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Steuern & Recht
David Merz | Geschäftsführer
Zürich, November 7, 2023
Der Inhaber einer GmbH oder AG steht immer wieder vor der wichtigen Frage, wie er die Einkünfte aus seinem Unternehmen am besten optimieren kann. Dabei geht es vor allem um die Entscheidung über das Verhältnis zwischen Gehalt und Dividende.
Dies ist eine zentrale Entscheidung mit Auswirkungen auf das persönliche Einkommen, die Sozialversicherung und die Steuereffizienz. In diesem Artikel gehen wir auf die Überlegungen und Konsequenzen ein, die mit dieser Entscheidung verbunden sind, und zeigen auf, was im Rahmen der Steueroptimierung praktisch möglich ist.
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Als Inhaber und Geschäftsführer einer GmbH oder AG in der Schweiz nehmen Sie mehrere Rollen im Unternehmen wahr. Sie sind gleichzeitig Aktionär und Arbeitnehmer. Das heißt, Sie haben das Recht, sowohl ein Gehalt als auch Dividendenausschüttungen zu erhalten.
Aber wie können Sie diese auf möglichst effiziente Weise gestalten und dabei sowohl die Steueroptimierung als auch die Kosten für die Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigen? Und welche Beträge dürfen Sie sich selbst an Gehältern und Dividenden auszahlen, ohne das Risiko einzugehen, dass diese von den Steuer- oder Sozialversicherungsbehörden umqualifiziert werden?
Der Inhaber einer GmbH oder AG sucht im Wesentlichen nach der kostengünstigsten Möglichkeit, die Gewinne seines Unternehmens auf sein persönliches Konto zu übertragen. In den meisten Fällen kann er dies entweder durch die Ausschüttung von Dividenden an sich selbst als Aktionär oder durch die Zahlung eines Gehalts an sich selbst für die von ihm für das Unternehmen erbrachten Leistungen tun. In der Regel wird eine Kombination aus beidem verwendet, um den/die Eigentümer zu entlohnen.
Dabei geht es in erster Linie um die Optimierung der Steuerlast und der Kosten für die Sozialversicherungsbeiträge. Dividenden unterliegen der Doppelbesteuerung, da sie aus dem Gewinn des Unternehmens nach Steuern ausgeschüttet werden und der Empfänger (der Eigentümer) auch persönliche Einkommenssteuer auf die erhaltenen Dividendeneinkünfte zahlen muss.
Wegen der Teilbesteuerung von Dividenden auf persönlicher Ebene und der Tatsache, dass auf Dividenden keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind, sind Dividendenzahlungen für den Aktionär deshalb oft günstiger.
Andererseits unterliegen Gehalts-/Lohn- und Zinszahlungen nicht der Doppelbesteuerung, da das Unternehmen sie zu Steuerzwecken als Betriebsausgaben von den Gewinnen abziehen kann.
Allerdings sind Gehaltszahlungen für den Empfänger nicht so effizient, da sie im Vergleich zu der milderen Behandlung von Dividenden voll steuerpflichtig sind. Zudem muss der Lohnempfänger Sozialversicherungsbeiträge wie die AHV, IV etc. entrichten. Dies schmälert sein Netto-Einkommen zusätzlich.
Fassen wir die wichtigsten Merkmale von Gehalts- und Dividendenbezügen in Bezug auf Einkommensteuer und Sozialversicherung zusammen:
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Die Optimierung der Steuerlast und der Sozialversicherungskosten ist nicht der einzige Faktor, den Sie bei der Entscheidung über die Ausgewogenheit von Gehalts- und Dividendenbezügen berücksichtigen müssen.
Entscheidend ist auch, dass diese beiden Werte aus Sicht der Steuerbehörden und der Sozialversicherung angemessen und vernünftig sind, um unerwünschte Folgen zu vermeiden.
