Wie man ein Unternehmen in der Schweiz eröffnet

Die Schweiz hat sich ihren Ruf als idealer Standort für die Gründung eines Unternehmens erarbeitet und bewahrt. Sie bietet neben vielen anderen Vorteilen politische Stabilität, eine starke Wirtschaft und ein günstiges Unternehmensumfeld. So ist es nicht verwunderlich, dass sich Unternehmer aus der ganzen Welt von der Schweiz angezogen fühlen, um ein Unternehmen im Ausland zu gründen.

In diesem umfassenden Leitfaden werden wir den Prozess der Eröffnung eines Unternehmens in der Schweiz untersuchen und dabei die Vor- und Nachteile, die Wahl der Rechtsform, verschiedene praktische Überlegungen zur Gründung und die Rolle von Nexova AG bei der Unterstützung durch den Prozess behandeln.

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Highlights

  • Die Schweiz bietet Stabilität und ein günstiges Steuersystem
  • Hochentwickeltes Bankwesen und starke Wirtschaft ziehen Unternehmen an
  • Ausländer können in der Schweiz gründen, müssen aber spezifische Anforderungen erfüllen
  • Die zentrale Lage und qualifizierte Arbeitskräfte unterstützen den unternehmerischen Erfolg
  • Potenzielle Nachteile sind hohe Lebenshaltungskosten und sprachliche Herausforderungen

Inhalt

  • Wie man ein Unternehmen in der Schweiz eröffnet
  • Highlights & content
  • Warum ein Unternehmen in der Schweiz gründen?
  • Kann ein Ausländer in der Schweiz ein Unternehmen eröffnen?
  • Welche Rechtsform sollten Sie wählen?
  • Können Sie ein Unternehmen mit einer Sacheinlage gründen?
  • Wo sollten Sie Ihre Schweizer Firma gründen?
  • Wie man ein Unternehmen in der Schweiz eröffnet
  • Andere Überlegungen
  • Wie kann Nexova Ihnen helfen?
  • FAQ
  • Über 150 Unternehmen vertrauen auf uns

Warum ein Unternehmen in der Schweiz gründen?

Die Schweiz ist seit langem ein attraktives Land für die Gründung von Unternehmen. Sie bietet eine Vielzahl von Vorteilen für Unternehmen, die sich in diesem Land niederlassen wollen. Diese Vorteile haben dazu beigetragen, dass die Schweiz als Drehscheibe für globalen Handel und Investitionen gilt. Werfen wir einen genaueren Blick auf einige der wichtigsten Gründe, warum sich Unternehmer für die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz entscheiden:

Vorteile eines Schweizer Unternehmens

  1. Politische Stabilität: Die Schweiz ist bekannt für ihre lange Geschichte der politischen Neutralität und Stabilität, die ein sicheres Geschäftsumfeld bietet.
  2. Günstiges Steuersystem: Die Schweiz hat im Vergleich zu anderen europäischen Ländern niedrige Körperschafts- und Einkommenssteuern und bietet Unternehmen die Möglichkeit, von einem auf territoriale Aspekte ausgerichteten Steuersystem zu profitieren.
  3. Unternehmensfreundliches Umfeld: Die Schweizer Regierung unterstützt das Unternehmertum, und das Land bietet ein schlankes Verfahren für die Gründung und den Betrieb von Unternehmen.
  4. Hochentwickeltes Bankensystem: Die Schweiz ist aufgrund ihres hoch entwickelten Banken- und Finanzdienstleistungssektors, der auch eine Reihe von etablierten Finanzierungsmöglichkeiten bietet, als internationaler Finanzplatz bekannt.
  5. Starke Wirtschaft und Infrastruktur: Die Schweiz verfügt über eine der modernsten Infrastrukturen und eine der stärksten Volkswirtschaften der Welt, die sich auch in Zeiten des globalen Wirtschaftsabschwungs stets gut entwickelt hat.
  6. Strategische Lage: Die zentrale Lage der Schweiz in Europa ermöglicht einen einfachen Zugang zu den Märkten in und ausserhalb der EU. Ausserdem verfügt sie über ein gut ausgebautes Verkehrsnetz, das den nationalen und internationalen Handel erleichtert.
  7. Qualifizierte Arbeitskräfte: Die Schweiz verfügt über hochqualifizierte und gut ausgebildete Arbeitskräfte, die einen talentierten Pool potenzieller Arbeitnehmer darstellen.
  8. Starker globaler Ruf: Die Schweiz geniesst weltweit einen ausgezeichneten Ruf, sowohl in Bezug auf die Qualität der von ihr hergestellten Produkte als auch in Bezug auf ihre finanzielle Glaubwürdigkeit.

