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Steuern & Recht
Marco Schoch | Geschäftsführer
Zürich, Februar 3, 2023
Schweizer Unternehmen unterliegen zwei Arten von Steuern: Steuern auf den Gewinn und eine Kapitalsteuer auf das Eigenkapital. Einige Kantone haben jedoch eine pauschale Mindeststeuer eingeführt, um die mit der Durchführung von Steuerprüfungen für jedes Unternehmen verbundenen Kosten zu decken. Diese Steuer wird oft übersehen, insbesondere in der Startphase neu gegründeter Firmen, die noch keinen Gewinn erwirtschaften. In diesem Artikel befassen wir uns mit der Welt der Unternehmenssteuern in der Schweiz und insbesondere mit der Mindeststeuer, die einige Kantone in der Schweiz von Unternehmen erheben.
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Die Schweiz hat ein föderalistisches Regierungssystem, was bedeutet, dass alle Kantone die Befugnis haben, ihre eigenen Körperschaftssteuersätze festzulegen. Dieses System führt zu einem Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen, die mit niedrigen Steuersätzen um Unternehmen werben.
Im Allgemeinen gibt es zwei Arten von Steuern, die für Firmen in der Schweiz gelten: Steuern auf die von ihnen erwirtschafteten Gewinne (d. h. die Körperschaftssteuer) und eine Kapitalsteuer auf ihren Eigenkapitalwert.
Ein wichtiger Grund für den Kapitalsteuersatz auf das Eigenkapital einer Firma ist die Erhöhung der Steuereinnahmen durch die Besteuerung von Unternehmen, unabhängig davon, ob sie profitabel sind oder nicht. Die Steuer soll auch verhindern, dass Firmen eine Besteuerung vermeiden, indem sie ihre Gewinne wieder in das Unternehmen investieren, anstatt sie an die Aktionäre auszuschütten.
Der Kapitalsteuersatz ist in den 26 Kantonen unterschiedlich hoch und reicht von 0,001 % (in Obwalden) bis 0,5 % (in Neuenburg). Auch die Gewinnsteuersätze unterscheiden sich von in allen Kantonen, wobei der niedrigste Satz bei 11,85 % (in Zug) und der höchste bei 21,04 % (in Bern) liegt.
Neue Unternehmen, die auf der Suche nach dem steuergünstigsten Kanton für ihre Gründung sind, müssen sowohl die Kapital- als auch die Gewinnsteuer in Betracht ziehen. Welcher Standort für sie insgesamt am steuergünstigsten ist, hängt von ihrer Situation und insbesondere von ihrem relativen Eigenkapitalwert im Vergleich zum Jahresgewinn ab.
Zusätzlich zu den normalen Kapital- und Gewinnsteuersätzen kennen viele Kantone auch eine pauschale Mindeststeuer, die unabhängig vom Kapitalwert und/oder vom Gewinn eines Unternehmens erhoben wird.
Für Firmen ist es äußerst wichtig, diese Mindeststeuern bei der Vorausberechnung ihrer Steuerschuld zu berücksichtigen, insbesondere für Firmen, die fälschlicherweise davon ausgehen, dass sie keine nennenswerte Steuerschuld haben werden, weil sie unrentabel sind oder einen niedrigen Eigenkapitalwert haben.
Es gibt zwei Arten von Mindeststeuern in der Schweiz: eine Mindeststeuer nur auf Kapital und eine allgemeine Mindeststeuer sowohl auf Gewinne als auch auf Kapital. Ersteres bedeutet, dass eine Firma eine pauschale Mindestkapitalsteuer zahlen muss, wenn die Kapitalsteuer auf der Grundlage des üblichen Satzes zu einem Steuerwert führt, der unter dem festgelegten Minimum liegt.
Letzteres funktioniert ähnlich, mit dem Unterschied, dass das Unternehmen die pauschale Mindeststeuer nur dann zahlen muss, wenn die Summe aus Kapitalsteuer und Gewinnsteuer auf der Grundlage der üblichen Sätze zu einem Steuerwert führt, der unter dem festgelegten Minimum liegt.
Anhand dieser beiden Beispiele lässt sich sagen, dass die allgemeine Mindeststeuer für Firmen vorteilhafter ist, da sie nur erhoben wird, wenn der Gewinn des Unternehmens unter einen bestimmten Betrag fällt, während die Kapitalmindeststeuer nur dann erlassen wird, wenn das Kapital so hoch ist, dass es zu einem höheren Kapitalsteuersatz als dem pauschalen Mindestsatz führt.
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG) sind in der Schweiz die gängigsten Gesellschaftsformen. Für beide Gesellschaftsformen gelten Mindestkapitalsteuersätze. Diese Mindeststeuersätze gelten ausschließlich für juristische Personen, nicht jedoch für Einzelunternehmen, die rechtlich nicht von ihren Eigentümern getrennt sind und daher die Besteuerung auf persönlicher Basis erfolgt.
