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Steuern & Recht
David Merz | Geschäftsführer
Zürich, Juli 11, 2024
Sich mit dem Schweizer Steuersystem vertraut zu machen, kann für neu gegründete Unternehmen jeder Industrie eine entmutigende Aufgabe sein. Da es mehrere Steuerebenen gibt – die Bundesstufe, die Kantonsstufe und die Gemeindestufe – die jeweils ihre eigenen Regeln und Vorschriften haben, ist es unerlässlich, dass Sie Ihre steuerlichen Pflichten genau kennen.
Dieser umfassende Leitfaden gibt Ihnen das nötige Handwerkszeug an die Seite, um Ihre Steuern sicher zu verwalten, und zeigt Ihnen die wichtigsten Termine, Fristen und Verpflichtungen auf. Unabhängig davon, ob Sie Ihr Startup als Einzelunternehmen oder als eigenständige juristische Person betreiben, können die Einhaltung der Vorschriften und die Optimierung Ihrer Steuerstrategie Ihre finanzielle Gesundheit erheblich beeinflussen und den Weg für langfristigen Erfolg ebnen.
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Das Steuersystem der Schweiz ist bekanntlich sehr effizient und unternehmensfreundlich, mit günstigeren Steuersätzen und Regeln als in den EU-Nachbarländern. Allerdings hat es auch seinen Anteil an Komplexität, die vor allem für Neugründungen und Selbstständige schwierig zu bewältigen sein kann.
Das Schweizer Steuersystem ist mehrstufig, mit Steuern, die auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erhoben werden. Jede Ebene hat ihre eigenen Regeln und Vorschriften, welche innerhalb der Schweiz sehr unterschiedlich sein können.
Die Unternehmenssteuern in der Schweiz sind in drei Hauptebenen unterteilt. Auf jeder der drei Ebenen werden Steuern erhoben:
Als junges Startup in der Schweiz ist es wichtig, sich schnell mit den Feinheiten des Schweizer Steuersystems vertraut zu machen und die verschiedenen Regeln, Vorschriften und spezifischen Steuerpflichten zu kennen, die für Ihr Startup gelten. Das Verständnis Ihrer steuerlichen Pflichten ist aus mehreren Gründen wichtig, unter anderem:
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Grundsätzlich muss jede natürliche Person über 18 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz hat, und jede juristische Person eine Steuererklärung abgeben. Dies gilt auch für Personen, die kein Einkommen haben. Anhand der Steuererklärung stellt die Steuerverwaltung fest, ob die juristische Person Einkommenssteuer zu zahlen hat und wie hoch diese ist.
Daher müssen alle Schweizer Start-ups und Selbstständigen, die in der Schweiz leben und arbeiten, eine Steuererklärung abgeben. Dies schließt ein:
Jede Rechtsform hat ihre eigenen steuerlichen Pflichten und Einreichungsanforderungen, insbesondere wenn man Einzelunternehmen (keine eigenständigen juristischen Personen) und Kapitalgesellschaften (eigenständige juristische Personen) vergleicht.
Startups in der Schweiz unterliegen verschiedenen Steuerarten, die in erster Linie von der Rechtsform des Startups und dem Kanton, in dem es tätig ist, abhängen. Im Folgenden werden einige der wichtigsten Steuerarten, die zu beachten sind, kurz umrissen und später ausführlicher erläutert.
Die Einkommensteuer (bei juristischen Personen Gewinnsteuer ) wird in der Schweiz auf allen drei Ebenen (Bund, Kantone und Gemeinden) auf die von einer Firma erwirtschafteten Gewinne erhoben. Im Falle eines Einzelunternehmens werden die Firmengewinne für Steuerzwecke als persönliches Einkommen behandelt. Die Steuersätze und -regeln variieren je nach Rechtsform des Start-ups und dem Kanton, in dem es tätig ist, worauf wir später noch näher eingehen werden.
