Mehrwertsteuer (MWST) in der Schweiz – Wie funktioniert sie und wann ist eine freiwillige Registrierung sinnvoll?

Wer in der Schweiz etwas kauft, zahlt Mehrwertsteuer. Diese beträgt in den meisten Fällen 7,7 Prozent des Produktpreises. Bei Gütern des täglichen Bedarfs ist sie niedriger und einige Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Sobald sich ein Unternehmen für die Mehrwertsteuer angemeldet hat, kann es einen Vorsteuerabzug auf die von ihm gekauften Dienstleistungen und Produkte vornehmen, wodurch dem Unternehmen die Mehrwertsteuer erstattet wird. In diesem Artikel erklären wir Ihnen mehr zu diesem Thema und in welchen Fällen sogar eine freiwillige Unterstellung sinnvoll sein kann.

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Highlights

  • Mehrwertsteuer wird von Konsumenten gezahlt und von Unternehmen erhoben
  • Normalsatz war 7,7% in 2022; 8,1% in 2024 für die meisten Waren und Dienstleistungen
  • Unternehmen sind ab CHF 100.000 Umsatz mehrwertsteuerpflichtig
  • Freiwillige MwSt-Registrierung kann für manche Unternehmen sinnvoll sein
  • Registrierungsprozess benötigt genaue Angaben zu Umsatz und Tätigkeit

Content

  • Mehrwertsteuer (MWST) in der Schweiz – Wie funktioniert sie und wann ist eine freiwillige Registrierung sinnvoll?
  • Highlights & content
  • Was ist die Mehrwertsteuer?
  • Mehrwertsteuer Schweiz: Wann beginnt die Steuerpflicht?
  • Vorteile der Mehrwertsteuerpflicht
  • Freiwillige Registrierung für die Mehrwertsteuer
  • Prozess der MWST-Registrierung: Schritt für Schritt Anleitung
  • So funktioniert das MWST-System: Vorsteuerabzug und Steuerabrechnung

Was ist die Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchssteuer und wird von Verbrauchern gezahlt, aber von Unternehmen erhoben. Die Mehrwertsteuer ist bereits im Preis des Produkts oder der Dienstleistung enthalten. Der Verkäufer verrechnet diese und gibt sie and die Eidgenössische Steuerverwaltung weiter. Wenn das Unternehmen Vorleistungen für die Herstellung der Waren oder Dienstleistungen zukaufen musste, kann es die gezahlte Mehrwertsteuer abziehen und unabhängig von der Verkaufsmenge von den Steuerbehörden zurückfordern.

Grundlagen der MWST in der Schweiz: Normalsatz, reduzierter Satz und Sondersätze

Es gibt verschiedene Steuersätze, die auf unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen angewendet werden. Im Folgenden werden die wichtigsten Sätze erläutert:

  • Normalsatz: Der Normalsatz beträgt derzeit 7,7% und wird auf die meisten Waren und Dienstleistungen angewendet. Dazu gehören beispielsweise Elektronik, Kleidung, Möbel und Kfz-Serviceleistungen.
  • Reduzierter Satz: Einige Waren und Dienstleistungen unterliegen einem reduzierten MWST-Satz von 2,5%. Dazu gehören zum Beispiel Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und Medikamente.
  • Sondersätze: In bestimmten Fällen gelten Sondersätze, die von den oben genannten Sätzen abweichen. Beispielsweise beträgt die MWST auf Beherbergungsleistungen 3,7%. Darüber hinaus sind einige Waren und Dienstleistungen von der MWST befreit, wie zum Beispiel Bildung, Gesundheitsdienstleistungen und kulturelle Veranstaltungen.

Es ist wichtig, dass Unternehmen die verschiedenen MWST-Sätze kennen und korrekt auf ihre Produkte und Dienstleistungen anwenden. Fehler bei der Anwendung der richtigen Sätze können zu finanziellen und rechtlichen Konsequenzen führen.

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Mehrwertsteuer Schweiz: Wann beginnt die Steuerpflicht?

Ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 wird man mehrwertsteuerpflichtig (Art. 10 Abs. 2 Bst. a MWSTG). Damit sind Sie verpflichtet, sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anzumelden und die Mehrwertsteuer zu bezahlen.

