Steuer-Crashkurs für Startups: Termine, Fristen & Pflichten

Sich mit dem Schweizer Steuersystem vertraut zu machen, kann für neu gegründete Unternehmen jeder Industrie eine entmutigende Aufgabe sein. Da es mehrere Steuerebenen gibt – die Bundesstufe, die Kantonsstufe und die Gemeindestufe – die jeweils ihre eigenen Regeln und Vorschriften haben, ist es unerlässlich, dass Sie Ihre steuerlichen Pflichten genau kennen.

Dieser umfassende Leitfaden gibt Ihnen das nötige Handwerkszeug an die Seite, um Ihre Steuern sicher zu verwalten, und zeigt Ihnen die wichtigsten Termine, Fristen und Verpflichtungen auf. Unabhängig davon, ob Sie Ihr Startup als Einzelunternehmen oder als eigenständige juristische Person betreiben, können die Einhaltung der Vorschriften und die Optimierung Ihrer Steuerstrategie Ihre finanzielle Gesundheit erheblich beeinflussen und den Weg für langfristigen Erfolg ebnen.

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Highlights

  • Schweizer Steuersystem: Bundes-, Kantons- und Gemeindestufen mit eigenen Regeln
  • Einhaltung der Vorschriften: Wichtig, um Strafen und Bußgelder zu vermeiden
  • Einkommensteuer: Firmengewinne werden als persönliches Einkommen besteuert
  • Kapitalsteuer: Erhoben auf das Eigenkapital, variiert je nach Kanton
  • Mehrwertsteuer: Pflicht bei jährlichem Umsatz über 100.000 CHF, Registrierung notwendig

Inhalt

  • Steuer-Crashkurs für Startups: Termine, Fristen & Pflichten
  • Highlights & content
  • Überblick über das Schweizer Steuersystem
  • Warum ist es für Start-ups wichtig, ihre steuerlichen Pflichten zu kennen?
  • Wer muss in der Schweiz eine Steuererklärung abgeben?
  • Welche Arten von Steuern gelten für Start-ups?
  • Was sind die Unterschiede in der steuerlichen Behandlung von Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften?
  • Steuerliches Registrierungsverfahren
  • Einkommensteuer für Einzelunternehmer
  • Gewinn- und Kapitalsteuer für Start-ups
  • Was sind die wichtigsten Steuertermine und Fristen, die Existenzgründer kennen müssen?
  • MwSt.-Verpflichtungen
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten
  • Was sind häufige Steuerfehler und wie kann man sie vermeiden?
  • Die Bedeutung der Steuerplanung
  • Möchten Sie Ihre Steuersituation mit Leichtigkeit verwalten und optimieren? Nexova erledigt das alles für Sie.

Überblick über das Schweizer Steuersystem

Das Steuersystem der Schweiz ist bekanntlich sehr effizient und unternehmensfreundlich, mit günstigeren Steuersätzen und Regeln als in den EU-Nachbarländern. Allerdings hat es auch seinen Anteil an Komplexität, die vor allem für Neugründungen und Selbstständige schwierig zu bewältigen sein kann.

Das Schweizer Steuersystem ist mehrstufig, mit Steuern, die auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erhoben werden. Jede Ebene hat ihre eigenen Regeln und Vorschriften, welche innerhalb der Schweiz sehr unterschiedlich sein können.

Wie funktioniert das mehrstufige Steuersystem der Schweiz?

Die Unternehmenssteuern in der Schweiz sind in drei Hauptebenen unterteilt. Auf jeder der drei Ebenen werden Steuern erhoben:

  1. Bundessteuern: Diese werden von der Schweizerischen Eidgenossenschaft auf nationaler Ebene erhoben und umfassen unter anderem die Einkommenssteuer für natürliche Personen, Gewinnsteuer für juristische Personen, die Mehrwertsteuer (MWST) und die Verrechnungssteuer.
  2. Kantonale Steuern: Jeder der 26 Kantone hat seine eigenen Steuergesetze, Steuersätze und Vorschriften. Das kann es schwierig machen, den Überblick über die Steuerpflichten in der Schweiz zu behalten. Zu den kantonalen Steuern gehören unter anderem die Einkommenssteuer, die Kapitalsteuer und die Vermögenssteuer.
  3. Gemeindesteuern: Sie werden von den Gemeinden erhoben und umfassen unter anderem die Einkommens- und Vermögenssteuer. Die kommunalen Einkommenssteuern werden in der Regel als Prozentsatz der kantonalen Einkommenssteuern berechnet und zusammen mit der kantonalen Steuer erhoben. Die Steuersätze können von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich sein. Im Kanton Genf zum Beispiel erhebt die Gemeinde Genthod eine effektive Gemeindesteuer von 25 % der Genfer Kantonssteuer, während die Gemeinde Chancy mit 51 % der Genfer Kantonssteuer mehr als das Doppelte erhebt.

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Warum ist es für Start-ups wichtig, ihre steuerlichen Pflichten zu kennen?

Als junges Startup in der Schweiz ist es wichtig, sich schnell mit den Feinheiten des Schweizer Steuersystems vertraut zu machen und die verschiedenen Regeln, Vorschriften und spezifischen Steuerpflichten zu kennen, die für Ihr Startup gelten. Das Verständnis Ihrer steuerlichen Pflichten ist aus mehreren Gründen wichtig, unter anderem:

  • Einhaltung der Vorschriften: Die Kenntnis der Steuervorschriften und -bestimmungen kann dazu beitragen, dass Ihre Firma stets die Steuervorschriften einhält und durch die Erfüllung aller steuerlichen Verpflichtungen Strafen und Bußgelder vermeidet.
  • Finanzplanung: Die Kenntnis des Umfangs Ihrer steuerlichen Verpflichtungen ermöglicht eine genaue Vorhersage Ihrer Steuerschuld, was für eine effektive Budget- und Finanzplanung unerlässlich ist.
  • Steueroptimierung: Ein tieferer Einblick in die Steuervorschriften, insbesondere in Bezug auf zulässige Kostenabzüge und Steuergutschriften, ermöglicht es Ihnen, Ihre Steuersituation zu optimieren und Ihre Steuerschuld zu minimieren.