Nachteile eines Schweizer Unternehmens

Die Schweiz bietet als Standort für die Gründung eines Unternehmens zwar zahlreiche Vorteile, aber es gibt auch einige potenzielle Nachteile, die es zu beachten gilt:

  1. Hohe Lebenshaltungskosten: Die hohen Lebenshaltungskosten in der Schweiz können sich auch in höheren Geschäftsausgaben wie Miete, Gehälter und anderen Betriebskosten niederschlagen. Dies wird jedoch weitgehend durch das höhere Gewinnpotenzial ausgeglichen, da die Produkte zu einem höheren Preis verkauft werden können.
  2. Sprachliche Schwierigkeiten: Die Schweiz hat vier Amtssprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch). Dies kann für ausländische Unternehmer, die ein Unternehmen in der Schweiz gründen wollen, je nach Standort und Geschäftstätigkeit manchmal zu Sprachbarrieren führen.
  3. Strenge Einwanderungsgesetze: Die Schweiz hat strenge Einwanderungsgesetze, was bedeutet, dass die Erlangung einer Arbeitsgenehmigung für ausländische Arbeitnehmer ein komplexer und zeitaufwändiger Prozess sein kann. Dies gilt auch für die Eröffnung eines Unternehmens als Nicht-EU/EFTA-Bürger (sogenannter „Drittstaatsangehöriger“).
  4. Komplexes Steuersystem: Während die Schweizer Steuersätze im Allgemeinen günstig sind, kann das Steuersystem selbst komplex sein, vor allem für ausländische Unternehmenseigentümer. Die Navigation durch die Schweizer Steuervorschriften erfordert in der Regel eine fachkundige Beratung, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und die Steuerplanung zu optimieren.

Trotz dieser kleinen Nachteile bleibt die Schweiz insgesamt ein ausgezeichnetes Land für die Gründung eines Unternehmens.

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Kann ein Ausländer in der Schweiz ein Unternehmen eröffnen?

Ausländische Unternehmer können in der Schweiz durchaus ein Unternehmen gründen. Die Schweizer Regierung fördert aktiv ausländische Investitionen und heisst Unternehmer aus der ganzen Welt willkommen. Die günstigen Unternehmensvorschriften und das Steuersystem mit territorialen Elementen sind ein wichtiger Anreiz für Ausländer, die ein Unternehmen im Ausland gründen möchten. Es gibt jedoch einige Überlegungen und Anforderungen für ausländische natürliche oder juristische Personen, die ein Unternehmen in der Schweiz gründen möchten.

Hier gehts zum Blogartikel Gründung einer Firma in der Schweiz als Ausländerin oder Ausländer‘‚.

Unternehmensgründung als EU-/EFTA-Bürger gegenüber Angehörigen aus Drittstaaten

Es ist wichtig zu verstehen, wie sich die Vorschriften für Bürger der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) im Vergleich zu sogenannten Drittstaatsangehörigen (Personen aus Nicht-EU-/EFTA-Ländern) unterscheiden.

Während sowohl EU-/EFTA-Bürger als auch Drittstaatsangehörige grundsätzlich eine juristische Person (z. B. GmbH oder AG) in der Schweiz gründen können, gibt es erhebliche Unterschiede bei den Anforderungen für die persönliche Selbstständigkeit oder die aktive Geschäftsführung. Letzteres erfordert in der Regel eine gültige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung.

Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz als Ausländer

Die Anforderungen für die Unternehmensgründung hängen stark davon ab, ob es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt, sowie von der Herkunft der Gründerperson.

EU-/EFTA-Bürger

Bürgerinnen und Bürger aus EU- oder EFTA-Staaten können relativ einfach eine Firma in der Schweiz gründen und sich selbstständig machen. Voraussetzung für die aktive Geschäftsführung ist eine Aufenthaltsbewilligung B. Folgende Dokumente sind hierfür erforderlich:

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Eine Adresse in der Schweiz
  • Nachweise über die geplante selbstständige Tätigkeit, wie zum Beispiel:
    • Eine Unternehmensidentifikationsnummer (UID-Nummer)
    • Einen Eintrag des Unternehmens ins Handelsregister
    • Einen Eintrag in ein Berufsregister
    • Die Anmeldung bei einer Sozialversicherung als Selbstständiger
    • Einen umfassenden Businessplan

Die Aufenthaltsbewilligung B wird für fünf Jahre erteilt und erlaubt geografische sowie berufliche Mobilität. Sollte die Selbstständigkeit scheitern und eine Fürsorgeabhängigkeit eintreten, kann das Aufenthaltsrecht entzogen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Anstellung als Arbeitnehmer in der Schweiz zu suchen.

Wichtig: Für die Gründung einer juristischen Person (z. B. GmbH oder AG) ist es ausreichend, dass eine zur Vertretung berechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz (und gültiger Bewilligung) benannt wird. Der Gründer selbst muss nicht zwingend in der Schweiz ansässig sein.

Drittstaatsangehörige

Für Drittstaatsangehörige ist die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz komplexer, insbesondere wenn sie selbstständig tätig sein oder die aktive Geschäftsführung übernehmen möchten.

  • Firmengründung: Die Gründung einer juristischen Person (z. B. GmbH oder AG) ist möglich, wenn eine zur Vertretung berechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz benannt wird. Diese Person benötigt eine gültige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung.
  • Selbstständigkeit oder aktive Geschäftsführung: Personen ohne Aufenthaltsbewilligung müssen ein Gesuch bei den kantonalen Behörden einreichen. Dieses muss unter anderem darlegen:
    • Nachhaltiger Nutzen für den Arbeitsmarkt Schweiz, z. B. durch Schaffung von Arbeitsplätzen oder Investitionen.
    • Überzeugender Businessplan mit Nachweisen über Kapital und Marktpotenzial.
    • Firmengründungsnachweis, wie einen Handelsregistereintrag.

