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Business
David Merz | Geschäftsführer
Zürich, Februar 21, 2024
Das Handelsregister ist die wichtigste öffentliche Datenbank der eingetragenen Unternehmen und Handelsgesellschaften in der Schweiz. Die Eintragung ist eine der ersten Hürden, die Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Gründung eines neuen Unternehmens überwinden müssen.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Unternehmen ins Handelsregister eingetragen werden müssen, wie der Eintragungsprozess abläuft und welche Rechte und Pflichten mit einer eingetragenen Firma in der Schweiz verbunden sind.
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Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis von Unternehmen und anderen juristischen Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Es dient als wichtige Informationsquelle für die in der Schweiz tätigen Unternehmen.
Die Datenbanken, aus denen das Register besteht, werden von den einzelnen Kantonen verwaltet, in denen die Unternehmen eingetragen sind. Sie sind öffentlich, d.h. jeder kann den Rechtsstatus jedes in der Schweiz eingetragenen Unternehmens einsehen.
Das Handelsregister spielt eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Transparenz und der Erleichterung eines fairen und effizienten Geschäftsumfelds. Für Unternehmen, die sich in der Schweiz niederlassen wollen, ist es wichtig, den Prozess der Eintragung ins Handelsregister und die damit verbundenen Rechte und Pflichten zu verstehen.
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Folgende Arten von Unternehmen und Handelsgesellschaften sind in der Schweiz zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet:
Ja, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer mit einem Jahresumsatz von weniger als 100’000 Franken können sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen. Es gibt viele Gründe, dies zu erwägen:
1. Glaubwürdigkeit und Vertrauen: Die Eintragung ins Handelsregister erhöht die Glaubwürdigkeit eines Unternehmens und fördert das Vertrauen von Kunden, Lieferanten und Partnern.
2. Erhöhte Sichtbarkeit: Das Handelsregister ist das einzige öffentliche Verzeichnis aller eingetragenen Unternehmen in der Schweiz, so dass ein Eintrag die Sichtbarkeit und den Bekanntheitsgrad eines Unternehmens erhöhen kann.
3. Schutz des Firmennamens: Unternehmen können ihren Namen bei der Eintragung in das Handelsregister schützen lassen. Für juristische Personen wie eine AG oder GmbH bedeutet dies, dass kein anderes Unternehmen in der ganzen Schweiz denselben Namen für seine Firma verwenden kann. Einzelunternehmen, die unter einem persönlichen Namen firmieren, haben nur innerhalb der Gemeinde, in der sie tätig sind, Namensschutz.
4. Kreditwürdigkeit und Zugang zu Finanzmitteln: Eingetragene Unternehmen haben unter Umständen leichteren Zugang zu Finanzmitteln von Banken und Investoren, da das Register einen klaren Überblick in die rechtlichen Verhältnisse gibt. Außerdem unterliegen eingetragene Unternehmen im Falle einer Insolvenz automatisch dem Konkursverfahren (d. h. der Liquidation der Vermögenswerte und der Verteilung an die Gläubiger). Dies bedeutet, dass die Gläubiger besser geschützt sind, was die Kreditwürdigkeit des Unternehmens erhöht.
Zwar haben die meisten Unternehmen, die sich ins Handelsregister eintragen lassen, keine Wahl, doch sollten diejenigen, die eine freiwillige Eintragung in Erwägung ziehen, auch die möglichen Nachteile bedenken:
1. Verwaltungsaufwand und Kosten: Das Registrierungsverfahren kann zeitaufwändig sein und einen erheblichen Verwaltungsaufwand für die Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen mit sich bringen. Für die Eintragung wird eine Gebühr erhoben, die jedoch nur 80 CHF für Einzelunternehmen beträgt. Auch Änderungen der Firmenadresse, des Zwecks oder anderer registrierter Informationen müssen dem Handelsregister gemeldet werden, was ebenfalls Zeit in Anspruch nimmt und mit zusätzlichen Gebühren verbunden ist.
2. Öffentliche Einsichtnahme: Die Informationen im Handelsregister sind öffentlich zugänglich, so dass Konkurrenten und andere Parteien Einblick in die Daten des Unternehmens nehmen können.
3. Unterliegt dem Konkurs: Wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen, können die Gläubiger verlangen, dass das Unternehmen für insolvent erklärt wird. In solchen Fällen sind eingetragene Unternehmen gezwungen, ihr Vermögen zu liquidieren, um ihre verbleibenden Schulden zu begleichen.
