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Steuern & Recht
David Merz | Geschäftsführer
Zürich, Januar 3, 2025
Die Schweiz ist bekannt für ihr effizientes und unternehmensfreundliches Steuersystem. Dies hat sie zu einem attraktiven Ziel für multinationale Konzerne, kleine Unternehmen und Unternehmer gleichermassen gemacht.
Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die Unternehmenssteuern in der Schweiz und behandelt die wichtigsten Steuerarten, mit denen Unternehmen konfrontiert werden. Wir erklären auch, wie diese Steuern berechnet werden, für wen sie gelten und was vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden kann. Ausserdem geben wir einen Einblick in die steuerfreundlichsten Kantone der Schweiz und einige der attraktiven Steueranreize, die Schweizer Unternehmen zur Verfügung stehen.
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Das Steuersystem der Schweiz besteht aus drei Ebenen: Bund, Kantone und Gemeinden. Jede Ebene hat ihre eigenen Steuersätze und Vorschriften, wodurch ein dreistufiges Modell der Unternehmensbesteuerung entsteht. Der Gesamtsteuersatz ergibt sich aus der Summe der Steuerschuld auf jeder Ebene. Die Gewinnsteuer entspricht der deutschen Körperschaftssteuer.
Diese dezentralisierte Steuerstruktur erlaubt es jedem Kanton und jeder Gemeinde, ihre eigenen Steuersätze innerhalb eines angemessenen Rahmens festzulegen, was je nach Standort eines Unternehmens in der Schweiz zu unterschiedlichen Steuerbelastungen führen kann.
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Juristische Personen in der Schweiz unterliegen im Wesentlichen zwei Arten von Steuern: der Gewinnsteuer (auch als Körperschaftssteuer bezeichnet) auf die von ihnen erwirtschafteten Gewinne und der Kapitalsteuer auf ihren Eigenkapitalwert. Die Gewinnsteuer wird sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene erhoben, während die Kapitalsteuer nur auf kantonaler Ebene erhoben wird.
Darüber hinaus müssen Unternehmen unter Umständen auch andere Steuern berücksichtigen, darunter die Mehrwertsteuer, die Kirchensteuer, die Vermögenssteuer, die Quellensteuer und vieles mehr. Werfen wir einen genaueren Blick auf jede dieser Steuern:
Die Gewinnsteuer, ist die wichtigste Unternehmenssteuer, die auf die Nettogewinne eines Unternehmens erhoben wird. Sie gilt für juristische Personen wie AGs und GmbHs. Der effektive Gesamtgewinnsteuersatz umfasst Steueranteile des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, die je nach Region stark variieren.
Schweizer Unternehmen unterliegen der Gewinnsteuer auf ihre weltweit erzielten Einkünfte, wobei Gewinne aus ausländischen Betriebsstätten und Immobilien in der Regel von der Schweizer Besteuerung freigestellt werden (Freistellungsmethode). Einkünfte aus Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren, die an die Schweizer Einheit überwiesen werden, unterliegen jedoch der Steuerpflicht in der Schweiz.
Die Gewinnsteuer in der Schweiz wird als Prozentsatz des Unternehmensgewinns berechnet, wobei Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuersätze kombiniert werden. Die Bundesgewinnsteuer beträgt 8,5 % auf den Nettogewinn, was einem effektiven Steuersatz von 7,83 % auf den Gewinn vor Steuern entspricht.
Die kantonalen und kommunalen Gewinnsteuersätze variieren stark, sodass die effektiven Gesamtsteuersätze (inklusive der Bundessteuer) je nach Region zwischen 11,85 % und 21 % liegen können. In einigen Kantonen können Gemeinden ihre eigenen Steuerfaktoren anwenden, was zu regionalen Unterschieden führt. In anderen Kantonen (z. B. Genf) gilt ein einheitlicher Satz für alle Gemeinden.
Einige Kantone verwenden ein gemischtes System, das die sogenannte Ertragsintensität berücksichtigt. Diese ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen Kapital und Reserven einerseits und dem erzielten Reingewinn andererseits. Unternehmen mit niedriger Rentabilität profitieren von einer geringeren Steuerbelastung, während Unternehmen mit hoher Rentabilität stärker besteuert werden. In anderen Kantonen basiert die Gewinnsteuer ausschliesslich auf dem Unternehmensgewinn, während Faktoren wie Kapital und Reserven nur für die separate Kapitalsteuer relevant sind.
Die Kapitalsteuer wird auf kantonaler und kommunaler Ebene als Prozentsatz des Eigenkapitals eines Unternehmens erhoben, einschliesslich des Aktienkapitals, der Rücklagen und der einbehaltenen Gewinne. Während der Bund keine Kapitalsteuer erhebt, wird sie in allen Schweizer Kantonen zu unterschiedlichen Sätzen erhoben, so dass sie bei der Wahl eines Kantons für die Niederlassung eines Unternehmens eine wichtige Rolle spielt.
Die Kapitalsteuer wird in der Regel als Prozentsatz des Nettokapitalwerts eines Unternehmens berechnet. Der Kapitalsteuersatz ist je nach Kanton sehr unterschiedlich und reicht von 0,001 % in Obwalden bis 0,5 % in Neuenburg. Zusätzlich erheben einige Kantone eine minimale pauschale Kapitalsteuer.