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Wer muss in der Schweiz eine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich muss jede natürliche Person über 18 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz hat, und jede juristische Person eine Steuererklärung abgeben. Dies gilt auch für Personen, die kein Einkommen haben. Anhand der Steuererklärung stellt die Steuerverwaltung fest, ob die juristische Person Einkommenssteuer zu zahlen hat und wie hoch diese ist.

Daher müssen alle Schweizer Start-ups und Selbstständigen, die in der Schweiz leben und arbeiten, eine Steuererklärung abgeben.  Dies schließt ein:

Jede Rechtsform hat ihre eigenen steuerlichen Pflichten und Einreichungsanforderungen, insbesondere wenn man Einzelunternehmen (keine eigenständigen juristischen Personen) und Kapitalgesellschaften (eigenständige juristische Personen) vergleicht.

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Welche Arten von Steuern gelten für Start-ups?

Startups in der Schweiz unterliegen verschiedenen Steuerarten, die in erster Linie von der Rechtsform des Startups und dem Kanton, in dem es tätig ist, abhängen. Im Folgenden werden einige der wichtigsten Steuerarten, die zu beachten sind, kurz umrissen und später ausführlicher erläutert.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer (bei juristischen Personen Gewinnsteuer ) wird in der Schweiz auf allen drei Ebenen (Bund, Kantone und Gemeinden) auf die von einer Firma erwirtschafteten Gewinne erhoben. Im Falle eines Einzelunternehmens werden die Firmengewinne für Steuerzwecke als persönliches Einkommen behandelt. Die Steuersätze und -regeln variieren je nach Rechtsform des Start-ups und dem Kanton, in dem es tätig ist, worauf wir später noch näher eingehen werden.

Kapitalsteuer

Die Kapitalsteuer ist die zweite wichtige Steuer für Unternehmen in der Schweiz. Es handelt sich um eine Steuer, die als Prozentsatz auf das steuerbare Eigenkapital eines Unternehmens erhoben, das das einbezahlte Grund- oder Stammkapital, Reserven und den ausgewiesenen Gewinnvortrag umfasst.

Die Kapitalsteuer wird nur auf kantonaler und kommunaler Ebene erhoben, nicht auf Bundesebene. Der Steuersatz ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich, wobei einige Kantone auch eine pauschale Mindeststeuer vorsehen (dazu später mehr).  Die Kapitalsteuer gilt nur für juristische Personen, nicht für Einzelunternehmen und Selbstständige.

Mehrwertsteuer (VAT)

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine Verkaufssteuer, die auf den Mehrwert von Waren und Dienstleistungen auf jeder Stufe ihrer Herstellung und ihres Vertriebs erhoben wird. Sie ist eine Art Verbrauchssteuer, die als Prozentsatz des vom Verbraucher gezahlten Endpreises erhoben wird.

Alle Schweizer Start-ups (einschließlich Einzelunternehmen) mit einem steuerpflichtigen Jahresumsatz von mehr als 100.000 CHF müssen sich in der Schweiz für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.

Quellensteuer

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Quelle vom Einkommen abgezogen wird. Sie wird in der Schweiz beispielsweise auf Löhne, Renten und andere Einkünfte von Personen erhoben, die in der Schweiz arbeiten oder Einkünfte erzielen, aber nicht dauerhaft ansässig sind. Der Arbeitgeber oder die auszahlende Stelle behält die Steuer ein und führt sie an die Steuerbehörden ab.

Verrechnungssteuer

Auf bestimmte Arten von Einkünften, wie Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, wird in der Schweiz ein pauschaler Satz von 35 % erhoben. Diese Steuer wird an der Quelle einbehalten, was bedeutet, dass die ausschüttende Stelle die Steuer abzieht, bevor der Empfänger die Einkünfte erhält. Dies betrifft sowohl inländische als auch ausländische Empfänger.

Der Empfänger der Einkünfte kann in vielen Fällen eine teilweise oder vollständige Anrechnung der einbehaltenen Steuer beantragen, abhängig von seinem Wohnsitzland und den geltenden Doppelbesteuerungsabkommen dieses Landes mit der Schweiz.

Ziel der Verrechnungssteuer ist es, die Einhaltung der Steuervorschriften zu gewährleisten, indem die Steuer direkt an der Quelle vom Einkommen abgezogen wird. Empfänger können die Steuer gegebenenfalls später zurückfordern.

Start-ups können selbst der Verrechnungssteuer unterliegen, wenn sie Einkommensausschüttungen aus ausländischen Quellen erhalten. Zudem müssen sie sich der Verrechnungssteuer bewusst sein, die sie auf ihre eigenen Dividenden- und Tantiemenausschüttungen erheben müssen.

Vermögenssteuer

Die Vermögenssteuer in der Schweiz ist eine auf kantonaler und kommunaler Ebene erhobene Steuer auf das Nettovermögen von natürlichen Personen. Dies gilt sowohl für in der Schweiz ansässige als auch für nicht in der Schweiz ansässige Personen, die Immobilien in der Schweiz besitzen.

Obwohl die Vermögenssteuer auf natürliche Personen und nicht direkt auf Unternehmen erhoben wird, ist sie für Einzelunternehmer und Selbstständige eine wichtige Steuer, die es zu berücksichtigen gilt.

Da es keine rechtliche Unterscheidung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen des Inhabers eines Einzelunternehmens gibt, wird das so genannte „Geschäftsvermögen“ als Teil des persönlichen Vermögens des Inhabers betrachtet und kann daher im Wohnsitzkanton des Inhabers der Vermögenssteuer unterliegen.

Sonstige Steuern

Außerdem müssen sich Existenzgründer mit den verschiedenen anderen Steuerarten vertraut machen, die für ihr Unternehmen oder ihre persönliche Situation gelten können. Einige Beispiele sind:

  • Stempelabgaben: Wird auf die Ausgabe und den Handel von Wertpapieren und bestimmten Versicherungspolicen erhoben.
  • Verschiedene kantonale und kommunale Steuern wie: Kirchensteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Handänderungssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, usw.