Bewilligungen für Drittstaatsangehörige

Wenn das Gesuch genehmigt wird, können Drittstaatsangehörige eine der folgenden Bewilligungen erhalten:

  • L-Bewilligung: Kurzfristige Aufenthaltsbewilligung für ein Jahr, mit Verlängerungsmöglichkeit um maximal 12 Monate.
  • B-Bewilligung: Aufenthaltsbewilligung für ein Jahr, die jährlich verlängert werden kann, sofern die Voraussetzungen erfüllt bleiben.

Für Personen mit Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) oder Ehepartner von C-Bewilligungsinhabern ist die selbstständige Tätigkeit in der Regel unproblematisch.

Für Unternehmer aus Drittstaaten, die in der Schweiz ein Unternehmen gründen möchten, aber keine Person mit Wohnsitz in der Schweiz haben, bietet Nexova einen Direktorenservice an. Dieser Service stellt sicher, dass Ihr Unternehmen die rechtlichen Anforderungen erfüllt, indem er einen Geschäftsführer oder Verwaltungsrat mit Schweizer Wohnsitz bereitstellt. Damit ist gewährleistet, dass Ihre Firma alle gesetzlichen Vorschriften einhält, während Sie sich auf den Aufbau Ihres Geschäfts konzentrieren können.

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Welche Rechtsform sollten Sie wählen?

Die Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Schweizer Unternehmen ist eine wichtige Entscheidung, die erhebliche Auswirkungen auf Ihren Geschäftsbetrieb, die Besteuerung, die Haftung und die Unternehmensführung hat. In der Schweiz gibt es mehrere Rechtsformen für Unternehmen, die jeweils ihre eigenen Vorteile und Überlegungen haben:

  1. Einzelunternehmen: Ein Einzelunternehmen ist die einfachste und unkomplizierteste Rechtsform. Sie eignet sich für kleine Unternehmen, die von einer einzigen Person betrieben werden. Es ist keine vom Eigentümer getrennte juristische Person, d. h. der Eigentümer haftet persönlich für alle Schulden und Verpflichtungen des Unternehmens. Für die Gründung ist kein Mindestkapital erforderlich, und die Eintragung ins Handelsregister ist nur dann obligatorisch, wenn das Unternehmen einen Jahresumsatz von mehr als 100.000 CHF erzielt. Die Einzelfirma ist zwar einfach und kostengünstig, aber wegen der fehlenden Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen nur für risikoarme persönliche Unternehmungen geeignet.
  2. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Die GmbH ist eine beliebte Wahl für kleine und mittlere Unternehmen. Sie ist eine eigenständige juristische Person und bietet ihren Gesellschaftern einen begrenzten Haftungsschutz, da sie nur bis zur Höhe ihrer Stammeinlagen haften. Für die Gründung ist ein Mindestkapital von 20.000 CHF erforderlich, das vollständig eingezahlt und während des Gründungsprozesses auf einem Kapitaleinzahlungskonto hinterlegt werden muss. Die GmbH bietet eine flexible Verwaltungsstruktur, was sie zu einer attraktiven Option für Unternehmen macht, die ein Gleichgewicht zwischen Haftungsschutz und operativer Einfachheit suchen.
  3. Aktiengesellschaft (AG): Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine weitere gängige Rechtsform in der Schweiz, insbesondere für grössere Unternehmen oder solche, die einen Börsengang planen, da sie die Ausgabe von Aktien zur Kapitalbeschaffung ermöglicht. Sie ist eine eigenständige juristische Person und schützt daher die Aktionäre vor einer persönlichen Haftung, die über ihre Aktieninvestitionen hinausgeht. Das erforderliche Mindestkapital für eine AG beträgt 100.000 CHF, wobei mindestens 20 % (oder 50.000 CHF) bei der Gründung auf ein Kapitaleinzahlungskonto eingezahlt werden müssen. Der formalisierte Rahmen einer AG macht sie zu einer ersten Wahl für Unternehmen, die Glaubwürdigkeit und globale Anerkennung suchen.
  4. Personengesellschaften: Eine Personengesellschaft ermöglicht es zwei oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen, Eigentum und Verantwortung zu teilen. Bei einer Kollektivgesellschaft haften alle Partner gemeinschaftlich und in vollem Umfang für die Schulden und Verpflichtungen des Unternehmens und ähneln daher dem Wesen eines Einzelunternehmens. Bei einer Kommanditgesellschaft haften die Kommanditäre nur in dem Umfang, den sie in das Unternehmen investiert haben, und handeln daher eher wie Aktionäre. Die geschäftsführenden Komplementäre haften subsidiär, solidarisch und unbeschränkt.
  5. Zweigniederlassung: Eine Zweigniederlassung ermöglicht es ausländischen Unternehmen, ihre Geschäftstätigkeit in der Schweiz auszuweiten, ohne eine eigene juristische Person zu gründen. Sie fungiert als verlängerter Arm der Muttergesellschaft, was bedeutet, dass die Muttergesellschaft für ihre Verpflichtungen voll haftet. Zwar ist kein Mindestkapital erforderlich, doch muss die Zweigniederlassung im Schweizer Handelsregister eingetragen sein und eine lokale Adresse haben. Zweigniederlassungen sind eine effiziente Möglichkeit für ausländische Unternehmen, in den Schweizer Markt einzutreten und gleichzeitig die Kontrolle über die Muttergesellschaft zu behalten.

Bei der Wahl der richtigen Rechtsform sollten angehende Unternehmer ihre Unternehmensziele sorgfältig prüfen und sich mit Rechts- und Finanzexperten beraten, bevor sie eine endgültige Entscheidung treffen.