Die Kapitalsteuer ist die zweite wichtige Steuer für Unternehmen in der Schweiz. Es handelt sich um eine Steuer, die als Prozentsatz auf das steuerbare Eigenkapital eines Unternehmens erhoben, das das einbezahlte Grund- oder Stammkapital, Reserven und den ausgewiesenen Gewinnvortrag umfasst.
Die Kapitalsteuer wird nur auf kantonaler und kommunaler Ebene erhoben, nicht auf Bundesebene. Der Steuersatz ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich, wobei einige Kantone auch eine pauschale Mindeststeuer vorsehen (dazu später mehr). Die Kapitalsteuer gilt nur für juristische Personen, nicht für Einzelunternehmen und Selbstständige.
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine Verkaufssteuer, die auf den Mehrwert von Waren und Dienstleistungen auf jeder Stufe ihrer Herstellung und ihres Vertriebs erhoben wird. Sie ist eine Art Verbrauchssteuer, die als Prozentsatz des vom Verbraucher gezahlten Endpreises erhoben wird.
Alle Schweizer Start-ups (einschließlich Einzelunternehmen) mit einem steuerpflichtigen Jahresumsatz von mehr als 100.000 CHF müssen sich in der Schweiz für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.
Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Quelle vom Einkommen abgezogen wird. Sie wird in der Schweiz beispielsweise auf Löhne, Renten und andere Einkünfte von Personen erhoben, die in der Schweiz arbeiten oder Einkünfte erzielen, aber nicht dauerhaft ansässig sind. Der Arbeitgeber oder die auszahlende Stelle behält die Steuer ein und führt sie an die Steuerbehörden ab.
Auf bestimmte Arten von Einkünften, wie Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, wird in der Schweiz ein pauschaler Satz von 35 % erhoben. Diese Steuer wird an der Quelle einbehalten, was bedeutet, dass die ausschüttende Stelle die Steuer abzieht, bevor der Empfänger die Einkünfte erhält. Dies betrifft sowohl inländische als auch ausländische Empfänger.
Der Empfänger der Einkünfte kann in vielen Fällen eine teilweise oder vollständige Anrechnung der einbehaltenen Steuer beantragen, abhängig von seinem Wohnsitzland und den geltenden Doppelbesteuerungsabkommen dieses Landes mit der Schweiz.
Ziel der Verrechnungssteuer ist es, die Einhaltung der Steuervorschriften zu gewährleisten, indem die Steuer direkt an der Quelle vom Einkommen abgezogen wird. Empfänger können die Steuer gegebenenfalls später zurückfordern.
Start-ups können selbst der Verrechnungssteuer unterliegen, wenn sie Einkommensausschüttungen aus ausländischen Quellen erhalten. Zudem müssen sie sich der Verrechnungssteuer bewusst sein, die sie auf ihre eigenen Dividenden- und Tantiemenausschüttungen erheben müssen.
Die Vermögenssteuer in der Schweiz ist eine auf kantonaler und kommunaler Ebene erhobene Steuer auf das Nettovermögen von natürlichen Personen. Dies gilt sowohl für in der Schweiz ansässige als auch für nicht in der Schweiz ansässige Personen, die Immobilien in der Schweiz besitzen.
Obwohl die Vermögenssteuer auf natürliche Personen und nicht direkt auf Unternehmen erhoben wird, ist sie für Einzelunternehmer und Selbstständige eine wichtige Steuer, die es zu berücksichtigen gilt.
Da es keine rechtliche Unterscheidung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen des Inhabers eines Einzelunternehmens gibt, wird das so genannte „Geschäftsvermögen“ als Teil des persönlichen Vermögens des Inhabers betrachtet und kann daher im Wohnsitzkanton des Inhabers der Vermögenssteuer unterliegen.
Außerdem müssen sich Existenzgründer mit den verschiedenen anderen Steuerarten vertraut machen, die für ihr Unternehmen oder ihre persönliche Situation gelten können. Einige Beispiele sind:
Bisher haben wir einen kurzen Überblick über das schweizerische Steuersystem gegeben und einige der wichtigsten Steuerarten skizziert, die Startups und selbständige Unternehmer kennen sollten. Wir werden nun verschiedene Aspekte und Regeln der Besteuerung von Start-ups in der Schweiz näher beleuchten und dabei die wichtigsten Unterschiede zwischen der steuerlichen Behandlung von Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften hervorheben.