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Was sind die Unterschiede in der steuerlichen Behandlung von Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften?

Bisher haben wir einen kurzen Überblick über das schweizerische Steuersystem gegeben und einige der wichtigsten Steuerarten skizziert, die Startups und selbständige Unternehmer kennen sollten. Wir werden nun verschiedene Aspekte und Regeln der Besteuerung von Start-ups in der Schweiz näher beleuchten und dabei die wichtigsten Unterschiede zwischen der steuerlichen Behandlung von Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften hervorheben.

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Steuerliches Registrierungsverfahren

Müssen Sie Ihr Unternehmen zu Steuerzwecken anmelden?

Wenn Sie in der Schweiz eine juristische Person wie eine AG oder eine GmbH gründen möchten, müssen Sie das Firmenregistrierungsverfahren durchlaufen und sich in das Handelsregister des Kantons eintragen lassen, in dem Ihr Unternehmen tätig ist. Im Rahmen der legalen Firmenregistrierung wird Ihr Startup auch automatisch als Körperschaftssteuerzahler registriert und erhält eine eindeutige Steuernummer.

Damit ist das Unternehmen gesetzlich verpflichtet, jährliche Steuererklärungen einzureichen und die entsprechenden Bundes- und Kantonssteuern zu bezahlen.

Einzelunternehmen sind zwar nicht als von ihren Eigentümern getrennte juristische Personen definiert, dennoch ist der Eintrag ins Handelsregister in der Regel für diejenigen erforderlich, die ein Bruttoeinkommen von mindestens 100’000 Franken pro Jahr erzielen.

Wer seine selbständige oder gewerbliche Tätigkeit in einem Kanton oder einer Gemeinde ausserhalb seines Wohnsitzes ausübt, muss sich zudem in dem Kanton, in dem die Geschäftstätigkeit stattfindet, als Selbständigerwerbende/r anmelden. Dies führt dann zu einer interkantonalen Steuerausscheidung, auf die wir im Folgenden näher eingehen.

Darüber hinaus sind sowohl Einzelunternehmen als auch juristische Personen mit einem steuerpflichtigen Jahresumsatz von mehr als 100.000 CHF verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer registrieren zu lassen und diese in Rechnung zu stellen.

Fristen für die Anmeldung

Unternehmen und Einzelunternehmer, die die Kriterien für eine obligatorische MwSt-Registrierung erfüllen, müssen sich spätestens 30 Tage nach Beginn ihrer Steuerpflicht online registrieren lassen. Die MwSt-Erklärungen müssen innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf des Besteuerungszeitraums eingereicht werden. Eine „Null-Erklärung“ muss abgegeben werden, wenn es während des jeweiligen Steuerzeitraums keine meldepflichtigen Umsätze gibt.  

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Einkommensteuer für Einzelunternehmer

Da es keine rechtliche Unterscheidung zwischen einer Einzelfirma und ihrem Inhaber gibt, müssen Einzelunternehmer ihr Geschäftseinkommen in ihrer persönlichen Steuererklärung angeben. Das Einkommen unterliegt sowohl der eidgenössischen als auch der kantonalen Einkommenssteuer.

Was ist der Unterschied zwischen der kantonalen und der eidgenössischen Einkommenssteuer?

Die Schweiz hat ein mehrstufiges Steuersystem, wobei die Einkommenssteuer sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene erhoben wird.

  1. Direkte Bundessteuer: Die Bundesregierung erhebt eine progressive Einkommensteuer mit Sätzen von bis zu 11,5 % auf das zu versteuernde Einkommen.
  2. Kantonale und kommunale Einkommenssteuer: Jeder Kanton und jede Gemeinde legen ihre eigenen Steuersätze fest, die sehr unterschiedlich sein können. Die kantonalen und kommunalen Steuern sind ebenfalls progressiv und werden zur Bundessteuer hinzugerechnet, um die Gesamteinkommenssteuerschuld zu ermitteln.

Wo müssen die Einkünfte gemeldet werden?

Wo müssen Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, die ihr Unternehmen in einem anderen Kanton als ihrem Wohnsitzkanton betreiben, ihre Steuererklärung einreichen? In den meisten Fällen bestimmt der Kanton, in dem das Einkommen erzielt wird, wo die Steuern eingereicht und bezahlt werden müssen, also der Kanton, in dem das Unternehmen betrieben wird.

Erzielt eine Einzelunternehmerin oder ein Einzelunternehmer persönliches Einkommen in ihrem oder seinem Wohnsitzkanton, betreibt aber ihr oder sein Unternehmen in einem anderen Kanton, kann eine interkantonale Steuerausscheidung erforderlich sein. Das heisst, die kantonale Einkommenssteuer kann auf verschiedene Kantone aufgeteilt werden, und zwar entsprechend dem Anteil, der in jedem Kanton erzielt wird.

Wie wird die Einkommensteuer berechnet?

Die Einkommensteuer für Einzelunternehmer wird auf der Grundlage des Nettogewinns des Unternehmens berechnet. Dieser setzt sich zusammen aus:

  1. Bruttoeinkommen: Alle durch das Unternehmen erzielten Einnahmen.
  2. Abzüge: Geschäftskosten wie Büromiete, Verbrauchsmaterial, Reisekosten und Mitarbeitergehälter. Diese Ausgaben werden vom Bruttoeinkommen abgezogen, um den Nettogewinn zu ermitteln.

Der Reingewinn wird dann zu allen anderen persönlichen Einkünften des Einzelunternehmers (z. B. Löhne, Mieteinnahmen usw.) addiert, und der Gesamtbetrag wird gemäß den progressiven Steuersätzen besteuert. Die progressiven Steuersätze auf Bundes- und Kantonsebene, die für Einzelunternehmer gelten, richten sich nach dem Gesamteinkommen, das sowohl das persönliche als auch das geschäftliche Einkommen umfasst.

Welche Steuerabzüge können Einzelunternehmer und Selbstständige geltend machen?

