkapital (100.000 CHF) und ein größerer Verwaltungsaufwand erforderlich sind. Die Einzahlung der Hälfte des Startkapitals (50.0000 CHF) ist jedoch ausreichend.

Nexova bietet einen kompletten Direktorenservice und stellt Ihnen gerne einen Verwaltungsrat oder Geschäftsführer zur Verfügung.

Für mehr Informationen werfen Sie einen Blick auf diesen Beitrag: Welche Rechtsform für mein Unternehmen?

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Als Ausländer ein Online-Unternehmen in der Schweiz gründen

Die Welt des Online-Geschäfts hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt, und die Schweiz bildet hier keine Ausnahme. Dank ihrer soliden digitalen Infrastruktur und ihrer technikaffinen Bevölkerung eignet sich die Schweiz gut für das E-Business-Modell.

Es gibt Möglichkeiten in einer Reihe von Branchen, von E-Commerce und digitalen Dienstleistungen bis zu Fintech und mehr. Einer der Hauptvorteile eines vollständig online betriebenen Unternehmens besteht darin, dass es die Fixkosten wie Miete und Nebenkosten reduziert.

Dies ist besonders in der Schweiz von Bedeutung, wo die Kosten für die Miete von Geschäftsräumen erheblich steigen.

Praktisch gesehen ist das Verfahren für die Gründung eines Online-Unternehmens in der Schweiz als Ausländer ähnlich wie das Verfahren für die Gründung eines physischen Unternehmens. Die Visums- und Registrierungsanforderungen sind die gleichen wie oben beschrieben.

Anstatt einen physischen Standort oder Büroraum zu finden, müssen Sie einen Domainnamen registrieren und Ihre eigene Website oder eine andere Form der Online-Präsenz einrichten.

Wenn Sie eine juristische Person wie eine GmbH oder AG gründen, benötigen Sie trotzdem eine registrierte Adresse in der Schweiz. Es ist möglich, ein virtuelles Büro in der Schweiz zu nutzen, das Ihnen eine registrierte Firmenadresse zur Verfügung stellt und zusätzliche Dienstleistungen wie die Beantwortung von Anrufen und E-Mails, den Empfang von Briefen in Ihrem Namen usw. anbietet.

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Gründung eines gemeinnützigen Unternehmens in der Schweiz als Ausländerin oder Ausländer

Für die Gründung einer Non-Profit-Organisation in der Schweiz gibt es in erster Linie die Möglichkeit, einen Verein oder eine Stiftung zu gründen:

Verein

Vereine funktionieren ähnlich wie andere Unternehmen in der Schweiz, aber sie sind in der Regel nicht auf Gewinn ausgerichtet. Sie können wie gewöhnliche Unternehmen kommerzielle Tätigkeiten ausüben, mit der Ausnahme, dass alle erzielten Einnahmen in den Verein reinvestiert oder für die in den Gründungsstatuten festgelegten Ziele verwendet werden müssen.

Um einen Verein in der Schweiz zu gründen, sind mindestens zwei Personen erforderlich (die entweder natürliche Personen oder andere juristische Personen sein können). Diese Personen müssen Statuten verfassen, in denen der Zweck, die Struktur, die Entscheidungsprozesse und andere relevante Details des Vereins festgelegt sind.

Die Statuten müssen dem Schweizer Recht entsprechen. Jeder Verein hat einen bestimmten Zweck oder eine Reihe von Zielen, die sich auf soziale, kulturelle, sportliche, berufliche oder andere Aktivitäten beziehen können.

Eine Eintragung ins Handelsregister ist nur erforderlich, wenn:

  • kommerzielle Tätigkeiten ausgeübt werden,
  • der Verein Revisionspflichtig ist.

Stiftung

In der Schweiz ist eine Stiftung eine juristische Person, die zur Erfüllung eines bestimmten, vom Stifter festgelegten Zwecks gegründet wird, häufig mit philanthropischen, karitativen, wissenschaftlichen oder erzieherischen Zielen.

Der Zweck einer Stiftung kann auch darin bestehen, eine bestimmte Person oder Personengruppe zu begünstigen, was sie zu einem idealen Instrument der Nachlassplanung macht.

