Unternehmenssteuern in der Schweiz: Ein Umfassender Überblick

Die Schweiz ist bekannt für ihr effizientes und unternehmensfreundliches Steuersystem. Dies hat sie zu einem attraktiven Ziel für multinationale Konzerne, kleine Unternehmen und Unternehmer gleichermassen gemacht.

Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die Unternehmenssteuern in der Schweiz und behandelt die wichtigsten Steuerarten, mit denen Unternehmen konfrontiert werden. Wir erklären auch, wie diese Steuern berechnet werden, für wen sie gelten und was vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden kann. Ausserdem geben wir einen Einblick in die steuerfreundlichsten Kantone der Schweiz und einige der attraktiven Steueranreize, die Schweizer Unternehmen zur Verfügung stehen.

Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch mit unseren Experten.

Termin buchen

Highlights

  • Schweiz bietet ein günstiges Steuersystem mit niedrigen Steuersätzen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Steuerbelastungen variieren zwischen Bundes-, Kantons- und Gemeindeebenen
  • Einzelunternehmer und Personengesellschaften werden anders besteuert als juristische Personen
  • Unternehmen in der Schweiz profitieren von territorialen Elementen im Steuersystem
  • Mehrwertsteuerpflicht gilt für Unternehmen mit einem Umsatz über 100.000 CHF

Inhalt

  • Unternehmenssteuern in der Schweiz: Ein Umfassender Überblick
  • Highlights & content
  • Wie funktioniert die Gewinnsteuer in der Schweiz?
  • Welche Unternehmenssteuern müssen Unternehmen in der Schweiz beachten?
  • Gewinnsteuer
  • Kapitalsteuer
  • Mehrwertsteuer (MwSt.)
  • Sonstige Steuern
  • Welche Schweizer Kantone sind die steuerlich vorteilhaftesten?
  • Was sind Steuerabzüge und wie kann man sie geltend machen?
  • Welche weiteren steuerlichen Anreize gibt es für Unternehmen in der Schweiz?
  • Wie stellt die Schweiz die Einhaltung internationaler Steuervorschriften sicher?
  • Wie kann Nexova bei der Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen Ihres Unternehmens helfen?
  • FAQ
  • Über 150 Unternehmen vertrauen auf uns

Wie funktioniert die Gewinnsteuer in der Schweiz?

Portrait of attractive moody man wearing crown folded arms isolated over pastel violet purple color background.

Das Steuersystem der Schweiz besteht aus drei Ebenen: Bund, Kantone und Gemeinden. Jede Ebene hat ihre eigenen Steuersätze und Vorschriften, wodurch ein dreistufiges Modell der Unternehmensbesteuerung entsteht. Der Gesamtsteuersatz ergibt sich aus der Summe der Steuerschuld auf jeder Ebene. Die Gewinnsteuer entspricht der deutschen Körperschaftssteuer.

Diese dezentralisierte Steuerstruktur erlaubt es jedem Kanton und jeder Gemeinde, ihre eigenen Steuersätze innerhalb eines angemessenen Rahmens festzulegen, was je nach Standort eines Unternehmens in der Schweiz zu unterschiedlichen Steuerbelastungen führen kann.

Welches sind die wichtigsten Aspekte des schweizerischen Unternehmenssteuersystems?

  1. Gewinnsteuer auf Bundesebene: Auf Bundesebene gilt ein pauschaler Gewinnsteuersatz von 8,5 % auf den Nettogewinn (7,83 % auf den Gewinn vor Steuern). Zusätzlich erheben die Kantone und Gemeinden eigene Gewinnsteuern, was zu regionalen Unterschieden bei den effektiven Steuersätzen führt.
  2. Kantonale und kommunale Steuern: Jeder Kanton und jede Gemeinde erhebt neben der Bundessteuer eigene Gewinnsteuern für juristische Personen. Die effektiven Gesamtsteuersätze können je nach Standort des Unternehmens zwischen 11,85 % und 21 % variieren. Viele Kantone bieten zudem spezifische Steueranreize wie die Patentbox oder Abzüge für Forschung und Entwicklung.
  3. Begrenzung der Steuerpflicht: In der Schweiz unterliegen juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte grundsätzlich nur dem Gewinn, der in der Schweiz erzielt wird. Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten werden in der Regel von der Steuer freigestellt. Gewinne aus ausländischen Quellen (z. B. Zinsen oder Dividenden), die direkt an die Schweizer Gesellschaft fliessen, können jedoch steuerpflichtig sein. Dank über 80 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wird das Risiko einer Doppelbesteuerung deutlich reduziert.