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine indirekte Verbrauchssteuer, die auf den Mehrwert von Waren und Dienstleistungen auf jeder Stufe ihrer Herstellung und ihres Vertriebs erhoben wird. Wirtschaftlich wird sie vom Endverbraucher getragen, während Unternehmen als Steuereintreiber fungieren. Sie gilt auch für den Import von Waren und Dienstleistungen.
Ab dem 1. Januar 2024 gelten folgende Mehrwertsteuersätze:
Alle Schweizer Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 CHF sind verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer registrieren zu lassen. Obwohl die Mehrwertsteuer nicht speziell auf Unternehmen ausgerichtet ist, sind die Unternehmen dafür verantwortlich, sie auf ihre steuerpflichtigen Leistungen zu erheben und an die Schweizer Steuerbehörden abzuführen. Kleinunternehmen mit geringerem Umsatz können sich freiwillig registrieren lassen, um Vorsteuervorteile zu nutzen.
Neben den wichtigsten Unternehmenssteuern können Unternehmen in der Schweiz mit verschiedenen anderen Steuern konfrontiert werden, von denen einige indirekt oder unter bestimmten Umständen erhoben werden.
Die Vermögenssteuer bezieht sich auf den Gesamtwert des Vermögens von natürlichen Personen, einschliesslich Einzelunternehmen. Sie wird als Prozentsatz des Nettovermögens einer natürlichen Person berechnet und beträgt in der Regel etwa 0,3 bis 0,5 Prozent. Juristische Personen sind nicht direkt von der Vermögenssteuer betroffen, aber sie kann die Geschäftsinhaber auf persönlicher Ebene treffen.
Viele Kantone erheben von Unternehmen eine „Kirchensteuer„, die zur Finanzierung der Landeskirchen und anderer religiöser Organisationen verwendet wird. In einigen Kantonen ist die Kirchensteuer in den kantonalen Steuern enthalten. Während Einzelpersonen aus der Kirche austreten und keine Kirchensteuer mehr zahlen können, ist sie für juristische Personen, die in dem jeweiligen Kanton registriert sind, obligatorisch.
Die Schweiz erhebt eine Verrechnungssteuer, die direkt an der Quelle auf bestimmte Einkünfte wie Dividenden und Zinsen erhoben wird. Das bedeutet, dass die Steuer vom auszahlenden Unternehmen einbehalten und an die Steuerbehörden abgeführt wird. Der Steuersatz beträgt in der Regel 35 % und dient als Sicherungssteuer, um sicherzustellen, dass diese Einkünfte korrekt versteuert werden. Lizenzgebühren unterliegen der Verrechnungssteuer nicht, können jedoch in seltenen Fällen durch Doppelbesteuerungsabkommen quellenbesteuert werden.
Die Steuer gilt sowohl für Zahlungen an inländische als auch an ausländische Empfänger:
Die Schweizer Unternehmen müssen eine Abfallgebühr zahlen, um die Kosten für die Abfallentsorgung und die Erhaltung der Umwelt zu decken. Dadurch werden Abfallvermeidung, Recycling und umweltfreundliche Praktiken gefördert. Diese Gebühr ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich und richtet sich oft nach der Menge des produzierten Abfalls.
Auf die Ausgabe und Übertragung von Wertpapieren und bestimmte Versicherungsprämien werden in der Schweiz Stempelabgaben erhoben. So fällt beispielsweise bei der Ausgabe neuer Aktien eine Emissionsabgabe von 1 % an, die auf den Betrag von mehr als 1 Mio. CHF erhoben wird.
Unternehmen, die Waren in die Schweiz einführen, müssen je nach Art und Menge der Waren Zollgebühren entrichten. Die Sätze variieren je nach Produkt, und es gibt Ausnahmen für Waren, die aus bestimmten Ländern im Rahmen von Freihandelsabkommen eingeführt werden.
Die Schweiz bietet im Vergleich zu den EU-Ländern und auch im weltweiten Vergleich durchweg attraktive Unternehmenssteuersätze. Die Steuern variieren jedoch erheblich zwischen den Kantonen, wobei einige Kantone wesentlich niedrigere effektive Steuersätze bieten. Hier sind einige der steuerlich vorteilhaftesten Kantone für für Ihren Unternehmensstandort in der Schweiz :
Es ist erwähnenswert, dass selbst der Kanton Bern mit dem höchsten effektiven Gewinnsteuersatz in der Schweiz von 21 % auf dem Niveau des durchschnittlichen Körperschaftssteuersatzes in Europa (von 21,3 %) und deutlich unter dem effektiven Körperschaftssteuersatz in Deutschland von rund 30 % liegt. Dies verdeutlicht, wie günstig die Schweizer Steuerlandschaft insgesamt ist.