Der Gesetzgeber hat bestimmte Richtlinien festgelegt, um vorsätzliche Steuerhinterziehung und den Missbrauch der Freiheit des Eigentümers, sein Gehalt selbst festzulegen, zu vermeiden.
Die Leistungsbezüge müssen einem Drittvergleich standhalten und orts- und branchenüblich sein. Die folgenden Kriterien werden zum Vergleich und zur Bestimmung der Angemessenheit der Gehaltshöhe herangezogen:
Wird das Gehalt von den Steuerbehörden als unangemessen hoch eingestuft, wird dies als bewusster Versuch gewertet, das steuerpflichtige Einkommen des Unternehmens durch Gehaltsabzüge künstlich zu senken, und die Behörden können daher einen Teil des Gehalts des Eigentümers als Dividenden umqualifizieren.
Glücklicherweise lassen die Behörden bei der Festsetzung des Gehalts des Eigentümers einen erheblichen Ermessensspielraum zu, so dass eine Umwidmung des Gehalts in Dividenden nur dann zulässig ist, wenn eine deutliche Diskrepanz zwischen dem Gehalt und den erbrachten Leistungen besteht.
Aus persönlicher Sicht kann es für den Unternehmenseigentümer attraktiv sein, sein Gehalt zu senken und die Dividendenausschüttung zu erhöhen. Dies ist zum Teil auf die Erleichterung der Doppelbesteuerung von Dividenden zurückzuführen, bei der Dividenden nur teilweise auf persönlicher Ebene besteuert werden.
Außerdem werden dadurch die auf Gehaltszahlungen fälligen Sozialversicherungsbeiträge reduziert, was zu einer höheren Barausschüttung für den Eigentümer führt. Werden solche Praktiken jedoch so weit getrieben, dass ein unangemessen niedriger Lohn gezahlt oder eine überhöhte Dividende ausgeschüttet wird, kann dies zu einer Überprüfung durch die Sozialversicherungsbehörden wie die AHV oder die SUVA führen.
In solchen Fällen können die Behörden die Dividenden als Lohn umklassifizieren, so dass sie den Marktnormen entsprechen.
Bei der Feststellung, ob die Dividenden zu hoch oder die Gehälter zu niedrig sind, werden die Behörden beides prüfen:
In diesem Artikel geht es in erster Linie um die Optimierung des Verhältnisses zwischen Gehalt und Dividende für den Eigentümer eines Unternehmens in der Schweiz, so dass wir bisher keine weiteren Optionen erwähnt haben. Es ist jedoch wichtig, darauf hinzuweisen, dass dem Eigentümer einer GmbH oder AG eine weitere Strategie zur Verfügung steht, um seinen finanziellen Gewinn und gleichzeitig das Wohlergehen des Unternehmens zu maximieren.
Das heißt, anstatt alle verfügbaren Gewinne in Form von Dividenden oder einer Gehaltszahlung zu entnehmen, können sie sich stattdessen dafür entscheiden, die Gewinne innerhalb des Unternehmens zu akkumulieren.
Die Thesaurierung von Unternehmensgewinnen führt zu einer Erhöhung der Reserven des Unternehmens, was sich letztendlich in einem Anstieg des Wertes der Anteile, die der Eigentümer hält, niederschlagen sollte. Kapitalgewinne aus dem Verkauf von privatem beweglichem Vermögen (zu dem auch Anteile an einem Unternehmen gehören) sind in der Schweiz in der Regel steuerfrei.
Dies bietet dem Eigentümer die Möglichkeit, die Anteile zu einem späteren Zeitpunkt zu dem höheren Preis zu verkaufen und einen steuerfreien Kapitalgewinn zu erzielen, anstatt die Gewinne sofort in Form von Dividenden oder Gehältern zu beziehen.
Die Berechnung des relativen Vorteils einer solchen Strategie kann recht komplex und mit Unsicherheiten behaftet sein, da es viele unbekannte Variablen gibt, die den endgültigen Wert beeinflussen, den der Eigentümer durch den späteren Verkauf des Unternehmens erzielen kann.
Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Akkumulation des Unternehmensgewinns zu einem entsprechenden Anstieg des Unternehmenswertes führen sollte, was diese Strategie attraktiv macht.
Die Entscheidung zwischen Gehalt und Dividende für den Inhaber eines Schweizer Unternehmens erfordert eine sorgfältige Abwägung der persönlichen finanziellen Bedürfnisse, der steuerlichen Auswirkungen und der finanziellen Gesundheit des Unternehmens. Beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile, und was für das eine Unternehmen funktioniert, ist für ein anderes möglicherweise nicht geeignet.
Während es aus persönlicher steuerlicher Sicht vorteilhafter sein kann, sein Gehalt zu reduzieren und stattdessen eine höhere Dividendenausschüttung zu erhalten, kann dies unter Berücksichtigung der steuerlichen Situation des Unternehmens zu einer höheren Gesamtsteuerbelastung führen.
Dieser Ansatz kann ausserdem auch die Altersvorsorge und andere Leistungen für den Eigentümer verringern.
Darüber hinaus müssen Sie als Eigentümer bei der Entscheidung, wie Sie Gehälter und Dividenden am besten ausschütten, die angemessenen Grenzen im Auge behalten, innerhalb derer beides geändert werden kann.
Sowohl der Dividendensatz als auch der Gehaltsabzug sollten innerhalb der Marktnormen liegen, um als angemessen zu gelten. Wenn Sie sich selbst ein im Vergleich zu den Branchenstandards zu niedriges Gehalt zahlen, geht die Sozialversicherung davon aus, dass Sie versuchen, Sozialversicherungsbeiträge zu sparen, und stuft einen Teil der Dividenden als Gehalt um.
Wenn Sie sich dagegen ein Gehalt zahlen, das weit über den Branchenstandards liegt, gehen die Steuerbehörden davon aus, dass Sie künstlich versuchen, den Gewinn des Unternehmens zu schmälern und dadurch Gewinnsteuern zu sparen, und stufen einen Teil des Gehalts als Dividende um.
Anstatt alle verfügbaren Gewinne in Form von Gehältern und Dividenden auszuschütten, können die Eigentümer beschließen, einen Teil der Gewinne zu thesaurieren und als einbehaltene Gewinne im Unternehmen zu belassen.
Dies würde die finanzielle Stabilität und Gesundheit des Unternehmens verbessern und gleichzeitig die Möglichkeit bieten, beim späteren Verkauf von Aktien/Anteilen einen größeren steuerfreien Kapitalgewinn zu erzielen, dessen Wert durch die Einbehaltung von Gewinnen gesteigert würde.
Aufgrund der Komplexität, die mit der Optimierung von Gehältern und Dividenden bei gleichzeitiger Einhaltung der Steuervorschriften verbunden ist, ist es von entscheidender Bedeutung, sich von Finanz- und Rechtsexperten beraten zu lassen, die auf die Schweizer Besteuerung spezialisiert sind, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Die Nexova AG steht Ihnen dabei zur Seite.
Das Navigieren durch die Feinheiten der Dividenden- und Gehaltsvergütung für den Eigentümer einer Schweizer AG oder GmbH erfordert Fachwissen und Präzision.
Bei Nexova AG verstehen wir die Feinheiten des Schweizer Unternehmensrechts und der Besteuerung. Unser Team von erfahrenen Fachleuten kann Sie durch den Prozess führen und sicherstellen, dass Sie die richtigen Entscheidungen für Ihr Unternehmen und Ihre persönlichen Finanzen treffen, während Sie gleichzeitig die Vorschriften einhalten und eine unangemessene Prüfung durch die Steuerbehörden vermeiden.
Mit unserer fachkundigen Unterstützung können Sie Ihre Vergütungsstrategie optimieren, so dass Sie sich mit Zuversicht auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können.
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