Als Umsatz zählen alle in Rechnung gestellte Leistungen ausser die von der Steuer ausgenommen Leistungen nach Art. 21 MWSTG. Sobald ein Unternehmen sich der Mehrwertsteuer anmeldet, kann es auf die bezogenen Dienstleistungen und Produkte einen Vorsteuerabzug vornehmen, das heisst das Unternehmen bekommt die Mehrwertsteuer zurückerstattet.

Hier sind die wichtigsten Faktoren, die die MWST-Pflicht bestimmen:

  • Umsatzgrenze: Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von mehr als CHF 100’000 aus steuerbaren Leistungen sind verpflichtet, sich für die MWST zu registrieren. Für gemeinnützige und öffentlich-rechtliche Organisationen liegt die Umsatzgrenze bei CHF 150’000.
  • Geschäftstätigkeit: Unternehmen, die in der Schweiz ansässig sind und steuerbare Leistungen erbringen, sind grundsätzlich MWST-pflichtig. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft handelt.
  • Ausländische Unternehmen: Auch ausländische Unternehmen, die in der Schweiz steuerbare Leistungen erbringen, müssen sich in der Regel für die MWST registrieren. Dies gilt insbesondere, wenn sie in der Schweiz präsent sind, beispielsweise durch einen festen Sitz, eine Zweigniederlassung oder einen festen Vertreter.

Bei Neugründungen oder Ausweitung der unternehmerischen Tätigkeit:

Ein Unternehmen muss jedes Quartal abschätzen, ob der Jahresumsatz 100’000 Franken übersteigen wird. Falls die Überschreitung der Umsatzgrenze absehbar ist, muss eine Anmeldung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) unaufgefordert innerhalb von 30 Tagen erfolgen (Art. 66 Abs. 1 MWSTG).

Beispiel: Ein neues Unternehmen schätzt seinen Jahresumsatz auf 80’000 Franken. Im ersten Quartal werden 20.000 Verkäufe erzielt. Im zweiten Quartal zieht das Geschäft an und es wird ein Umsatz von 30.000 erreicht. Es wird geschätzt, dass der Umsatz weiter wachsen und somit der Jahresumsatz 100’000 Franken übersteigen wird. Somit muss sich das Unternehmen nach dem 2. Quartal innert 30 Tagen bei der ESTV anmelden.

Bestehende Unternehmen:

Die Mehrwertsteuerpflicht beginnt im Jahr nachdem der Jahresumsatz über 100’000 Franken war. (Art. 14 Abs. 3 MWSTG).

Beispiel: Ein Unternehmen erzielt im Jahr 2022 einen Umsatz von 109’000 Franken. Somit ist sie ab dem Jahr 2023 umsatzsteuerpflichtig.

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Vorteile der Mehrwertsteuerpflicht

Ein mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen kann auf all ihren geschäftlichen Ausgaben, die Mehrwertsteuer zurückfordern (Vorsteuerabzug). Bei einem Umsatz unter CHF 100’000 kann eine freiwillige Anmeldung bei der Mehrwertsteuer vornehmen, die unter Umständen Sinn machen.  

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Freiwillige Registrierung für die Mehrwertsteuer

Unternehmen, die weniger als 100’000 Franken Umsatz machen, können sich freiwillig der Mehrwertsteuerpflicht unterstellen (Art. 11 Abs. 1 MWSTG). Dadurch kann die MwSt. auf den getätigten Ausgabe zurückgefordert werden.

In folgenden Situationen ist eine freiwillige Registrierung sinnvoll:

  • Ein Unternehmen tätigt sehr viele Investitionen und hat fast keine Einnahmen.
  • Unternehmen, welche nur mit anderen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen Geschäfte machen. Für diese ist die Mehrwertsteuer rückforderbar und wird daher auch nicht als Preiskomponente wahrgenommen.
  • Ein Unternehmen, das viele ihrer Dienstleistungen oder Güter ins Ausland verkauft. Denn auf Exporten und bei Dienstleistungen, bei welchen der Kunde den Sitz im Ausland hat, ist keine MwSt. geschuldet.

Es kann jedes Jahr von neuem abgeschätzt werden, ob sich die freiwillige Anmeldung noch lohnt. Denn der Verzicht auf die Steuerbefreiung muss nur mindestens während einer Steuerperiode bestehen bleiben (Art. 11 Abs. 2 MWSTG).