Berechnen Sie hier ganz einfach die Kosten Ihrer Buchhaltung.

Preisrechner

Welche Unternehmenssteuern müssen Unternehmen in der Schweiz beachten?

Juristische Personen in der Schweiz unterliegen im Wesentlichen zwei Arten von Steuern: der Gewinnsteuer (auch als Körperschaftssteuer bezeichnet) auf die von ihnen erwirtschafteten Gewinne und der Kapitalsteuer auf ihren Eigenkapitalwert. Die Gewinnsteuer wird sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene erhoben, während die Kapitalsteuer nur auf kantonaler Ebene erhoben wird.

Darüber hinaus müssen Unternehmen unter Umständen auch andere Steuern berücksichtigen, darunter die Mehrwertsteuer, die Kirchensteuer, die Vermögenssteuer, die Quellensteuer und vieles mehr. Werfen wir einen genaueren Blick auf jede dieser Steuern:

Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch mit unseren Experten.

Termin buchen

Gewinnsteuer

Die Gewinnsteuer, ist die wichtigste Unternehmenssteuer, die auf die Nettogewinne eines Unternehmens erhoben wird. Sie gilt für juristische Personen wie AGs und GmbHs. Der effektive Gesamtgewinnsteuersatz umfasst Steueranteile des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, die je nach Region stark variieren.

Schweizer Unternehmen unterliegen der Gewinnsteuer auf ihre weltweit erzielten Einkünfte, wobei Gewinne aus ausländischen Betriebsstätten und Immobilien in der Regel von der Schweizer Besteuerung freigestellt werden (Freistellungsmethode). Einkünfte aus Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren, die an die Schweizer Einheit überwiesen werden, unterliegen jedoch der Steuerpflicht in der Schweiz.

Wie wird die Gewinnsteuer berechnet?

Die Gewinnsteuer in der Schweiz wird als Prozentsatz des Unternehmensgewinns berechnet, wobei Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuersätze kombiniert werden. Die Bundesgewinnsteuer beträgt 8,5 % auf den Nettogewinn, was einem effektiven Steuersatz von 7,83 % auf den Gewinn vor Steuern entspricht.

Die kantonalen und kommunalen Gewinnsteuersätze variieren stark, sodass die effektiven Gesamtsteuersätze (inklusive der Bundessteuer) je nach Region zwischen 11,85 % und 21 % liegen können. In einigen Kantonen können Gemeinden ihre eigenen Steuerfaktoren anwenden, was zu regionalen Unterschieden führt. In anderen Kantonen (z. B. Genf) gilt ein einheitlicher Satz für alle Gemeinden.

Einige Kantone verwenden ein gemischtes System, das die sogenannte Ertragsintensität berücksichtigt. Diese ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen Kapital und Reserven einerseits und dem erzielten Reingewinn andererseits. Unternehmen mit niedriger Rentabilität profitieren von einer geringeren Steuerbelastung, während Unternehmen mit hoher Rentabilität stärker besteuert werden. In anderen Kantonen basiert die Gewinnsteuer ausschliesslich auf dem Unternehmensgewinn, während Faktoren wie Kapital und Reserven nur für die separate Kapitalsteuer relevant sind.

Berechnen Sie hier ganz einfach die Kosten Ihrer Buchhaltung.

