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Buchhaltung
David Merz | Geschäftsführer
Zürich, April 12, 2023
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist in der Schweiz eine gängige Unternehmensform, insbesondere für Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Wie bei jedem Unternehmen ist eine genaue Buchhaltung ein wesentlicher Bestandteil der Führung einer GmbH, und Rückstellungen sind ein wichtiger Bestandteil der Buchhaltung.
In diesem Artikel wird erläutert, was Rückstellungen sind, welche Eigenschaften sie haben, welche Arten von Rückstellungen es gibt, welche Auswirkungen sie auf die Rechnungslegung haben und wie sie zur Steueroptimierung eingesetzt werden können.
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Rückstellungen sind eine der Besonderheiten bei der Buchhaltung einer GmbH / AG. Sie sind Verbindlichkeiten, die in den Büchern eines Unternehmens gebildet werden, um bestimmte zukünftige Ausgaben und/oder Verbindlichkeiten, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten werden, zu berücksichtigen.
Der wichtigste Punkt, den man über Rückstellungen wissen muss, ist, dass sie eine Möglichkeit darstellen, bestimmte zukünftige Ausgaben oder Verpflichtungen zu verbuchen, bei denen die Höhe oder der rechtliche Status noch nicht feststeht.
Beispiele hierfür sind Rückstellungen für uneinbringliche Forderungen, Garantiekosten, Vorratsschäden, Steuerrückstellungen usw.
Das Hauptmerkmal, das diese Beispiele gemeinsam haben, ist, dass es sich um Kosten handelt, die das Unternehmen mit ziemlicher Sicherheit zu tragen haben wird, deren Höhe jedoch noch nicht bekannt ist.
Daher beruhen die den Rückstellungen zugewiesenen Beträge auf Schätzungen der Geschäftsleitung und werden regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass sie noch gültig sind. Je nach Art der Rückstellung kann der Betrag mit unterschiedlicher Genauigkeit geschätzt werden.
Durch die Bildung von Rückstellungen soll sichergestellt werden, dass die Jahresabschlüsse eines Unternehmens dessen finanzielle Situation, einschließlich bekannter künftiger Ausgaben, korrekt widerspiegeln.
Die Bilanzierung von Rückstellungen hilft der Firma auch, sich auf solche zukünftigen Kosten angemessen vorzubereiten.
Die Haupteigenschaft einer Rückstellung besteht darin, dass sie gebildet wird, um bestimmte Verbindlichkeiten und Aufwendungen zu berücksichtigen, die aufgrund eines vergangenen oder gegenwärtigen Ereignisses oder einer Verpflichtung voraussichtlich in der Zukunft anfallen werden.
Der der Rückstellung zugewiesene Betrag basiert auf der bestmöglichen Schätzung der künftigen Kosten der Verbindlichkeit oder des Aufwands. Rückstellungen werden nicht für mögliche zukünftige Ausgaben gebildet, deren Eintritt unwahrscheinlich ist (siehe den Vergleich zwischen „Rückstellungen“ und „Reserven“ weiter unten).
Im Wesentlichen ähnelt eine Rückstellung einer gewöhnlichen Verbindlichkeit, mit der Ausnahme, dass noch ein gewisser Grad an Ungewissheit in Bezug auf eines oder mehrere der folgenden Elemente der Verpflichtung besteht:
Rückstellungen unterliegen dem Vorsichtsprinzip, das besagt, dass sie weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt werden dürfen.
Viele verwechseln die Begriffe Rückstellungen und Reserven, aber es handelt sich um unterschiedliche Begriffe der Rechnungslegung, die nicht austauschbar verwendet werden können.
Wie wir bereits erörtert haben, werden Rückstellungen ausgewiesen, um eine bekannte oder wahrscheinliche Verpflichtung als Ergebnis vergangener oder aktueller Umstände zu berücksichtigen.
Da der genaue künftige Auszahlungsbetrag oder der Zeitpunkt der Auszahlung noch nicht bekannt ist, wird er in der Bilanz als gegenwärtige Verbindlichkeit auf der Grundlage der bestmöglichen Schätzung der Schuld ausgewiesen.
