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Business
David Merz | Geschäftsführer
Zürich, Juni 22, 2023
Die Gründung eines Unternehmens ist eine aufregende und lohnende Reise, aber sie erfordert sorgfältige Planung und Vorbereitung. Unabhängig davon, ob Sie ein erfahrener Gründer sind oder zum ersten Mal ein Unternehmen gründen, kann eine umfassende Checkliste dazu beitragen, dass Sie alle notwendigen Schritte einhalten. In diesem Artikel führen wir Sie durch die wesentlichen Elemente, die Sie bei der Gründung eines Unternehmens in der Schweiz berücksichtigen müssen.
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Die Schweiz ist seit langem für ihr unternehmensfreundliches Umfeld, ihre starke Wirtschaft und ihr günstiges Steuersystem bekannt. Es gibt zahlreiche Gründe, warum so viele Unternehmer die Schweiz als Standort für eine Unternehmensgründung wählen. Einige der Vorteile sind:
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Bevor Sie mit der Gründung Ihres Unternehmens beginnen können, müssen Sie sich für eine Rechtsform entscheiden. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf verschiedene Aspekte der Struktur und Funktionsweise Ihres Unternehmens. Sie hat auch einen entscheidenden Einfluss auf die praktischen Schritte und Anforderungen, die mit der Gründung Ihres Unternehmens verbunden sind.
Die drei beliebtesten Rechtsformen in der Schweiz sind:
Einzelunternehmen: Dies ist die einfachste und häufigste Rechtsform für kleine Unternehmen. Ein Einzelunternehmen ist keine eigenständige juristische Person und erfordert daher kein formelles Gründungsverfahren. Es ist die Standard-Rechtsform für Freiberufler und kleine Unternehmen. Als Einzelunternehmer haben Sie die volle Kontrolle über Ihre Firma, aber Sie haften persönlich für dessen Schulden und Verpflichtungen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine eigenständige juristische Person und wird von einer oder mehreren Personen gegründet, die sich zur Gründung der Gesellschaft zusammenschließen. Die Eigentümer können entweder natürliche oder juristische Personen sein. Eine GmbH bietet einen begrenzten Haftungsschutz, d. h. die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Diese Form eignet sich am besten für kleine und mittlere Unternehmen.
Wenn Sie sich entschieden haben, welche Art von Firma Sie gründen wollen, ist es an der Zeit, den praktischen Gründungsprozess zu durchlaufen. Wir haben diese Checkliste für die Firmengründung zusammengestellt, damit Sie keinen der wichtigen Schritte auf dem Weg vergessen:
Sie müssen eine klare Vorstellung davon haben, wie viel es kosten wird, Ihre Firma zu gründen. Verschiedene Rechtsformen haben ihre eigenen Mindestanforderungen an das Anfangskapital (siehe unten für weitere Einzelheiten). Außerdem müssen Sie Kosten wie Registrierungsgebühren, Rechtskosten, Büroräume, Ausrüstung und Erstausstattung berücksichtigen. All diese Gründungskosten sollten geschätzt und in Ihren Geschäftsplan aufgenommen werden. Die Höhe des Kapitals, das Ihnen für die Gründung Ihres Unternehmens zur Verfügung steht, kann ausschlaggebend dafür sein, welche Rechtsform Sie wählen müssen.
Der nächste Schritt besteht darin, einen einzigartigen und einprägsamen Firmennamen zu wählen. Der Name ist rechtlich geschützt, sobald er in das Handelsregister eingetragen ist. Jede Rechtsform hat ihre eigenen Regeln und Anforderungen an die Namensgebung. Wenn Sie sich für ein Einzelunternehmen entscheiden, muss der Firmenname Ihren Nachnamen enthalten, was recht restriktiv ist. Der Name einer GmbH und einer Aktiengesellschaft kann (mit einigen kleinen Einschränkungen) relativ frei gewählt werden, muss aber die Rechtsform oder deren Abkürzung im Namen enthalten (d. h. „GmbH“, „AG“ usw.).
Wenn Sie sich für eine Rechtsform entscheiden, die ein Mindeststammkapital erfordert, müssen Sie den erforderlichen Betrag ermitteln. Die Mindestkapitalanforderungen variieren je nach Rechtsform. Für eine GmbH ist ein Stammkapital von mindestens 20.000 CHF erforderlich (wobei 100 % des Betrags im Voraus eingezahlt werden müssen), während für eine AG ein Mindestbetrag von 100.000 CHF erforderlich ist (wovon 50 % eingezahlt werden müssen). Für eine Einzelfirma ist kein Gründungskapital gesetzlich vorgeschrieben.
Bestimmte Rechtsformen wie die AG und die GmbH erfordern die Ernennung von Verwaltungsräten oder Geschäftsführern. Es ist wichtig, Personen auszuwählen, die über die erforderlichen Qualifikationen und Fähigkeiten verfügen, um Ihre Firma zu leiten. Diese beiden Rechtsformen können auch mehr als einen Eigentümer haben, was in den meisten Fällen der Fall ist. Unter Umständen muss eine Revisionsstelle bestimmt werden. Wenn die Gesellschaft nicht zur Revision verpflichtet ist, kann sie durch Einwilligung aller Aktionäre bzw. Gesellschafter darauf verzichten (Opting Out).