In der Schweiz können AGs im Vergleich zu einer GmbH mit zusätzlichen Steuern belastet werden. So unterliegen sie beispielsweise auch einer Kapitalsteuer (auch Stempelsteuer genannt), einer einmaligen Steuer auf das Anfangskapital des Unternehmens.
Die Stempelabgaben sind vom Bund erhobene Steuern auf bestimmten Vorgängen des Rechtsverkehrs, insbesondere der Ausgabe und des Handels von Wertschriften, also der Kapitalbeschaffung und des Kapitalverkehrs sowie der Zahlungen von Versicherungsprämien.
Es ist wichtig zu verstehen, wie sich die relative steuerliche Behandlung von AGs und GmbHs voneinander unterscheidet, um die Entscheidung zu erleichtern, welche Unternehmensstruktur für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist.
Im Allgemeinen unterliegen AGs höheren Steuern, aber sie haben mehr Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung durch öffentliche Angebote. GmbHs haben niedrigere Steuern, aber sie sind bei der Kapitalbeschaffung eingeschränkt. Es gibt natürlich noch viele andere wichtige Unterschiede zwischen diesen beiden Rechtsformen, die nicht Gegenstand dieses Artikels sind.
Die folgenden Kantone erheben eine Mindeststeuer auf Kapital:
Die folgenden Kantone haben eine allgemeine Mindeststeuer (auf Gewinn und Kapital zusammen):
Beachten Sie, dass in den Kantonen Aargau, Graubünden und St. Gallen in den ersten fünf Jahren nach der Gründung keine Mindeststeuer erhoben wird. Damit sollen Neugründungen und neue Unternehmen in den ersten Jahren, in denen sie wahrscheinlich nicht rentabel sind, unterstützt werden.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Kapitalsteuersatz, den Gewinnsteuersatz und die Mindeststeuer für jeden der 26 Kantone:
Neben der Mindestkapital- und Gewinnsteuer unterliegen Unternehmen in der Schweiz noch weiteren Steuern, darunter die Mehrwertsteuer (MwSt.), die Gemeindesteuer, die Kirchensteuer, die Grundschulsteuer, die Sozialversicherungsbeiträge usw. Die Steuersätze für diese Steuern sind ebenfalls von Kanton zu Kanton unterschiedlich.
Unternehmen sollten die Gesamtsteuerbelastung berücksichtigen, wenn sie entscheiden, wo sie sich niederlassen wollen. Einige Kantone haben zwar niedrigere Kapital- und Gewinnsteuersätze, erheben aber mehr andere Steuern.
Unternehmen sollten auch die Kosten für die Einhaltung der lokalen Vorschriften und die Einstellung von Mitarbeitern berücksichtigen.
Ab 2024 wird mit der Einführung der OECD-Mindeststeuer ein neuer globaler Steuerstandard in Kraft treten. Die Schweiz hat sich zusammen mit rund 140 anderen Ländern auf diese Maßnahme geeinigt. Für grosse international tätige multinationale Konzerne gilt dann weltweit ein Mindeststeuersatz von 15 %.
Dies wird dazu führen, dass viele in der Schweiz ansässige Unternehmen in Zukunft höhere Steuern zahlen müssen, da einige Kantone derzeit niedrigere Steuern als 15 % erheben. Kleinere Unternehmen werden jedoch nicht betroffen sein. Um diese Änderung umzusetzen, muss wird eine Verfassungsänderung benötigt, und die Entscheidung darüber liegt letztlich bei den Schweizer Stimmbürgern und dem Volk.
Die Einführung der OECD-Mindeststeuer wird auch Auswirkungen auf den Finanzsektor der Schweiz haben. Trotz der bevorstehenden Steuererhöhung unterstützen die Schweizer Banken die Maßnahme, da eine Nichtanpassung des Steuersystems des Landes es anderen Ländern ermöglichen würde, in der Schweiz ansässige Unternehmen nachträglich zu besteuern.
Dies würde letztlich dazu führen, dass die Unternehmen mindestens 15 % Steuern zahlen müssten und die Gelder trotzdem in ausländische Staatskassen flössen.
Dies ist jedoch ein Eigenständiges und weiterführendes Thema, das nicht Gegenstad dieses Artikels ist.
Unternehmen sollten die Steuersätze der einzelnen Kantone berücksichtigen, wenn sie entscheiden, wo sie sich in der Schweiz niederlassen wollen. Bei der Bewertung der zu erwartenden Steuerlast ist es wichtig, sich der pauschalen Mindeststeuer bewusst zu sein, die in vielen Kantonen erhoben wird, und diese zu berücksichtigen. Die Steuerpolitik einzelner Kantone kann einen entscheidenden Einfluss auf die Standortattraktivität haben.
Unternehmen sollten auch die Gesamtsteuerlast berücksichtigen, einschließlich Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und andere Nebensteuern.
Es ist immer ratsam, sich von einem Steuer- oder Buchhaltungsexperten beraten zu lassen, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können, die optimal auf die Struktur und die finanzielle Lage Ihres Unternehmens abgestimmt ist.