Reserven hingegen sind Mittel, die ein Unternehmen als Puffer für unerwartete oder unbekannte künftige Ausgaben, Verluste oder auch zur Finanzierung von Investitionsvorhaben und anderen Ausgaben zurückstellt.
Sie sind nicht an eine bestimmte bekannte Verpflichtung gebunden und werden in der Bilanz nicht als Verbindlichkeit ausgewiesen. Ein Reservefonds setzt sich in der Regel aus liquiden Mitteln wie Bargeld und Barmitteläquivalenten zusammen.
Er stärkt die Finanzlage des Unternehmens und bietet die Möglichkeit, mit unerwarteten Verbindlichkeiten und Verlusten umzugehen.
Auch die Rückstellungen sollten klar von den Transitorischen Passiven unterschieden werden. Rückstellungen dienen dazu, wahrscheinliche künftige Ausgaben zu verbuchen, bei denen noch Ungewissheit über die Höhe und den Zeitpunkt besteht, während Transitorische Passiva ein spezifischer Begriff sind, der eine bereits entstandene, aber noch nicht bezahlte Ausgaben bezeichnet.
Bei den Transitorischen Passiven sind der Betrag und der Zeitpunkt der künftigen Zahlung mit Sicherheit bekannt.
Eine GmbH kann zum Beispiel im Dezember eine Dienstleistung beziehen, wird die Rechnung aber erst im Januar erhalten und bezahlen.
In diesem Fall würde die Rechnung im Dezember als transitorischer Aufwand verbucht werden, der in der Bilanz eine kurzfristige Verbindlichkeit darstellt.
Es gibt verschiedene Arten von Rückstellungen, die eine GmbH bilden kann, um erwarteten Ausgaben und Verbindlichkeiten Rechnung zu tragen. Diese Rückstellungen lassen sich grob in zwei Arten unterteilen: Aufwandsrückstellungen und Schuldrückstellungen.
Aufwandsrückstellungen werden gebildet, um zukünftige Ausgaben zu berücksichtigen, die voraussichtlich anfallen werden.
Beispiele hierfür sind Rückstellungen für Steuerverpflichtungen, Pensionsverpflichtungen, Währungsrisiken, Prozessrisiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Aufwandsrückstellungen beruhen auf der bestmöglichen Schätzung der künftigen Kosten der Aufwendungen oder Verbindlichkeiten.
Rückstellungen für Schulden werden gebildet, um den potenziellen Verlusten aus uneinbringlichen Forderungen oder unbezahlten Krediten Rechnung zu tragen.
In der Bilanz werden sie gewöhnlich als „Rückstellung für uneinbringliche Forderungen“ oder „Wertberichtigung für uneinbringliche Forderungen“ bezeichnet.
Die Schätzung von Wertberichtigungen basiert auf dem erwarteten Verlust aus der Nichtbezahlung von Schulden.
Betrachten wir nun einige spezifische Arten von Rückstellungen, die unter die Kategorie der Aufwandsrückstellungen fallen:
Rückstellungen für Steuerverpflichtungen werden gebildet, um der erwarteten Steuerschuld einer Firma Rechnung zu tragen. Sie erfüllen die Eigenschaften einer Rückstellung, da es sich um eine konkrete zukünftige Zahlung handelt, deren genaue Höhe jedoch noch nicht feststeht.
Daher ist eine GmbH verpflichtet, Steuerrückstellungen für alle bekannten oder erwarteten Steuerverpflichtungen zu bilden, und zwar in Übereinstimmung mit der bestmöglichen Schätzung der letztendlich zu zahlenden Steuerschuld.
Steuerrückstellungen können für direkte Steuern, wie z. B. die Einkommensteuer, und indirekte Steuern, wie z. B. die Mehrwertsteuer, gebildet werden.
In der Schweiz wird die Altersvorsorge häufig durch Arbeitgeberbeiträge an unabhängige Pensionskassen organisiert (was als Gehaltsleistung angesehen wird). Es kann jedoch auch der Fall sein bei Schweizer Konzernen mit ausländischen Tochtergesellschaften, dass der Arbeitgeber die Rentenleistungen direkt an den Rentner auszahlt.
