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Steuern & Recht
David Merz | Geschäftsführer
Zürich, Dezember 23, 2023
Die Teilbesteuerung von Dividenden in der Schweiz bietet eine willkommene Erleichterung der wirtschaftlichen Belastung durch die Doppelbesteuerung. In diesem Artikel erörtern wir die Frage der Doppelbesteuerung von Dividenden und die 2009 eingeführte Lösung der Teilbesteuerung sowie die Anpassungen, die die STAF-Initiative 2020 mit sich bringt.
Wir geben Einblicke in die Kriterien für die Inanspruchnahme, die Methoden der Teilbesteuerung und andere wichtige Überlegungen. Wir erläutern auch, wie wichtig es ist, sich von Experten beraten zu lassen, wenn es darum geht, die komplizierte Besteuerung von Dividenden zu meistern und gleichzeitig die Vorschriften einzuhalten.
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Wenn Sie Eigentümer oder Anteilseigner einer in der Schweiz eingetragenen Kapitalgesellschaft sind, z. B. einer GmbH oder AG, werden die Dividenden, die Sie erhalten, im Allgemeinen doppelt besteuert. Das liegt daran, dass das Unternehmen auf die von ihm erwirtschafteten Einkünfte Gewinnsteuer zahlen muss und Sie anschließend auf die Dividenden, die Sie aus diesen nachversteuerten Unternehmensgewinnen erhalten, persönliche Einkommensteuer zahlen müssen.
Glücklicherweise sind sich die Schweizer Steuerbehörden der Problematik der Doppelbesteuerung von Dividenden und der Tatsache bewusst, dass dies nicht immer ein gerechtes Ergebnis für den Empfänger von Dividenden ist. Dies gilt vor allem für Einzelunternehmer, Familienunternehmen oder KMU, bei denen der Dividendenempfänger eine bedeutende Beteiligung an der Kapitalgesellschaft hält.
In diesen Situationen macht es keinen Sinn, dass die Eigentümer dadurch benachteiligt werden, dass ihre Einkünfte doppelt besteuert werden (sowohl auf Unternehmens- als auch auf individueller Ebene), was ansonsten einen Anreiz für zweifelhafte Methoden der Steuervermeidung bieten könnte, wie z. B. überhöhte Gehälter oder andere verdeckte Gewinnausschüttungen.
Die Lösung für die Doppelbesteuerung von Dividenden, die in der Schweiz bereits am 1. Januar 2009 eingeführt wurde, besteht darin, dass Dividenden sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene nur teilweise der Einkommenssteuer unterliegen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Dies stellt eine Entlastung bei der Besteuerung von Dividenden auf persönlicher Ebene dar, wodurch ein Teil der Belastung durch die Doppelbesteuerung direkt gemildert wird. Später, am 1. Januar 2020, wurde die STAF-Initiative umgesetzt, bei der die Prozentsätze und Methoden der Teilbesteuerung angepasst wurden. Auf die STAF werden wir später noch näher eingehen.
Nicht alle Aktionäre kommen in den Genuss einer Teilbesteuerung der erhaltenen Dividenden. Nach den Bestimmungen des StHG gilt die Teilbesteuerung von Dividenden nur für Aktionäre mit einer Beteiligung von 10 % oder mehr der Aktien der Gesellschaft (sog. Beteiligungsquote).
Bei Ehegatten und unterhaltsberechtigten Kindern, die gemeinsam steuerlich veranlagt werden, wird die Gesamtbeteiligung addiert und fällt unter die Teilbesteuerung, wenn die Gesamtbeteiligung über 10 % liegt.
Verfügt der Aktionär über die erforderliche Mindestbeteiligung von 10 %, um das Privileg der Teilbesteuerung von Dividenden in Anspruch nehmen zu können, wird die Steuerermäßigung sowohl auf Bundesebene als auch auf kantonaler Ebene angewendet, je nachdem, in welchem Kanton die Dividende besteuert wird.
