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Business
David Merz | Geschäftsführer
Zürich, 15. März 2024
Die Zunahme der Telearbeit revolutioniert die traditionellen Beschäftigungsstrukturen, indem sie es Fachkräften ermöglicht, ihre Arbeitsaufgaben aus der Ferne zu erledigen. Dieser Blog bietet einen umfassenden Überblick über die Telearbeit in der Schweiz, einschliesslich einer Definition des Begriffs Telearbeit, der verschiedenen Formen der Telearbeit, ihrer Vorteile und Herausforderungen sowie zusätzlicher Erkenntnisse für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er geht auch auf einige wichtige praktische und rechtliche Überlegungen für Arbeitgeber ein, die Telearbeitsstrukturen in ihrem Unternehmen einführen möchten.
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Telearbeit, oft auch als Fernarbeit oder Remote Arbeit bezeichnet, bezieht sich auf alle beruflichen Tätigkeiten, die ausserhalb der Geschäftsräume des Arbeitgebers ausgeführt werden. Telearbeit beinhaltet in erster Linie die Nutzung von Telekommunikations- und anderen Informationstechnologien, um mit Kollegen in Kontakt zu treten, auf Unternehmensressourcen zuzugreifen und berufliche Aufgaben aus der Ferne zu erledigen.
Bei Telearbeit ist der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers in der Regel das eigene Zuhause, kann aber im Falle mobiler Telearbeit auch an dritten Orten sein.
Die Begriffe Telearbeit und Heimarbeit sind eng miteinander verwandt und werden in der Umgangssprache oft synonym verwendet. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass sie nicht unbedingt dasselbe sind.
Telearbeit umfasst ein breites Spektrum von Fernarbeitstätigkeiten, einschliesslich aller Formen von Arbeit, die ausserhalb der physischen Räumlichkeiten des Unternehmens stattfinden.
Telearbeit ist im Schweizer Arbeitsrecht rechtlich klar definiert, und es gibt entsprechende Regeln, Richtlinien und Vorschriften, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei solchen Arbeitsverhältnissen einhalten müssen.
Im Gegensatz dazu bezieht sich Homeoffice auf Arbeitsverhältnisse, bei denen der Arbeitnehmer seine Arbeit von zu Hause aus verrichtet, d.h. es ist nur eine Form der Telearbeit. Es gibt auch keine klare rechtliche Definition von „Home Office“ im Schweizer Arbeitsrecht.
Dies macht es zu einer entspannteren und informelleren Vereinbarung, kann aber auch zu Problemen führen, da es keine klaren Regeln und Richtlinien über die Bedingungen gibt, unter denen Arbeitnehmer zu Hause arbeiten dürfen, oder über die Rechte und Pflichten beider Parteien im Rahmen solcher Vereinbarungen.
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Telearbeit kann verschiedene Formen annehmen:
Bevor Sie sich für die Einführung von Telearbeit entscheiden, müssen Sie die Vor- und Nachteile für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer abwägen:
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In der Schweiz haben die Arbeitnehmer keinen ausdrücklichen Rechtsanspruch auf Telearbeit. Das bedeutet, dass sie nicht verlangen können, wann immer sie wollen, aus der Ferne zu arbeiten.
Es muss entweder von vornherein vertraglich vereinbart werden oder der Arbeitnehmer muss nachträglich bei seinem Arbeitgeber einen Antrag auf Telearbeit stellen. Umgekehrt haben Arbeitgeber kein einseitiges Recht, ihren Arbeitnehmern ohne vorherige Absprache und Vereinbarung Fernarbeit zu verordnen.
Arbeitnehmer haben zwar kein automatisches Recht auf Telearbeit, aber die Arbeitgeber werden ermutigt, Telearbeitsregelungen als Teil ihrer Pflicht zu betrachten, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu fördern und auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmer einzugehen, insbesondere derjenigen mit Betreuungsaufgaben oder gesundheitlichen Problemen.
Es ist wichtig, dass Arbeitgeber bei der Umsetzung von Telearbeitsregelungen die einschlägigen Arbeitsgesetze und -vorschriften einhalten, um Fairness und Compliance zu gewährleisten.
Bei der Einführung von Telearbeitsstrukturen müssen die Arbeitgeber verschiedene praktische und rechtliche Aspekte berücksichtigen:
Die Einschränkungen der Freizügigkeit während der Coronavirus-Pandemie machten es für Grenzgänger schwierig, physisch zur Arbeit in der Schweiz zu kommen. Da in der Folge die Fernarbeit immer mehr zunahm, lockerten Abkommen zwischen der Schweiz und den EU-Sozialversicherungsbehörden die Sozialversicherungsgesetze und erleichterten die Arbeit für Fernarbeitnehmer.
Da Fernarbeit auch nach der Pandemie immer häufiger vorkommt, hat die Schweiz mit zahlreichen EU-/EFTA-Staaten ein multilaterales Abkommen unterzeichnet, um die flexible Anwendung der EU-Unterstellungsregeln für die soziale Sicherheit fortzusetzen und Sozialversicherungsregelungen beizubehalten, die Telearbeitern mit Wohnsitz im Ausland Erleichterungen verschaffen.
Die Vereinbarung sieht vor, dass die Arbeitnehmer bis zu 50 % ihrer Arbeit in Form von grenzüberschreitender Telearbeit (d. h. maximal 49,9 % der Arbeitszeit) in ihrem Wohnsitzland verrichten können, wobei die Zuständigkeit für die Sozialversicherung in dem Land verbleibt, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat (d. h. in der Schweiz). Der Arbeitgeber muss also nach wie vor seinen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen für diese Telearbeiter, die ihre Arbeit im Ausland verrichten, erfüllen.
Eine ausführlichere Erläuterung der Vereinbarung über die Sozialversicherung für Telearbeit finden Sie hier.
Die Einführung von Telearbeit als Teil der Arbeitsabläufe in Ihrem Unternehmen bietet zwar viele potenzielle Vorteile, die Umsetzung effektiver Telearbeitsvereinbarungen kann jedoch eine Herausforderung darstellen.
Arbeitgeber müssen die verschiedenen Anforderungen verstehen und möglicherweise viele ihrer bestehenden Systeme umstrukturieren, zahlreiche Software- und Unterstützungslösungen einführen und ihre Mitarbeiter durch den Anpassungsprozess begleiten.
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