Einzelunternehmer und Selbstständige können verschiedene Abzüge in Anspruch nehmen, um ihr steuerpflichtiges Einkommen zu verringern. Dazu können gehören:

  • Betriebsausgaben: Alle notwendigen Ausgaben, die bei der Ausübung der Geschäftstätigkeit eines Einzelunternehmers anfallen, können vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.
  • Abschreibung: Die Abschreibung von Betriebsvermögen kann ebenfalls als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden.
  • Sozialversicherungsbeiträge bei selbständiger Erwerbstätigkeit: Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer können unter Umständen Abzüge für Zahlungen an die Schweizer Sozialversicherung (AHV/IV/EO) geltend machen. Wir werden dies in einem späteren Abschnitt über Sozialversicherungsbeiträge näher erläutern.

Nur Ausgaben, die für den Betrieb des Unternehmens oder die selbständige Tätigkeit anfallen, können steuerlich abgesetzt werden. Dies kann die Handhabung von Steuerabzügen als Einzelunternehmer sehr komplex machen, vor allem, wenn die Ausgaben nicht eindeutig der privaten oder geschäftlichen Nutzung zugeordnet werden können. Bei sorgfältiger Handhabung und mit dem richtigen Fachwissen besteht jedoch ein erheblicher Spielraum für eine legitime Steueroptimierung.

Was ist mit Ausgaben, die sowohl privat als auch geschäftlich sein können?

Die Steuergesetze, die regeln, wie Ausgaben, die sowohl privat als auch geschäftlich genutzt werden können, zuzuordnen sind, sind umfangreich, und wir werden in diesem Artikel nicht auf alle Einzelheiten eingehen. Allerdings können wir hier einige wichtige Ausgabenabzüge für Einzelunternehmer und deren typische Behandlung skizzieren:

  • Miete / Büroräume: Ein Teil der Wohnungsmiete oder der Hypothekenzinsen kann abgezogen werden, wenn ein Teil der Wohnung ausschließlich als Geschäftsraum genutzt wird. Dieser Anteil sollte auf dem Prozentsatz der für geschäftliche Zwecke genutzten Fläche basieren. Wenn Sie der Eigentümer der Immobilie sind, können Sie den anteiligen „Eigenmietwert“ der geschäftlich genutzten Fläche absetzen.
  • Fahrzeugkosten: Viele Selbständige und Inhaber von Einzelunternehmen nutzen ein Fahrzeug sowohl für geschäftliche als auch für private Zwecke. Daher können Steuerabzüge für Fahrzeugkosten auf der Grundlage des Prozentsatzes der geschäftlichen Nutzung geltend gemacht werden. Dazu können Kraftstoff-, Wartungs- und Versicherungskosten gehören.Es gibt zwei Hauptmethoden zur Berechnung der privaten und geschäftlichen Nutzung: entweder anhand eines Fahrtenbuchs (oft zeitaufwändiger) oder durch Anwendung eines Pauschalsatzes für den privaten Anteil (einfachere Methode). Die besonderen Regeln und Richtlinien für diese Berechnungen können recht komplex sein, und wir werden hier nicht näher darauf eingehen. Eine ausführlichere Erklärung finden Sie in unserem Artikel über die Wahl zwischen einem Firmenwagen und einem Privatfahrzeug. 
  • Reisekosten: Ausgaben für Geschäftsreisen, wie Transport, Unterkunft und Verpflegung, können oft abgezogen werden. Die Regeln, welche Ausgaben bis zu welchem Betrag abgezogen werden können, sind jedoch in den verschiedenen Kantonen sehr unterschiedlich. Es ist wichtig, dass Sie detaillierte Aufzeichnungen und Belege aufbewahren, um die Ausgaben zu rechtfertigen. Wenn Sie die Ausgaben glaubhaft belegen können, ist es unter Umständen möglich, das jährliche Einreichen von Belegen durch Pauschalspesen oder eine andere Art von Spesenregelung zu ersetzen, die von den jeweiligen kantonalen Steuerbehörden genehmigt wurde.
  • Berufskleidung: Die Kosten für spezielle Kleidung, die für geschäftliche Tätigkeiten benötigt wird und nicht für das tägliche Tragen geeignet ist, können abgezogen werden. Kleidung, die auch als Privatkleidung verwendet werden könnte, ist jedoch nicht absetzbar (z. B. Anzug und Krawatte).
  • Laufende Aus- und Weiterbildung: Kosten für Kurse und Schulungen im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung, die der Verbesserung von Fähigkeiten oder Kenntnissen dienen, können im Allgemeinen immer abgesetzt werden. Sie müssen für Ihre Geschäftstätigkeit relevant sein, und Kurse, die nur aus persönlichem Interesse besucht werden, sind nicht absetzbar.
  • Versicherungen: Die Prämien für unternehmensbezogene Versicherungen wie Haftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherungen sind in der Regel absetzbar. Privathaushaltsversicherungen und private Haftpflichtversicherungen sind dagegen nicht absetzbar.
  • Sonstige allgemeine Ausgaben: Kosten für Versorgungsleistungen wie Telefon, Strom und Internet können entsprechend dem Anteil der geschäftlichen Nutzung abgezogen werden.

Wie unterscheiden Sie zwischen Geschäfts- und Privatvermögen?

Obwohl es keine rechtliche Unterscheidung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen eines Einzelunternehmers gibt, da alles als persönliches Eigentum des Eigentümers gilt, müssen sie bei der Berechnung der Steuerschuld dennoch klar getrennt werden.

Es gibt zwei wichtige Steuerbereiche, in denen diese Unterscheidung notwendig wird:

1.        Abschreibungen und Rückstellungen: Sowohl Abschreibungen als auch Rückstellungen dürfen nur auf Betriebsvermögen, nicht aber auf Privatvermögen vorgenommen werden.

2.        Kapitalgewinne auf Geschäftsvermögen: In der Schweiz sind Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Privatvermögen in der Regel steuerfrei. Kapitalgewinne aus Geschäftsvermögen werden jedoch auf Bundesebene und in allen Kantonen als Einkommen besteuert.