Auf Bundesebene werden nur 70% des Dividendeneinkommens nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert (siehe unten). Wenn Sie beispielsweise 15 % der Anteile eines Unternehmens besitzen (und somit für die Teilbesteuerung in Frage kommen) und eine Dividende von 100.000 CHF erhalten, werden bei der Berechnung der Bundessteuer nur 70.000 CHF zu Ihrem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet.
Es ist zu beachten, dass der Teilsteuersatz von 70 % sowohl für Investitionen im Privatvermögen als auch für Geschäftsvermögen einer natürlichen Person gilt. Im Falle von Geschäftsvermögen wird die Teilbesteuerung auch auf die Veräußerung von Investitionen in Geschäftsvermögen angewandt, sofern diese mindestens ein Jahr lang gehalten worden sind.
Der Teilbesteuerungssatz variiert von Kanton zu Kanton; zwei wichtige Punkte sind jedoch seit der Einführung der STAF im Januar 2020 zu beachten:
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Es gibt zwei Methoden für die Anwendung der Teilbesteuerung von Dividenden, nämlich das Teilsatzverfahren und das Teileinkünfteverfahren:
Bei der Anwendung der Teilsatzmethode wird der gesamte Dividendenbetrag in das steuerpflichtige Einkommen einbezogen, aber zu einem reduzierten Satz besteuert. Wird beispielsweise ein Teilsatz von 50 % angewandt, wird der gesamte Dividendenbetrag mit 50 % des für den Steuerpflichtigen geltenden normalen Einkommensteuersatzes besteuert.
Dies bedeutet auch, dass die gesamte Dividende in das steuerbestimmende Einkommen des Steuerpflichtigen einfließt (d.h. sie erhöht den Einkommenswert für die Bemessungsgrundlage). Die Teilbesteuerung wird in Form einer Steuerermäßigung für den Steuerpflichtigen angewendet.
Das Teileinkünfteverfahren (Teilbesteuerungsverfahren) wird für die Berechnung der Dividendenbesteuerung auf Bundesebene verwendet und ist seit der Einführung der STAF-Initiative auch auf kantonaler Ebene zur Standardmethode geworden.
Dabei wird nur ein Teil der Kapitalerträge in die Bemessungsgrundlage einbezogen, wodurch sich das gesamte steuerbare Einkommen direkt reduziert. Daher wirkt sich diese Methode auch auf das steuerbestimmende Einkommen aus und kann zu einem niedrigeren Gesamteinkommensteuersatz führen.
Die Teilbesteuerung von Dividenden ist in der Schweiz seit dem 1. Januar 2009 in Kraft; die STAF-Richtlinien wurden jedoch am 1. Januar 2020 umgesetzt und brachten einige wichtige Änderungen mit sich.
Vor 2020 wendeten einige Kantone das Teilsatzverfahren an und gewährten deutlich höhere Teilsteuervorteile (der Kanton Glarus beispielsweise wendete einen Teilsteuersatz von nur 20% an). Seit der neuen STAF-Initiative müssen die Kantone mindestens 50 % des Dividendenwerts besteuern und werden voraussichtlich das Teileinkünfteverfahren anwenden. Die Kantone können einen Teilsteuersatz von mehr als 50 % anwenden, in einigen Kantonen liegt er sogar bei 80 %.
Wir haben oben die Grundlagen der Teilbesteuerung von Dividenden behandelt, aber es gibt noch einige andere wichtige Aspekte, die zu beachten sind:
Die Teilbesteuerung gilt auch für Dividenden und andere Gewinnausschüttungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland. Frühere Versuche von Schweizer Kantonen (z.B. Bern), die Teilbesteuerung auf das Gebiet der Schweiz zu beschränken, wurden vom Bundesgericht für verfassungswidrig erklärt, und nun werden die Regeln für die Teilbesteuerung von Dividenden gleichermaßen auf Unternehmen mit Sitz in der Schweiz und im Ausland angewandt.