Sie können herkömmliche Testamente ersetzen, was oft zu niedrigeren Erbschaftssteuern und einem schnelleren und einfacheren Erbschaftsverfahren führt. Stiftungen unterliegen schweizerischem Recht, das in erster Linie im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) verankert ist und speziell von der Eidgenössischen Stiftungsaufsichtsbehörde geregelt wird.

Auch Stiftungen müssen im Handelsregister eingetragen sein und ein Mindestkapital von 50’000 CHF aufweisen.

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Eröffnung einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft in der Schweiz als ausländisches Unternehmen

Die Schweiz ist eine der ersten Adressen für ausländische Unternehmen, die ihre Aktivitäten im Ausland ausweiten wollen. Es gibt viele Möglichkeiten, als ausländisches Unternehmen in der Schweiz präsent zu sein, aber zwei der effektivsten sind die Eröffnung einer Niederlassung oder einer Tochtergesellschaft in der Schweiz.

Was ist eine Zweigstelle?

Eine Zweigniederlassung ist eine Geschäftseinheit, die als verlängerter Arm der Muttergesellschaft fungiert, sich aber an einem anderen Ort oder in einem anderen Land befindet. Eine Zweigniederlassung hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und bleibt daher immer Teil des Mutterunternehmens und unterliegt dessen Kontrolle und Leitung.

Die Zweigniederlassung übt ähnliche Tätigkeiten aus wie die Muttergesellschaft und vertritt deren Interessen auf dem ausländischen Markt, auf dem die Zweigniederlassung ansässig ist.

Zweigniederlassungen ermöglichen es der Muttergesellschaft, neue Märkte zu erschließen, eine physische Präsenz aufzubauen und vor Ort Geschäfte zu tätigen, ohne eine neue juristische Person gründen zu müssen.

Was ist eine Tochtergesellschaft?

Andererseits ist eine Tochtergesellschaft eine von der Muttergesellschaft getrennte juristische Person. Sie hat eine eigene Geschäftsführung und eigene Anteilseigner und gilt in rechtlicher, steuerlicher und buchhalterischer Hinsicht als eigenständiges Unternehmen.

Dennoch ist die Tochtergesellschaft durch ein gewisses Maß an Eigentum und Kontrolle mit der Muttergesellschaft verbunden. Die Muttergesellschaft hält in der Regel einen erheblichen Anteil an der Tochtergesellschaft, in der Regel mehr als 50 % der Anteile.

Diese Beteiligung gibt der Muttergesellschaft die Möglichkeit, Kontrolle über die Geschäftstätigkeit und die Entscheidungsfindung der Tochtergesellschaft auszuüben, obwohl diese rechtlich eine eigenständige Einheit ist.

Eintragung einer Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft in der Schweiz

Auch wenn eine Zweigniederlassung keine eigenständige juristische Person ist, müssen sowohl eine Zweigniederlassung als auch eine Tochtergesellschaft in der Schweiz ins Handelsregister eingetragen werden. Dazu benötigen sie auch einen bevollmächtigten Vertreter der Muttergesellschaft, der in der Schweiz ansässig ist. 

Darüber hinaus benötigen Tochtergesellschaften eigene Statuten, müssen die gleichen Mindestkapitalanforderungen erfüllen wie andere Schweizer Unternehmen und durchlaufen das gleiche Gründungsverfahren wie eine neue Firma. Eine Zweigniederlassung benötigt lediglich beglaubigte Kopien der Statuten der Muttergesellschaft und einen Nachweis über die Entscheidung, eine Zweigniederlassung in der Schweiz zu eröffnen, z. B. ein Protokoll der Verwaltungsratssitzung, in der der Beschluss gefasst wurde.