Die Steuerbehörden ordnen das Vermögen eines Einzelunternehmers in eine der folgenden drei Kategorien ein:

  1. Geschäftsvermögen: Vermögenswerte, die direkt und ausschließlich der selbstständigen Erwerbstätigkeit dienen (z. B. Maschinen, Geschäftsräume).
  2. Privatvermögen: Vermögenswerte, die ausschließlich privaten Zwecken dienen (z. B. private Wohnimmobilien, persönliche Fahrzeuge).
  3. Gemischt genutzte Vermögenswerte: Vermögenswerte, die sowohl geschäftlich als auch privat genutzt werden können (z. B. Auto, Computer, Heimarbeitsplatz, Mobiltelefon, Möbel).

Im letzteren Fall, in dem das Vermögen sowohl privat als auch gewerblich genutzt wird, wird das Vermögen weiterhin entweder vollständig dem Privatvermögen oder dem Geschäftsvermögen zugeordnet. Die Zuordnung richtet sich nach der überwiegenden Nutzung des Wirtschaftsgutes (Präponderanzmethode). Dies steht im Gegensatz zur Behandlung von Aufwendungen, die sowohl auf private als auch auf betriebliche Nutzung im Verhältnis ihrer jeweiligen Nutzung aufgeteilt werden können.

Anforderungen an die Steuererklärungen

Die Gewinne eines Einzelunternehmens werden zwar genauso besteuert wie das persönliche Einkommen, aber der Inhaber muss dennoch entweder eine vollständige doppelte Buchhaltung führen oder zumindest eine detaillierte Gewinn- und Verlustrechnung zusammen mit seiner persönlichen Steuererklärung einreichen.

Diese Erklärung sollte alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Unternehmen enthalten. Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung ist je nach Kanton unterschiedlich, in der Regel ist sie jedoch bis zum 31. März des Folgejahres fällig.

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Gewinn- und Kapitalsteuer für Start-ups

Gründer, die ihr Startup in der Schweiz formell als juristische Person gründen, z. B. als AG oder GmbH, müssen die verschiedenen anwendbaren Unternehmenssteuern kennen:

Gewinnsteuer

Körperschaften in der Schweiz unterliegen der Körperschaftssteuer auf ihre Gewinne. Der Bundessteuersatz beträgt pauschal 8,5 % auf den Gewinn nach Steuern, was einem effektiven Steuersatz von etwa 7,8 % auf den Gewinn vor Steuern entspricht. Die kantonalen und kommunalen Gewinnsteuersätze variieren erheblich, so dass Körperschaften mit einem Gesamtkörperschaftssteuersatz auf den Gewinn vor Steuern zwischen 11.9 % und 21 % rechnen können, einschließlich Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern.  

Kapitalsteuer

Die Kapitalsteuer wird auf das einbezahlte Grund- oder Stammkapital, die offenen Reserven und den ausgewiesenen Gewinnvortrag des Unternehmens erhoben. Die Sätze sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich und liegen zwischen 0,001% und 0,5%. Diese Steuer wird jährlich auf der Grundlage des in der Jahresrechnung ausgewiesenen Eigenkapitals des Unternehmens veranlagt.

Pauschale Mindeststeuern in einigen Kantonen

Zusätzlich zu den normalen Kapital- und Gewinnsteuersätzen erheben viele Kantone auch eine pauschale Mindeststeuer, die unabhängig vom Kapitalwert und/oder vom Einkommen eines Unternehmens erhoben wird. Es gibt zwei Arten von Mindeststeuern in der Schweiz: eine Mindeststeuer nur auf Kapital und eine allgemeine Mindeststeuer sowohl auf Gewinne als auch auf Kapital.

Lesen Sie unseren Artikel: Vergleich der Mindestkapitalsteuersätze für Unternehmen in allen 26 Kantonen, um mehr über dieses Thema zu erfahren.

Persönliche Einkommenssteuer auf von Aktionären/Eigentümern erhaltene Dividenden

Gründer von Start-ups, die als juristische Personen eingetragen sind, müssen wissen, dass sie als Anteilseigner zusätzlich zu den Unternehmenssteuern, die das Unternehmen selbst zu entrichten hat, auch persönliche Einkommenssteuern auf Gewinnausschüttungen des Unternehmens, wie Dividenden und Tantiemen, zu zahlen haben. Dies führt zu einer Doppelbesteuerung, bei der die vom Unternehmen erwirtschafteten Gewinne zweimal besteuert werden: erstens auf der Unternehmensebene und zweitens auf der individuellen/persönlichen Ebene, wenn sie ausgeschüttet werden.

Es gibt Möglichkeiten, die Ausschüttungen an die Aktionäre zu optimieren, um diese doppelte Steuerbelastung zu minimieren. Eine legitime Methode besteht darin, ein optimales Gleichgewicht zwischen Gehaltszahlungen und Dividendenausschüttungen an die Eigentümer herzustellen. Gehälter werden als Unternehmensausgaben definiert, die vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden können und somit nur einmal als persönliches Einkommen des Eigentümers besteuert werden.

Dies wirft jedoch viele wichtige Fragen und Überlegungen auf, da sich die Gehaltsausschüttungen in einem angemessenen Rahmen bewegen müssen, um nicht als Versuch der Steuerhinterziehung angesehen zu werden. Darüber hinaus sind Gehaltsauszahlungen zwar für das Unternehmen selbst steuerlich effizienter, für den Empfänger jedoch in der Regel weniger steuerlich effizient, da sie mit obligatorischen Sozialversicherungsbeiträgen verbunden und voll steuerpflichtig sind, im Gegensatz zu Dividenden, die auf persönlicher Ebene teilweise besteuert werden können.

In unserem Artikel finden Sie einen ausführlicheren Vergleich zwischen Gehalt und Dividende für den Eigentümer eines Unternehmens.

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Was sind die wichtigsten Steuertermine und Fristen, die Existenzgründer kennen müssen?

