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Steuern & Recht
David Merz | Geschäftsführer
Zürich, 21. Januar 2025
Die neu in Kraft getretenen Einkaufsregeln der Säule 3a für das Jahr 2025 stellen einen bedeutenden Wandel in der Schweizer Vorsorgelandschaft dar und ermöglichen es den Arbeitnehmern, Beitragslücken zu schliessen und ihre finanzielle Sicherheit zu verbessern. Diese Änderungen bieten zwar neue Möglichkeiten zur Steuerersparnis und Flexibilität, bringen aber auch Einschränkungen und administrative Herausforderungen mit sich. Dieser Artikel befasst sich mit den neuen Bestimmungen, ihren Auswirkungen auf die Steuerzahler und wie sie im Vergleich zur ursprünglichen Motion-Ettlin aussehen.
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Das schweizerische System der sozialen Sicherheit beruht auf dem Drei-Säulen-Modell, das ein mehrschichtiges Schutzsystem für die Bürgerinnen und Bürger durch staatliche Unterstützung (1. Säule), betriebliche Altersvorsorge (2. Säule) und privates Sparen (Säule 3a und 3b) schafft.
Die ersten beiden Säulen – die AHV und die berufliche Vorsorge (BVG) – sichern ein Grundeinkommen im Alter. Für viele reicht dies jedoch nicht aus, um die gewünschte Lebensqualität im Alter zu erhalten. Sie können deshalb freiwillig in die Säule 3a einzahlen, einen freiwilligen, steuerlich begünstigten privaten Sparplan, mit dem sie ihr Alterseinkommen ergänzen können.
Die jährlichen Einzahlungen in die Säule 3a sind vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig, was einen Anreiz zum Vorsorgesparen darstellt. Die steuerfreien Einzahlungen in die Säule 3a sind jedoch begrenzt. Ab 2025 betragen die maximalen jährlichen Beiträge:
Während die Beiträge an die Säule 3a steuerlich abzugsfähig sind, wird auf Kapitalbezüge eine Kapitalauszahlungssteuer erhoben, die je nach Kanton und Höhe des Bezugs variiert.
Übrigens: Wer die Säule 3a voll ausschöpft oder mehr Flexibilität braucht, kann auf die Säule 3b ausweichen. Beiträge zur 3b-Säule sind zwar nicht vom steuerbaren Einkommen abziehbar, dafür gibt es keine jährliche Höchstgrenze, und beim Bezug fallen in der Regel keine speziellen Vorsorgesteuern an.
Die steuerlichen Vorteile der Säule 3a machen sie zwar zu einem attraktiven Instrument für die Altersvorsorge, doch fehlte es dem System bisher an Flexibilität für diejenigen, die aufgrund verschiedener Lebensumstände wie Studium, Gründung eines eigenen Unternehmens, Familienurlaub oder einer Reihe anderer finanzieller Herausforderungen nicht in der Lage waren, den maximalen Betrag einzuzahlen.
Aus diesem Grund hat Ständerat Erich Ettlin am 19. Juni 2019 eine Motion eingereicht (die sogenannte „Motion Ettlin„), welche die Einführung einer Einkaufsmöglichkeit in die Säule 3a (sogenannte „Einkäufe“) vorschlägt. Ziel der Motion war es, dass die Bürgerinnen und Bürger Beitragslücken aus früheren Jahren schliessen können, um nicht dauerhaft die Möglichkeit zu verlieren, für die Pensionierung zu sparen und von den damit verbundenen Steuerabzügen zu profitieren.
Ab dem 1.Januar 2025 sind aufgrund der Motion Ettlin endlich neue Regeln in Kraft getreten, die spätere Einkäufe in der Säule 3a ermöglichen. Als die Motion im Parlament debattiert und verfeinert wurde, wurden jedoch bestimmte Elemente zurückgeschraubt, um Bedenken über entgangene Steuereinnahmen und administrative Komplexität auszuräumen. Das Ergebnis ist eine restriktivere und konservativere Version des ursprünglichen Vorschlags.
Die endgültigen Bestimmungen ermöglichen zwar mehr Flexibilität als zuvor, bleiben aber hinter der ursprünglich von Ettlin vorgetragenen Vision zurück. Später werden wir genauer darauf eingehen, wie sich die erlassenen Vorschriften von den im Ettlin-Antrag vorgeschlagenen unterscheiden.
Mit den neuen Bestimmungen für die Säule 3a wird die Möglichkeit eingeführt, Beiträge nachzuholen, um Lücken in früheren Jahren zu schliessen. Mit anderen Worten: Wer in einem Jahr oder über mehrere Jahre hinweg nicht den Maximalbetrag einzahlt, hat die Möglichkeit, diese Lücke durch zusätzliche Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt auszugleichen (Säule 3a-Nachkauf).