Wenn Sie in der Schweiz eine juristische Person wie eine AG oder eine GmbH gründen möchten, müssen Sie das Firmenregistrierungsverfahren durchlaufen und sich in das Handelsregister des Kantons eintragen lassen, in dem Ihr Unternehmen tätig ist. Im Rahmen der legalen Firmenregistrierung wird Ihr Startup auch automatisch als Körperschaftssteuerzahler registriert und erhält eine eindeutige Steuernummer.
Damit ist das Unternehmen gesetzlich verpflichtet, jährliche Steuererklärungen einzureichen und die entsprechenden Bundes- und Kantonssteuern zu bezahlen.
Einzelunternehmen sind zwar nicht als von ihren Eigentümern getrennte juristische Personen definiert, dennoch ist der Eintrag ins Handelsregister in der Regel für diejenigen erforderlich, die ein Bruttoeinkommen von mindestens 100’000 Franken pro Jahr erzielen.
Wer seine selbständige oder gewerbliche Tätigkeit in einem Kanton oder einer Gemeinde ausserhalb seines Wohnsitzes ausübt, muss sich zudem in dem Kanton, in dem die Geschäftstätigkeit stattfindet, als Selbständigerwerbende/r anmelden. Dies führt dann zu einer interkantonalen Steuerausscheidung, auf die wir im Folgenden näher eingehen.
Darüber hinaus sind sowohl Einzelunternehmen als auch juristische Personen mit einem steuerpflichtigen Jahresumsatz von mehr als 100.000 CHF verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer registrieren zu lassen und diese in Rechnung zu stellen.
Unternehmen und Einzelunternehmer, die die Kriterien für eine obligatorische MwSt-Registrierung erfüllen, müssen sich spätestens 30 Tage nach Beginn ihrer Steuerpflicht online registrieren lassen. Die MwSt-Erklärungen müssen innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf des Besteuerungszeitraums eingereicht werden. Eine „Null-Erklärung“ muss abgegeben werden, wenn es während des jeweiligen Steuerzeitraums keine meldepflichtigen Umsätze gibt.
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Da es keine rechtliche Unterscheidung zwischen einer Einzelfirma und ihrem Inhaber gibt, müssen Einzelunternehmer ihr Geschäftseinkommen in ihrer persönlichen Steuererklärung angeben. Das Einkommen unterliegt sowohl der eidgenössischen als auch der kantonalen Einkommenssteuer.
Die Schweiz hat ein mehrstufiges Steuersystem, wobei die Einkommenssteuer sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene erhoben wird.
Wo müssen Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, die ihr Unternehmen in einem anderen Kanton als ihrem Wohnsitzkanton betreiben, ihre Steuererklärung einreichen? In den meisten Fällen bestimmt der Kanton, in dem das Einkommen erzielt wird, wo die Steuern eingereicht und bezahlt werden müssen, also der Kanton, in dem das Unternehmen betrieben wird.
Erzielt eine Einzelunternehmerin oder ein Einzelunternehmer persönliches Einkommen in ihrem oder seinem Wohnsitzkanton, betreibt aber ihr oder sein Unternehmen in einem anderen Kanton, kann eine interkantonale Steuerausscheidung erforderlich sein. Das heisst, die kantonale Einkommenssteuer kann auf verschiedene Kantone aufgeteilt werden, und zwar entsprechend dem Anteil, der in jedem Kanton erzielt wird.
Die Einkommensteuer für Einzelunternehmer wird auf der Grundlage des Nettogewinns des Unternehmens berechnet. Dieser setzt sich zusammen aus:
Der Reingewinn wird dann zu allen anderen persönlichen Einkünften des Einzelunternehmers (z. B. Löhne, Mieteinnahmen usw.) addiert, und der Gesamtbetrag wird gemäß den progressiven Steuersätzen besteuert. Die progressiven Steuersätze auf Bundes- und Kantonsebene, die für Einzelunternehmer gelten, richten sich nach dem Gesamteinkommen, das sowohl das persönliche als auch das geschäftliche Einkommen umfasst.