Bei der Bestimmung der Mindestbeteiligungsquote an der Gesellschaft ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Dividende ausschlaggebend. Mitanderen Worten: Damit die Dividende für eine Teilbesteuerung in Frage kommt, muss die Beteiligungsquote zum Zeitpunkt der Fälligkeit, der auch als Zeitpunkt der Besteuerung der Dividenden gilt, mindestens 10 % betragen.
Dieser Zeitpunkt entspricht entweder dem Datum der Generalversammlung oder einem späteren Datum, das durch einen ausdrücklichen Beschluss der Generalversammlung festgelegt wird.
Bei der Feststellung, ob der Beteiligungssatz von 10 % erreicht ist, werden auch die Anteile von Ehegatten, eingetragenen Partnern und unterhaltsberechtigten Kindern, die steuerlich zusammen veranlagt werden, zusammengerechnet. Liegt die gemeinsame Beteiligung über 10 %, werden die Dividenden teilweise besteuert.
Dividenden sind nicht die einzige Form von Kapitalerträgen, die für eine Teilbesteuerung in der Schweiz in Frage kommen.
Auch andere Arten von Erträgen können in Frage kommen, darunter Vermögenserträge aus Gratisaktien und Gratisnennwerterhöhungen, geldwerte Leistungen, verdeckte Gewinnausschüttungen sowie direkte und indirekte Teilliquidationen.
Während die teilweise Besteuerung von Dividenden dazu dient, einen Teil der Doppelbelastung zu mindern, sind Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf privater Beteiligungen vollständig steuerfrei und daher steuerlich effizienter.
Dies bedeutet, dass die allgemeine Tendenz nach wie vor dahin geht, Gewinne im Unternehmen zu belassen, die später beim Verkauf von Anteilen in Form eines steuerfreien Veräußerungsgewinns realisiert werden können.
Die Teilbesteuerung von Dividenden in der Schweiz bietet eine hervorragende Möglichkeit, Ihre Steuern auf Gewinnausschüttungen Ihres Unternehmens zu senken. Es handelt sich jedoch um eine komplexe Landschaft mit vielen Faktoren, die bei der Bestimmung des besten Weges zur Optimierung Ihrer Steuersituation zu berücksichtigen sind, da Sie die relativen Vorteile von teilweise besteuerten Dividenden, der Entnahme von Gewinnen in Form von Gehältern oder der Ansammlung von Gewinnen zur Realisierung eines größeren steuerfreien Kapitalgewinns in der Zukunft abwägen müssen.
Außerdem sind umfangreiche Vorschriften und gesetzliche Bestimmungen zu beachten.
Deshalb ist es so wichtig, einen kompetenten Treuhänder zu haben, dem Sie vertrauen können. Bei der Navigation durch die Komplexität der Dividendenbesteuerung in der Schweiz steht Ihnen die Nexova AG als sachkundiger Verbündeter zur Seite.
Unsere Experten sind mit den Feinheiten des Schweizer Steuersystems vertraut, einschließlich der sich entwickelnden Vorschriften, die durch die STAF-Initiative im Jahr 2020 eingeführt werden. Unabhängig davon, ob Sie ein Einzelunternehmer, Teil eines Familienunternehmens oder ein KMU mit einer beträchtlichen Beteiligung an Ihrem Unternehmen sind, können wir Sie durch die Kriterien für die Teilbesteuerung führen und Ihnen helfen, den steuerlich effizientesten Weg zu finden, um die hart verdienten Gewinne Ihres Unternehmens zu realisieren.
Mit unserem Fokus auf Klarheit und Compliance helfen wir Ihnen, Ihre steuerliche Position zu optimieren und dabei die neuesten gesetzlichen Rahmenbedingungen einzuhalten.
Setzen Sie sich noch heute mit uns zusammen, um die Feinheiten der Teilbesteuerung von Dividenden in der Schweiz zu meistern und sich die Steuervorteile zu sichern, die Ihnen zustehen.