Bei der Eintragung eines Unternehmens in das Handelsregister müssen die folgenden Angaben gemacht werden, die dann öffentlich zugänglich sind:
Die Grundgebühren für die Eintragung in das Handelsregister hängen von der Rechtsform des Unternehmens ab und betragen:
Einzelfirma: CHF 80
Kommanditgesellschaft/Genossenschaft: CHF 160
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): CHF 420
Publikumsgesellschaft/Aktiengesellschaft (AG): CHF 420
Genossenschaft/Verein: CHF 280
Stiftung: CHF 210
Zu diesen Grundgebühren kommen in der Regel noch Gebühren für die Eintragung der Zeichnungsberechtigung, die Vorbereitung der Eintragung, die Beglaubigung der Eintragung, Rechtsberatungskosten usw. hinzu.
Die Eintragung in das Handelsregister erfolgt in folgenden Schritten:
Die Eintragung in das Handelsregister in der Schweiz ist mit bestimmten Rechten und Pflichten verbunden, denen eingetragene Unternehmen automatisch unterliegen:
Die wichtigste Verpflichtung, die mit der Eintragung ins Handelsregister verbunden ist, besteht darin, dass das Unternehmen im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Betreibung auf Konkurs unterliegt.
Das bedeutet, dass im schlimmsten Fall ein einzelner Gläubiger verlangen kann, dass das Unternehmen für insolvent erklärt wird, und dass alle Vermögenswerte zur Begleichung der ausstehenden Schulden auf die Konkursmasse übertragen werden (d. h. die vollständige Liquidation des Unternehmens).
Die Unternehmen sind außerdem verpflichtet, das Handelsregister über alle Änderungen der Unternehmensstruktur, der Eigentumsverhältnisse, des Unternehmenszwecks oder anderer wichtiger Details zu informieren.
Diese Aktualisierungen sind mit zusätzlichen Gebühren verbunden. Die Unternehmen erklären sich damit einverstanden, dass bestimmte Informationen im Register öffentlich zugänglich gemacht werden (z. B. Name, Rechtsform, Standort usw.)
Die Eintragung in das Handelsregister schützt das Unternehmen auch durch bestimmte Rechte, deren Vorteile im Allgemeinen die Pflichten überwiegen.
Durch die Eintragung wird in erster Linie der Name des Unternehmens geschützt. Der Umfang des Schutzes hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab:
Bevor Sie einen Firmennamen wählen, müssen Sie sich vergewissern, dass dieser nicht mit einem bereits existierenden Firmennamen oder einer in der Schweiz gesetzlich geschützten Marke kollidiert.
Mit Hilfe der Schweizer Datenbank für geistiges Eigentum kann geprüft werden, ob es zu Verletzungen des geistigen Eigentums kommen könnte.
Zu den zusätzlichen Rechten/Vorteilen, die mit der Eintragung ins Handelsregister verbunden sind, gehören:
Die Eintragung ins Handelsregister ist ein entscheidender Schritt bei der Gründung eines Unternehmens, ohne den das Unternehmen keine rechtliche Anerkennung genießt. Es kann auch ein anspruchsvoller und komplexer Prozess sein, bei dem professionelle Beratung und rechtliche Unterstützung ein Muss sind.
Nexova bietet Unternehmen, die sich in der Schweiz eintragen lassen wollen, fachkundige Beratung und Unterstützung während des gesamten Eintragungsprozesses und berät Einzelunternehmer, ob eine freiwillige Eintragung in ihrer speziellen Situation sinnvoll ist.
Mit unserem Team aus erfahrenen Fachleuten und umfassenden Kenntnissen der Schweizer Unternehmenslandschaft und -vorschriften stellen wir sicher, dass Ihr Eintrag ins Handelsregister nahtlos und in voller Übereinstimmung mit den Schweizer Vorschriften erfolgt.
Wir bieten Ihnen auch massgeschneiderte Beratung zu allen Aspekten der Gründung Ihres neuen Unternehmens, von der Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos bis zum Entwurf Ihrer Statuten und der Erstellung Ihres ersten Jahresabschlusses. Gehen Sie noch heute eine Partnerschaft mit Nexova ein, um einen besseren Start für Ihr Unternehmen zu haben.