Einzelunternehmer und Selbstständige können verschiedene Abzüge in Anspruch nehmen, um ihr steuerpflichtiges Einkommen zu verringern. Dazu können gehören:
Nur Ausgaben, die für den Betrieb des Unternehmens oder die selbständige Tätigkeit anfallen, können steuerlich abgesetzt werden. Dies kann die Handhabung von Steuerabzügen als Einzelunternehmer sehr komplex machen, vor allem, wenn die Ausgaben nicht eindeutig der privaten oder geschäftlichen Nutzung zugeordnet werden können. Bei sorgfältiger Handhabung und mit dem richtigen Fachwissen besteht jedoch ein erheblicher Spielraum für eine legitime Steueroptimierung.
Die Steuergesetze, die regeln, wie Ausgaben, die sowohl privat als auch geschäftlich genutzt werden können, zuzuordnen sind, sind umfangreich, und wir werden in diesem Artikel nicht auf alle Einzelheiten eingehen. Allerdings können wir hier einige wichtige Ausgabenabzüge für Einzelunternehmer und deren typische Behandlung skizzieren:
Obwohl es keine rechtliche Unterscheidung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen eines Einzelunternehmers gibt, da alles als persönliches Eigentum des Eigentümers gilt, müssen sie bei der Berechnung der Steuerschuld dennoch klar getrennt werden.
Es gibt zwei wichtige Steuerbereiche, in denen diese Unterscheidung notwendig wird:
1. Abschreibungen und Rückstellungen: Sowohl Abschreibungen als auch Rückstellungen dürfen nur auf Betriebsvermögen, nicht aber auf Privatvermögen vorgenommen werden.
2. Kapitalgewinne auf Geschäftsvermögen: In der Schweiz sind Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Privatvermögen in der Regel steuerfrei. Kapitalgewinne aus Geschäftsvermögen werden jedoch auf Bundesebene und in allen Kantonen als Einkommen besteuert.
Die Steuerbehörden ordnen das Vermögen eines Einzelunternehmers in eine der folgenden drei Kategorien ein:
Im letzteren Fall, in dem das Vermögen sowohl privat als auch gewerblich genutzt wird, wird das Vermögen weiterhin entweder vollständig dem Privatvermögen oder dem Geschäftsvermögen zugeordnet. Die Zuordnung richtet sich nach der überwiegenden Nutzung des Wirtschaftsgutes (Präponderanzmethode). Dies steht im Gegensatz zur Behandlung von Aufwendungen, die sowohl auf private als auch auf betriebliche Nutzung im Verhältnis ihrer jeweiligen Nutzung aufgeteilt werden können.
Die Gewinne eines Einzelunternehmens werden zwar genauso besteuert wie das persönliche Einkommen, aber der Inhaber muss dennoch entweder eine vollständige doppelte Buchhaltung führen oder zumindest eine detaillierte Gewinn- und Verlustrechnung zusammen mit seiner persönlichen Steuererklärung einreichen.
Diese Erklärung sollte alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Unternehmen enthalten. Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung ist je nach Kanton unterschiedlich, in der Regel ist sie jedoch bis zum 31. März des Folgejahres fällig.
Gründer, die ihr Startup in der Schweiz formell als juristische Person gründen, z. B. als AG oder GmbH, müssen die verschiedenen anwendbaren Unternehmenssteuern kennen:
Körperschaften in der Schweiz unterliegen der Körperschaftssteuer auf ihre Gewinne. Der Bundessteuersatz beträgt pauschal 8,5 % auf den Gewinn nach Steuern, was einem effektiven Steuersatz von etwa 7,8 % auf den Gewinn vor Steuern entspricht. Die kantonalen und kommunalen Gewinnsteuersätze variieren erheblich, so dass Körperschaften mit einem Gesamtkörperschaftssteuersatz auf den Gewinn vor Steuern zwischen 11.9 % und 21 % rechnen können, einschließlich Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern.
