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Steuern & Recht
David Merz | Geschäftsführer
Zürich, Februar 21, 2024
Das kürzlich in Kraft getretene Aktienrecht in der Schweiz hat entscheidende Änderungen an den bestehenden Vorschriften mit sich gebracht, von denen einige für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) besonders relevant sind.
Diese Reformen zielen darauf ab, die Kapitalflexibilität zu erhöhen, die Aktionärsrechte zu stärken und die Regeln für Generalversammlungen zu modernisieren, um sie an das digitale Zeitalter anzupassen.
In diesem Blog stellen wir die wichtigsten Gesetzesänderungen vor und erklären, was Sie über die Aktualisierung der Statuten Ihres Unternehmens in dieser kritischen Übergangsphase wissen müssen.
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Nach jahrelangen Vorarbeiten wurden im Juni 2020 vom Parlament wichtige Reformen des Gesellschaftsrechts in der Schweiz verabschiedet, die am 1. Januar 2023 in Kraft traten. Die Hauptziele der Reformen sind die Flexibilisierung der Gesellschaftsgründung und der Kapitalvorschriften, die Stärkung der Aktionärsrechte, der Schutz von Minderheitsaktionären und die Verschärfung der Verantwortung des Verwaltungsrats für die Überwachung der Liquidität.
Die Reformen sind auch darauf ausgerichtet, sich an das moderne digitale Zeitalter anzupassen, indem sie unter anderem virtuelle Generalversammlungen zulassen.
Wir werden einige der wichtigsten Änderungen des Aktienrechts in der Schweiz und ihre Relevanz für KMU hervorheben:
Das neue Aktienrecht bringt eine größere Flexibilität in der Kapitalstruktur durch zwei wesentliche Neuerungen:
Die „genehmigte Kapitalerhöhung“ wurde durch das „Kapitalband“ ersetzt. Bei diesem Ansatz wird der Verwaltungsrat ermächtigt, das Aktienkapital innerhalb einer vorher festgelegten Bandbreite (Kapitalband) innerhalb eines Zeitraums von maximal fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Genehmigung zu erhöhen oder herabzusetzen.
Während die genauen Grenzen der Kapitalerhöhung bzw. -herabsetzung von der Generalversammlung beschlossen werden, sehen die Vorschriften vor, dass die maximal zulässige Erhöhung bzw. Herabsetzung 50 % des derzeitigen eingetragenen Aktienkapitals beträgt.
Angesichts des zunehmend multinationalen Charakters des Schweizer Geschäftsumfelds erlaubt das neue Aktienrecht Kapitalgesellschaften, ihr Aktienkapital in einer von mehreren Fremdwährungen alternativ zum Schweizer Franken zu denominieren, darunter Euro, US-Dollar, britisches Pfund und japanischer Yen.
Die gesamte Buchhaltung muss in der gleichen Währung geführt werden, und das Mindestkapital von umgerechnet 100.000 CHF bleibt bestehen.
Das neue Aktienrecht erkennt die sich entwickelnde digitale Natur der Geschäftskommunikation an. So können Generalversammlungen nun auch virtuell abgehalten werden. Der Versammlungsort kann auch im Ausland und an mehreren Orten gleichzeitig sein.
Es ist sogar zulässig, die eigentliche Generalversammlung durch einen schriftlichen Zirkularbeschluss zu ersetzen, und dem Vorsitzenden kann der Stichentscheid in der Generalversammlung übertragen werden.
Dies ist besonders nützlich für KMU, die den Großteil ihrer Geschäfte aus der Ferne abwickeln und nur wenig Zeit und Ressourcen haben, um jedes Jahr eine physische Generalversammlung in einem Büro in der Schweiz zu organisieren.
Jeder Aktionär eines KMU, der mindestens 10 % des Aktienkapitals oder der Stimmrechte hält, kann vom Verwaltungsrat jederzeit schriftlich Informationen über das Unternehmen verlangen. Vor den Reformen waren die Aktionäre auf das Recht auf Informationen auf der Generalversammlung beschränkt.
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Aktionäre nicht kotierter KMU, die über mindestens 5 % des Aktienkapitals oder der Stimmrechte verfügen, haben nun das Recht, Vorschläge zu unterbreiten, Punkte auf die Tagesordnung der Generalversammlung zu setzen und eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen.
Der bisherige Schwellenwert lag bei 10%. Darüber hinaus haben Aktionäre mit 5% des Aktienkapitals das Recht, jederzeit ohne Ermächtigung durch die Generalversammlung Einsicht in die Geschäftsbücher und die Korrespondenz zu nehmen, soweit dies zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte und zur Entscheidungsfindung erforderlich ist.
Die zu schützenden Interessen der Gesellschaft sind nach wie vor ausgeschlossen, aber eine Verweigerung bestimmter Informationen muss nun vom Verwaltungsrat schriftlich begründet werden.