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Steuerliche Erwägungen

Die Schweiz hat ein dezentralisiertes Steuersystem mit kantonalen und kommunalen Steuersätzen, die von Region zu Region unterschiedlich sind. Es ist wichtig, einen Steuerberater zu konsultieren, um die spezifischen Steuerpflichten je nach Standort und Tätigkeit des Unternehmens zu verstehen. Im Folgenden werden die wichtigsten steuerlichen Überlegungen für ausländische Staatsangehörige aufgeführt, die ein Unternehmen in der Schweiz gründen:

Persönliche Steuer

Der persönliche Steuersatz für natürliche Personen in der Schweiz hängt von ihrem Wohnsitzkanton ab. Für natürliche Personen gilt ein progressiver Steuersatz, wobei höhere Einkommen mit höheren Steuersätzen belegt werden. Ausländische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen, sind in der Schweiz einkommensteuerpflichtig und müssen dort Steuern zahlen.

Glücklicherweise hat die Schweiz fast 100 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) abgeschlossen, die verhindern, dass steuerpflichtige ausländische Staatsangehörige auch in ihrem Heimatland Einkommenssteuern zahlen müssen.

Körperschaftssteuer

Körperschaften wie eine AG oder GmbH müssen Körperschaftssteuern in Form von Gewinn- und Kapitalsteuern zahlen. Die Körperschaftssteuersätze in der Schweiz variieren auch je nach Kanton und Gemeinde, in der das Unternehmen registriert ist. Die Schweiz hat ein wettbewerbsfähiges Körperschaftssteuersystem, und bestimmte Regionen bieten steuerliche Vorzugsregelungen, um Unternehmen anzuziehen.

Die vom Unternehmen erwirtschafteten Gewinne unterliegen der Körperschaftssteuer (Gewinnsteuer), die auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erhoben wird, während die Kapitalsteuer nur auf Kantons- und Gemeindeebene erhoben wird.  An die Aktionäre ausgeschüttete Dividenden können auch der Quellensteuer unterliegen.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine Art Verbrauchssteuer, die als Prozentsatz des vom Verbraucher gezahlten Endpreises erhoben wird. Alle Schweizer Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 CHF müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.

In der Schweiz beträgt der Standard-Mehrwertsteuersatz derzeit 7,7 %; es gibt jedoch auch ermäßigte Sätze von 3,7 % (Hotelübernachtungen) und 2,5 % (bestimmte Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Medikamente usw.).

Es gibt auch einige Waren zum Nullsatz, die von der Mehrwertsteuer befreit sind. Die Mehrwertsteuer gilt auch für Unternehmen im Besitz ausländischer Staatsangehöriger.

Erfahren Sie hier mehr zu den Unternehmenssteuern in der Schweiz.

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Buchhaltung und Verwaltung

Wenn Sie als Ausländer ein Unternehmen in der Schweiz gründen wollen, müssen Sie die verschiedenen rechtlichen und administrativen Anforderungen kennen. Ein wichtiger Teil davon ist die Einhaltung der obligatorischen Schweizer Buchhaltungs- und Revisionsvorschriften:

Grundlegende Anforderungen an die Rechnungslegung

Alle Unternehmen in der Schweiz sind gesetzlich verpflichtet, zehn Jahre lang in irgendeiner Form Aufzeichnungen über ihre Buchhaltung zu führen. Der Umfang und die Komplexität der Aufzeichnungen hängt jedoch von der Größe des Unternehmens, seiner Rechtsform und seinem Jahresumsatz ab.

Die folgenden Arten von Unternehmen müssen eine vollständige doppelte Buchführung nach den anerkannten Schweizer Rechnungslegungsgrundsätzen führen:

  • Alle juristischen Personen (GmbHs, AGs, Vereine, Stiftungen, etc.)
  • Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaften mit einem Umsatz von mindestens 500’000 CHF im letzten Geschäftsjahr.

Die folgenden Arten von Unternehmen müssen nur Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben nach der Kassenbuchführung (vereinfachte Buchführung) sowie über ihre Finanzlage (einfache Bilanz) führen:

  • Vereine, die nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet sind (d.h. die keine kommerzielle Tätigkeit ausüben)
  • Von der Revisionspflicht ausgenommene Stiftungen (gemäss Art. 83b.2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches)
  • Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaften mit einem Umsatz von weniger als 500’000 CHF im letzten Geschäftsjahr.