Preisrechner

Kapitalsteuer

Die Kapitalsteuer wird auf kantonaler und kommunaler Ebene als Prozentsatz des Eigenkapitals eines Unternehmens erhoben, einschliesslich des Aktienkapitals, der Rücklagen und der einbehaltenen Gewinne. Während der Bund keine Kapitalsteuer erhebt, wird sie in allen Schweizer Kantonen zu unterschiedlichen Sätzen erhoben, so dass sie bei der Wahl eines Kantons für die Niederlassung eines Unternehmens eine wichtige Rolle spielt.

Wie wird die Kapitalsteuer berechnet?

Die Kapitalsteuer wird in der Regel als Prozentsatz des Nettokapitalwerts eines Unternehmens berechnet. Der Kapitalsteuersatz ist je nach Kanton sehr unterschiedlich und reicht von 0,001 % in Obwalden bis 0,5 % in Neuenburg. Zusätzlich erheben einige Kantone eine minimale pauschale Kapitalsteuer.

Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch mit unseren Experten.

Termin buchen

Mehrwertsteuer (MwSt.)

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine indirekte Verbrauchssteuer, die auf den Mehrwert von Waren und Dienstleistungen auf jeder Stufe ihrer Herstellung und ihres Vertriebs erhoben wird. Wirtschaftlich wird sie vom Endverbraucher getragen, während Unternehmen als Steuereintreiber fungieren. Sie gilt auch für den Import von Waren und Dienstleistungen.

Ab dem 1. Januar 2024 gelten folgende Mehrwertsteuersätze:

  • Standardsatz: 8.1%
  • Ermässigter Satz: 2,6 % (gilt für lebenswichtige Güter wie Lebensmittel und Arzneimittel)
  • Sondersatz für Unterkünfte: 3,8% (gilt für die Hotellerie)

Alle Schweizer Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 CHF sind verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer registrieren zu lassen. Obwohl die Mehrwertsteuer nicht speziell auf Unternehmen ausgerichtet ist, sind die Unternehmen dafür verantwortlich, sie auf ihre steuerpflichtigen Leistungen zu erheben und an die Schweizer Steuerbehörden abzuführen. Kleinunternehmen mit geringerem Umsatz können sich freiwillig registrieren lassen, um Vorsteuervorteile zu nutzen.

Berechnen Sie hier ganz einfach die Kosten Ihrer Buchhaltung.

Preisrechner

Sonstige Steuern

shares

Neben den wichtigsten Unternehmenssteuern können Unternehmen in der Schweiz mit verschiedenen anderen Steuern konfrontiert werden, von denen einige indirekt oder unter bestimmten Umständen erhoben werden.

Vermögenssteuer

Die Vermögenssteuer bezieht sich auf den Gesamtwert des Vermögens von natürlichen Personen, einschliesslich Einzelunternehmen. Sie wird als Prozentsatz des Nettovermögens einer natürlichen Person berechnet und beträgt in der Regel etwa 0,3 bis 0,5 Prozent. Juristische Personen sind nicht direkt von der Vermögenssteuer betroffen, aber sie kann die Geschäftsinhaber auf persönlicher Ebene treffen.

Kirchensteuer

Viele Kantone erheben von Unternehmen eine „Kirchensteuer„, die zur Finanzierung der Landeskirchen und anderer religiöser Organisationen verwendet wird. In einigen Kantonen ist die Kirchensteuer in den kantonalen Steuern enthalten. Während Einzelpersonen aus der Kirche austreten und keine Kirchensteuer mehr zahlen können, ist sie für juristische Personen, die in dem jeweiligen Kanton registriert sind, obligatorisch.

Verrechnungssteuer (VST)

Die Schweiz erhebt eine Verrechnungssteuer, die direkt an der Quelle auf bestimmte Einkünfte wie Dividenden und Zinsen erhoben wird. Das bedeutet, dass die Steuer vom auszahlenden Unternehmen einbehalten und an die Steuerbehörden abgeführt wird. Der Steuersatz beträgt in der Regel 35 % und dient als Sicherungssteuer, um sicherzustellen, dass diese Einkünfte korrekt versteuert werden. Lizenzgebühren unterliegen der Verrechnungssteuer nicht, können jedoch in seltenen Fällen durch Doppelbesteuerungsabkommen quellenbesteuert werden.

