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Steuern & Recht
Marco Schoch | Geschäftsführer
Zürich, Juli 16, 2022
Firmen zahlen in der Schweiz zwei verschiedene Unternehmenssteuern: Eine Gewinnsteuer und eine Kapitalsteuer, welche das Eigenkapital besteuert. Die Gewinnsteuer wird auf Bundes-, Kantonaler- und Gemeindeebene erhoben. Die Veranlagung wird durch den Kanton durchgeführt. Durch das föderalistische System kommt es dazu, dass es einen Steuerwettbewerb zwischen Kanton und auch Gemeinden gibt. Die Veranlagung wird durch den Kanton durchgeführt und führt dazu dass auch gewisse Abzüge von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind. Die Steuerbelastung variiert in der Schweiz enorm. In diesem Artikel erfahren Sie, welcher Standort besonders steuergünstig für Ihr Unternehmen ist.
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Die Gewinnsteuer ist in der Innerschweiz am tiefsten, mit dem Kanton Zug, der den tiefsten Durchschnitt hat. Die steuergünstigste Gemeinde der Schweiz für die Gewinnsteuer ist Meggen im Kanton Luzern, welche die Steuer im Jahr 2022 um 0.13% auf 11.20% gesenkt hat. Der teuerste Kanton für juristische Personen ist der Kanton Bern mit einem Gewinnsteuersatz von etwa 21% im Schnitt.
Des Weiteren gilt zu beachten das manche Kantone Mindeststeuern für Unternehmen haben. Dies ist vor allem für kleine Unternehmen eine Zusatzbelastung. Zum Beispiel der Kanton Appenzell Ausserrhoden verlangt eine Mindestkapitalsteuer von CHF 900 pro Jahr. Dadurch ist nicht immer ein Kanton mit einem tiefen Gewinnsteuersatz steuergünstig für kleine Unternehmen. Mehr Informationen dazu hier.
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Unter dem Begriff Unternehmenssteuern versteht man das gesamte Spektrum an Steuern, die von Unternehmen zu entrichten sind. Zu den zentralen Steuerarten zählen für Kapitalgesellschaften die Gewinn- und Kapitalsteuern und für Personengesellschaften die Einkommens- und Vermögenssteuern. Grundsätzlich müssen alle in der Schweiz ansässigen oder von dort geleiteten Kapital- und Personengesellschaften diese Steuern abführen.
Personengesellschaften wie Kommanditgesellschaften, Kollektivgesellschaften und Einzelunternehmen werden in der Schweiz nicht als juristische Personen betrachtet. Daher unterliegen sie nicht der Unternehmenssteuer im herkömmlichen Sinne.
Stattdessen zahlen Einzelunternehmer und Gesellschafter Steuern auf ihr gesamtes Vermögen und Einkommen, sowohl privat als auch geschäftlich, an Bund, Kanton und Kommune. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften ist es bei Personengesellschaften nicht möglich, die gezahlten Steuern vom steuerbaren Reingewinn abzuziehen.
Bei Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs findet eine klare Trennung zwischen geschäftlichem und privatem Vermögen statt. Die Firma selbst wird besteuert, während Aktionäre und Gesellschafter Einkommenssteuern auf Dividenden zahlen und Vermögenssteuern entsprechend dem Aktienwert entrichten.
Diese Regelung führt zu einer steuerlichen Doppelbelastung, da sowohl das Unternehmen als auch die Gesellschafter bzw. Aktionäre Steuern zahlen.
Die Gewinnsteuer, auch als Ertragssteuer bezeichnet, wird bei Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs auf Basis des steuerbaren Gewinns erhoben. Der Bund erhebt einen festen Steuersatz von derzeit 8,5 % auf den Gewinn nach Steuern.
Die Kantonen und Gemeinden erheben zusätzlich Steuern, wobei die genauen Sätze je nach Kanton variieren und einige Kantone unterschiedliche Zuschläge oder reduzierte Tarife anwenden.
Es ist erwähnenswert, dass die meisten Kantone zusätzlich zur Gewinnsteuer auch Kirchensteuern erheben. Diese Steuern kommen der reformierten, römisch-katholischen, christkatholischen Kirche oder der jüdischen Gemeinde zugute. Unternehmen unterliegen einer Kirchensteuerpflicht und können, anders als Privatpersonen, nicht aus der Kirche austreten, um diese Steuerpflicht zu umgehen.
Nachfolgend eine kurze Übersicht der Steuersätze (vor Steuern) für das Jahr 2022, jeweils am Kantonshauptort und in der steuergünstigsten Gemeinde:
Kanton Zug
Kanton Nidwalden
Kanton Glarus
Kanton Luzern
Kanton Uri
Kanton Appenzell Innerhoden
Kanton Obwalden
Kanton Schaffhausen
Kanton Basel-Stadt
Kanton Appenzell Ausserhoden
Kanton Thurgau
Kanton Neuenburg
Kanton Freiburg
Kanton Waadt
Kanton Genf
Kanton Schwyz
Kanton St.Gallen
Kanton Graubünden
Kanton Aargau
Kanton Solothurn
Kanton Jura
Kanton Wallis
Kanton Basel-Landschaft
Kanton Tessin
Kanton Zürich
Kanton Bern
Folgende Gegebenheiten gilt es zu beachten, die den effektiven Steuersatz senken könnten:
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