Die Kapitalsteuer wird auf das einbezahlte Grund- oder Stammkapital, die offenen Reserven und den ausgewiesenen Gewinnvortrag des Unternehmens erhoben. Die Sätze sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich und liegen zwischen 0,001% und 0,5%. Diese Steuer wird jährlich auf der Grundlage des in der Jahresrechnung ausgewiesenen Eigenkapitals des Unternehmens veranlagt.
Zusätzlich zu den normalen Kapital- und Gewinnsteuersätzen erheben viele Kantone auch eine pauschale Mindeststeuer, die unabhängig vom Kapitalwert und/oder vom Einkommen eines Unternehmens erhoben wird. Es gibt zwei Arten von Mindeststeuern in der Schweiz: eine Mindeststeuer nur auf Kapital und eine allgemeine Mindeststeuer sowohl auf Gewinne als auch auf Kapital.
Lesen Sie unseren Artikel: Vergleich der Mindestkapitalsteuersätze für Unternehmen in allen 26 Kantonen, um mehr über dieses Thema zu erfahren.
Gründer von Start-ups, die als juristische Personen eingetragen sind, müssen wissen, dass sie als Anteilseigner zusätzlich zu den Unternehmenssteuern, die das Unternehmen selbst zu entrichten hat, auch persönliche Einkommenssteuern auf Gewinnausschüttungen des Unternehmens, wie Dividenden und Tantiemen, zu zahlen haben. Dies führt zu einer Doppelbesteuerung, bei der die vom Unternehmen erwirtschafteten Gewinne zweimal besteuert werden: erstens auf der Unternehmensebene und zweitens auf der individuellen/persönlichen Ebene, wenn sie ausgeschüttet werden.
Es gibt Möglichkeiten, die Ausschüttungen an die Aktionäre zu optimieren, um diese doppelte Steuerbelastung zu minimieren. Eine legitime Methode besteht darin, ein optimales Gleichgewicht zwischen Gehaltszahlungen und Dividendenausschüttungen an die Eigentümer herzustellen. Gehälter werden als Unternehmensausgaben definiert, die vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden können und somit nur einmal als persönliches Einkommen des Eigentümers besteuert werden.
Dies wirft jedoch viele wichtige Fragen und Überlegungen auf, da sich die Gehaltsausschüttungen in einem angemessenen Rahmen bewegen müssen, um nicht als Versuch der Steuerhinterziehung angesehen zu werden. Darüber hinaus sind Gehaltsauszahlungen zwar für das Unternehmen selbst steuerlich effizienter, für den Empfänger jedoch in der Regel weniger steuerlich effizient, da sie mit obligatorischen Sozialversicherungsbeiträgen verbunden und voll steuerpflichtig sind, im Gegensatz zu Dividenden, die auf persönlicher Ebene teilweise besteuert werden können.
In unserem Artikel finden Sie einen ausführlicheren Vergleich zwischen Gehalt und Dividende für den Eigentümer eines Unternehmens.
Die Fristen für die Steuererklärung in der Schweiz variieren je nach Kanton und sind für natürliche und juristische Personen unterschiedlich. Nachfolgend finden Sie einige allgemeine Termine und Fristen, die Sie im Auge behalten sollten:
Jedes Startup in der Schweiz, ob juristische Person oder Einzelunternehmen, ist verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer registrieren zu lassen und diese abzuführen, wenn es einen jährlichen Gesamtumsatz von mindestens 100.000 CHF aus steuerbaren Leistungen erzielt. Dies gilt auch für Selbstständige, die mehrwertsteuerpflichtig sind, wenn ihr jährliches Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit den Schwellenwert von 100.000 CHF übersteigt.