In diesem Fall sind die Unternehmen nach dem schweizerischen Pensionskassengesetz (BVG) verpflichtet, für ihre Mitarbeiter Rückstellungen für die Altersvorsorge zu bilden.
Im Wesentlichen handelt es sich dabei um einen Unterschied zwischen der Nutzung einer unabhängigen Pensionskasse und der Aufrechterhaltung interner Pensionsrückstellungen. Gibt es keine rechtlich selbständige Pensionskasse, wird die Verbindlichkeit für künftige Pensionszahlungen an die Leistungsempfänger in der Regel als „Rückstellung für Pensionsverpflichtungen“ in der Bilanz ausgewiesen.
Es ist wichtig zu wissen, dass diese Rückstellungen speziell bei leistungsorientierten Pensionsplänen erforderlich sind, bei denen dem Rentner bis zu seinem Tod bestimmte Pensionsleistungen garantiert werden.
In diesem Fall wird der Rückstellungsbetrag als der abgezinste (gegenwärtige) Wert der erwarteten künftigen Auszahlungen berechnet.
Es gibt verschiedene andere Arten von Aufwandsrückstellungen, die eine GmbH üblicherweise bilden kann. Beispiele hierfür sind sonstige Rückstellungen für:
Rückstellungen werden gebildet, um wahrscheinliche zukünftige Ausgaben oder Verluste zu berücksichtigen, die einem Unternehmen entstehen können. Im Laufe der Zeit werden die tatsächlichen Ausgaben getätigt und ausgezahlt.
Zu diesem Zeitpunkt verringert sich der Vermögenswert der Unternehmung, um die entstandenen Ausgaben zu decken, während sich der Bedarf an der Rückstellung verringert (im Falle einer teilweisen Auszahlung) oder ganz entfällt (im Falle einer vollständigen Auszahlung der Verpflichtung), was zu einer Verringerung der Verbindlichkeiten führt.
Die Nettoauswirkung auf das Eigenkapital hängt davon ab, ob der als Rückstellung für den Aufwand zurückgestellte Betrag größer, gleich oder kleiner als der tatsächliche Auszahlungsbetrag ist.
Außerdem werden im Laufe der Zeit mehr Informationen gesammelt und der Zeitpunkt und die Höhe künftiger Aufwendungen oder Verluste werden klarer und genauer vorhersehbar.
Daher sollte das Unternehmen den Wert der Rückstellungen laufend aktualisieren, um die besten Schätzungen auf der Grundlage der aktuellsten Informationen und Erkenntnisse widerzuspiegeln, die derzeit verfügbar sind.
Dies kann dazu führen, dass bestimmte Rückstellungen entweder erhöht oder verringert werden oder ganz aus der Bilanz verschwinden.
Betrachten wir nun drei Fallbeispiele, um die Auswirkungen auf die Rechnungslegung zu veranschaulichen, wenn der Rückstellungsbetrag gleich, kleiner oder größer als der tatsächliche Auszahlungsbetrag ist:
Angenommen, gegen eine GmbH ist ein Gerichtsverfahren anhängig und es wird geschätzt, dass das Unternehmen eine Entschädigung von 150.000 CHF zahlen muss. Dies ist nur eine Schätzung, und der endgültige Ausgang ist noch ungewiss. Das Unternehmen beschließt, in seinem Jahresabschluss eine Rückstellung für den geschätzten Vergleichsbetrag zu bilden.
Am Ende des Jahres wird der Fall beigelegt, und das Unternehmen muss die vollen 150.000 CHF auszahlen. In diesem Fall entspricht der Rückstellungsbetrag dem Auszahlungsbetrag.
Die 150.000 CHF werden vom Kassenbestand des Unternehmens abgezogen, um die Abfindung zu zahlen, und gleichzeitig wird die Rückstellung aufgelöst, was zu einer Abnahme der Verbindlichkeiten um 150.000 CHF führt.
Da sich die beiden Beträge genau aufheben, gibt es keine Auswirkung auf die Erfolgsrechnung, und auch der Nettoeffekt auf das Eigenkapital ist gleich Null.
Nehmen wir dasselbe Szenario, nur dass in diesem Fall der Erfüllungsbetrag 200.000 CHF beträgt. Dieser Betrag ist höher als die ursprünglichen Rückstellungen, die gebildet wurden.