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Können Sie ein Unternehmen mit einer Sacheinlage gründen?

In vielen Fällen ist es möglich, eine Gesellschaft mit Sacheinlagen zu gründen, anstelle einer Bareinlage. Diese Vorgehensweise ist insbesondere bei der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH oder AG üblich. Allerdings gibt es dabei bestimmte Voraussetzungen und Faktoren zu beachten.

Was ist eine Sacheinlage?

Eine Sacheinlage ist ein Sachwert, der einem Unternehmen zur Verfügung gestellt wird – z. B. Ausrüstung, Immobilien oder geistiges Eigentum – und dem auf der Grundlage bestimmter Bewertungsmethoden ein Geldwert zugewiesen wird. Dieser Wert wird bei der Gründung auf das Kapital des Unternehmens angerechnet. Der Prozess der Gründung eines Unternehmens mit Sacheinlagen wird als „qualifizierte Gründung“ bezeichnet.

Was sind die Voraussetzungen für eine Sacheinlage?

Damit Vermögenswerte als Sacheinlagen für die Zwecke einer qualifizierten Gründung akzeptiert werden können, müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen:

  1. Aktivierbarkeit: Eine Sacheinlage muss einen quantifizierbaren Wert haben, der in der Bilanz des Unternehmens ausgewiesen werden kann. Das bedeutet, dass es möglich sein muss, ihren wirtschaftlichen Wert mit relativer Genauigkeit zu bestimmen, der dann als Vermögenswert in der Bilanz des Unternehmens ausgewiesen wird.  
  2. Übertragbarkeit: Damit eine Sacheinlageanerkannt werden kann, muss sie frei übertragbar sein. Mit anderen Worten: Damit die Gesellschaft in den Besitz der Sacheinlage gelangen kann, muss sie bei der Gründung ohne rechtliche oder sonstige Hindernisse in das Vermögen der Gesellschaft überführt werden können.
  3. Verfügbarkeit: Das Kapital, das in Form der Sacheinlage eingebracht wird, muss für das Unternehmen leicht verfügbar sein. Sobald sie das Eigentum an dem Vermögenswert erworben und in das Handelsregister eingetragen haben, müssen sie sofort und uneingeschränkt darüber verfügen können. Vermögenswerte, über die nicht frei verfügt werden kann, wie z. B. geleaste Fahrzeuge, Mietkautionskonten usw., können daher nicht als Sacheinlage gelten.
  4. Verwertbarkeit: Eine Sacheinlage muss „verwertbar“ sein. Dies bedeutet, dass das Unternehmen in der Lage sein muss, sie in tatsächliches Geld umzuwandeln, falls sie zur Deckung seiner ausstehenden Verbindlichkeiten benötigt wird (d. h. das Kapital dient als Haftungssubstrat für die Gläubiger). Somit erfüllt jeder Vermögenswert, der einen realisierbaren Marktwert hat, diese Anforderung.

Was gilt als Sacheinlage?

Im Folgenden sind einige gängige Beispiele für Vermögenswerte aufgeführt, die nach den oben genannten Kriterien typischerweise als Sacheinlagen gelten:

  • Immobilien (Grundstücke, Gebäude)
  • Betriebliche Vermögenswerte (Ausrüstung, Mobiliar, Fahrzeuge, Werkzeuge und Maschinen, Inventar)
  • Beteiligungen und Wertpapiere (Aktien eines anderen Unternehmens, Anleihen)
  • Obligatorische Rechte (bestimmte Ansprüche gegenüber Dritten)
  • Rechte an geistigem Eigentum (Urheberrechte, Patente, Marken)
  • Von einem Einzelunternehmen oder einer Kollektivgesellschaft übertragene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Was sollten Sie sonst noch bedenken?

Bei der Gründung eines Unternehmens mit Sacheinlagen sollten Sie die folgenden wichtigen Punkte beachten:

  • Bestätigung des Revisors: Eine zugelassener Revisor muss eine Bestätigung ausstellen, dass die Vermögenswerte dem angegebenen Wert entsprechen und ordnungsgemäss auf die Gesellschaft übertragen worden sind (Art. 635a OR).
  • Übertragung des Eigentums: Damit die Sacheinlage gültig ist, muss das vollständige Eigentum an den Vermögenswerten bei der Gründung rechtlich auf das Unternehmen übertragen werden. Dies schliesst alle erforderlichen Änderungen in der Eintragung ein, wie z. B. die Übertragung von Eigentumsrechten oder Rechten an geistigem Eigentum.
  • Qualität der Vermögenswerte: In der Regel werden nur Vermögenswerte akzeptiert, die sich leicht monetarisieren lassen oder direkt für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens relevant sind. Vermögenswerte mit fragwürdigen oder instabilen Bewertungen können von Behörden oder Wirtschaftsprüfern unter die Lupe genommen werden.
  • Steuerliche Auswirkungen: Die Übertragung von Vermögenswerten als Sacheinlage kann steuerliche Folgen haben, die von der Art der Vermögenswerte und der Struktur der Transaktion abhängen. Um unerwartete Verbindlichkeiten zu vermeiden, wird eine professionelle Steuerberatung empfohlen.

