Erfahren Sie, was unsantreibt und unsere Werte ausmacht.
Treffen Sie die Experten, die Ihre Finanzen mit Leidenschaft betreuen.
Entdecke unsere aktu-ellen Jobangebote oder bewirb dich initiativ!
Steuern & Recht
David Merz | Geschäftsführer
Zürich, Juni 12, 2022
In der dynamischen Welt der Wirtschaft müssen sich Unternehmen häufig an veränderte Umstände anpassen. Eine wesentliche Änderung, die ein Unternehmen durchlaufen kann, ist die Umwandlung seiner Rechtsform. In diesem Artikel erklären wir, was es bedeutet, ein Unternehmen in eine andere Rechtsform umzuwandeln, warum Sie dies in Erwägung ziehen sollten, welche Schritte erforderlich sind und welche wichtigen Faktoren dabei zu beachten sind.
Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch mit unseren Experten.
Ein Rechtsformwechsel ist die Umwandlung eines Unternehmens von einer Rechtsform in eine andere, z. B. die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH oder eine AG oder die Umwandlung zwischen einer GmbH und einer AG.
In der Schweiz gibt es zahlreiche Rechtsformen für Firmen. In diesem Artikel befassen wir uns mit der Umwandlung zwischen den drei beliebtesten Formen: dem Einzelunternehmen, der GmbH und der AG.
Es gibt viele mögliche Gründe, die Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform zu erwägen. Einige der häufigsten Beweggründe sind:
In der Schweiz ist eine der häufigsten Rechtsformänderungen die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH oder AG. Dies geschieht regelmäßig, da Kleinunternehmer ihre Geschäftstätigkeit ausweiten und einen Schutz vor Haftungsbeschränkungen gewährleisten müssen.
Es kommt auch häufig vor, dass eine GmbH ihre Rechtsform in eine AG umwandelt und umgekehrt, wenn sich die Umstände und Ziele des betreffenden Unternehmens ändern.
Der Prozess der Umwandlung der Rechtsform eines Unternehmens erfordert eine sorgfältige Planung und die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen. Die genauen Schritte können je nach Rechtsordnung und vor allem je nach den spezifischen Rechtsformen sehr unterschiedlich sein. Es gibt jedoch einige allgemeine Überlegungen, die für die meisten Umwandlungsprozesse gelten.
Bei einer Rechtsformumwandlung sollten folgende Punkte beachtet werden:
Einzelunternehmen entwickeln sich oft zu komplexeren rechtlichen Strukturen, um dem Unternehmenswachstum Rechnung zu tragen und die persönlichen Haftungsrisiken zu mindern. In diesem Fall wird es notwendig, die Einzelfirma in eine GmbH oder AG umzuwandeln.
Streng genommen kann die Rechtsform einer Einzelfirma nicht geändert werden, da es sich nicht um eine eigenständige juristische Person handelt. Stattdessen muss das Einzelunternehmen vollständig aufgelöst werden, und die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten können auf eine neu gegründete GmbH oder AG übertragen werden. Dies wird als „Übernahme“ der Einzelfirma in die GmbH bezeichnet. Damit dieser Vorgang möglich ist, müssen die Aktiva zum Zeitpunkt der Umwandlung größer sein als die Passiva (es sollte ein Vermögensüberschuss bestehen). Nach der Umwandlung hört die Einzelfirma auf zu existieren. Wenn sie zuvor im Handelsregister eingetragen war, muss sie beim Handelsregisteramt gelöscht werden.
Bei diesem Umwandlungsprozess handelt es sich um eine so genannte „qualifizierte Gründung“. Die gesetzlichen Anforderungen an eine qualifizierte Gründung sind höher als bei einer gewöhnlichen Gründung mit Bareinlage, was daher zu höheren Gründungskosten führt.
Im Falle der oben beschriebenen qualifizierten Gründung kann das neue Unternehmen alle Aktiva und Passiva des Einzelunternehmens durch eine Sachübernahme oder eine Sacheinlage übernehmen. Beieiner Sachübernahme werden die Vermögenswerte des Einzelunternehmens im Rahmen einer Transaktion erworben (d. h. Kauf der Vermögenswerte für einen vereinbarten Betrag). Eine Sacheinlage liegt hingegen vor, wenn Vermögenswerte von einer Firma (in diesem Fall dem Einzelunternehmen) in ein anderes (die neu gegründete GmbH oder AG) als Kapitaleinlage oder Investition eingebracht oder übertragen werden. Mit anderen Worten: Alle Aktiva und Passiva werden im Rahmen der Gründung übernommen und zur (teilweisen) Finanzierung der Anteile des neuen Unternehmens verwendet.