Die Steuer gilt sowohl für Zahlungen an inländische als auch an ausländische Empfänger:

  • Inländische Empfänger können die Steuer vollständig zurückfordern, sofern sie die Einkünfte korrekt in ihrer Steuererklärung angeben.
  • Ausländische Empfänger können durch Doppelbesteuerungsabkommen eine Reduktion des Steuersatzes oder sogar eine Befreiung beantragen, sofern die Voraussetzungen des Abkommens erfüllt sind.

Abfallgebühren

Die Schweizer Unternehmen müssen eine Abfallgebühr zahlen, um die Kosten für die Abfallentsorgung und die Erhaltung der Umwelt zu decken. Dadurch werden Abfallvermeidung, Recycling und umweltfreundliche Praktiken gefördert. Diese Gebühr ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich und richtet sich oft nach der Menge des produzierten Abfalls.

Stempelabgaben

Auf die Ausgabe und Übertragung von Wertpapieren und bestimmte Versicherungsprämien werden in der Schweiz Stempelabgaben erhoben. So fällt beispielsweise bei der Ausgabe neuer Aktien eine Emissionsabgabe von 1 % an, die auf den Betrag von mehr als 1 Mio. CHF erhoben wird.  

Zölle

Unternehmen, die Waren in die Schweiz einführen, müssen je nach Art und Menge der Waren Zollgebühren entrichten. Die Sätze variieren je nach Produkt, und es gibt Ausnahmen für Waren, die aus bestimmten Ländern im Rahmen von Freihandelsabkommen eingeführt werden.

Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch mit unseren Experten.

Termin buchen

Welche Schweizer Kantone sind die steuerlich vorteilhaftesten?

Die Schweiz bietet im Vergleich zu den EU-Ländern und auch im weltweiten Vergleich durchweg attraktive Unternehmenssteuersätze. Die Steuern variieren jedoch erheblich zwischen den Kantonen, wobei einige Kantone wesentlich niedrigere effektive Steuersätze bieten. Hier sind einige der steuerlich vorteilhaftesten Kantone für für Ihren Unternehmensstandort in der Schweiz :

  • Zug: Der Kanton Zug hat den niedrigsten effektiven Gewinnsteuersatz der Schweiz von 11,85 % (mit leichten Abweichungen je nach Gemeinde). Die Stadt ist aufgrund ihres günstigen Steuerklimas eine beliebte Wahl für multinationale Unternehmen.
  • Luzern: Luzern bietet einen effektiven Gewinnsteuersatz von etwa 12,2 % und ist damit eine weitere attraktive Option für Unternehmen.
  • Nidwalden: Mit einem effektiven Steuersatz von rund 12 % gehört Nidwalden zu den Ländern mit den niedrigsten Unternehmenssteuern. Zudem bietet es eine einzigartige Lizenzbox-Regelung, die qualifizierten Unternehmen erhebliche Steuererleichterungen auf bestimmte Einkünfte aus geistigem Eigentum gewährt.
  • Appenzell Ausserrhoden (AR): AR ist für seine niedrigen Steuersätze bekannt und bietet einen wettbewerbsfähigen Satz von etwa 13 %.
  • Schwyz: Schwyz hat einen relativ niedrigen effektiven Steuersatz, der in der Regel bei 14-15 % liegt, und ist für sein unternehmensfreundliches regulatorisches Umfeld bekannt.

Es ist erwähnenswert, dass selbst der Kanton Bern mit dem höchsten effektiven Gewinnsteuersatz in der Schweiz von 21 % auf dem Niveau des durchschnittlichen Körperschaftssteuersatzes in Europa (von 21,3 %) und deutlich unter dem effektiven Körperschaftssteuersatz in Deutschland von rund 30 % liegt. Dies verdeutlicht, wie günstig die Schweizer Steuerlandschaft insgesamt ist.

Berechnen Sie hier ganz einfach die Kosten Ihrer Buchhaltung.