Die Gründung eines Unternehmens mit Sacheinlagen kann eine hervorragende Möglichkeit sein, das Ihnen zur Verfügung stehende Vermögen für die Gründung eines Unternehmens zu nutzen, ohne dass Sie das Geld für die strengen Anforderungen an die Kapitaleinlage aufbringen müssen

Wenden Sie sich an Nexova für eine professionelle Beratung bei der Gründung eines Unternehmens durch Sacheinlagen.

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Wo sollten Sie Ihre Schweizer Firma gründen?

Die Wahl des Standorts für die Gründung eines Schweizer Unternehmens hat wichtige Auswirkungen. Die Schweiz hat ein mehrstufiges Steuersystem, bei dem Unternehmen zusätzlich zur nationalen Ebene auch auf kantonaler Ebene besteuert werden. Jeder Schweizer Kanton hat die Befugnis, seine eigenen kantonalen Steuersätze festzulegen. Darüber hinaus gibt es Unterschiede bei den Vorschriften, dem Geschäftsumfeld, der Infrastruktur und der Nähe zu den Zielmärkten.  All diese Faktoren sollten bei der Auswahl des richtigen Kantons für Ihr Schweizer Unternehmen berücksichtigt werden. Einige der beliebtesten Kantone für die Gründung eines neuen Unternehmens sind:

  1. Zug: Zug ist der beliebteste Kanton für Tech- und Finanz-Startups in der Schweiz. Hier gibt es mehr neue Unternehmen pro Kopf als in allen anderen Kantonen der Schweiz (23 pro 1000 Einwohner im Jahr 2022). Dies ist vor allem auf die niedrigen Unternehmenssteuern und das günstige regulatorische Umfeld zurückzuführen. Der Kanton ist auch als „Crypto Valley“ bekannt, da er ein weltweites Zentrum für Blockchain- und Kryptowährungsunternehmen ist.
  2. Zürich: Zürich ist das Finanzzentrum der Schweiz und bietet eine hervorragende Infrastruktur und direkten Zugang zu den internationalen Märkten.
  3. Genf: Genf ist eine internationale Stadt, die eine vielfältige Geschäftswelt bietet. Sie ist besonders beliebt bei Unternehmen aus den Bereichen Finanzen, Technologie und internationaler Handel.
  4. Basel: Basel ist ein weiterer Kanton mit günstigen Unternehmenssteuersätzen und wird von vielen ausländischen Unternehmern bevorzugt. Er ist vor allem als Drehscheibe für Unternehmen der Pharma- und Life-Sciences-Branche bekannt.
  5. Nidwalden: Nidwalden bietet ebenfalls günstige Steuersätze und unternehmensfreundliche Regelungen. Es hat einen hohen Anteil an Start-ups in deutschem Besitz.

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Wie man ein Unternehmen in der Schweiz eröffnet

Sobald Sie die geeignete Rechtsform und den Standort für Ihr Schweizer Unternehmen ausgewählt haben, umfasst der eigentliche Gründungsprozess mehrere Schritte und Dokumentationsanforderungen. Hier finden Sie einen Überblick über einige der Dokumente, die in der Regel erforderlich sind, sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Eröffnung eines Unternehmens in der Schweiz:

Erforderliche Dokumente

Je nach gewählter Rechtsform und Kanton sowie je nachdem, ob Sie EU-/EFTA-Bürger oder Drittstaatsangehöriger sind, sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Im Allgemeinen werden die folgenden grundlegenden Dokumente benötigt:

  1. Geschäftsplan: Ein detaillierter Businessplan, der die Aktivitäten Ihres Unternehmens, die Finanzprognosen und die Marktanalyse darlegt.
  2. Gründungsdokumente: Für die Gründung von Rechtsformen wie einer GmbH oder AG ist ein öffentliche Beglaubigung der Gründungsdokumente durch einen Notar notwendig.
  3. Kapitalnachweis: Nachweis eines ausreichenden Kapitals zur Deckung der Anfangskosten bzw. zur Erfüllung etwaiger Mindestkapitalanforderungen der schweizerischen Unternehmensvorschriften (für juristische Personen).
  4. Ausweisdokumente: Für alle geschäftsführenden Gesellschafter und Direktoren des Unternehmens, einschliesslich ausländischer Eigentümer, sind gültige Ausweispapiere vorzulegen.
  5. Nachweis einer registrierten Adresse: Das Unternehmen muss über eine registrierte physische Adresse (Domiziladresse) in der Schweiz verfügen, an die offizielle Dokumente geschickt werden können.

Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten können in bestimmten Kantonen und für verschiedene Rechtsformen zusätzliche Anforderungen bestehen. Darüber hinaus müssen Nicht-EU/EFTA-Bürger (Drittstaatsangehörige), die in der Schweiz ein Unternehmen gründen möchten, zusätzliche Dokumente vorlegen, wie z. B. entsprechende Genehmigungen und Aufenthaltsbescheinigungen (in der Regel eine C-Bewilligung).