Rechnungsprüfung

Alle kapitalmarktorientierten (börsennotierten) Unternehmen sind verpflichtet, eine ordentliche Revision durchzuführen. Darüber hinaus müssen Unternehmen, die zwei der folgenden drei Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreiten, ebenfalls eine ordentliche Revision durchführen:

  1. Eine Bilanzsumme von 20 Millionen CHF oder mehr,
  2. Jahresumsatz von 40 Millionen CHF oder mehr,
  3. 250 oder mehr Vollzeitbeschäftigte im Jahresdurchschnitt.

Eine ordentliche Revision wird in der Regel von einer externen Revisionsstelle durchgeführt, die vom geprüften Unternehmen unabhängig ist und bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) registriert ist. Sie bietet eine umfassende unabhängige Beurteilung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Transparenz der Jahresrechnung eines Unternehmens.

Die meisten kleinen und mittleren Unternehmen, die die oben genannten Schwellenwerte nicht überschreiten, unterliegen einer eingeschränkten Prüfung. Eine eingeschränkte Revision (auch „Review“ genannt) beinhaltet eine weniger umfangreiche Prüfung der Finanzunterlagen des Unternehmens als eine ordentliche Revision und ist daher weniger kosten- und zeitintensiv.

Schließlich können kleine Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitbeschäftigten im Jahresdurchschnitt vollständig auf eine Prüfung verzichten, wenn alle Aktionäre einstimmig zustimmen.

Geschäftliche Rechnungsstellung

In der Schweiz müssen Geschäftsrechnungen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen, damit sie für Steuer- und Buchhaltungszwecke als gültig gelten. Hier sind die wichtigsten Elemente, die eine Geschäftsrechnung in der Schweiz enthalten sollte:

  1. Name und Anschrift des Lieferanten
  2. Name und Anschrift des Empfängers
  3. Datum der Lieferung der Waren oder Dienstleistungen sowie das Datum der Rechnung
  4. Eindeutige Rechnungsnummer
  5. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten (identisch mit der UID-Nummer)
  6. Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen
  7. Preis (Entgelt) der Lieferung bzw. Dienstleistung
  8. Der angewandte Mehrwertsteuersatz und der Mehrwertsteuerbetrag
  9. Unterschrift (oder digitale Unterschrift)

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Business Banking in der Schweiz

Wenn Sie in der Schweiz eine juristische Person gründen, z. B. eine GmbH, AG, einen Verein oder eine Stiftung, benötigen Sie als Erstes ein eigenes Bankkonto für Ihr Unternehmen. Das Bankkonto hat zwei Hauptfunktionen:

  1. Einzahlung des für die Eintragung Ihres Unternehmens erforderlichen Mindestkapitals sowie eventueller künftiger Erhöhungen des Stammkapitals. Hierfür müssen Sie ein Kapitaleinzahlungskonto eröffnen.
  2. Die Verwaltung der Finanzen Ihres Unternehmens in der Zukunft.

Auch wenn es nicht zwingend erforderlich ist, als Einzelunternehmer oder Partnerschaftsgesellschaft ein separates Bankkonto zu eröffnen, wird dies dringend empfohlen, um den Überblick über Ihre geschäftlichen Finanzen zu behalten und sie von Ihren privaten Ausgaben zu trennen.

Eröffnung eines Firmenkontos

Es kann schwierig sein, als Ausländer ein Bankkonto zu eröffnen, noch schwieriger als die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz. Wenn keiner der Eigentümer eines Unternehmens in der Schweiz wohnt, erhält das Unternehmen oft kein Bankkonto.

Es ist daher wichtig, dass mindestens einer der Eigentümer Schweizer Bürger oder ständiger Einwohner ist, oder dass ein externes Unternehmen als Vertreter (Direktor) in der Schweiz ernannt wird, um Ihr Unternehmen treuhänderisch zu verwalten. Klicken Sie hier um zu unserem Direktorenservice zu gelangen.

Darüber hinaus müssen Sie der Bank Informationen wie den Firmennamen, den Nachweis der Eintragung und Angaben zu den Zeichnungsberechtigten des Kontos übermitteln.