Schweizer Start-ups mit einem Jahresumsatz unterhalb des Schwellenwerts können sich auch freiwillig für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. Dies kann von Vorteil sein, da Unternehmen, die sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, einen Vorsteuerabzug geltend machen und somit die auf ihre Einkäufe gezahlte Mehrwertsteuer zurückerhalten können. Dies könnte sich für einige Start-ups je nach ihrer spezifischen Situation positiv auswirken.
Die Schweiz hat drei Mehrwertsteuersätze:
Darüber hinaus sind einige Waren und Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer ausgenommen oder befreit. Dazu gehören bestimmte Dienstleistungen im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesen, einige unverarbeitete Urprodukte der Landwirtschaft sowie bestimmte Exporte und internationale Dienstleistungen.
Die Mehrwertsteuererklärungen müssen in der Regel vierteljährlich eingereicht werden, wobei die Zahlung innerhalb von 60 Tagen nach Quartalsende fällig ist. Kleinere Unternehmen mit einem geringeren Umsatz können für eine jährliche Abgabe optieren, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.
Der Vorsteuerabzug ermöglicht es den Unternehmen, bei der Berechnung ihrer endgültigen Mehrwertsteuerschuld gegenüber den Steuerbehörden die für Käufe gezahlte Mehrwertsteuer von der für Verkäufe eingenommenen Mehrwertsteuer abzuziehen. Auf diese Weise können sie sich die an ihre Lieferanten gezahlte Mehrwertsteuer zurückholen und müssen nur die eingenommene Netto-Mehrwertsteuer abführen.
Alle Unternehmen, die in der Schweiz für die Mehrwertsteuer registriert sind, können den Vorsteuerabzug geltend machen. Um diesen Vorsteuerabzug geltend zu machen, müssen sie über gültige Rechnungen oder andere Belege für ihre Einkäufe verfügen.
Bei Existenzgründern, die Einzelunternehmer oder Selbstständigerwerbende sind, ist nur die Mehrwertsteuer abzugsfähig, die für Gegenstände und Dienstleistungen gezahlt wurde, die für geschäftliche Zwecke verwendet wurden. Die für persönliche oder unternehmensfremde Ausgaben gezahlte Mehrwertsteuer ist nicht abzugsfähig. Damit diese Ausgaben für Vorsteuerzwecke abzugsfähig sind, müssen sowohl das Unternehmen, das die Waren und Dienstleistungen liefert, als auch das Unternehmen, das sie erwirbt, in der Schweiz für die Mehrwertsteuer registriert sein.
Weitere Informationen zum Vorsteuerabzug finden Sie in unserem Artikel: Vorsteuer in der Schweiz: Was kann geltend gemacht werden?
Jeder, der in der Schweiz lebt und arbeitet, ist verpflichtet, Beiträge zur obligatorischen Sozialversicherung zu leisten. Die Sozialversicherungsbeiträge in der Schweiz umfassen:
Die Regeln für die Sozialversicherungsbeiträge und die entsprechenden Steuerabzüge sind unterschiedlich, je nachdem, ob es sich bei Ihrem Startup um eine Kapitalgesellschaft oder ein Einzelunternehmen handelt (letzteres bedeutet, dass Sie für die Zwecke der Sozialversicherungs- und Steuervorschriften als Selbstständige/r eingestuft werden). Die spezifischen Vorschriften können recht komplex sein, aber wir werden die wesentlichen Punkte einfach aufschlüsseln:
Wenn Sie ein Start-up in Form einer GmbH, AG oder einer anderen juristischen Person gründen und Mitarbeiter einstellen, werden die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung zu gleichen Teilen zwischen den Mitarbeitern und Ihrem Unternehmen (als Arbeitgeber) aufgeteilt. Die vom Startup geleisteten Arbeitgeberbeiträge sind Teil der Gesamtvergütung für die Mitarbeiter und somit als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
Wenn Sie Ihre Neugründung als Einzelunternehmen betreiben (d. h. als selbständiger Unternehmer), kann die Verwaltung der Sozialversicherung komplizierter sein.