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die genauen Schritte zur Gründung eines Unternehmens in der Schweiz hängen ebenfalls von einigen Faktoren ab, laufen aber im Allgemeinen wie folgt ab:

  1. Wählen Sie eine Rechtsform und einen Standort: Wählen Sie die Rechtsform und den Gerichtsstand, die Ihren geschäftlichen Anforderungen und Zielen am besten entsprechen. Berücksichtigen Sie Faktoren wie Haftung, Besteuerung, Kapitalbedarf und Verwaltungsstruktur.
  2. Wählen und reservieren Sie einen Firmennamen: Nachdem Sie wissen, welche Rechtsform Sie gründen wollen, können Sie einen Namen für Ihr Unternehmen wählen, der einzigartig und unterscheidbar ist. Verschiedene Rechtsformen und Gerichtsbarkeiten haben ihre eigenen Anforderungen an die Namensgebung, die beachtet werden sollten. Um sicherzustellen, dass der gewünschte Firmenname verwendet werden kann, sollten Sie vor der Eintragung prüfen, ob der Name bereits vergeben ist. Dies können Sie über die Datenbank des Eidgenössischen Amtes für das Handelsregister (Zefix) oder das jeweilige kantonale Handelsregister tun. Der Name wird jedoch erst mit der Eintragung verbindlich geschützt.
  3. Erstellen Sie den Geschäftsplan und die Statuten: Ein detaillierter Geschäftsplan ist keine gesetzliche Voraussetzung für die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz, jedoch eine wichtige Grundlage für den Erfolg Ihres Unternehmens. Er sollte Ihr Geschäftsmodell, Ihre Ziele, die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen, das beteiligte Team und Finanzprognosen enthalten. Für die Gründung einer GmbH oder AG sind hingegen Statuten gesetzlich vorgeschrieben. Diese regeln die grundlegenden organisatorischen Strukturen, wie den Zweck des Unternehmens, die Kapitalstruktur und die Verwaltungsorgane. Die Statuten müssen notariell beurkundet und als Teil des Gründungsprozesses beim Handelsregister eingereicht werden.
  4. Melden Sie das Unternehmen beim Handelsregister an: Als Nächstes müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen, einschliesslich der notariell beglaubigten Statuten und der Ausweisdokumente der Aktionäre und Geschäftsführer, beim örtlichen Handelsregister einreichen, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz haben wird. Nach der Genehmigung wird Ihnen eine Eintragungsbescheinigung ausgestellt, die die Existenz Ihres Unternehmens in der Schweiz bestätigt.
  5. Holen Sie die erforderlichen Genehmigungen ein: Je nach Ihrer Geschäftstätigkeit müssen Sie möglicherweise spezielle Genehmigungen von den zuständigen Behörden einholen, um diese Tätigkeiten ausüben zu können. Beispiele für Unternehmen, die besondere Genehmigungen benötigen, sind Pharmaunternehmen, Finanzinstitute und Restaurants.
  6. Eröffnen Sie ein Bankkonto: Ein Bankkonto für das Unternehmen in der Schweiz ist wichtig, um Finanztransaktionen zu erleichtern und Unternehmensgelder zu verwalten. Bei der Gründung einer juristischen Person in der Schweiz, z. B. einer GmbH oder AG, ist ein spezielles Kapitaleinzahlungskonto bei einer Schweizer Bank erforderlich, um das Stammkapital vor der Eintragung einzahlen zu können. Sobald das Unternehmen registriert ist, kann die Kapitaleinlage von der Bank freigegeben werden, und das Konto kann in ein offizielles Firmenkonto umgewandelt werden.
  7. Registrieren Sie sich für die Mehrwertsteuer: Wenn der Jahresumsatz Ihres Unternehmens 100.000 CHF übersteigt, müssen Sie sich für die Schweizer Mehrwertsteuer (MwSt.) registrieren lassen. Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 8,1 %, wobei für bestimmte Waren und Dienstleistungen ermässigte Sätze gelten.
  8. Einrichtung von Buchhaltungs- und Berichterstattungssystemen: Schweizer Unternehmen sind verpflichtet, eine ordnungsgemässe Buchführung und einen Jahresabschluss nach Schweizer Recht zu führen. Stellen Sie sicher, dass Sie über ein zuverlässiges Buchhaltungssystem verfügen, um die Meldepflichten zu erfüllen. Es ist immer ratsam, eine erfahrene Schweizer Treuhandgesellschaft wie Nexova AG zu konsultieren, die Sie bei der Bewältigung der Komplexität der Buchhaltung und des Berichtswesens in der Schweiz unterstützt.

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Andere Überlegungen

Anforderungen an die Buchhaltung und Rechnungsprüfung eines Schweizer Unternehmens

Schweizer Unternehmen müssen die Schweizer Rechnungslegungsvorschriften einhalten und einen Jahresabschluss erstellen, der eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung enthält. Einzelunternehmen und offene Handelsgesellschaften mit einem Jahresumsatz von weniger als 500.000 CHF sind von der Erstellung und Einreichung detaillierter Finanzberichte befreit. Alle juristischen Personen (einschliesslich GmbHs und AGs) müssen unabhängig von ihrem Jahresumsatz einen Jahresabschluss erstellen.

Börsennotierte Unternehmen und solche, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, müssen eine ordentliche Revision durchführen, die von einem externen Wirtschaftsprüfer vorgenommen wird. Die meisten kleinen bis mittelgrossen Unternehmen unterliegen nur einer eingeschränkten Revision, die weniger aufwändig ist und ein geringeres Mass an Sicherheit bietet. Sehr kleine Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitbeschäftigten im Jahresdurchschnitt können ganz auf eine Revision verzichten, wenn alle Aktionäre einstimmig zustimmen.