Diese Beiträge sind jedoch mit bestimmten Bedingungen und Einschränkungen verbunden:
Ab 2025 können Lücken in der Säule 3a bis zu 10 Jahre vor dem Bezugsjahr geschlossen werden. Wer beispielsweise im Jahr 2025 nicht die vollen 7’258 Franken in die Säule 3a einzahlt, kann diese Lücke in den Folgejahren bis 2035 schliessen.
Allerdings können nur Lücken, die ab 2025 entstehen, mit Beiträgen aufgeholt werden. Versäumte Beiträge vor diesem Zeitpunkt bleiben dauerhaft unzugänglich. Mit anderen Worten: Eine Person kann jetzt, im Jahr 2025, eine versäumte Zahlung aus dem Jahr 2023 nicht nachholen. In diesem Sinne wird 2026 das erste Jahr sein, in dem ein Säule 3a-Nachkauf (für verpasste Beiträge im Jahr 2025) möglich ist.
Eine kritische Einschränkung ist, dass rückwirkende Beiträge nur für Jahre zulässig sind, in denen die Person eigentlich Anspruch auf Beiträge an die Säule 3a hatte, dies aber aus verschiedenen Gründen nicht (oder zumindest nicht in der maximal möglichen Höhe) getan hat. Voraussetzung dafür ist, dass im betreffenden Jahr ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt wurde. Für Jahre ohne anrechenbares Einkommen wie z.B bei unbezahltem Sabbatical können keine Lücken geschlossen werden.
Ein Beispiel: Herr X kündigt Anfang 2025 seinen Job und begibt sich für zwei Jahre auf eine Weltreise, ohne in dieser Zeit ein AHV-pflichtiges Einkommen zu erzielen. Dadurch kann er später keine Einkäufe vornehmen, um die versäumten Einzahlungen in die Säule 3a für die Jahre 2025 und 2026 nachzuholen, da er während seines Sabbaticals nicht als erwerbstätig galt.
Die Einkäufe in die Säule 3a sind sowohl für Arbeitnehmer mit als auch für Arbeitnehmer ohne zweite Säule auf die kleine Beitragsbemessungsgrenze (CHF 7’258 im Jahr 2025) beschränkt. Zudem kann man sich erst einkaufen, wenn man den maximalen ordentlichen Beitrag für das Jahr einbezahlt hat. Mit anderen Worten:
In einem Jahr können Einzelpersonen Beiträge nachholen, um mehrere Lücken gleichzeitig zu schliessen, aber sobald ein bestimmtes Lückenjahr teilweise oder vollständig geschlossen wurde, kann es in Zukunft nicht mehr nachgekauft werden (d. h. eine einzelne Lücke kann nicht über mehrere Jahre verteilt werden).
Beispiel:
Angenommen, ein Arbeitnehmer zahlt in den Jahren 2025, 2026 und 2027 nicht den Höchstbetrag von 7.258 CHF ein, so dass eine Lücke von 6.000 CHF, 4.000 CHF bzw. 5.000 CHF entsteht. Daraus ergibt sich eine Gesamtbeitragslücke von 15’000 CHF, die in späteren Jahren eingekauft werden kann.
Im Jahr 2028 kann zur Deckung dieser Lücke maximal die kleine Beitragsbemessungsgrenze von 7’258 CHF eingekauft werden. Damit wäre die Lücke von 6’000 CHF ab 2025 vollständig und die Lücke von 4’000 CHF ab 2026 teilweise abgedeckt (1’258 CHF zur Lücke). In diesem Fall würden von der Lücke im Jahr 2026 noch CHF 2’742 verbleiben. Nach der teilweisen Deckung dieser Lücke können jedoch keine weiteren Einkäufe mehr getätigt werden, so dass der Rest verfallen würde.
Dies zeigt, wie wichtig es ist, die Einkäufe in die Säule 3a sorgfältig zu planen, um den Betrag der zusätzlichen steuerfreien Beiträge zu maximieren, die Sie leisten können. Aus Sicht der Steuerplanung wäre es im obigen Szenario sinnvoller, im Jahr 2028 nur einen Einkauf von CHF 6’000 zu tätigen, um die Lücke von 2025 vollständig zu decken, aber die gesamte Lücke von 2026 für den Einkauf im folgenden Jahr zu belassen.
Gemäss den neuen Bestimmungen müssen Steuerpflichtige, die sich in die Säule 3a einkaufen wollen, ihre Berechtigung nachweisen und verschiedene Vorschriften einhalten, z.B. müssen sie ihrer Säule-3a-Einrichtung vorab bestimmte Angaben machen. Die Institute werden wahrscheinlich die Last tragen, die einzelnen Berechnungen zu überprüfen und die Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen.
Die neuen Bestimmungen weichen deutlich vom ursprünglichen Vorschlag von Ständerat Erich Ettlin aus dem Jahr 2019 ab. Diese Unterschiede spiegeln die Kompromisse wider, die gemacht wurden, um ein Gleichgewicht zwischen der Flexibilität bei der Altersvorsorge und der Notwendigkeit, die öffentlichen Steuereinnahmen zu schützen, herzustellen.
