Mehrwertsteuerpflicht und Fiskalvertretung für ausländische Unternehmen in der Schweiz

Sie sind ein im Ausland ansässiges und in der Schweiz tätiges Unternehmen oder planen, demnächst in den lukrativen Schweizer Absatzmarkt einzusteigen? Dann sollten Sie die Dienste eines Schweizer Fiskalvertreters in Betracht ziehen. Doch was ist ein Fiskalvertreter und warum brauchen Sie einen? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Fiskalvertretung in der Schweiz wissen müssen und was Sie als ausländischer Unternehmer in Bezug auf die Schweizer Mehrwertsteuer beachten müssen.

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Highlights

  • Fiskalvertreter erfüllen steuerliche Pflichten für Auslandsfirmen
  • Seit 2018 MwSt-Pflicht für Firmen mit Weltumsatz über CHF 100,000
  • Nach Registrierung müssen Firmen regelmäßige MwSt-Erklärungen in der Schweiz einreichen
  • Der Standard MwSt-Satz für 2022 in der Schweiz beträgt 7,7% (8,1 % für 2024)
  • Fiskalvertreter sorgen für korrekte MwSt-Erklärungen gegenüber Steuerbehörden

Inhalt

  • Mehrwertsteuerpflicht und Fiskalvertretung für ausländische Unternehmen in der Schweiz
  • Highlights & content
  • Was ist ein Fiskalvertreter?
  • Wann und warum brauchen Sie eine Fiskalvertretung in der Schweiz?
  • Was sind die Aufgaben eines Steuervertreters?
  • Wie viel kostet die Fiskalvertretung in der Schweiz?
  • Schweizer Mehrwertsteuer
  • Mehrwertsteuerregistrierung bei einem Fiskalvertreter
  • Mehrwertsteuererklärung
  • Vorteile der steuerlichen Vertretung mit Nexova

Was ist ein Fiskalvertreter?

Ein Fiskalvertreter (auch „Steuervertreter“ genannt) ist eine bevollmächtigte natürliche oder juristische Person, die von einem ausländischen Unternehmen beauftragt wird, in seinem Namen in einem bestimmten Land steuerliche Verpflichtungen zu erfüllen. In der Schweiz fungiert ein Fiskalvertreter als Vermittler zwischen dem ausländischen Unternehmen und den Schweizer Steuerbehörden oder der Eidgenössischen Zollverwaltung und sorgt für die Einhaltung der Steuergesetze und -vorschriften des Landes. Neben anderen Aufgaben übernimmt der Fiskalvertreter im Namen des ausländischen Unternehmens alle mehrwertsteuerlichen Verpflichtungen gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

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Wann und warum brauchen Sie eine Fiskalvertretung in der Schweiz?

Vor 2018 waren ausländische Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 100.000 CHF in der Schweiz selbst nicht verpflichtet, sich für die Schweizer Mehrwertsteuer zu registrieren und konnten daher ihre Geschäfte ohne einen Fiskalvertreter in der Schweiz oder eine Schweizer Mehrwertsteuernummer betreiben. Seit der Reform des Schweizer Mehrwertsteuerrechts sind jedoch alle ausländischen Unternehmen, die in der Schweiz steuerpflichtige Leistungen erbringen und einen weltweiten Umsatz von mehr als 100.000 CHF pro Jahr erzielen, in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. Nur ausländische Unternehmen, deren weltweiter Jahresumsatz weniger als 100.000 CHF beträgt, sind von der Mehrwertsteuer befreit.

Steuerpflichtige Leistungen beinhalten unter anderem folgende Tätigkeiten:

  • Betreiben eines Warenlagers in der Schweiz
  • Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen eines Werkvertrags
  • Durchführung von Arbeiten an Objekten wie Montage, Installation oder Wartung von Objekten
  • Digitale Dienste, zB elektronische Bereitstellung von Software oder Musik
  • Anderweitige physische Tätigkeiten in der Schweiz
  • Versandhandel von Waren in die Schweiz zum Normalsteuersatz, mit einemWert von weniger als 65 CHF pro Bestellung, aber mehr als CHF 100’000 insgesamt pro Jahr

Von der Steuerpflicht befreit sind u.a. Unternehmen mit Sitz im Ausland, die in der Schweiz Dienstleistungen erbringen, die ausschließlich der Bezugsteuer unterliegen, wie z.B. Beratungsleistung oder Leistungen auf dem Gebiet der Werbung. Ebenfalls von der Steuer befreit sind ausländische Unternehmen, die ausschliesslich Strom und Erdgas in Rohrleitungen an Steuerpflichtige in der Schweiz liefern. Solche Strom- und Gaslieferanten müssen sich in der Schweiz nicht als Steuerpflichtige registrieren lassen.

Die Schweiz erlaubt es nicht ansässigen Unternehmen nicht, sich direkt für die Mehrwertsteuer zu registrieren. Ausländische Unternehmen, die weder einen Wohn- noch einen Geschäftssitz in der Schweiz haben, müssen daher einen Fiskalvertreter benennen, um ihre Schweizer Mehrwertsteuerpflichten zu erfüllen.

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Was sind die Aufgaben eines Steuervertreters?