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Prozess der MWST-Registrierung: Schritt für Schritt Anleitung

Die MWST-Registrierung ist ein wichtiger Schritt für Unternehmen, die in der Schweiz steuerbare Leistungen erbringen. Folgen Sie dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung, um den Registrierungsprozess erfolgreich zu durchlaufen:

  1. Prüfen Sie Ihre MWST-Pflicht: Stellen Sie zunächst fest, ob Ihr Unternehmen tatsächlich MWST-pflichtig ist oder ob eine freiwillige Registrierung sinnvoll ist. Berücksichtigen Sie dabei Faktoren wie Umsatz, Geschäftstätigkeit und Standort.
  2. Reichen Sie Ihren Antrag ein: Um sich für die MWST zu registrieren, füllen Sie das Anmeldeformular der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) aus. Dieses finden Sie online und kann in Papierform oder elektronisch eingereicht werden. Geben Sie Informationen zu Ihrem Unternehmen, Ihrer Geschäftstätigkeit und Ihrem Umsatz an.
  3. Warten Sie auf Bearbeitung und Bestätigung: Die ESTV prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Registrierung. Dies kann einige Wochen dauern. Bei einer erfolgreichen Registrierung erhalten Sie eine MWST-Nummer sowie Informationen über Ihre steuerlichen Pflichten und Fristen.
  4. Passen Sie Ihre Buchhaltung an: Nach der erfolgreichen Registrierung müssen Sie Ihre Buchhaltung an die MWST-Anforderungen anpassen. Dazu gehört unter anderem das Ausweisen der MWST auf Rechnungen und das Führen von Aufzeichnungen über die steuerbaren Leistungen und den Vorsteuerabzug.
  5. Reichen Sie Ihre Steuerabrechnungen ein: Als MWST-pflichtiges Unternehmen sind Sie verpflichtet, in der Regel vierteljährlich eine Steuerabrechnung bei der ESTV einzureichen. Dabei stellen Sie die eingenommene MWST (Umsatzsteuer) und die bezahlte MWST (Vorsteuer) gegenüber und führen die Differenz ab oder fordern sie zurück.
  6. Überwachen und aktualisieren Sie fortlaufend: Überprüfen Sie kontinuierlich Ihre MWST-Pflichten und informieren Sie die ESTV bei Änderungen in Ihrer Geschäftstätigkeit oder Ihrem Umsatz.

Die MWST-Registrierung ist ein wichtiger Aspekt der Geschäftstätigkeit in der Schweiz. Machen Sie sich daher mit den Anforderungen vertraut und ziehen Sie bei Unsicherheiten rechtzeitig Expertenrat hinzu.

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So funktioniert das MWST-System: Vorsteuerabzug und Steuerabrechnung

Das MWST-System in der Schweiz basiert auf dem Prinzip der Vorsteuerabzugsberechtigung, das die Belastung der Steuer auf den Endverbraucher verschiebt. Im Folgenden wird erläutert, wie Vorsteuerabzug und Steuerabrechnung funktionieren:

I. Vorsteuerabzug

Unternehmen, die MWST-pflichtig sind, können die MWST, die sie für ihre betrieblichen Einkäufe und Investitionen entrichtet haben, als Vorsteuer abziehen. Dies reduziert die Steuerlast des Unternehmens und stellt sicher, dass die MWST letztendlich nur vom Endverbraucher getragen wird.

Um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können, müssen Unternehmen über gültige Rechnungen mit ausgewiesener MWST verfügen und ihre Geschäftsausgaben ordnungsgemäß dokumentieren.

II. Steuerabrechnung

MWST-pflichtige Unternehmen müssen in der Regel vierteljährlich eine Steuerabrechnung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) einreichen. In dieser Abrechnung müssen sie die eingenommene MWST (Umsatzsteuer) und die bezahlte MWST (Vorsteuer) gegenüberstellen. Die Differenz zwischen den beiden Beträgen ist die MWST, die das Unternehmen an die ESTV abführen oder von ihr zurückerstattet bekommen kann.

III. Sonderregelungen

In bestimmten Fällen können Unternehmen von Sonderregelungen, wie der Saldosteuersatzmethode oder der Flat Rate Tax, Gebrauch machen. Diese Regelungen vereinfachen die MWST-Abrechnung und können insbesondere für kleinere Unternehmen von Vorteil sein. Um herauszufinden, ob solche Sonderregelungen für das eigene Unternehmen in Frage kommen, sollte man sich an einen Steuerberater oder die ESTV wenden.

Die korrekte Handhabung von Vorsteuerabzug und Steuerabrechnung ist essenziell, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen und mögliche Strafen zu vermeiden.

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