Die Fristen für die Steuererklärung in der Schweiz variieren je nach Kanton und sind für natürliche und juristische Personen unterschiedlich. Nachfolgend finden Sie einige allgemeine Termine und Fristen, die Sie im Auge behalten sollten:

  • Steuerjahr: Das normale Schweizer Steuerjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
  • Jährliche individuelle Steuererklärung: Für natürliche Personen, zu denen auch selbständige Unternehmer und Einzelfirmen gehören, ist die Abgabefrist für die jeweilige Steuererklärung in den meisten Kantonen der 31. März des Folgejahres. Fristverlängerungen werden auf Antrag des Steuerpflichtigen oft bis September oder November gewährt.
  • Jährliche Körperschaftssteuererklärungen: Bei juristischen Personen ist das Steuerjahr das Geschäftsjahr, das der jeweiligen Rechnungsperiode des Unternehmens entspricht und daher an jedem beliebigen Datum innerhalb eines Kalenderjahres enden kann. Die Einreichungsfristen sind wiederum je nach Kanton unterschiedlich, liegen aber in der Regel zwischen sechs und neun Monaten nach Ende des Geschäftsjahres. Die Unternehmen können eine Verlängerung der Hinterlegungsfrist um bis zu 12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres beantragen.
  • Die Unternehmen werden zunächst vorläufig steuerlich veranlagt, und die endgültige Veranlagung erfolgt erst, nachdem die Steuerbemessungsgrundlage entweder einer Steuerprüfung unterzogen oder von den Steuerbehörden für endgültig erklärt wurde.

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MwSt.-Verpflichtungen

Wer muss sich in der Schweiz für die Mehrwertsteuer registrieren lassen?

Jedes Startup in der Schweiz, ob juristische Person oder Einzelunternehmen, ist verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer registrieren zu lassen und diese abzuführen, wenn es einen jährlichen Gesamtumsatz von mindestens 100.000 CHF aus steuerbaren Leistungen erzielt. Dies gilt auch für Selbstständige, die mehrwertsteuerpflichtig sind, wenn ihr jährliches Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit den Schwellenwert von 100.000 CHF übersteigt.

Freiwillige MwSt.-Registrierung

Schweizer Start-ups mit einem Jahresumsatz unterhalb des Schwellenwerts können sich auch freiwillig für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. Dies kann von Vorteil sein, da Unternehmen, die sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, einen Vorsteuerabzug geltend machen und somit die auf ihre Einkäufe gezahlte Mehrwertsteuer zurückerhalten können. Dies könnte sich für einige Start-ups je nach ihrer spezifischen Situation positiv auswirken.

Welche Mehrwertsteuersätze gelten?

Die Schweiz hat drei Mehrwertsteuersätze:

  • Normalsatz: 8,1 % für die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Ermäßigter Satz: 2,6 % für lebensnotwendige Güter wie Grundnahrungsmittel, Bücher und Zeitungen.
  • Sondertarif: 3,8 % für Beherbergungsleistungen.

Darüber hinaus sind einige Waren und Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer ausgenommen oder befreit. Dazu gehören bestimmte Dienstleistungen im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesen, einige unverarbeitete Urprodukte der Landwirtschaft sowie bestimmte Exporte und internationale Dienstleistungen.

Häufigkeit der Mehrwertsteueranmeldung und -zahlung

Die Mehrwertsteuererklärungen müssen in der Regel vierteljährlich eingereicht werden, wobei die Zahlung innerhalb von 60 Tagen nach Quartalsende fällig ist. Kleinere Unternehmen mit einem geringeren Umsatz können für eine jährliche Abgabe optieren, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.

Vorsteuerabzug

Der Vorsteuerabzug ermöglicht es den Unternehmen, bei der Berechnung ihrer endgültigen Mehrwertsteuerschuld gegenüber den Steuerbehörden die für Käufe gezahlte Mehrwertsteuer von der für Verkäufe eingenommenen Mehrwertsteuer abzuziehen. Auf diese Weise können sie sich die an ihre Lieferanten gezahlte Mehrwertsteuer zurückholen und müssen nur die eingenommene Netto-Mehrwertsteuer abführen.

Alle Unternehmen, die in der Schweiz für die Mehrwertsteuer registriert sind, können den Vorsteuerabzug geltend machen. Um diesen Vorsteuerabzug geltend zu machen, müssen sie über gültige Rechnungen oder andere Belege für ihre Einkäufe verfügen.

Bei Existenzgründern, die Einzelunternehmer oder Selbstständigerwerbende sind, ist nur die Mehrwertsteuer abzugsfähig, die für Gegenstände und Dienstleistungen gezahlt wurde, die für geschäftliche Zwecke verwendet wurden. Die für persönliche oder unternehmensfremde Ausgaben gezahlte Mehrwertsteuer ist nicht abzugsfähig. Damit diese Ausgaben für Vorsteuerzwecke abzugsfähig sind, müssen sowohl das Unternehmen, das die Waren und Dienstleistungen liefert, als auch das Unternehmen, das sie erwirbt, in der Schweiz für die Mehrwertsteuer registriert sein.

Weitere Informationen zum Vorsteuerabzug finden Sie in unserem Artikel: Vorsteuer in der Schweiz: Was kann geltend gemacht werden?

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Sozialversicherungsbeiträge

Jeder, der in der Schweiz lebt und arbeitet, ist verpflichtet, Beiträge zur obligatorischen Sozialversicherung zu leisten. Die Sozialversicherungsbeiträge in der Schweiz umfassen:

  • AHV/IV/EO: Es handelt sich um die drei grundlegenden Sozialversicherungen AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV (Invalidenversicherung) und EO (Erwerbsersatzordnung).
  • ALV: Arbeitslosenversicherung
  • FAK: Familienausgleichskassen, die Familienzulagen auszahlen.
  • BVG: Berufliche Vorsorge obligatorisch für Arbeitnehmer, die mehr als 22’050 CHF pro Jahr verdienen, fakultativ für Selbständigerwerbende.

Die Regeln für die Sozialversicherungsbeiträge und die entsprechenden Steuerabzüge sind unterschiedlich, je nachdem, ob es sich bei Ihrem Startup um eine Kapitalgesellschaft oder ein Einzelunternehmen handelt (letzteres bedeutet, dass Sie für die Zwecke der Sozialversicherungs- und Steuervorschriften als Selbstständige/r eingestuft werden). Die spezifischen Vorschriften können recht komplex sein, aber wir werden die wesentlichen Punkte einfach aufschlüsseln:

Kapitalgesellschaften

Wenn Sie ein Start-up in Form einer GmbH, AG oder einer anderen juristischen Person gründen und Mitarbeiter einstellen, werden die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung zu gleichen Teilen zwischen den Mitarbeitern und Ihrem Unternehmen (als Arbeitgeber) aufgeteilt. Die vom Startup geleisteten Arbeitgeberbeiträge sind Teil der Gesamtvergütung für die Mitarbeiter und somit als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.