Ein Fiskalvertreter in der Schweiz nimmt im Namen des ausländischen Unternehmens mehrere wichtige Funktionen wahr. Dazu gehören:

  1. Beurteilung der Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz: Die erste Aufgabe des Fiskalvertreters besteht darin, festzustellen, ob das ausländische Unternehmen aufgrund seiner Geschäftstätigkeit und seines Jahresumsatzes in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig ist.
  2. MwSt.-Registrierung: Wenn festgestellt wird, dass das Unternehmen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig ist, unterstützt der Fiskalvertreter das ausländische Unternehmen bei der Anmeldung zur Mehrwertsteuer bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Er wickelt das Antragsverfahren ab und stellt sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen korrekt eingereicht werden.
  3. Steuerkonformität und Einreichung der Mehrwertsteuererklärung: Der Vertreter stellt sicher, dass das ausländische Unternehmen die schweizerischen Mehrwertsteuervorschriften einhält. Dazu gehören die rechtzeitige Erstellung und Einreichung der vierteljährlichen MwSt.-Erklärungen, die Führung wichtiger Aufzeichnungen und die Kommunikation mit den Schweizer Steuerbehörden in Bezug auf steuerlich relevante Angelegenheiten. Der Vertreter kann auch dabei helfen, eine straffreie Nacherklärung abzugeben, wenn die obligatorische Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz bereits zu einem früheren Zeitpunkt bestand.
  4. Vertretung: Der Fiskalvertreter fungiert als offizieller Vertreter des ausländischen Unternehmens in allen Mehrwertsteuerangelegenheiten. Er kommuniziert mit den Steuerbehörden, beantwortet Anfragen und bearbeitet alle Streitfälle oder Prüfungen im Namen des Unternehmens.
  5. Laufende Beratung: Der Vertreter berät das Unternehmen laufend in allen steuerlichen Belangen in der Schweiz auf der Grundlage einer Analyse der individuellen Situation und Bedürfnisse des Unternehmens.

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Wie viel kostet die Fiskalvertretung in der Schweiz?

Die Kosten für eine Fiskalvertretung in der Schweiz hängen von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Komplexität der Geschäftstätigkeit des Unternehmens, dem Umfang der Transaktionen und den vom gewählten Vertreter erbrachten Dienstleistungen.

Bei Nexova AG berechnen wir einen wettbewerbsfähigen Tarif für unsere Fiskalvertretungsdienste, der im Allgemeinen eine einmalige Anmeldegebühr von CHF 500 und eine jährliche Gebühr von CHF 1200 beinhaltet. Ausländische Unternehmen, die eine Fiskalvertretung in der Schweiz suchen, müssen die damit verbundenen Kosten in Betracht ziehen und gleichzeitig sicherstellen, dass sie einen seriösen Fiskalvertreter mit einer nachgewiesenen Erfolgsbilanz wählen. Nexova AG bietet einen hochprofessionellen Service zu einem vernünftigen Preis.

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Schweizer Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine Verbrauchssteuer, die auf die Lieferung von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Der derzeitige Standard-Mehrwertsteuersatz in der Schweiz beträgt 7,7 %. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen gelten jedoch niedrigere Sätze, und einige sind ganz von der Mehrwertsteuer befreit. Ausländische Unternehmen müssen die für ihre Branche und ihren Umsatz geltenden Mehrwertsteuerregeln kennen.

Lesen Sie hier mehr darüber, was ausländische Unternehmen im Hinblick auf ihre Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz beachten müssen.

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Mehrwertsteuerregistrierung bei einem Fiskalvertreter

Wie bereits erwähnt, müssen sich ausländische Unternehmen, die in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig sind, über ihren bestellten Fiskalvertreter registrieren lassen. Der Vertreter wickelt das Registrierungsverfahren ab und stellt sicher, dass alle erforderlichen Informationen korrekt und fristgerecht eingereicht werden.

Bei der MwSt-Registrierung macht der Fiskalvertreter die erforderlichen Angaben über das ausländische Unternehmen, wie Rechtsform, Geschäftstätigkeit, Umsatz und Kontaktinformationen. Diese Informationen sind für die Schweizer Steuerbehörden zwingend erforderlich, um die Mehrwertsteuerpflicht des Unternehmens zu beurteilen und die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen.

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Mehrwertsteuererklärung

Sobald das ausländische Unternehmen in der Schweiz für die Mehrwertsteuer registriert ist, muss es den Steuerbehörden regelmäßig Mehrwertsteuererklärungen vorlegen. Die Mehrwertsteuerabrechnung enthält detaillierte Informationen über die steuerpflichtigen Leistungen des Unternehmens, die mehrwertsteuerpflichtigen Umsätze und die Vorsteuergutschriften. Außerdem bietet sie vierteljährlich einen umfassenden Überblick über die Mehrwertsteueraktivitäten des Unternehmens.

Der Fiskalvertreter spielt eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung, dass die Mehrwertsteuerabrechnung des Unternehmens korrekt und vollständig ist und den Schweizer Steuervorschriften entspricht. Er arbeitet eng mit dem Unternehmen zusammen, um sicherzustellen, dass die Mehrwertsteuerabrechnung fristgerecht und korrekt eingereicht wird.

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Vorteile der steuerlichen Vertretung mit Nexova

Die Wahl von Nexova als Ihr vertrauenswürdiger Fiskalvertreter in der Schweiz für die Mehrwertsteuer bietet die folgenden Hauptvorteile:

  • Rückforderung Ihrer Vorsteuerschuld,
  • Beseitigung von Risiken für den Händler und den Endkunden,
  • Optimierung Ihrer Steuerpflicht,
  • Umfassende, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Dienstleistungen,
  • Attraktive Preise für unsere Dienstleistungen.

Nexova verfügt über umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit der Schweizer Mehrwertsteuer für ausländische Unternehmen. Wir halten uns über die neuesten gesetzlichen Anforderungen auf dem Laufenden und stellen sicher, dass Sie stets konform sind. Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung, die Ihnen hilft, Ihre Steuersituation zu optimieren, Ihre Effizienz zu verbessern und Kosten zu senken.

Wir von Nexova Treuhand vertreten und beraten Sie gerne in allen steuerlichen Belangen in der Schweiz. Kontaktieren Sie uns noch heute und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können!