Unternehmen können nun Zwischendividenden ausschütten. Voraussetzung ist, dass zuvor eine Zwischenbilanz erstellt wird, aus der hervorgeht, dass frei ausschüttbares Eigenkapital vorhanden ist. Für den Zwischenabschluss gelten die gleichen Prüfungsvorschriften wie für den Jahresabschluss.
Das neue Aktienrecht hat die Verantwortung des Verwaltungsrats für die Überwachung und das Vorgehen bei Überschuldung und Liquiditätsproblemen verschärft.
Sobald einer der Verwaltungsräte bei der Überwachung der Liquidität des Unternehmens die begründete Besorgnis einer Zahlungsunfähigkeit hat, muss er aktive Maßnahmen ergreifen, um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu gewährleisten.
Mit anderen Worten: Das Gesetz sieht nun vor, dass allein das Erkennen der Zahlungsunfähigkeit den Verwaltungsrat zum Handeln verpflichtet.
Kapitalgesellschaften, die bestimmte Kriterien erfüllen, können auf die Ernennung einer Revisionsstelle zur Prüfung ihrer Jahresrechnung verzichten. Weist jedoch die letzte Jahresrechnung ein Eigenkapital (Aktiven abzüglich Verbindlichkeiten) aus, das weniger als die Hälfte der Summe aus Aktienkapital, gesetzlichen, nicht rückzahlbaren Kapitalreserven und gesetzlichen Gewinnreserven beträgt, so muss der Verwaltungsrat gemäss neuem Aktienrecht (Art. 725a OR) Massnahmen ergreifen, um den Kapitalverlust zu beheben.
Darüber hinaus muss das Unternehmen, auch wenn es zuvor auf eine Revision verzichtet hat, den letzten Jahresabschluss einer eingeschränkten Prüfung durch einen vom Verwaltungsrat bestellten zugelassenen Revisor unterziehen, bevor er von der Generalversammlung genehmigt werden kann.
Nach dem neuen Aktienrecht ist der Verwaltungsrat nicht mehr verpflichtet, im Falle einer Überschuldung die Bilanz sofort beim Konkursgericht einzureichen. Stattdessen hat das Gesetz eine Frist zur Behebung der Überschuldung festgelegt. Besteht eine begründete Aussicht, die Überschuldung innerhalb von 90 Tagen nach Vorliegen des geprüften Zwischenabschlusses zu beseitigen, kann das Unternehmen versuchen, die Situation selbst zu bereinigen, wobei die Hauptverantwortung dafür beim Verwaltungsrat liegt.
Die meisten KMU, die ihre Statuten vor dem 1. Januar 2023, erstellt haben, werden Bestimmungen enthalten, die auf dem alten Aktienrecht basieren und damit den neuen Vorschriften widersprechen. Daher müssen die Statuten bis spätestens 1. Januar 2025 aktualisiert werden, um den neuen Gesetzen zu entsprechen.
Abgesehen von dieser gesetzlichen Verpflichtung, die Statuten der Gesellschaft zu aktualisieren, ist es für KMU in jedem Fall von Vorteil, dies so früh wie möglich zu tun.
Denn es ist nicht möglich, von der zusätzlichen Flexibilität zu profitieren, die das neue Aktienrecht den KMU bietet, während ihre eigenen internen Statuten sie auf die alten Vorschriften beschränken. Die Statuten können jederzeit an das neue Recht angepasst werden, was für die KMU insgesamt von Vorteil sein dürfte.
Weitere Informationen zur Änderung der Statuten einer Gesellschaft finden Sie in unserem Blogbeitrag zu Statuten von Unternehmen.
Bei der Navigation durch die dynamische Landschaft des neuen Schweizer Aktienrechts ist Nexova bereit, Ihr KMU durch die Herausforderungen und Chancen dieser bedeutenden Änderungen zu begleiten.
Unser Expertenteam ist mit den Feinheiten des neuen Rechtsrahmens bestens vertraut und stellt sicher, dass Ihr Unternehmen die neu gewonnene Flexibilität in der Kapitalstruktur optimal nutzen, das digitale Zeitalter mit virtuellen Generalversammlungen einführen und die Rechte Ihrer Aktionäre besser schützen kann.
Vom Beginn des komplexen Verfahrens zur Anpassung Ihrer Statuten an das neue Aktienrecht bis hin zur Sicherstellung, dass der Verwaltungsrat die neuen Verpflichtungen zur Überwachung von Liquidität und Überschuldung einhält, bietet Nexova Ihnen eine eingehende Beratung, um einen nahtlosen Übergang für Ihr Unternehmen zu ermöglichen.
Sie können sich darauf verlassen, dass wir Ihnen helfen, die neuen Unternehmensreformen effizient zu bewältigen, damit Ihr KMU in dem sich ständig verändernden Unternehmensumfeld, das durch das neue Aktienrecht der Schweiz geprägt ist, erfolgreich sein kann.