1. Häufigkeit der Käufe
2. Umfang der rückwirkenden Zahlungen
3. Beitragsobergrenzen
4. Lücken vor 2025
5. Verwaltungsaufwand
Einer der Hauptvorteile rückwirkender Beiträge ist die Möglichkeit, das steuerpflichtige Einkommen zu verringern. Je nach den Umständen können die Steuereinsparungen beträchtlich sein und bieten einen doppelten Anreiz, für den Ruhestand zu sparen und die Steuerlast zu minimieren.
Die Bestimmungen sind besonders vorteilhaft für:
Zu beachten ist, dass die restriktiven Anspruchsvoraussetzungen die Leistungen für Personen einschränken, die während der Lückenjahre kein AHV-pflichtiges Einkommen haben oder deren finanzielle Situation sie daran hindert, genügend grosse Anschaffungen zu tätigen (z.B. sind sie nicht in der Lage, ein Lückenjahr vollständig zu finanzieren, und können es dann nicht auf mehrere Anschaffungen verteilen).
Die neuen Bestimmungen dürften die persönliche Altersvorsorge verbessern, da es für die Steuerpflichtigen einfacher wird, das Maximum in die Säule 3a einzuzahlen. Dies ist zweifellos positiv für die Gesellschaft als Ganzes und kann zu einem grösseren Anteil an finanziell stabilen Rentnern führen.
Dieser Steuervorteil kommt Bund, Kantonen und Gemeinden jedoch teuer zu stehen. Der Bundesrat schätzt die jährlichen Steuerausfälle auf bis zu 600 Millionen Franken, darunter:
Trotz der potenziellen steuerlichen Vorteile der neuen Erwerbsvorschriften stellt die damit verbundene grössere Komplexität die Steuerzahler vor Herausforderungen und könnte dazu führen, dass diese Möglichkeit weniger genutzt wird.
Um die Beiträge nachzuholen, müssen die Steuerpflichtigen ihre Beitragshistorie sorgfältig nachverfolgen, Beitragslücken berechnen, Einkäufe koordinieren und die erforderlichen Angaben übermitteln. Die Einrichtungen wiederum müssen die Anspruchsberechtigung und die ordnungsgemässe Einhaltung der Vorschriften durch die Steuerpflichtigen überprüfen, was zu einem Anstieg der Verwaltungskosten führt.
Privatpersonen müssen ihre Einkäufe in die Säule 3a strategisch planen, indem sie ihre aktuelle finanzielle Leistungsfähigkeit mit der zukünftigen Steueroptimierung abwägen und die Höhe des Einkaufs optimieren, um eine teilweise Deckung von Lücken zu vermeiden (was sie in späteren Jahren von der vollen Deckung ausschliessen würde).
Zusätzlich zu den oben genannten Herausforderungen könnte die Diskussion über eine höhere Besteuerung von Säule-3a-Bezügen die Begeisterung für diese neuen Massnahmen dämpfen. Die Steuerzahler werden die künftigen steuerlichen Auswirkungen stärker gegen die unmittelbaren Vorteile abwägen müssen.
Die neuen Säule-3a-Einkaufsregeln bieten mehr Flexibilität und ermöglichen es den Steuerzahlern, Beitragslücken zu schliessen und die Steuerersparnis zu optimieren, wodurch ein konsequenteres Vorsorgesparen gefördert wird. Allerdings können restriktive Anspruchsvoraussetzungen, niedrige Obergrenzen für rückwirkende Beiträge und ein hoher Verwaltungsaufwand ihre Wirksamkeit einschränken. Bezieher hoher Einkommen und jüngere Arbeitnehmer profitieren am meisten, während Personen mit unregelmässigem Einkommen oder ältere Personen mit Lücken vor 2025 weniger von den Änderungen profitieren dürften.
Im Vergleich zum ursprünglichen Ettlin-Antrag sind die verabschiedeten Vorschriften konservativer und geben dem Schutz der Steuereinnahmen Vorrang vor Inklusivität und Einfachheit. Zwar wurden Fortschritte erzielt, doch sind möglicherweise eine breitere Anspruchsberechtigung und vereinfachte Verfahren erforderlich, um die Bestimmungen inklusiver und wirksamer zu gestalten und die Altersvorsorge für alle Bevölkerungsschichten zu stärken.
Als Angestellter, Selbständiger oder angehender Unternehmer in der Schweiz ist es wichtig, die neuen Einkaufsregeln der Säule 3a zu verstehen und Ihre Beiträge strategisch zu planen, um Ihre Steuervorteile zu maximieren. Eine fachkundige Beratung kann Ihnen helfen, häufige Fehler zu vermeiden, wie z. B. das Verfallen ungenutzter Beitragslücken oder die Fehlinterpretation von Anspruchsvoraussetzungen.
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