Preisrechner

Was sind Steuerabzüge und wie kann man sie geltend machen?

Steuerabzüge beziehen sich auf Ausgaben und Verluste, die bei der Berechnung Ihrer endgültigen Steuerschuld von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden können. Sie sind ein hervorragendes Mittel, um Ihre Gesamtsteuerlast zu verringern. Steuerabzüge gelten sowohl für natürliche Personen (z. B. im Rahmen der Einkommenssteuer) als auch für Unternehmen (im Rahmen der Gewinnsteuer).

Neben den gewöhnlichen Betriebsausgaben, die im Rahmen des Produktions- und Betriebsprozesses anfallen, können auch die folgenden Ausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden:

  • Abschreibung von Vermögenswerten: Abschreibungen auf materielle (z. B. Maschinen) und immaterielle Vermögenswerte (z. B. Patente) sind steuerlich absetzbar. Die Höhe der Abschreibung wird durch steuerliche Vorschriften geregelt und richtet sich nach der geschätzten Nutzungsdauer.
  • Rückstellungen:
    Rückstellungen für klar identifizierbare zukünftige Verpflichtungen (z. B. Garantieansprüche) sind steuerlich absetzbar. Pauschale oder unzureichend belegte Rückstellungen werden in der Regel nicht anerkannt.
  • Zinsaufwendungen: Die Zinsen für Geschäftskredite sind absetzbar. Allerdings können Zinsaufwendungen, die nicht dem Fremdvergleich entsprechen (z. B. an verbundene Unternehmen), steuerlich eingeschränkt werden.
  • Geschäftsverluste: Verluste können bis zu sieben Steuerperioden vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden, sofern sie nicht in der aktuellen Steuerperiode ausgeglichen werden können.
  • Spenden: Spenden an wohltätige Organisationen sind auf Bundesebene ebenfalls steuerlich absetzbar, sofern sie weniger als 20 % des Nettogewinns des Unternehmens betragen.

Um Steuerabzüge geltend machen zu können, muss eine detaillierte Aufschlüsselung der förderfähigen Ausgaben im Rahmen der Steuererklärung eingereicht werden. Es ist daher unerlässlich, genaue Aufzeichnungen zu führen und sich von Steuerfachleuten beraten zu lassen, um die verfügbaren Abzüge zu maximieren.

Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch mit unseren Experten.

Termin buchen

Welche weiteren steuerlichen Anreize gibt es für Unternehmen in der Schweiz?

Das günstige steuerliche Umfeld der Schweiz wird durch verschiedene Steueranreize zur Förderung von Unternehmenswachstum, Innovation und regionaler Entwicklung noch attraktiver. Diese können die Steuerlast eines Unternehmens erheblich reduzieren, was insbesondere Branchen zugutekommt, die sich auf Forschung, Technologie und geistiges Eigentum konzentrieren.

  • Steuerabzüge für Forschung und Entwicklung (F&E): Viele Kantone gewähren erhöhte Steuerabzüge für Unternehmen, die F&E-Aktivitäten durchführen. Die Kantone sind bei der Anwendung dieser zusätzlichen Abzüge sehr frei, und einige bieten spezielle Anreize zur Förderung der Innovation. Dies hat attraktive steuerliche Möglichkeiten für Unternehmen geschaffen, die in der wissenschaftlichen oder technologischen Entwicklung tätig sind.
  • Schweizer Patentbox-Regelung: Am 1. Januar 2020 wurde in der Schweiz auf kantonaler und kommunaler Ebene die Patentbox eingeführt, die Steuererleichterungen für Einkünfte aus geistigem Eigentum, wie Patente und ähnliche Rechte, vorsieht. Im Rahmen dieser Anreize können Einkünfte aus qualifiziertem geistigem Eigentum in vielen Kantonen zu einem reduzierten Satz besteuert werden, was oft zu Steuereinsparungen von bis zu 90 % auf Gewinne aus geistigem Eigentum führt. Diese Anreize ziehen Technologie-, Pharma- und andere IP-intensive Industrien an und stärken die Position der Schweiz als Drehscheibe für Innovation.
  • Regionale Investitionsanreize: Bestimmte Schweizer Regionen bieten Anreize für Unternehmen, die zur lokalen Wirtschaftsentwicklung beitragen. Einige Kantone mit geringerer wirtschaftlicher Entwicklung bieten beispielsweise Steuerbefreiungen oder ermässigte Steuersätze an, um die Wirtschaftstätigkeit zu fördern. Diese Anreize sind besonders vorteilhaft für das verarbeitende Gewerbe, den Tourismus und andere Branchen, die Arbeitsplätze schaffen und zum regionalen Wachstum beitragen.