Ein Einzelunternehmen ist auf einen einzigen Inhaber beschränkt, aber eine Partnerschaft kann stattdessen gewählt werden. Wenn sich zwei oder mehrere natürliche Personen mit einer ähnlichen Rechtsform wie ein Einzelunternehmer zusammenschliessen, um gemeinsam nach kaufmännischen Regeln eine Firma zu betreiben, spricht mann von einer Kollektivgesellschaft.
Bei einer GmbH oder AG können die Eigentümer in der Regel als Geschäftsführer oder Verwaltungsrat fungieren, wenn sie dies wünschen. In den Statuten kann jedoch festgelegt werden, dass bestimmte Bereiche der Geschäftsführung an Dritte delegiert werden sollen.
Der nächste Schritt ist die Vorbereitung aller für die Gründung des Unternehmens erforderlichen Dokumente. Bei einer Einzelfirma ist kein offizielles Gründungsverfahren erforderlich. Wenn der Jahresumsatz jedoch 100.000 CHF übersteigt, ist ein Eintrag ins Handelsregister erforderlich.
Die für die Gründung einer GmbH und einer AG erforderlichen Unterlagen sind ähnlich. In beiden Fällen müssen Sie die Statuten/Gründungsurkunden aufsetzen. In den Statuten werden die internen Regelungen und die Leitungsstruktur des Unternehmens festgelegt. Sie enthalten wichtige Informationen wie den Namen der Gesellschaft, den Zweck, das Grundkapital, die Anzahl der Aktien, die Rechte und Pflichten der Aktionäre/Mitglieder, die Leitungsstruktur und andere für die Tätigkeit der GmbH oder AG relevante Bestimmungen.
Weitere Dokumente und Informationen, die beigefügt werden sollten, sind:
Bei der Bar-Gründung einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) ist ein Sperrkonto bei einer Bank für die Stammeinlagen/Aktienkapital notwendig, und diesbezüglich eine Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank erforderlich.
Nachdem Sie die Statuten verfasst und die oben genannten notwendigen Dokumente vorbereitet haben, ist es an der Zeit, den Eintragungsantrag formell bei einem Notar einzureichen. Sobald die Gründung genehmigt und von einem Notar beglaubigt wurde, können Sie beim kantonalen Handelsregisteramt das Unternehmen in das Handelsregister eintragen lassen.
Nach der Eintragung wird Ihnen eine Unternehmensidentifikationsnummer (UID) zugeteilt, die die rechtliche Existenz Ihres Unternehmens formalisiert und für die Einreichung von Steuererklärungen, die Registrierung der Mehrwertsteuer, die Sozialversicherung usw. benötigt wird.
Je nach Geschäftstätigkeit und Art der juristischen Person müssen Sie sich bei der Ausgleichskasse und anderen obligatorischen Sozialversicherungen anmelden. Dazu gehört die Anmeldung bei der Unfallversicherung (UVG), der beruflichen Vorsorge (BVG) und der AHV-Ausgleichskasse. Dies ist für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einer GmbH oder AG arbeiten, obligatorisch. Die Einhaltung dieser Vorschriften gewährleistet also den Schutz Ihrer Arbeitnehmer und Ihrer Person als Arbeitgeber.
Firmen mit einem Umsatz von mehr als 100.000 CHF pro Jahr müssen sich für die Mehrwertsteuer (MwSt.) registrieren lassen und diese auf ihre Verkäufe zahlen. Stellen Sie fest, ob Ihre Geschäftstätigkeit voraussichtlich die jährliche Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerpflicht überschreitet. Lassen Sie sich gegebenenfalls bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung für die Mehrwertsteuer registrieren. Die MwSt-Registrierung ermöglicht es Ihnen, die Mehrwertsteuer auf Ihre Waren oder Dienstleistungen zu berechnen und zurückzufordern. Falls der Mindestumsatz nicht überschritten wird, können Sie eine freiwillige Registrierung für die Mehrwertsteuer in Betracht ziehen, die den Vorteil hat, dass Sie den Vorsteuerabzug zurückfordern können.
Weitere Informationen über die Mehrwertsteuerpflicht, darüber wie die Mehrwertsteuer in der Schweiz funktioniert und wann eine freiwillige Registrierung sinnvoll ist.
Die Checkliste deckt die grundlegenden Schritte einer Unternehmensgründung in der Schweiz ab, aber es gibt noch viele weitere Faktoren, die während und nach dem Gründungsprozess zu berücksichtigen sind. Einige dieser Faktoren sind:
Die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz bietet zahlreiche Vorteile und kann ein lohnender Prozess sein. Es ist wichtig, dass Sie die grundlegenden Dinge richtig machen, damit Ihr Unternehmen einen optimalen Start hat. Wenn Sie diese umfassende Checkliste befolgen, können Sie den Prozess effizienter gestalten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherstellen.
Denken Sie daran, die für Ihre Firma geeignete Rechtsform sorgfältig auszuwählen, die Kosten für die Gründung einzuplanen, die erforderlichen Eintragungen und Unterlagen zu erstellen und zusätzliche Faktoren wie Versicherung, Schutz des geistigen Eigentums und Buchhaltung zu berücksichtigen.
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