Besteuerung eines Unternehmens in der Schweiz

Die steuerlichen Anforderungen an ein Unternehmen in der Schweiz hängen davon ab, welche Rechtsform Sie gewählt haben und in welchem Kanton das Unternehmen registriert ist. Die steuerliche Behandlung von juristischen Personen wie einer GmbH oder AG unterscheidet sich von derjenigen von Unternehmen, die keine eigenständige Rechtspersönlichkeit darstellen, wie z. B. einem Einzelunternehmen oder einer Kollektivgesellschaft. GmbHs und AGs müssen eine Gewinnsteuer auf ihre Gewinne an den Schweizer Staat zahlen, zusammen mit anderen Unternehmenssteuern wie der Kapitalsteuer, wobei die Steuersätze in den verschiedenen Kantonen erheblich variieren.

Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaften sind keine eigenständigen juristischen Personen, so dass die Gewinne als persönliche Einkommensteuer direkt beim Eigentümer/bei den Eigentümern besteuert werden.

Zu den wichtigsten Steuerarten, die Unternehmen berücksichtigen müssen, gehören:

  • Gewinnsteuer: Wird auf den Nettogewinn erhoben, den ein Unternehmen während eines Steuerjahres erzielt. Sie gilt für juristische Personen wie AGs und GmbHs. Die Gewinnsteuer wird auf allen drei Ebenen (Bund, Kantone und Gemeinden) erhoben. Der Gewinnsteuersatz auf Bundesebene beträgt 8,5 % auf den Gewinn nach Steuern (7,83 % auf den Gewinn vor Steuern), und die kantonalen Steuersätze variieren erheblich.
  • Kapitalsteuer: Die Kapitalsteuer wird auf kantonaler und kommunaler Ebene erhoben und basiert auf dem Nettoeigenkapital eines Unternehmens (inklusive Reserven und Gewinnrücklagen).
  • Vermögenssteuer: Diese Steuer betrifft nur natürliche Personen, nicht juristische. Für Einzelunternehmer entspricht sie der Kapitalsteuer für Unternehmen. Die Vermögenssteuer wird als Prozentsatz des Nettovermögens einer natürlichen Person berechnet, in der Regel etwa 0,3 bis 0,5 Prozent.
  • Mehrwertsteuer (MWSt): Eine Verbrauchssteuer, die auf den Mehrwert von Waren und Dienstleistungen auf jeder Stufe ihrer Herstellung und ihres Vertriebs erhoben wird. Die Unternehmen selbst tragen keinen Teil der Mehrwertsteuerschuld. Stattdessen fungieren sie lediglich als Vermittler, die die Mehrwertsteuer im Auftrag des Staates erheben. Alle Unternehmen, einschliesslich Einzelunternehmen, mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 000 CHF sind verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer registrieren zu lassen und diese auf ihre steuerpflichtigen Leistungen zu erheben. Der Standard-Mehrwertsteuersatz in der Schweiz beträgt 8,1 %, mit ermässigten Sätzen von 3,8 % für Beherbergungsleistungen und 2,6 % für bestimmte Artikel wie Lebensmittel, Bücher, Wasser usw.

Je nach Aktivität eines Unternehmens können zusätzliche Steuern anfallen, darunter:

  • Emissionssteuer: Bei der Ausgabe neuer Aktien
  • Kirchensteuer: In einigen Kantonen obligatorisch
  • Verrechnungssteuer: Auf Dividenden und Zinserträge
  • Stempelgebühren: Auf bestimmte Rechtsgeschäfte
  • Zölle und Abfallsteuern: Abhängig von der Branche und den Aktivitäten

Kapitalanforderungen

Für verschiedene Arten von Unternehmen gelten in der Schweiz bestimmte gesetzliche Mindestkapitalanforderungen. Der Stand der Dinge:

  • Für ein Einzelunternehmen oder Kollektivgesellschaften gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital.
  • Das Mindestgründungskapital für eine GmbH beträgt 20.000 CHF, die bei der Eintragung der Gesellschaft vollständig eingezahlt werden müssen.
  • Das Mindestkapital einer AG beträgt 100.000 CHF, wovon 20 % oder mindestens 50.000 CHF zum Zeitpunkt der Eintragung eingezahlt sein müssen.

Es ist wichtig, diesen Kapitalbedarf im Auge zu behalten, wenn Sie sich für die Rechtsform Ihres Unternehmens entscheiden, vor allem, wenn Sie über ein knappes Budget verfügen. Die Möglichkeit, Ihr Unternehmen mit Sacheinlagen zu gründen, kann die erforderliche Barkapitaleinlage verringern oder ganz beseitigen.

Berechnen Sie hier ganz einfach die Kosten Ihrer Buchhaltung.

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Wie kann Nexova Ihnen helfen?

Der Prozess der Firmengründung in der Schweiz kann eine Herausforderung sein, besonders für ausländische Unternehmer. Nexova AG ist auf die Gründung von Unternehmen in der Schweiz spezialisiert und kann daher als Ihr vertrauensvoller Partner bei diesem Unterfangen agieren. Von der Firmengründung und -registrierung bis hin zu Rechtskonformität, Buchhaltung und Steuerberatung bieten wir umfassende Lösungen, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Unser Team von erfahrenen Fachleuten kann Sie durch den gesamten Gründungsprozess führen und einen reibungslosen und effizienten Start Ihres Schweizer Unternehmens gewährleisten. Mit der Unterstützung von Nexova können Sie sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren und die vielen Möglichkeiten nutzen, die die Schweiz zu bieten hat, während wir uns um den Rest kümmern!