Berechnen Sie hier ganz einfach die Kosten Ihrer Buchhaltung.

Preisrechner

Wie stellt die Schweiz die Einhaltung internationaler Steuervorschriften sicher?

Die Schweiz ist nicht nur für ihr günstiges steuerliches Umfeld bekannt, sondern auch für ihr starkes Engagement für Transparenz und die Einhaltung internationaler Steuervorschriften. Als Unterzeichnerin mehrerer internationaler Abkommen und Rahmenwerke nimmt die Schweiz ihre Verantwortung wahr, Steuerhinterziehung zu verhindern und faire Steuerpraktiken zu fördern.

  • OECD-Standards und Automatischer Informationsaustausch (AIA): Die Schweiz nimmt am automatischen Informationsaustausch (AIA) teil, einer Initiative der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Im Rahmen des AIA tauscht die Schweiz mit über 100 Ländern Informationen über Finanzkonten aus und stellt so sicher, dass die von in der Schweiz ansässigen Ausländern erzielten Einkünfte den zuständigen Behörden in ihren Heimatländern gemeldet werden.
  • Initiative gegen Steuererosion und Gewinnverschiebung (BEPS): Die Schweiz hat Maßnahmen zur Bekämpfung der Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und der Gewinnverschiebung ergriffen und ihre Steuerpraktiken an die OECD-Standards angepasst. Die BEPS-Vorschriften verhindern, dass Unternehmen Lücken und Unstimmigkeiten in den Steuervorschriften ausnutzen, um Steuern zu vermeiden. Die Einhaltung dieser Standards durch die Schweiz trägt zur Aufrechterhaltung fairer und transparenter Steuerpraktiken bei, insbesondere für multinationale Unternehmen mit komplexen Strukturen.
  • Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA): Die Schweiz hat mit über 80 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet, die dazu beitragen, das Risiko der Doppelbesteuerung für ausländische Unternehmen und Investoren zu verringern. Diese Abkommen klären die Steuerpflichten über die Grenzen hinweg und erleichtern es internationalen Unternehmen, in der Schweiz tätig zu sein und gleichzeitig doppelte Steuerpflichten in ihren Heimatländern zu vermeiden.
  • Die solide internationale Steuerkonformität der Schweiz zeigt, dass sie sich für ein faires Geschäftsumfeld einsetzt und gleichzeitig für globale Steuertransparenz sorgt. Diese Praktiken erhöhen die Attraktivität der Schweiz für Unternehmen, die ein seriöses, international ausgerichtetes Steuergebiet suchen.

Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch mit unseren Experten.

Termin buchen

Wie kann Nexova bei der Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen Ihres Unternehmens helfen?

Die Schweiz bietet Unternehmen aller Art aussergewöhnliche Möglichkeiten zur Steuerplanung, doch kann es vor allem für ausländische Unternehmen schwierig sein, sich ohne fachkundige Anleitung in der komplexen Unternehmenssteuerlandschaft zurechtzufinden.