Einzelfirmen

Wenn Sie Ihre Neugründung als Einzelunternehmen betreiben (d. h. als selbständiger Unternehmer), kann die Verwaltung der Sozialversicherung komplizierter sein.

1. Säule

Auch als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer sind Sie verpflichtet, AHV/IV/EO-Beiträge zu leisten (1. Säule). Der kombinierte Beitragssatz beträgt rund 10,6 %, und Sie müssen sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil des Beitrags bezahlen. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar.

2. Säule

Zusätzlich können Sie sich freiwillig einer Pensionskasse der 2. Säule (BVG) anschliessen und die in die Pensionskasse einbezahlten Beiträge bis maximal 25% des AHV-Jahreslohns vom steuerbaren Einkommen abziehen. Diese Beiträge gelten zu 50% als Privatausgaben, die anderen 50% können Sie in Ihrer Erfolgsrechnung geltend machen.

3. Säule

Schliesslich haben Sie auch die Möglichkeit, jedes Jahr einen Teil Ihres Einkommens steuerfrei in die Säule 3a einzuzahlen. Entscheiden Sie sich für einen freiwilligen Anschluss an eine Pensionskasse der 2. Säule, können Sie maximal 7’056 Franken steuerfrei in die Säule 3a einzahlen. Andernfalls, wenn Sie sich nicht freiwillig einer 2. Säule anschliessen, können Sie jährlich bis zu 20 Prozent Ihres Nettoerwerbseinkommens, maximal aber 35’280 Franken steuerfrei in die Säule 3a einzahlen.

Urteil

Welcher Weg für Sie als selbständiger Existenzgründer steuerlich am günstigsten und optimal ist, hängt ganz von Ihren individuellen Umständen, Präferenzen und finanziellen Möglichkeiten ab. Es ist ratsam, eng mit einem fachkundigen Treuhänder zusammenzuarbeiten, der Ihnen dabei helfen kann, die verschiedenen verfügbaren Optionen darzulegen und zu bestimmen, welche für Ihre jeweilige Situation am vorteilhaftesten und praktischsten ist.

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Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten

Das Schweizerische Obligationenrecht (OR) verlangt von allen Unternehmen eine ordnungsgemäße Buchführung, die für die Steuererklärung erforderlich ist. Die spezifischen Anforderungen hängen von der Rechtsform und der Größe des Unternehmens ab:

  • Kapitalgesellschaften und größere Unternehmen: Es wird eine vollständige kaufmännische Buchführung verlangt, die eine doppelte Buchführung und einen vollständigen Jahresabschluss umfasst.  Größere Kapitalgesellschaften sowie alle börsennotierten Unternehmen sind verpflichtet, sich jährlich einer ordentlichen Prüfung durch einen externe Revisionsgesellschaft zu unterziehen. Diese Aufzeichnungen und Prüfungsberichte bilden die Grundlage für die Steuererklärung des Unternehmens.
  • Einzelfirmen und kleine Personengesellschaften: Selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Umsatz im Geschäftsjahr 500’000 Franken nicht übersteigt, müssen nur eine vereinfachte Buchhaltung führen, die eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Aufstellung der Aktiven und Passiven enthält. Diese Aufzeichnungen müssen der Steuererklärung für das betreffende Jahr beigefügt werden.

Für eine detaillierte Aufschlüsselung der Buchhaltungsanforderungen und -vorschriften in der Schweiz für GmbHs und andere Unternehmensformen lesen Sie unseren Artikel: Besonderheiten der Buchhaltung bei einer GmbH.

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Was sind häufige Steuerfehler und wie kann man sie vermeiden?

Die Komplexität des schweizerischen Steuersystems und die Vielzahl von Regeln und Anforderungen, die ein Start-up zu beachten hat, können leicht zu Fehlern und verpassten Chancen führen, wenn Unternehmer nicht aufpassen.

Versäumnis der Registrierung für die Mehrwertsteuer

Ein häufiger Fehler ist es, sich nicht rechtzeitig für die Mehrwertsteuer zu registrieren, sei es absichtlich oder einfach aus Versehen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) kann Bußgelder verhängen, wenn Ihr Startup in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig ist, aber der Steuerpflicht nicht nachkommt. Die fahrlässige Nichtanmeldung kann zu Bussen von 10’000 bis 400’000 CHF führen, während die ESTV bei vorsätzlicher Nichtanmeldung eine Busse bis zum doppelten Betrag der Steuerpflicht verhängen kann.

Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Umsatz sorgfältig überwachen und sich umgehend registrieren lassen, wenn Sie den Schwellenwert für die MwSt-Registrierung überschreiten.

Versäumte Fristen

Wir haben einige der wichtigsten Termine und Fristen für die Steuererklärung und -zahlung genannt. Wenn Sie diese Fristen versäumen, können Sie Strafen und Zinsen zahlen. Behalten Sie alle wichtigen Termine im Auge und setzen Sie sich Erinnerungen, um die rechtzeitige Einhaltung zu gewährleisten. Wenn Sie Ihre Steuererklärungen einem professionellen Treuhänder anvertrauen, können Sie diesen Ärger vollständig vermeiden, da es die Aufgabe des Treuhänders ist, dafür zu sorgen, dass Ihre Steuererklärungen innerhalb der Abgabefrist eingereicht werden.

Berechnungsfehler

Fehler bei der Steuerberechnung können zu einer Unter- oder Überzahlung von Steuern führen. Je nach Schwere des Fehlers können auch erhebliche Bußgelder und sogar rechtliche Konsequenzen drohen. Die Verwendung einer zuverlässigen Buchhaltungssoftware oder die Inanspruchnahme professioneller treuhänderischer Hilfe kann dieses Risiko mindern.