Auch als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer sind Sie verpflichtet, AHV/IV/EO-Beiträge zu leisten (1. Säule). Der kombinierte Beitragssatz beträgt rund 10,6 %, und Sie müssen sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil des Beitrags bezahlen. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar.
Zusätzlich können Sie sich freiwillig einer Pensionskasse der 2. Säule (BVG) anschliessen und die in die Pensionskasse einbezahlten Beiträge bis maximal 25% des AHV-Jahreslohns vom steuerbaren Einkommen abziehen. Diese Beiträge gelten zu 50% als Privatausgaben, die anderen 50% können Sie in Ihrer Erfolgsrechnung geltend machen.
Schliesslich haben Sie auch die Möglichkeit, jedes Jahr einen Teil Ihres Einkommens steuerfrei in die Säule 3a einzuzahlen. Entscheiden Sie sich für einen freiwilligen Anschluss an eine Pensionskasse der 2. Säule, können Sie maximal 7’056 Franken steuerfrei in die Säule 3a einzahlen. Andernfalls, wenn Sie sich nicht freiwillig einer 2. Säule anschliessen, können Sie jährlich bis zu 20 Prozent Ihres Nettoerwerbseinkommens, maximal aber 35’280 Franken steuerfrei in die Säule 3a einzahlen.
Welcher Weg für Sie als selbständiger Existenzgründer steuerlich am günstigsten und optimal ist, hängt ganz von Ihren individuellen Umständen, Präferenzen und finanziellen Möglichkeiten ab. Es ist ratsam, eng mit einem fachkundigen Treuhänder zusammenzuarbeiten, der Ihnen dabei helfen kann, die verschiedenen verfügbaren Optionen darzulegen und zu bestimmen, welche für Ihre jeweilige Situation am vorteilhaftesten und praktischsten ist.
Das Schweizerische Obligationenrecht (OR) verlangt von allen Unternehmen eine ordnungsgemäße Buchführung, die für die Steuererklärung erforderlich ist. Die spezifischen Anforderungen hängen von der Rechtsform und der Größe des Unternehmens ab:
Für eine detaillierte Aufschlüsselung der Buchhaltungsanforderungen und -vorschriften in der Schweiz für GmbHs und andere Unternehmensformen lesen Sie unseren Artikel: Besonderheiten der Buchhaltung bei einer GmbH.
Die Komplexität des schweizerischen Steuersystems und die Vielzahl von Regeln und Anforderungen, die ein Start-up zu beachten hat, können leicht zu Fehlern und verpassten Chancen führen, wenn Unternehmer nicht aufpassen.
Ein häufiger Fehler ist es, sich nicht rechtzeitig für die Mehrwertsteuer zu registrieren, sei es absichtlich oder einfach aus Versehen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) kann Bußgelder verhängen, wenn Ihr Startup in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig ist, aber der Steuerpflicht nicht nachkommt. Die fahrlässige Nichtanmeldung kann zu Bussen von 10’000 bis 400’000 CHF führen, während die ESTV bei vorsätzlicher Nichtanmeldung eine Busse bis zum doppelten Betrag der Steuerpflicht verhängen kann.
Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Umsatz sorgfältig überwachen und sich umgehend registrieren lassen, wenn Sie den Schwellenwert für die MwSt-Registrierung überschreiten.
Wir haben einige der wichtigsten Termine und Fristen für die Steuererklärung und -zahlung genannt. Wenn Sie diese Fristen versäumen, können Sie Strafen und Zinsen zahlen. Behalten Sie alle wichtigen Termine im Auge und setzen Sie sich Erinnerungen, um die rechtzeitige Einhaltung zu gewährleisten. Wenn Sie Ihre Steuererklärungen einem professionellen Treuhänder anvertrauen, können Sie diesen Ärger vollständig vermeiden, da es die Aufgabe des Treuhänders ist, dafür zu sorgen, dass Ihre Steuererklärungen innerhalb der Abgabefrist eingereicht werden.