Nexova AG ist darauf spezialisiert, Unternehmen dabei zu helfen, ihre steuerlichen Verpflichtungen in der Schweiz zu verstehen und zu verwalten, um eine vollständige Compliance und eine optimierte Steuerplanung zu gewährleisten. Wir bieten umfassende Unterstützung in verschiedenen Steuerbereichen, darunter:

  • Steuerplanung und -optimierung: Wir helfen Ihnen, die Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens so zu strukturieren, dass die Steuerlast innerhalb der gesetzlichen Grenzen minimiert wird und Sie von der günstigen Steuerpolitik der Schweiz profitieren.
  • Mehrwertsteuer-Registrierung: Wir unterstützen Sie bei der Mehrwertsteuerregistrierung und stellen sicher, dass die schweizerischen Mehrwertsteueranforderungen eingehalten werden, einschliesslich der Beschaffung der erforderlichen Identifikation und der Einrichtung effizienter Systeme für die Erhebung und Überweisung der Mehrwertsteuer.
  • Compliance und Berichterstattung: Als unser geschätzter Kunde stellen wir sicher, dass Sie alle Schweizer Steuervorschriften einhalten, einschliesslich der korrekten und rechtzeitigen Einreichung von Unterlagen.
  • Grenzüberschreitende Besteuerung: Wir unterstützen Sie in allen Fragen der grenzüberschreitenden Besteuerung und der globalen Steuerkonformität, einschliesslich der Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz, und helfen Ihnen, Steuerschulden auf ausländische Einkünfte zu vermeiden.
  • Inanspruchnahme von Abzügen und Gutschriften: Das Nexova-Team hilft Ihnen bei der Ermittlung und Geltendmachung von Steuerabzügen und zusätzlichen Steuergutschriften, damit Sie Ihren effektiven Steuersatz optimal senken können.

Dank unserer Expertise im Bereich der Schweizer Steuern können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir uns um all Ihre Steuerangelegenheiten kümmern und die Einhaltung der Vorschriften und Effizienz sicherstellen.

FAQ

Antworten auf einen Klick

Sind ausländische Einkünfte in der Schweiz gewinnsteuerpflichtig?

Die Schweiz verwendet ein Welteinkommensprinzip mit territorialen Elementen. Für juristische Personen bedeutet dies, dass sie grundsätzlich auf ihre weltweit erzielten Gewinne steuerpflichtig sind. Eine wichtige Ausnahme gilt für Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten oder Immobilien, die in der Schweiz von der Besteuerung freigestellt werden (Freistellungsmethode). Solche Einkünfte werden nur im Ausland besteuert.

Einkünfte wie Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren, die aus dem Ausland an die Schweizer Einheit fliessen, unterliegen jedoch der Schweizer Gewinnsteuer. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat die Schweiz mit über 80 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Diese regeln, ob ausländische Einkünfte in der Schweiz freigestellt werden oder die im Ausland gezahlten Steuern auf die Schweizer Steuer angerechnet werden können.

Zahlen Einzelunternehmen in der Schweiz Unternehmenssteuern?

Einzelunternehmen zahlen in der Schweiz keine Gewinnsteuer, da diese nur für juristische Personen wie Aktiengesellschaften (AG) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) gilt. Stattdessen wird der Gewinn des Einzelunternehmens als persönliches Einkommen des Inhabers behandelt und unterliegt der Einkommenssteuer auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Zudem müssen Einzelunternehmer die Mehrwertsteuer (MWST) abführen, wenn ihr Jahresumsatz die Schwelle von 100.000 CHF überschreitet.

Was ist der Unterschied zwischen der Kapitalsteuer und der Vermögenssteuer?

Die Kapitalsteuer bezieht sich auf das Eigenkapital von Unternehmen, einschliesslich des Aktienkapitals oder Stammkapitals sowie der ausgewiesenen Reserven, während die Vermögensteuer auf den Gesamtwert des Vermögens natürlicher Personen (Privatpersonen) erhoben wird und somit auch Einzelunternehmer und Einzelunternehmerinnen betrifft.

Ist die Schweiz ein Steuerparadies?

Obwohl die Schweiz attraktive Steuersätze und einen soliden Schutz der Privatsphäre bietet, gilt sie im weltweiten Vergleich nicht als Steuerparadies. Die Schweiz hält sich an internationale Steuerstandards, einschliesslich des automatischen Austauschs von Finanzinformationen, und verfügt über ein solides regulatorisches Umfeld.