Es kommt also zu einem Mittelabfluss von 200.000 CHF und einer gleichzeitigen Abnahme der Verbindlichkeiten um 150.000 CHF, da die Rückstellung aufgelöst wird.
Der Fehlbetrag von 50.000 CHF wird in der Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) als Verringerung des Jahresüberschusses des Unternehmens verbucht und führt zu einer Nettoverringerung des Eigenkapitals um 50.000 CHF, da sich die Gewinnrücklagen verringern.
Nehmen wir schließlich an, dass der Abfindungsbetrag am Ende nur 100.000 CHF beträgt. Dieser Betrag ist geringer als die ursprünglich gebildeten Rückstellungen. Es kommt also zu einem Mittelabfluss von CHF 100’000 und einer gleichzeitigen Abnahme der Verbindlichkeiten um CHF 150’000, da die Rückstellung aufgelöst wird.
Der Überschuss von 50.000 CHF wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als Erhöhung des Jahresüberschusses des Unternehmens ausgewiesen und führt zu einer Nettoerhöhung des Eigenkapitals um 50.000 CHF, da sich die Gewinnrücklagen erhöhen.
Einige der buchhalterischen Auswirkungen von Rückstellungen wurden in den obigen Fällen veranschaulicht, aber lassen Sie uns die Auswirkungen von Rückstellungen auf die Bilanz und die Erfolgsrechnung zusammenfassen:
Rückstellungen werden in der Bilanz als Fremdkapital auf der Passivseite ausgewiesen und verringern somit das Eigenkapital des Unternehmens. Dies spiegelt die Tatsache wider, dass das Unternehmen eine gegenwärtige Verpflichtung zur Zahlung einer künftigen Ausgabe hat.
Sobald der Aufwand tatsächlich anfällt, wird die Rückstellung (entweder teilweise oder vollständig) aufgelöst, was zu einer Verringerung der zuvor ausgewiesenen Verbindlichkeit führt.
Rückstellungen haben auch Auswirkungen auf die Erfolgsrechnung des Unternehmens. Wenn eine Rückstellung gebildet wird, wird sie in der Regel als Aufwand in der Erfolgsrechnung für dieses Geschäftsjahr verbucht.
Wenn ein Unternehmen beispielsweise eine Rückstellung für uneinbringliche Forderungen in Höhe von 10.000 CHF bildet, wird der Betrag in der Erfolgsrechnung als Aufwand verbucht.
Wenn die tatsächlichen Forderungsausfälle eingetreten sind und der Betrag somit bekannt ist, kann in der Erfolgsrechnung eine zusätzliche Buchung in Höhe der Differenz zwischen dem tatsächlichen Betrag und dem Rückstellungsbetrag vorgenommen werden.
Rückstellungen können dazu beitragen, die Steuerverpflichtungen eines Unternehmens zu reduzieren, wenn sie als steuerlich abzugsfähig gelten. Nach schweizerischem Steuerrecht kann die Rückstellung einer GmbH steuerlich abzugsfähig sein, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllt:
Es ist zu beachten, dass die Abzugsfähigkeit von Rückstellungen von der spezifischen Art der Rückstellung und den Umständen, unter denen sie gebildet wird, abhängt. Letztlich hängt dies von den Gesetzen und Vorschriften des Kantons ab, in dem das Unternehmen ansässig ist, und die endgültige Entscheidung liegt bei den zuständigen Steuerbehörden.
Unternehmen sollten sich von Steuerfachleuten beraten lassen, um die spezifische steuerliche Behandlung von Rückstellungen in ihrer besonderen Situation zu bestimmen.
Rückstellungen sind ein wesentliches Element in der Rechnungslegung von GmbHs und juristischen Personen, und ihre richtige Verwendung kann dazu beitragen, die Finanzlage des Unternehmens genau wiederzugeben, für die Zukunft zu planen und sogar die Steuersituation des Unternehmens zu optimieren.
Es ist von entscheidender Bedeutung, die verschiedenen Arten von Rückstellungen und ihre buchhalterischen Auswirkungen zu verstehen, um einen korrekten Jahresabschluss zu erstellen und die Schweizer Rechnungslegungsstandards einzuhalten.