Die Gründung durch Sacheinlage ist im Allgemeinen die bevorzugte Option. In diesem Fall muss ein zugelassener Revisor prüfen, ob die erworbenen Vermögenswerte den richtigen Wert haben. Der beste Zeitpunkt für die Umwandlung ist zu Beginn des Geschäftsjahres, da Unterlagen wie die Umwandlungsbilanz und das Inventarverzeichnis bereits auf der Grundlage des Vorjahresabschlusses vorliegen und daher nicht gesondert erstellt werden müssen.
Es ist möglich, die Rechtsform eines Unternehmens direkt von einer GmbH in eine AG umzuwandeln und umgekehrt. Dies kann sich aus einer Änderung der Situation eines Unternehmens oder seiner künftigen Ziele ergeben. Der Prozess kann in beiden Fällen recht komplex und kostspielig sein, aber mit der richtigen Anleitung und Planung ist er ohne große Schwierigkeiten durchführbar.
Für die Umwandlung einer GmbH in eine AG gibt es zahlreiche Gründe. Kleine bis mittlere Firmen können sich für die Umwandlung in eine AG entscheiden, um Investitionen anzuziehen oder die Nachfolgeregelung zu erleichtern. Die AG ist eine sinnvollere Rechtsform, wenn ein größerer Kapitalbedarf besteht, die Aktienrechte breiter gestreut werden sollen und neue Aktionäre beteiligt werden sollen. Es kann auch einfach der Grund sein, das Ansehen und die Glaubwürdigkeit des Unternehmens zu verbessern.
Obwohl weniger häufig als die Umwandlung von einer GmbH in eine AG, können sich einige Aktiengesellschaften dazu entschließen, ihre Rechtsform in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu ändern. Dies kann z.B. dann sinnvoll sein, wenn sich der Aktionärskreis einer AG auf einige wenige Großaktionäre reduziert, die auch selbst für die Geschäftsführung verantwortlich sind. In diesem Fall können sie den persönlicheren und privateren Charakter einer GmbH vorziehen. Das Verfahren und die Gesetze, die für eine solche Umwandlung gelten, sind praktisch identisch mit denen der Umwandlung einer GmbH in eine AG.
Das Fusionsgesetz (FusG) regelt, welche Schritte bei der Umwandlung einer GmbH in eine Kapitalgesellschaft mit anderer Rechtsform und umgekehrt zu veranlassen sind. Folgendes ist erforderlich:
Die gesetzlichen Bestimmungen für eine derartige Umwandlung sind in Art. 54 des FusG. Art. 56 FusG ist ebenfalls genau zu beachten, der Bestimmungen zum Schutz der Aktionäre enthält.
Das Fusionsgesetz (FusG) ermöglicht die Umwandlung zwischen einer GmbH und einer AG, ohne dass der bisherige Rechtsträger nachteilig liquidiert werden muss. Der Vorgang ist faktisch eine Verschmelzung und Spaltung. Bei der Änderung der Rechtsform sind Änderungen des erforderlichen Mindeststammkapitals und der Aktienstruktur zu beachten.
Die steuerlichen Auswirkungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung über die Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform. Die Umwandlung kann Steuerpflichten auslösen, wie z.B. bei Realisationstatbeständen von stillen Reserven. Sie kann aber auch Möglichkeiten zur Steueroptimierung bieten, die sich aus den geänderten Steuervorschriften ergeben, die für die neue Rechtsform gelten.
Es ist ratsam, vor einer Änderung der Rechtsform eine professionelle Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, um die möglichen steuerlichen Folgen zu verstehen und die steuerlich effizienteste Strategie zu ermitteln. Darüber hinaus ist es wichtig, alle steuerlichen Anreize oder Vorteile zu berücksichtigen, die das Land, in dem die Gesellschaft tätig ist, bietet.
Die Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform ist eine bedeutsame Entscheidung, die aufgrund der damit verbundenen Komplexität eine sorgfältige Überlegung und Planung erfordert. Ob es sich um die Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH oder AG oder um die Umwandlung zwischen verschiedenen Rechtsformen handelt, es müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden.
Es ist sehr empfehlenswert, die Dienste eines qualifizierten Experten in Anspruch zu nehmen, der Ihnen bei der Navigation durch den Prozess der Änderung der Rechtsform Ihres Unternehmens hilft. Die Nexova AG verfügt über das Wissen und die Fähigkeiten, Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit der Änderung der Rechtsform zu beraten, und wird Sie bei jedem Schritt durch die praktischen Aspekte des Prozesses begleiten.
Kontaktieren Sie uns noch heute, wenn Sie weitere Fragen haben!