Steuerabzüge beziehen sich auf Ausgaben und Verluste, die bei der Berechnung Ihrer endgültigen Steuerschuld von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden können. Sie sind ein hervorragendes Mittel, um Ihre Gesamtsteuerlast zu verringern. Steuerabzüge gelten sowohl für natürliche Personen (z. B. im Rahmen der Einkommenssteuer) als auch für Unternehmen (im Rahmen der Gewinnsteuer).
Neben den gewöhnlichen Betriebsausgaben, die im Rahmen des Produktions- und Betriebsprozesses anfallen, können auch die folgenden Ausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden:
Um Steuerabzüge geltend machen zu können, muss eine detaillierte Aufschlüsselung der förderfähigen Ausgaben im Rahmen der Steuererklärung eingereicht werden. Es ist daher unerlässlich, genaue Aufzeichnungen zu führen und sich von Steuerfachleuten beraten zu lassen, um die verfügbaren Abzüge zu maximieren.
Das günstige steuerliche Umfeld der Schweiz wird durch verschiedene Steueranreize zur Förderung von Unternehmenswachstum, Innovation und regionaler Entwicklung noch attraktiver. Diese können die Steuerlast eines Unternehmens erheblich reduzieren, was insbesondere Branchen zugutekommt, die sich auf Forschung, Technologie und geistiges Eigentum konzentrieren.
Die Schweiz ist nicht nur für ihr günstiges steuerliches Umfeld bekannt, sondern auch für ihr starkes Engagement für Transparenz und die Einhaltung internationaler Steuervorschriften. Als Unterzeichnerin mehrerer internationaler Abkommen und Rahmenwerke nimmt die Schweiz ihre Verantwortung wahr, Steuerhinterziehung zu verhindern und faire Steuerpraktiken zu fördern.
Die Schweiz bietet Unternehmen aller Art aussergewöhnliche Möglichkeiten zur Steuerplanung, doch kann es vor allem für ausländische Unternehmen schwierig sein, sich ohne fachkundige Anleitung in der komplexen Unternehmenssteuerlandschaft zurechtzufinden.
Nexova AG ist darauf spezialisiert, Unternehmen dabei zu helfen, ihre steuerlichen Verpflichtungen in der Schweiz zu verstehen und zu verwalten, um eine vollständige Compliance und eine optimierte Steuerplanung zu gewährleisten. Wir bieten umfassende Unterstützung in verschiedenen Steuerbereichen, darunter:
Dank unserer Expertise im Bereich der Schweizer Steuern können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir uns um all Ihre Steuerangelegenheiten kümmern und die Einhaltung der Vorschriften und Effizienz sicherstellen.
Antworten auf einen Klick
Die Schweiz verwendet ein Welteinkommensprinzip mit territorialen Elementen. Für juristische Personen bedeutet dies, dass sie grundsätzlich auf ihre weltweit erzielten Gewinne steuerpflichtig sind. Eine wichtige Ausnahme gilt für Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten oder Immobilien, die in der Schweiz von der Besteuerung freigestellt werden (Freistellungsmethode). Solche Einkünfte werden nur im Ausland besteuert.Einkünfte wie Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren, die aus dem Ausland an die Schweizer Einheit fliessen, unterliegen jedoch der Schweizer Gewinnsteuer. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat die Schweiz mit über 80 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Diese regeln, ob ausländische Einkünfte in der Schweiz freigestellt werden oder die im Ausland gezahlten Steuern auf die Schweizer Steuer angerechnet werden können.
Einzelunternehmen zahlen in der Schweiz keine Gewinnsteuer, da diese nur für juristische Personen wie Aktiengesellschaften (AG) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) gilt. Stattdessen wird der Gewinn des Einzelunternehmens als persönliches Einkommen des Inhabers behandelt und unterliegt der Einkommenssteuer auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Zudem müssen Einzelunternehmer die Mehrwertsteuer (MWST) abführen, wenn ihr Jahresumsatz die Schwelle von 100.000 CHF überschreitet.
Die Kapitalsteuer bezieht sich auf das Eigenkapital von Unternehmen, einschliesslich des Aktienkapitals oder Stammkapitals sowie der ausgewiesenen Reserven, während die Vermögensteuer auf den Gesamtwert des Vermögens natürlicher Personen (Privatpersonen) erhoben wird und somit auch Einzelunternehmer und Einzelunternehmerinnen betrifft.
Obwohl die Schweiz attraktive Steuersätze und einen soliden Schutz der Privatsphäre bietet, gilt sie im weltweiten Vergleich nicht als Steuerparadies. Die Schweiz hält sich an internationale Steuerstandards, einschliesslich des automatischen Austauschs von Finanzinformationen, und verfügt über ein solides regulatorisches Umfeld.
Die Nichtzahlung von Steuern in der Schweiz kann zu Bussgeldern, Verzugszinsen und in schwerwiegenden Fällen zu rechtlichen Schritten führen. Unternehmen können auch mit Einschränkungen ihrer künftigen Geschäftstätigkeit konfrontiert werden, bis die ausstehenden Steuern beglichen sind. Um solche Probleme zu vermeiden, sollten Unternehmen sicherstellen, dass sie ihren Steuerpflichten rechtzeitig nachkommen, was mit Hilfe von Steuerberatungsfirmen wie Nexova einfacher ist.
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