Fehler bei der Steuerberechnung können zu einer Unter- oder Überzahlung von Steuern führen. Je nach Schwere des Fehlers können auch erhebliche Bußgelder und sogar rechtliche Konsequenzen drohen. Die Verwendung einer zuverlässigen Buchhaltungssoftware oder die Inanspruchnahme professioneller treuhänderischer Hilfe kann dieses Risiko mindern.
Die Einhaltung der Steuervorschriften durch die rechtzeitige Einreichung und Zahlung Ihrer Steuern ist nur ein kleiner Teil dessen, was nötig ist, um die Steuerposition Ihres Unternehmens wirklich zu meistern. Viele Start-ups versäumen es, die zahlreichen Möglichkeiten für Steuerabzüge und -optimierung zu nutzen. Dies kann zu erheblichen Opportunitätskosten für Ihr Unternehmen führen und dazu, dass Sie viel mehr Steuern zahlen, als Sie eigentlich müssten.
Machen Sie sich mit den nach Schweizer Steuerrecht zulässigen Abzügen und den verschiedenen Möglichkeiten zur Optimierung Ihrer Steuern vertraut. Es ist immer am besten, eng mit einem vertrauenswürdigen Treuhandbüro zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Steuerersparnisse maximieren.
Eine sorgfältige Steuerplanung ist unerlässlich, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, Fehler zu vermeiden und Ihre Steuerschuld zu minimieren. Wenn Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen besser verstehen und mit Unterstützung eines Steuerexperten einige einfache Strategien umsetzen, können Sie die steuerliche Situation Ihres Unternehmens optimieren und unerwartete Verbindlichkeiten vermeiden.
Zu den wichtigsten Strategien und Ansätzen zur Optimierung Ihrer Steuersituation und zur Minimierung Ihrer Steuerschuld gehören:
Angesichts der Komplexität des Schweizer Steuersystems und der erheblichen Möglichkeiten zur Verbesserung der Steuereffizienz Ihres Unternehmens kann ein professioneller Treuhänder eine unschätzbare Hilfe und Unterstützung sein.
Der richtige Steuerberater kann Ihnen helfen, Ihren Steuererklärungsprozess zu rationalisieren, Ihre Steuerposition zu optimieren und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften in der Schweiz sicherzustellen. Auch wenn Sie vielleicht versucht sind, Ihre Steuererklärungen selbst zu erledigen, um die Kosten für einen Steuerberater zu sparen, sollten Sie bedenken, dass sich ein guter Treuhänder durch die zusätzlichen Steuereinsparungen, die er Ihnen verschafft, um ein Vielfaches auszahlt, ganz zu schweigen von all den anderen zahlreichen Vorteilen, die er Ihnen bietet.
Wenn Sie genauer wissen möchten, ob es sinnvoller ist, Ihre Steuererklärung selbst zu erstellen oder einen Experten zu beauftragen, lesen Sie unseren Artikel zu diesem Thema.
Die Komplexität und Besonderheiten des schweizerischen Steuersystems kann für Unternehmer und Selbständigerwerbende, die sich lieber auf den Start ihres Unternehmens konzentrieren möchten, eine Herausforderung und ermüdend sein.
Glücklicherweise müssen Sie das nicht alleine tun. Als vertrauenswürdiger Treuhandpartner mit einer tadellosen Erfolgsbilanz in der Schweiz bietet Nexova umfassende Steuerverwaltungs- und Buchhaltungsdienstleistungen, die auf die Bedürfnisse von Schweizer Start-ups und Selbstständigen zugeschnitten sind.
Unsere Experten unterstützen Sie von der Steuerregistrierung bis hin zur laufenden Einhaltung der Vorschriften und sorgen dafür, dass Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen im Griff haben und Ihre Steuerposition optimieren. Wir nehmen Ihnen den Stress der Steuerverwaltung ab, damit Sie sich darauf konzentrieren können, Ihr Start-up zu einem erfolgreichen Unternehmen auszubauen.
Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Sie bei der Verwaltung Ihrer Steuern und der Positionierung Ihres Start-ups für einen dauerhaften Erfolg unterstützen können.