Sobald Ihr Unternehmen gegründet ist, wird das zuvor gesperrte Kapitaleinlagekonto in ein Geschäftkonto umgewandelt. Es ist ratsam, sich eine zuverlässige Bank zu suchen, die verschiedene Unternehmensdienstleistungen wie Kredite, Finanzberatung, Unternehmensversicherungen und maßgeschneiderte Anlageprodukte anbietet.

Kapitaleinzahlungskonto

Bei der Gründung einer juristischen Person müssen bestimmte Mindestanforderungen an das Anfangskapital erfüllt werden. Das Startkapital muss auf ein spezielles gesperrtes Bankkonto eingezahlt werden, das als „Kapitaleinzahlungskonto“ oder „Kapitaleinlagegkonto“ bezeichnet wird.

Die Gelder auf dem Kapitaleinzahlungskonto bleiben bis zum Abschluss des Gründungsprozesses unzugänglich und dienen somit als Nachweis, dass das Unternehmen das für die Gründung erforderliche Mindest-Stammkapital/Aktienkapital eingezahlt hat.

Die Wahl der richtigen Bank für Ihr Kapitaleinzahlungskonto ist eine wichtige Entscheidung. Es gibt verschiedene Faktoren, die Sie beim Vergleich verschiedener Banken berücksichtigen sollten, wie zum Beispiel:

  1. Bequemlichkeit: Es ist eine gute Idee, eine Bank zu wählen, bei der Sie Ihr Kapitaleinlagenkonto vollständig online eröffnen und verwalten können.
  2. Kosten: Vergleichen Sie die mit Kapitaleinlagenkonten verbundenen Gebühren bei verschiedenen Banken. Achten Sie nicht nur auf die Kosten für die Ersteinrichtung, sondern auch auf die Transaktionsgebühren und die laufenden Kosten für die Kontoführung.
  3. Schnelligkeit und Verfügbarkeit: Wählen Sie eine Bank, die Ihre Kapitaleinlage schnell und effizient bearbeiten kann, um Verzögerungen im Registrierungsprozess zu minimieren.
  4. Verlässlichkeit: Suchen Sie nach Banken, die einen guten Ruf in Bezug auf Zuverlässigkeit und Sicherheit haben. Bei einer zuverlässigen Bank ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass es bei der Verwaltung Ihres Kapitaleinzahlungskontos zu Komplikationen oder Unsicherheiten kommt.
  5. Zusätzliche Dienstleistungen und Unterstützung: Suchen Sie sich eine Bank, die ihren geschätzten Firmenkunden über das Kapitaleinzahlungskonto hinaus nützliche Dienstleistungen anbietet.
  6. Flexibilität: Eine Bank, die Flexibilität in Bezug auf Kontoführung, Überweisungen und Finanzplanung bietet, ist entscheidend, wenn Ihr Unternehmen wächst und sich weiterentwickelt.

Sobald der Gründungsprozess abgeschlossen und die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, werden die Mittel auf dem Kapitaleinzahlungsgekonto verfügbar und können in ein Geschäftskont der Gesellschaft übertragen/umgewandelt werden.

Klicken Sie hier, um weitere Informationen über die Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos für Ihr Unternehmen zu erhalten.

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Versicherungen für Unternehmen in der Schweiz

Der Schutz Ihres Unternehmens durch die richtigen Unternehmensversicherungen ist von entscheidender Bedeutung, um Risiken zu mindern und Ihr Vermögen zu schützen. Einige Versicherungen sind obligatorisch, während andere freiwillig sind. Hier sind einige der wichtigsten Versicherungsarten, die Unternehmen in der Schweiz üblicherweise in Betracht ziehen:

  • Betriebshaftpflichtversicherung: Schützt vor Ansprüchen Dritter wegen Sach- oder Personenschäden, die auf Ihrem Betriebsgelände oder aufgrund Ihrer Geschäftstätigkeit entstehen. Diese Art von Versicherung ist in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben jedoch in manchen Kantonen für gewisse Branchen obligatorisch.
  • Sozialversicherung: Ein gewisses Maß an Sozialversicherung ist für alle Unternehmen in der Schweiz obligatorisch. Dies ist ein weit gefasster Begriff, der verschiedene Arten und Stufen der Sozialversicherung umfasst. Einzelunternehmer und Personengesellschaften müssen mindestens Beiträge für die Grundversicherung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) entrichten. Unternehmen, die Personal einstellen, müssen ihre Angestellten auch bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) und der Unfallversicherung (UVG) sowie eventuell der Pensionskasse anmelden. Arbeitnehmende, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber nicht mindestens acht Stunden beträgt, sind jedoch nur gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten, nicht aber gegen Nichtberufsunfälle versichert.
  • Berufshaftpflichtversicherung: Diese Versicherung schützt vor Ansprüchen wegen Fahrlässigkeit, Fehlern oder Unterlassungen bei der Erbringung professioneller Dienstleistungen. Sie ist optional, aber in der Regel für dienstleistungsorientierte Unternehmen unerlässlich.
  • Sachversicherung: Deckt die Beschädigung oder den Verlust von Sachwerten, einschließlich Gebäuden und/oder deren Inhalt (Inventar, Ausrüstung und Mobiliar), aufgrund von Ereignissen wie Feuer, Diebstahl oder Naturkatastrophen. Mit Ausnahme der Pflicht zur Versicherung gegen Feuer und Elementarschäden in einigen Kantonen ist der Abschluss einer Sachversicherung für Unternehmen überall in der Schweiz freiwillig.
  • Betriebsunterbrechungsversicherung: Hierbei handelt es sich um eine fakultative Versicherung, die Ihre Einkommensverluste und andere Kosten deckt, die sich aus einer Unterbrechung Ihres Geschäftsbetriebs aufgrund von gedeckten Gefahren (Umstände, die sich Ihrer Kontrolle entziehen) ergeben.
  • Cyber-Versicherung: Schützt vor Verlusten infolge von Cyberangriffen, Datenschutzverletzungen oder anderen digitalen Bedrohungen. Sie kann die Kosten für die Wiederherstellung von Daten, Anwaltskosten und die Benachrichtigung der betroffenen Parteien abdecken.
  • Organhaftplfichtversicherung (D&O): Schützt Direktoren und leitende Angestellte vor persönlichen Verlusten im Falle einer Klage wegen eines Fehlverhaltens bei der Leitung des Unternehmens.
  • Produkthaftpflichtversicherung: Diese Versicherung schützt vor Ansprüchen, die sich aus fehlerhaften Produkten ergeben, die Schäden verursachen. Sie wird für Unternehmen empfohlen, die Produkte herstellen oder verkaufen.
  • Umwelthaftpflichtversicherung: Diese Versicherung ist für Unternehmen mit potenziellen Umweltrisiken relevant und deckt die Kosten für die Beseitigung von Umweltverschmutzungen und rechtliche Verpflichtungen.

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Andere zu berücksichtigende Faktoren

Adresse des Unternehmens

Das Schweizer Recht schreibt vor, dass Unternehmen eine eingetragene Geschäftsadresse in der Schweiz haben müssen. Diese Firmenadresse wird für die offizielle Korrespondenz verwendet und muss ein physischer Ort sein, an dem das Unternehmen erreicht werden kann.

Nexova bietet eine breite Palette solcher Dienstleistungen an, wie z.B. die Vermietung von Firmenadressen/Domiziladressen in verschiedenen Schweizer Städten.

Einstellung von Personal

Einer der wichtigsten Faktoren für den Erfolg eines Unternehmens ist das richtige Team von Mitarbeitern. Unabhängig davon, ob Sie ein kleines Start-up-Unternehmen oder ein großer multinationaler Konzern sind, müssen Sie in jedem Fall die richtigen Mitarbeiter für die anstehende Arbeit einstellen und die damit verbundenen praktischen und rechtlichen Anforderungen verstehen.

Die Schweiz hat keinen Mangel an talentierten Arbeitskräften, und es gibt unzählige Möglichkeiten, qualifiziertes Personal zu finden. Sie können auf Plattformen und Websites für Arbeitssuchende suchen, Ihre offenen Stellen online ausschreiben, eine Personalvermittlungsagentur beauftragen oder sich über Mundpropaganda informieren.