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Sie auf Ihrem Weg zum Geschäftserfolg in der Schweiz unterstützen können!

FAQ

Antworten auf einen Klick

Wie hoch sind die Kosten für die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz?

Die Kosten für die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz hängen von mehreren Faktoren ab, darunter die gewählte Rechtsform (z.B. GmbH, AG, Einzelunternehmen), die Komplexität der Unternehmensstruktur, der Kanton oder der Standort und alle zusätzlich benötigten Dienstleistungen (z.B. rechtliche, steuerliche oder buchhalterische Unterstützung).
Für einen genauen Kostenvoranschlag, der auf Ihren spezifischen Bedürfnissen basiert, empfehlen wir Ihnen, sich an Nexova zu wenden. Wir bieten erschwingliche Gesellschaftsgründungsdienste mit transparenter Preisgestaltung an, damit Sie bei jedem Schritt Klarheit über die Kosten haben. Lassen Sie uns den Prozess für Sie vereinfachen!

Können Ausländer in der Schweiz eine Firma gründen?

Ja, Ausländer können in der Schweiz ein Unternehmen gründen. EU-/EFTA-Bürger profitieren von erleichterten Verfahren und benötigen lediglich eine Aufenthaltsbewilligung B sowie Nachweise zur selbstständigen Tätigkeit. Drittstaatsangehörige können juristische Personen (z. B. GmbH) gründen, wenn sie eine vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz benennen. Für Einzelfirmen gelten strengere Anforderungen, einschließlich einer Sondergenehmigung.

Nexova unterstützt bei der Gründung mit Services wie nominierter Geschäftsführung und Domiziladresse.

Welches ist der beste Kanton für eine Firmengründung?

Die Wahl des Kantons hängt von Ihren Geschäftszielen und Prioritäten ab. Zug und Nidwalden bieten die niedrigsten Unternehmenssteuersätze und sind ideal für Start-ups und ausländische Unternehmer, während Zürich und Genf internationale Finanzzentren mit ausgezeichneter Infrastruktur sind. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Wahl Steuersätze, Infrastruktur und Branchenrelevanz.

Was sind die steuerlichen Pflichten für Schweizer Unternehmen?

Die steuerlichen Pflichten hängen von der Rechtsform und dem Standort des Unternehmens ab. GmbHs und AGs zahlen Gewinnsteuern, wobei die effektiven Steuersätze je nach Kanton variieren – von etwa 11,85 % in Zug bis zu 21 % in Bern. Einzelfirmen und Personengesellschaften versteuern ihre Gewinne als persönliches Einkommen der Inhaber. Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 100.000 CHF sind zudem verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren und diese mit einem Standardsatz von 8,1 % zu erheben. Auf kantonaler Ebene können Unternehmen außerdem der Kapitalsteuer sowie weiteren Steuerarten unterliegen.

Müssen Schweizer Unternehmen geprüft werden?

Die Prüfpflicht hängt von der Grösse und Struktur des Unternehmens ab. Börsennotierte Unternehmen und Firmen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, unterliegen einer ordentlichen Revision. Kleine und mittelgrosse Unternehmen führen meist eine eingeschränkte Revision durch. Sehr kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden können auf eine Prüfung verzichten, sofern alle Aktionäre einstimmig zustimmen.

Über 150 Unternehmen vertrauen auf uns

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Jörg Buckmann
Geschäftsführer, BUCKMANN GEWINNT+

Unkompliziert oder seriös? Oder heisst hier und. Hier ist ein junges, kluges Team am Werk, das ausgezeichnete Services anbietet, höchst unkompliziert und kompetent. Statt einem repräsentativen Empfang, teuren Büros und Schöggeli gibt es schnelle Services und kompetente Dienstleistungen. Für mich als 1-Mann GmbH genau das, was ich brauche.

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Filip Henzler
Chief Financial Officer, InSphero AG

Die InSphero AG, als führendes Unternehmen für 3D-In-vitro-Modelle, hat sehr von den Buchhaltungsdienstleistungen der Nexova AG profitiert. Die bemerkenswerten Kosteneinsparungen von 35% im Vergleich zur internen Buchhaltung, gepaart mit Nexova’s Zuverlässigkeit, Schnelligkeit und hohe Kompetenz in Business Central und Buchhaltung haben unsere Prozesse spürbar optimiert. Wir können Nexova und ihre Dienstleistungen wärmstens empfehlen.

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Florian Jauch
Co-Founder, Arvy AG

Die Arvy AG hat mit der Nexova AG einen außergewöhnlichen Partner gefunden. Ihr sehr hohes Maß an Fachwissen in FINMA-regulierten Branchen gewährleistet, dass unsere Finanzgeschäfte in sicheren und kompetenten Händen sind. Was Nexova auszeichnet, ist die pauschale Preisstruktur, die uns bei der Budgetierung und Finanzplanung sehr geholfen hat. Als Unternehmen, das sich dem langfristigen Erfolg und der Integrität bei Investitionen verschrieben hat, sind wir mit den Dienstleistungen der Nexova AG sehr zufrieden.

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Patrick Rissi
Co-Founder, Brainiegroup GmbH

Für uns als EdTech-Startup ist es sehr wichtig, dass unser Treuhänder genauso digital und agil ist wie wir selbst. Mit der Nexova AG haben wir den perfekten Partner gefunden, der uns bei unserem Wachstum aktiv unterstützen kann.

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