Übersehene Möglichkeiten für Steuerabzüge

Die Einhaltung der Steuervorschriften durch die rechtzeitige Einreichung und Zahlung Ihrer Steuern ist nur ein kleiner Teil dessen, was nötig ist, um die Steuerposition Ihres Unternehmens wirklich zu meistern. Viele Start-ups versäumen es, die zahlreichen Möglichkeiten für Steuerabzüge und -optimierung zu nutzen. Dies kann zu erheblichen Opportunitätskosten für Ihr Unternehmen führen und dazu, dass Sie viel mehr Steuern zahlen, als Sie eigentlich müssten.

Machen Sie sich mit den nach Schweizer Steuerrecht zulässigen Abzügen und den verschiedenen Möglichkeiten zur Optimierung Ihrer Steuern vertraut. Es ist immer am besten, eng mit einem vertrauenswürdigen Treuhandbüro zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Steuerersparnisse maximieren.

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Die Bedeutung der Steuerplanung

Eine sorgfältige Steuerplanung ist unerlässlich, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, Fehler zu vermeiden und Ihre Steuerschuld zu minimieren. Wenn Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen besser verstehen und mit Unterstützung eines Steuerexperten einige einfache Strategien umsetzen, können Sie die steuerliche Situation Ihres Unternehmens optimieren und unerwartete Verbindlichkeiten vermeiden.

Strategien zur rechtlichen Optimierung Ihrer Steuerlast

Zu den wichtigsten Strategien und Ansätzen zur Optimierung Ihrer Steuersituation und zur Minimierung Ihrer Steuerschuld gehören:

  • Nutzen Sie die Abzugsmöglichkeiten: Wenn Sie ein selbständiger Unternehmer sind, sollten Sie alle anrechenbaren Geschäftsausgaben wie Büromaterial, Reisen und Versorgungsleistungen geltend machen. Eine ordnungsgemäße Dokumentation und Einstufung dieser Ausgaben kann Ihr zu versteuerndes Einkommen erheblich verringern.
  • Planen Sie Investitionsausgaben: Die zeitliche Planung von Investitionsausgaben, z. B. für den Kauf von Ausrüstung oder die Aufrüstung von Technologie, kann sich auf Ihre Steuerpflicht auswirken. Investitionen in Vermögenswerte vor Ende des Steuerjahres können die abzugsfähigen Ausgaben erhöhen und Ihr steuerpflichtiges Einkommen für dieses Jahr senken.
  • Strukturieren Sie Ihr Unternehmen richtig: Die Rechtsform Ihres Startups (z.B. Einzelunternehmen, Personengesellschaft, GmbH, AG) kann einen der größten Einflüsse auf Ihre Gesamtsteuerlast haben. Recherchieren Sie sorgfältig und arbeiten Sie eng mit Ihrem Steuerberater zusammen, um die für Ihre Situation steuerlich günstigste Unternehmensstruktur zu wählen.
  • Optimieren Sie Gehalt und Dividende: Für Inhaber einer GmbH oder AG kann das richtige Gleichgewicht zwischen Gehalts- und Dividendenzahlungen die Gesamtsteuerlast erheblich reduzieren. Ihr Treuhandbüro kann Ihnen dabei helfen, die Schweizer Steuergesetze einzuhalten.
  • Einkommen aufschieben: Wenn möglich und sinnvoll, sollten Sie Ihr Einkommen auf das folgende Steuerjahr verschieben, insbesondere wenn Sie mit einer niedrigeren Steuerklasse rechnen. Dadurch kann sich Ihr zu versteuerndes Einkommen des laufenden Jahres verringern.

Sollten Sie sich professionell beraten lassen?

Angesichts der Komplexität des Schweizer Steuersystems und der erheblichen Möglichkeiten zur Verbesserung der Steuereffizienz Ihres Unternehmens kann ein professioneller Treuhänder eine unschätzbare Hilfe und Unterstützung sein.

Der richtige Steuerberater kann Ihnen helfen, Ihren Steuererklärungsprozess zu rationalisieren, Ihre Steuerposition zu optimieren und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften in der Schweiz sicherzustellen. Auch wenn Sie vielleicht versucht sind, Ihre Steuererklärungen selbst zu erledigen, um die Kosten für einen Steuerberater zu sparen, sollten Sie bedenken, dass sich ein guter Treuhänder durch die zusätzlichen Steuereinsparungen, die er Ihnen verschafft, um ein Vielfaches auszahlt, ganz zu schweigen von all den anderen zahlreichen Vorteilen, die er Ihnen bietet.

Wenn Sie genauer wissen möchten, ob es sinnvoller ist, Ihre Steuererklärung selbst zu erstellen oder einen Experten zu beauftragen, lesen Sie unseren Artikel zu diesem Thema.

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Möchten Sie Ihre Steuersituation mit Leichtigkeit verwalten und optimieren? Nexova erledigt das alles für Sie.

Die Komplexität und Besonderheiten des schweizerischen Steuersystems kann für Unternehmer und Selbständigerwerbende, die sich lieber auf den Start ihres Unternehmens konzentrieren möchten, eine Herausforderung und ermüdend sein.

Glücklicherweise müssen Sie das nicht alleine tun. Als vertrauenswürdiger Treuhandpartner mit einer tadellosen Erfolgsbilanz in der Schweiz bietet Nexova umfassende Steuerverwaltungs- und Buchhaltungsdienstleistungen, die auf die Bedürfnisse von Schweizer Start-ups und Selbstständigen zugeschnitten sind.

Unsere Experten unterstützen Sie von der Steuerregistrierung bis hin zur laufenden Einhaltung der Vorschriften und sorgen dafür, dass Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen im Griff haben und Ihre Steuerposition optimieren. Wir nehmen Ihnen den Stress der Steuerverwaltung ab, damit Sie sich darauf konzentrieren können, Ihr Start-up zu einem erfolgreichen Unternehmen auszubauen.

Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Sie bei der Verwaltung Ihrer Steuern und der Positionierung Ihres Start-ups für einen dauerhaften Erfolg unterstützen können.