Was passiert, wenn eine Firma seine Steuern in der Schweiz nicht bezahlt?

Die Nichtzahlung von Steuern in der Schweiz kann zu Bussgeldern, Verzugszinsen und in schwerwiegenden Fällen zu rechtlichen Schritten führen. Unternehmen können auch mit Einschränkungen ihrer künftigen Geschäftstätigkeit konfrontiert werden, bis die ausstehenden Steuern beglichen sind. Um solche Probleme zu vermeiden, sollten Unternehmen sicherstellen, dass sie ihren Steuerpflichten rechtzeitig nachkommen, was mit Hilfe von Steuerberatungsfirmen wie Nexova einfacher ist.

Über 150 Unternehmen vertrauen auf uns

Entdecken Sie die Vielfalt unserer Kunden

Pascal Willoughby-Petit
Geschäftsführer, TheLearning LAB GmbH

Die Nexova AG bietet hochprofessionelle Buchhaltungsdienstleistungen, die unser Finanzmanagement bei Learning Lab erheblich verbessert haben. Ihr Team ist präzise und reaktionsschnell, liefert immer genaue und zeitnahe Berichte und beantwortet umgehend unsere Fragen. Mit der Unterstützung von Nexova AG können wir die Konten und Finanzen unserer Kunden effizienter verwalten. Wir können die Nexova AG für ihre aussergewöhnlichen Buchhaltungsdienstleistungen sehr empfehlen.

Mehr lesen
Marco Burger
Geschäftsführer, Le Café Bar GmbH

Für uns als neues Gastronomieunternehmen ist es unerlässlich, dass unser Treuhänder unsere spezifischen Bedürfnisse versteht und flexibel auf unsere Anforderungen reagiert. Mit der Nexova AG haben wir den idealen Partner gefunden, der uns in allen Treuhandangelegenheiten kompetent unterstützt und unser Wachstum aktiv fördert.

Mehr lesen
Jörg Buckmann
Geschäftsführer, BUCKMANN GEWINNT+

Unkompliziert oder seriös? Oder heisst hier und. Hier ist ein junges, kluges Team am Werk, das ausgezeichnete Services anbietet, höchst unkompliziert und kompetent. Statt einem repräsentativen Empfang, teuren Büros und Schöggeli gibt es schnelle Services und kompetente Dienstleistungen. Für mich als 1-Mann GmbH genau das, was ich brauche.

Mehr lesen
Filip Henzler
Chief Financial Officer, InSphero AG

Die InSphero AG, als führendes Unternehmen für 3D-In-vitro-Modelle, hat sehr von den Buchhaltungsdienstleistungen der Nexova AG profitiert. Die bemerkenswerten Kosteneinsparungen von 35% im Vergleich zur internen Buchhaltung, gepaart mit Nexova’s Zuverlässigkeit, Schnelligkeit und hohe Kompetenz in Business Central und Buchhaltung haben unsere Prozesse spürbar optimiert. Wir können Nexova und ihre Dienstleistungen wärmstens empfehlen.

Mehr lesen
Florian Jauch
Co-Founder, Arvy AG

Die Arvy AG hat mit der Nexova AG einen außergewöhnlichen Partner gefunden. Ihr sehr hohes Maß an Fachwissen in FINMA-regulierten Branchen gewährleistet, dass unsere Finanzgeschäfte in sicheren und kompetenten Händen sind. Was Nexova auszeichnet, ist die pauschale Preisstruktur, die uns bei der Budgetierung und Finanzplanung sehr geholfen hat. Als Unternehmen, das sich dem langfristigen Erfolg und der Integrität bei Investitionen verschrieben hat, sind wir mit den Dienstleistungen der Nexova AG sehr zufrieden.

Mehr lesen
Patrick Rissi
Co-Founder, Brainiegroup GmbH

Für uns als EdTech-Startup ist es sehr wichtig, dass unser Treuhänder genauso digital und agil ist wie wir selbst. Mit der Nexova AG haben wir den perfekten Partner gefunden, der uns bei unserem Wachstum aktiv unterstützen kann.

Mehr lesen