Genauso wie Sie als Ausländer die richtigen Visa und Genehmigungen benötigen, um ein Unternehmen in der Schweiz zu gründen, müssen auch Ihre ausländischen Arbeitnehmer über das Recht verfügen, in der Schweiz zu arbeiten. Als Arbeitgeber sind Sie gleichermaßen dafür verantwortlich, Ihren ausländischen Mitarbeitern bei der Organisation der richtigen Arbeitsvisa und -genehmigungen zu helfen.

Unabhängig davon, ob Sie ausländische oder in der Schweiz ansässige Arbeitnehmer einstellen, müssen Sie auch die grundlegenden Schweizer Arbeitsgesetze einhalten, einschließlich der Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien, der Arbeitszeiten, des Urlaubs und des Lohnsatzes.

Zwar gibt es in der Schweiz keinen nationalen Mindestlohn, doch haben einige Kantone kantonale Mindestlöhne eingeführt, die eingehalten werden müssen.

Alle ausländischen Arbeitnehmer, auch diejenigen, die keine C-Bewilligung haben und nicht mit einem Schweizer Bürger verheiratet sind, müssen in der Schweiz Einkommenssteuer im Wege des Quellensteuerverfahrens zahlen.

Es liegt daher in Ihrer Verantwortung, diese von den Löhnen abzuziehen und im Namen Ihrer Mitarbeiter an die Schweizer Steuerbehörden abzuführen. Darüber hinaus müssen Sie Ihre Mitarbeiter bei allen obligatorischen Sozialversicherungen anmelden und in ihrem Namen Beiträge entrichten.

In der Regel können 50 % der Beiträge der Sozialversicherungen vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen werden, während der Rest vom Arbeitgeber finanziert wird. Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn von mehr als 22’050 Franken (Stand 2023) müssen zudem für eine berufliche Vorsorge angemeldet werden (2. Säule). Auch hier übernimmt der Arbeitgeber 50% der Beiträge.

Erwerb von Grundstücken und Immobilien

Auch beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien unterscheidet das Schweizer Recht zwischen EU-/EFTA-Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen. Drittstaatsangehörige benötigen eine Niederlassungsbewilligung C und müssen ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, um ein Grundstück erwerben zu können.

Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) besagt, dass ausländische Staatsangehörige keine zusätzliche Bewilligung für den Erwerb von Grundstücken und Immobilien für ihr Unternehmen benötigen, wenn sie bereits als Privatperson zum Erwerb von Grundstücken in der Schweiz berechtigt sind.

Berechnen Sie hier ganz einfach die Kosten Ihrer Firmengründung.

Preise

Schlussfolgerung

Als Ausländer ein Unternehmen in der Schweiz zu gründen, kann aufgrund des günstigen Geschäftsumfelds, der politischen Stabilität und der starken Wirtschaft des Landes ein lohnendes Unterfangen sein. Zwar gelten für Nicht-EU/EFTA-Bürger strengere Anforderungen und Einschränkungen, doch bei sorgfältiger Planung und Einhaltung der geltenden Vorschriften ist dies durchaus möglich.

Wenn Sie ein Unternehmen in der Schweiz gründen möchten, ist es ratsam, sich von Rechts- und Steuerexperten professionell beraten zu lassen, die auf Ihre individuelle Situation eingehen können. Nexova AG verfügt über das richtige Wissen und die Erfahrung, um Sie als ausländischer Staatsbürger durch den Prozess der Firmengründung in der Schweiz zu führen.

Wir helfen Ihnen bei den rechtlichen, finanziellen und administrativen Aspekten der Firmengründung und stellen sicher, dass Sie die relevanten Gesetze und Vorschriften einhalten.

Wir bieten auch den Service, einen Vertreter für Ihr Unternehmen zu stellen (Geschäftsführer oder Verwaltungsratsmitglied) sowie ein Firmendomizil über uns zu mieten. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch und finden Sie heraus, wie wir Ihnen helfen können.